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Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Verfasst: So 2. Nov 2014, 02:30
von Sven
Das was du vor hast geht ja gewaltig am klassischen Freiberuf vorbei. Das ist in der Tat eine klassische gewerbliche Tätigkeit. Das deckt der Freiberuf ausdrücklich nicht ab.

Als Freiberufler hört der Spaß beim Testen des Prototypen auf. Den gibst du dann mit der Dokumentation an den Auftraggeber, der dann die Fertigung übernimmt.
Der Freiberufler darf auch die Statik irgendeiner Metallkonstruktion berechnen. Die Fertigung der Konstruktion fällt dann aber schon nicht mehr unter den Freiberuf.
Irgendwelche Funktionsmuster, Miniaturen etc. hingegen schon.
Der Architekt darf freiberuflich seine Modellhäuser bauen, baut er aber ein großes Haus und verkauft es, fällt das nicht mehr unter Freiberuf. ;)

Erfinde ich die Glühbirne und gehe mit meinen Prototypen zu einem Produzenten um das herstellen zu lassen, ist das freiberuflich.
Erfinde ich die Glühbirne und lasse sie selber produzieren und verkaufe sie weiter, ist das nicht mehr freiberuflich.

Ich finde die Regelung und Rechtsprechung recht eindeutig.

Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Verfasst: So 2. Nov 2014, 03:06
von shaun
Völlig richtig, ich war ja auch nicht der Fragesteller, und was der vorhatte steht glaube ich noch auf einem ganz anderen Blatt.

Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Verfasst: Mi 5. Nov 2014, 11:54
von Nello
Da kommt noch ganz was anderes dazu, und das kann einem die Lust auf Selbständigkeit komplett und für immer verderben: Die Elektroschrott-Rücknahmeverordnung. Sobald Du irgend ein elektrisches Ding herstellst oder importierst musst Du nachweisen, Deinen Beitrag zum Recycling zu leisten. Die Stückzahl, bei der die Regelung beginnt: Eins. Mindestmenge für die Rücknahme: Auch eins. Allerdings Container. Ich hab das vor ein paar Jahren mal ausgiebig recherchiert und bin damit bis zum Bundesumweltministerium gegangen. Niemand konnte mir sagen, wie man das als gerade eröffnendes Ein-Mann-Unternehmen finanzieren können soll.

Meine Idee dazu: Macht Kunst! Serien fallen da natürlich nur bedingt darunter, aber ansonsten haben Künstler weitgehend Narrenfreiheit.

Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Verfasst: So 16. Nov 2014, 23:01
von shaun
Kunst ist aber auch eine Grauzone, solche habe ich auch im Dunstkreis... Wenn man den Einstieg mit eigentlich freiberuflicher Entwicklungstätigkeit macht und damit eine gewisse Auftragslage generiert ist take-e-way auch irgendwann bezahlbar. Bisher war ich ja nur "doof" genug, Prototypenbau für Industrie-Auftraggeber nicht als Freiberufler zu machen - weil nämlich dazu noch ein guter Anteil Modifikationen im Auftrag von Kunden kommen und da wird es dann grenzwertig, habe ausreichend Fälle mitbekommen, wo das FA die Freibuerflichkeit angezweifelt hat, das muss ich mir nicht geben, brauche meine Energie für meine Arbeit. Aber nächstes Jahr könnte tatsächlich mal das erste Serienprodukt, das dann nicht nur an den unmittelbaren Auftraggeber der Entwicklung geht, dazu kommen, dann muss ich an das leidige EAR-Thema auch mal ran.

Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Verfasst: Do 18. Jun 2015, 14:29
von Torpert
Ist denn Jemand von Euch sebständig als Frickler tätig? Ich meine damit Projektarbeit für Firmen, bei denen Fähigkeiten wie die hier diskutierten gefragt sind?
Ich selbst bin selbständig, allerdings in IT, mache bisher überwiegend Support mit immer den gleichen Kunden. Auf Dauer ist das stressig, ich muss immer verfügbar sein und will davon weg. Ich stelle mir projektbezogene Aufträge spannender vor. Wäre mal interessant, ob das hier schon Jemand erfolgreich macht? IT-Projekte mit Frickelbezug finden sich sicherlich auch.

Viele Grüße
Torpert

Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Verfasst: Do 18. Jun 2015, 18:02
von Gobi
Ich bin jemand aus der künstlerischen Grauzone, hat seine Vorteile, ist aber auch nicht mehr ganz problemlos- das führt jetzt aber zu weit.

Mein Rat: einfach hingehen zum Finanzamt und offen mit denen reden. Nach meiner Erfahrung freuen die sich, wenn jemand offiziell werden möchte- warum auch nicht.

Ganz anders mit der I H K, da rate ich dringend von ab, auch jede Tätigkeitsbezeichnung die nach Handwerk klingt ist nicht gut. Wenn die euch erstmal in den Fängen habe, kommt ihr da nicht mehr raus. Für mich ist das die pure Mafia. Leider auch durch die EU noch nicht entmachtet- das werden sie wohl auch zu verhindern wissen....

Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Verfasst: Fr 19. Jun 2015, 09:20
von gafu
eine möglichkeit ist hier noch gar nicht zur sprache gekommen:

Wenn man wiederkehrend für eine firma was macht, dann gibts immer noch "geringfügige beschäftigung".
Also der umgangssprachliche 400-euro-job. Das kann die firma sauber verbuchen, es fallen keine sozialversichungsbeiträge an, du kannst es in der lohnsteuer als nebenverdienst angeben. Als arbeitszeit muss dann natürlich keine feste stundenzahl vereinbart werden, sondern sowas "auf abruf".

Das material müsste dir dann nur umgerechnet als arbeitsstunden ausbezahlt werden oder der unternehmer bestellt es für dich.
Optional kann man auch per "abweichender Rechnungsadresse" sich rechnungen auf die firma ausstellen lassen, und sich das geld dann zuletzt wiedergeben lassen. Die firma nimmt dann die rechnung für die eigene buchhaltung (und holt sich die mwst zurück).

Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Verfasst: So 21. Jun 2015, 01:15
von uxlaxel
stimmt und 400€-basis heißt ja nicht, daß man für mindestlohn arbeiten muss. das können ja auch 10 stunden zu je 40€ sein :) je nach dem, wie gut oder schlecht man sich verkauft

Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Verfasst: So 21. Jun 2015, 14:35
von Captain Einsicht
Das mit der 450€ Basis habe ich mal in der Firma meiner Mutter gemacht war soweit kein Problem. je nach Vertrag ist man eben Flexibel mit den Arbeitszeiten und das Gehalt kann man über die Aufgeschriebenen Stunden bestimmen.

Und was hindert einen Sachen einer Firma zu verkaufen gegen Quittung ?


Walter

Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Verfasst: So 21. Jun 2015, 18:04
von Till
Aus aktuellem Anlass,

Mein Vater hat einen Handwerksbetrieb, angefangen hat es mit Möbeln, zwischendurch kamen auch mal kuriose Sachen wie zum Beispiel
Prototypen Formen für Flugzeugsitze dazu, aber alles in Holz, also prinzipiell normale Tischler Tätigkeiten.

Jetzt Habe ich hier einen 3D Drucker stehen mit dem ich von Zeit zu Zeit Prototypen für ein Ingenieurbüro drucke.
Bislang hat mein Vater dann eine Rechnung geschrieben über die "Anfertigung eines Funktionsmodells" oder ähnlichen.

Könnte ich jetzt in die Rechnung auch rein schreiben "3D Druck eines Prototypen"?
Oder gibt das Stress wenn der selbstständige Tischler plötzlich auch 3D Druckt?

Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Verfasst: So 21. Jun 2015, 18:36
von uxlaxel
"Ausdruck diverses" ? :-)

Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Verfasst: So 21. Jun 2015, 21:59
von duese
Ich wüsste jetzt spontan nicht, warum ein Tischler nicht 3D drucken sollen dürfte. Es ist glaube ich keine Tätigkeit, die einer geschützten Handwerksbezeichnung vorbehalten ist. Auf der anderen Seite: Anfertigung eines Modells trifft doch. Warum was anderes schreiben?

Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Verfasst: So 21. Jun 2015, 23:10
von Gobi
In Deutschland kannst eher ein Problem bekommen, wenn du tischlerst und keinen Meister hast! 3D Drucken darf ja wohl jeder, interessiert also nur das Finanzamt

Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Verfasst: Mo 22. Jun 2015, 13:36
von Captain Einsicht
Der Tischler darf nicht 3D Drucken :lol: solange er das nicht im Gewerbeschein stehen hat das ist Bürokratie. :roll:

Der Nachtrag kostet um die 20-30 € dann darf er das Offiziell ist ja nicht so als würde irgendwer nicht noch ein paar Extra Euros einsacken wollen. :|

Walter

edit: wen schon was mit Modellbau oder so im Gewerbeschein steht dann kann man das darunter laufen lassen

Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Verfasst: Do 5. Nov 2015, 05:27
von Jannyboy
Man sollte auch immer das Produkthaftungsgesetz im Hinterkopf behalten. Schaden sind zwar auf irgentwo bei 80 Mio. Euro gedeckelt.
Aber es bezieht sich nicht nur auf Firmen sonder auf alle Hersteller/Inverkehrbringen.
Also auch den Privatmann

Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Verfasst: Do 5. Nov 2015, 11:33
von BernhardS
Eine Tücke ist noch unerwähnt: Wenn man Geld verlangt, dann muss der Arbeitgeber mit der Nebentätigkeit einverstanden sein.

Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Verfasst: Do 5. Nov 2015, 19:50
von Till
Und genau mit der Nummer habe ich grade Probleme...

Mein Arbeitgeber verbietet mir die Patentanmeldung für Erfindungen welche deckungsgleich mit den Geschäftsbereichen
des Unternehmens sind.

Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Verfasst: Do 5. Nov 2015, 20:24
von Felix_W
So einfach ist das zum Glück nicht. Siehe Arbeitnehmererfindung bzw Diensterfindung, dazu gibts hierzulande ein eigenes Gesetz.
Über den Sinn und Zweck von Patenten kann man sich aber ohnehin streiten, allerdings nicht hier.

Grüße, Felix

Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Verfasst: Do 5. Nov 2015, 23:01
von Marsupilami72
BernhardS hat geschrieben:Eine Tücke ist noch unerwähnt: Wenn man Geld verlangt, dann muss der Arbeitgeber mit der Nebentätigkeit einverstanden sein.
Das ist so nicht richtig!

Das Einverständnis des Arbeitgebers ist nur dann erforderlich, wenn die Nebentätigkeit mit dem Geschäftsfeld des Arbeitgebers kollidiert - sonst musst Du ihn zwar informieren, er kann es Dir aber nicht verbieten.

Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Verfasst: Fr 6. Nov 2015, 15:35
von Blechei
Hab nicht alles gelesen, aber der Tenor scheint "lieber nicht selbstständig" zu sein. Wieso eigentlich??
Wenn du Vorsteuerabzugsberechtigt bist wird alles was das Bastlerherz begehrt
neunzehnprozentbilliger... Das kann sich lohnen (Auto, Drehbank, große Fräse, Blablabla)
Wenn entsprechende Förderprogramme laufen gibts Investitionszulagen, weiß das FA.
Nachteilig ist die (schweineteure) Krankenversicherung, willste weniger zahlen musst du denen
gegenüber die Einkünfte offenlegen. Regelsatz ~650, Mindestsatz ~250, ETWA!!!
Meisterzwang gilt nur im Handwerk, regelt die örtliche Handwerkskammer, Ing./Dipl.Ing +
Berufsausbildung werden auch in die Rolle eingetragen (Mach ich so).
Oder über die IHK gehen, ist der Dachverband für alles, was nicht HWK ist. Aber wieso die jetzt ne
Mafia sein sollen weiß ich auch gerade nicht.
Ideal ist die Kombination Angestellt/Selbstständig da du im "Falle eines Falles" im Sozialsystem und
Krankenversichert bleibst. Und bei Robert Lembke zwei Kreuze machen darfst;-)

Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Verfasst: Fr 6. Nov 2015, 18:58
von Heaterman
Ich arbeite schon über 25 Jahre als Freiberufler und Vorsteuerabzugsberchtigter oder wie das heißt. Ich habe schon mehrere Buchprüfungen hinter mir, und da hat das Material, Werkzeug, Messtechnik, das ich als Laborbedarf für den praktischen Teil der Arbeit einkaufe, noch nie eine Geige gespielt. Das ganze Haus ist mit diesen Entwicklungsmustern gespickt. Ich mache Zeitschrift, schreibe Bücher, mache Importtests, schreibe Bedienungsanleitungen und bin am Brainstorming des AG beteiligt. Und sowas braucht halt auch praktische Experimente bis hin zu einem Funktionsmuster (kein Prototyp, meine Sachen dienen nur dem Brainstorming). Ich hab das halbe Labor voll mit diesen Schubladenobjekten, der Rest wandert in die praktische Erprobung oder verschwindet irgendwann im Schrottcontainer des AG, wenn die Entwicklung komplett durch ist.

Das wird ordentlich verbucht, ein halbwegs gesundes Verhältnis zum Privatverbrauch hergestellt, fertig. Wird sowas an den AG weitergegeben, wird es nicht materiell verkauft, sondern als Bestandteil des erfüllten Entwicklungsauftrages, Tests, wie auch immer das Projekt hieß, wofür man das Zeug eingekauft hat, auf der Rechnung aufgeführt. Damit wird das Material virtuell mit aufgeführt und unter der Rechnung steht die Vorsteuer, bei mir je nach Thema 19 oder 7 %. Hat noch kein Buchprüfer moniert.

Die haben sich bisher nur auf Kfz-Kosten und Geldflüsse kapriziert, das ist auch das Metier, das Finanzbeamte wirklich verstehen.

Bei meiner ersten Buchprüfung hab ich mir bald ins Hemd gemacht, um ihm das Labor samt Inhalt plausibel zu machen. Der hat völlig erschlagen da drin gestanden, abgewinkt und das Thema für die Steuerakte als plausibel erklärt, also kein Hobby.

IHK: kommt drauf an, wie man die Tätigkeit beschrieben kriegt. Meine Sachen laufen, offiziell in der Steuerakte festgelegt, als überwiegend künstlerische Tätigkeit (ja, das lässt sich steuerrechtlich seeehr weit fassen, man sehe nur mal die Kriterien zur KSK-Mitgliedschaft an). Da bleiben die Kollegen im Glaspalast der IHK schön außen vor.

Ust-ID muss man übrigens lt. Gesetz immer auf der Rechnung haben, auch wenn man nach §19 arbeitet, gehört zum Standard-Briefsatz wie der Zeitraum der Auftragsausführung. Denn sonst darf die Rechnung eigentlich nicht bezahlt werden bzw. der AG hat selbst später ein Problem mit seinem Buchprüfer.

Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Verfasst: Fr 6. Nov 2015, 20:26
von Marsupilami72
Heaterman hat geschrieben:Ust-ID muss man übrigens lt. Gesetz immer auf der Rechnung haben, auch wenn man nach §19 arbeitet, gehört zum Standard-Briefsatz wie der Zeitraum der Auftragsausführung. Denn sonst darf die Rechnung eigentlich nicht bezahlt werden bzw. der AG hat selbst später ein Problem mit seinem Buchprüfer.
Die Steuernummer muss auf die Rechnung - die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sicher nicht.

Eine Ust-ID braucht man nur für Geschäfte mit dem europäischen Ausland (die sind von der Umsatzsteuer befreit), und die wird auch nur auf Antrag vergeben.

Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Verfasst: Fr 6. Nov 2015, 20:37
von Heaterman
Die Steuernummer ja sowieso, darüber muss man nicht reden. Ich hab direkt ein Schreiben, fast zeitgleich vom (international tätigen) HAG und der Finanzbhörde gekriegt, wo die Anerkennung von Rechnungen nur mit Ust-ID erfolgt. Vielleicht liegt das an den AGs, die sind alle international tätig. Es steht halt drauf, schadet ja keinem.

Btw. spielt hier auch nicht die Geige - das Problem war was anderes.

Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Verfasst: Fr 6. Nov 2015, 20:45
von Marsupilami72
Es sollte halt nur nicht der Eindruck entstehen, dass man sowas zwingend braucht - ich war 9 Jahre selbständig und hatte nie eine Umsatzsteuer-ID ;)

Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Verfasst: Mo 16. Nov 2015, 11:13
von raik
Das Schreiben von Rechnungen von Privatpersonen an irgendwen ist grundsätzlich kein Problem wenn man:
1. seine (private) Steuernummer unter der eigenen Anschrift aufführt.
2. Auf dieser Rechnung KEINE 19% Umsatzsteuer ausweist. (Wer Umsatzsteuer ausweist MUSS diese auch an das FA abführen)
3. Unter der Rechnung folgenden Text aufführt: "Es besteht Umsatzsteuerbefreiung nach §14 UStG"
4. In der kommenden Einkommenssteuererklärung diese Rechnung als Einnahme in der EÜR (Einnahmeüberschußabrechnung) aufführt.
Als Ausgabe können auf dieser EÜR alle im Zusammenhang denkbaren Ausgaben (Materilal) gegengerechnet werden.
Wird in der Rechnung an den Kunden Material als Position aufgeführt, welches zum Zweck gekauft werden mußte, ist hier der Bruttobetrag (also der Betrag welchen man incl. MwSt. verauslagt hat) einzutragen.

Die Grenzen für diese Kleinunternehmerregelung liegen bei 17.500,- Umsatz (Summe aller geschriebenen Rechnungen im Kalenderjahr) kommt man nur einen Euro darüber, ist man im nächsten Jahr umsatzsteuerpflichtig.
Schreibt man 1-2 Rechnungen im Jahr welche zudem weit unterhalb des Steuerfreibetrages liegen (8.472,- für 2015) würde ich dafür kein Gewerbe anmelden.
Eine Gewerbeanmeldung stellt übrigens kein Problem dar:
Man geht zum Einwohnermeldeamt, zahlt etwa 25 Euronen, bekommt eine Liste mit möglichen "freien Unternehmen", (also ohne Meisterzwang) sucht sich eines aus, was dem Vorhaben in etwa nahe kommt, und geht mit einem Gewerbeschein nach Hause. Weitere Kosten hierfür (Gewerbesteuer oder sowas) brauch man nicht zu fürchten. Als Steuernummer wird die private Steuernummer (welche man sowiso hat ) weiterverwendet. Uu. bekommt man eine neue Steuernummer vom FA zugesandt. Ist das Gewerbe angemeldet, muß die Kleinunternehmerregelung (§14 UStG) beim FA angemeldet werden, soweit ich weiß. (Stellt aber keine besondere Hürde dar)
gruß
raik

Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Verfasst: Mo 16. Nov 2015, 13:59
von raik
... es gibt im Zusammenhang auch interessante Optionen für ALG II -Empfänger. Man wird dann nicht mehr mit irgendwelchen Job-Angeboten traktiert. Natürlich muß es dabei auch etwas Umsatz geben ...
raik