Seite 1 von 1

Fallstricke bei eBay Kleinanzeigen?

Verfasst: Mo 4. Jul 2016, 15:08
von Propeller
Hallo,
ich weiß, das Thema ist ziemlich off topic, aber ich weiß nicht so recht, wo ich fragen soll und vielleicht kennt sich hier jemand aus:

Ich habe bei eBay Kleinanzeigen eine Drehmaschine zum Verkauf gestellt. Durch die stattliche Größe (3,5t...) steht das Angebot schon eine ganze Weile drin.
Nun hat sich ein Interessent aus Lateinamerika gemeldet, der die Maschine mehr oder weniger ungesehen kaufen möchte. Ich soll sie auf Paletten stellen und ihm eine Rechnung schreiben.
Natürlich rücke ich die Maschine nur nach Empfang des Geldes raus, und zwar nur nach normaler Überweisung oder Barzahlung. (Kein PayPal etc.)

Da ich keinerlei Erfahrungen mit sowas habe und man überall von z.T. sehr kreativen Betrügereien hört, möchte ich mal in die Runde fragen, ob jemand von Euch eine Betrugsmasche mit dieser Konstellation kennt und wie ich mich verhalten soll.
Mir ist etwas mulmig.

Vielen Dank schonmal!

PS: Google habe ich zu dem Käufer bereits befragt und erstmal nichts Besonderes gefunden.

Re: Fallstricke bei eBay Kleinanzeigen?

Verfasst: Mo 4. Jul 2016, 16:17
von Botanicman2000
wenn ich da srichtig in erinerung habe kann der noch anch wochen seine überweisung bzw scheck zurückziehen

lasse es doch über einen mittelsmann laufen der dir die kohle Bar gibt

Re: Fallstricke bei eBay Kleinanzeigen?

Verfasst: Mo 4. Jul 2016, 18:13
von Julez
Die gängige Betrugsmasche ist, zuviel zu überweisen, und um Rücküberweisung auf ein anderes Konto, oder Bar-Rückzahlung, zu bitten.
Bitcoin wäre ne Lösung für sowas...

Re: Fallstricke bei eBay Kleinanzeigen?

Verfasst: Mo 4. Jul 2016, 18:34
von zauberkopf
Frag mal bei der Bank nach, wie es mit den Standardüberweisungen genau funktioniert mit nicht EU Ländern.
So viel ich weis, kann man diese nämlich nicht mehr einfach so rückgängig machen.
d.H. man muss den Empfänger im Falle eines Zahlendrehers bitte, die Kohle rückzuüberweisen.

Re: Fallstricke bei eBay Kleinanzeigen?

Verfasst: Mo 4. Jul 2016, 18:50
von Sven
Eine Überweisung lässt sich nicht widerrufen, sobald sie auf deinem Konto verbucht wurde. So schreibt es das BGB vor:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675p.html

Schecks können platzen. Auch ein Verrechnungsscheck wird erst vorbehaltlich einer Prüffrist verbucht und ist danach erst "sicher".
D.h. Scheckgeschäfte würde ich lassen. Wer keine Überweisung hinbekommt ist kein seriöser Geschäftspartner und hat in aller Regel zwielichtige Interessen.
Wenn mit Scheck bezahlt wird, dann behalte dir die Lieferung vor, bis die Bank die Einlösung endgültig bestätigt hat.
Das kann gut und gerne mal knapp zwei Wochen dauern.

PS: Ein Unterschied ist der Barscheck, den kann man sich bar auszahlen lassen am Schalter und zwar ohne Umweg über das eigene Konto.
Verrechnungsscheck sind quasi nur eine Anweisung an zwei Banken, von Konto A nach Konto B Geld zu überweisen. Weil es dafür die Prüffrist gibt,
kann man sich einen Verrechnungsscheck nicht auszahlen lassen.

Re: Fallstricke bei eBay Kleinanzeigen?

Verfasst: Mo 4. Jul 2016, 18:55
von zauberkopf
Die gängige Betrugsmasche ist, zuviel zu überweisen, und um Rücküberweisung auf ein anderes Konto, oder Bar-Rückzahlung, zu bitten.
Bitcoin wäre ne Lösung für sowas...
hmm... oder ... ich mach das mit, überweise den zuviel bezahlten Betrag versehentlich an UNICEF..
Wo findet man solche Betrüger ?!

Re: Fallstricke bei eBay Kleinanzeigen?

Verfasst: Mo 4. Jul 2016, 18:57
von Sven
Das Ding ist, dass dann am Ende der Scheck doch platzt, du deine Ware los bist und kein Geld auf dem Konto hast.

Re: Fallstricke bei eBay Kleinanzeigen?

Verfasst: Mo 4. Jul 2016, 19:00
von zauberkopf
Scheck ist klar.. aber ich meinte : Überweisung ! :twisted:

Re: Fallstricke bei eBay Kleinanzeigen?

Verfasst: Mo 4. Jul 2016, 19:08
von Fritzler
Western Union?
Das Geld liegt dann auch bei dir wenn du den Code eingelöst hast.

Riecht aber schon sehr nach Fisch, dass da wer 3,5t quer durch die Welt kutschieren lassen will.

Re: Fallstricke bei eBay Kleinanzeigen?

Verfasst: Mo 4. Jul 2016, 19:25
von zauberkopf
Riecht aber schon sehr nach Fisch, dass da wer 3,5t quer durch die Welt kutschieren lassen will.
Geht so.. letztens las ich mal was von rund 250Eur pro ISO Container mit xx tonnen auf manchen Seewegen..
Kommt ja auch sehr auf die Strecke an. Stichwort Leerfahrt, Auslastung...

Re: Fallstricke bei eBay Kleinanzeigen?

Verfasst: Di 5. Jul 2016, 13:26
von Sir_Death
zauberkopf hat geschrieben:
Die gängige Betrugsmasche ist, zuviel zu überweisen, und um Rücküberweisung auf ein anderes Konto, oder Bar-Rückzahlung, zu bitten.
Bitcoin wäre ne Lösung für sowas...
hmm... oder ... ich mach das mit, überweise den zuviel bezahlten Betrag versehentlich an UNICEF..
Wo findet man solche Betrüger ?!
die finden dich.
Nennt sich dann Geldwäsche und du gehst in den Knast....Drogengeld oder ähnliches....
Bekommen die Ihr verlangtes Geld nicht zurück, bekommst du Betonschuhe verpasst.

Re: Fallstricke bei eBay Kleinanzeigen?

Verfasst: Di 5. Jul 2016, 13:39
von Sven
Na, ist wieder Zeit für die Märchenstunde? :roll:

PS: Wer es nicht verstanden hat, o.g. Kommentar heißt: Beim Thema bleiben.

Re: Fallstricke bei eBay Kleinanzeigen?

Verfasst: Di 5. Jul 2016, 15:07
von Sir_Death
Sven hat geschrieben:Na, ist wieder Zeit für die Märchenstunde? :roll:

PS: Wer es nicht verstanden hat, o.g. Kommentar heißt: Beim Thema bleiben.
Ja eh. - heißt ja schließlich: "Fallstricke bei eBay Kleinanzeigen?"
Und aktuelles Unter-Thema war die Masche "zuviel überweisen - Rest auf anderem Weg retour" - grundsätzlich ist das fast immer Geldwäsche - kann z.B. auch sein abgezocktes Geld von phishing-Opfern... oder oder oder .... - da gibt es viele Möglichkeiten.

Ich wollte hiermit nur warnen, auf eine solche Masche einzusteigen, da dies eventuell sogar strafrechtlich relevant sein könnte. - Und wer will schon diejenigen vor der Türe stehen haben, die jene Uniform anhaben, welche dein Profilbild andeutet.

Re: Fallstricke bei eBay Kleinanzeigen?

Verfasst: Di 5. Jul 2016, 18:51
von Propeller
Vielen Dank!
Ich hatte von Anfang an vor, darauf zu bestehen, entweder Barzahlung bei Übergabe oder Vorkasse- Überweisung zu machen.
Demnach müßte ich ja auf der sicheren Seite sein, wenn das Geld drauf und eine Überweisung unumkehrbar ist.
Auf jeden Fall wird das ein sehr ausgefeilter Kaufvertrag werden.
Bei PayPal, Western Union etc. bin ich ohnehin nicht angemeldet und werde es auch nicht tun.

Re: Fallstricke bei eBay Kleinanzeigen?

Verfasst: Di 5. Jul 2016, 18:58
von Kerko
Ergänzend fiele mir noch ein, dass Du klären solltest, ob es keine Exportbeschränkungen für Werkzeugmaschinen nach Lateinamerika gibt. Könnte sonst echt Ärger geben.

Re: Fallstricke bei eBay Kleinanzeigen?

Verfasst: Di 5. Jul 2016, 22:26
von Sir_Death
Kerko hat geschrieben:Ergänzend fiele mir noch ein, dass Du klären solltest, ob es keine Exportbeschränkungen für Werkzeugmaschinen nach Lateinamerika gibt. Könnte sonst echt Ärger geben.
ganz einfach zu umgehen: Verkauf gemäß Incoterms 2010 EXW "Maschinenstandort", unverpackt.
Dann ist dir der Ärger völlig egal. (Unter Maschinenstandort die genaue Adresse des Standortes angeben)

Für diejenigen die mit den Incoterms nichts anfangen können: EXW heißt "ex works" und bedeutet auf deutsch ab Werk (Verkaufsstandort), frei Ladekante, unverpackt.
Ab dort (inklusive schicken eines Spediteurs und aufladen) ist es Aufgabe, Risiko, Problem, Versicherung, Zoll,... des Käufers wie es weitergeht. - Er ist dann der Exporteur - nicht du.

Re: Fallstricke bei eBay Kleinanzeigen?

Verfasst: Di 5. Jul 2016, 22:29
von Sir_Death
Propeller hat geschrieben:Vielen Dank!
Ich hatte von Anfang an vor, darauf zu bestehen, entweder Barzahlung bei Übergabe oder Vorkasse- Überweisung zu machen.
Demnach müßte ich ja auf der sicheren Seite sein, wenn das Geld drauf und eine Überweisung unumkehrbar ist.
....
Jein.
Nur Bares ist Wahres ist gut, Überweisung unumkehrbar auch zu empfehlen.
Solltest du zu viel Geld auf das Konto bekommen, solltest du - meine Empfehlung - mit dem Sachverhalt sofort zur Polizei marschieren. Nirgendwo hin & her überweisen. Dann bleibst du straffrei.