Studiumsbezogene Anschaffung: MwSt zurückholen?

Wenn das Irrenhaus überfordert ist

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Nicki
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Studiumsbezogene Anschaffung: MwSt zurückholen?

Beitrag von Nicki »

Mahlzeit,
ist schon jemand damit durchgekommen, als Elektrotechnikstudent die Mehrwertsteuer für ein während des Studiums angeschafftes Oszi o.ä. beim Finanzamt zurückzuholen?
Ist ja durchaus plausibel dass das extra fürs Studium war.
Hintergrund:
Der Singer ruft abenteuerliche Preise auf, aber manche wären ohne MwSt halbwegs verkraftbar.
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PowerAM
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Re: Studiumsbezogene Anschaffung: MwSt zurückholen?

Beitrag von PowerAM »

Warum solltest du MwSt-frei einkaufen dürfen? Unbenommen ist dir aber, deine "beruflichen" Aufwendungen in der Steuererklärung zu vermarkten.
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Kuddel
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Re: Studiumsbezogene Anschaffung: MwSt zurückholen?

Beitrag von Kuddel »

Mwst kannst Du nur zurückbekommen, wenn Du Mehrwertsteuerpflichtig bist. Also ein Unternehmen mit mehr als 30k (oder so) Euro Einnahmen pro Jahr. Dann musst Du aber für Deine Einnahmen die Mehrwertsteuer abdrücken. Also auch da ein Nullsummenspiel.
Gruß
Kuddel
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omega
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Re: Studiumsbezogene Anschaffung: MwSt zurückholen?

Beitrag von omega »

Unter bestimmten Umständen kannst du solchen Kram als Werbungskosten geltend machen. Geht aber soweit ich weiß nur im Masterstudium.
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se-O-matic
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Re: Studiumsbezogene Anschaffung: MwSt zurückholen?

Beitrag von se-O-matic »

Ich habe bei meinem Bachelor Studium (B.Eng. Elektrotechnik) alles mögliche mit abgesetzt.
Von Office Zubehör über Raspberry Pi / Arduino bis zum Laptop, Drucker, Toner, ...
Fahrtkosten zur FH und zur Lerngruppe natürlich auch.
Alles säuberlich aufgelistet mit beigefügter Rechnung.

Mein Oszi hatte ich erst zur Bachelorarbeit gekauft (und auch dafür eingesetzt), die Steuererklärung (2015) ist noch offen.
Kommt dann aber da mit drauf.

Bisher wurde alles durchgewunken.
Dazu muss ich aber auch sagen, das ich nicht übertreibe. Alles war im realistischen Rahmen.

Edit sagt: Ich habe den Bachelor neben der Arbeit an einer FH gemacht. (verbundstudium.de)
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Nicki
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Re: Studiumsbezogene Anschaffung: MwSt zurückholen?

Beitrag von Nicki »

se-O-matic hat geschrieben: Bisher wurde alles durchgewunken.
Dazu muss ich aber auch sagen, das ich nicht übertreibe. Alles war im realistischen Rahmen.
Ich wollte das jetzt auch nicht im übertrieben großen Stil und nichts illegales machen, das wäre mir zu viel Aufwand.
(Wobei... Prius ZVW30 doch vor dem Abschluss kaufen und als Bachelorarbeit irgendein auf diese Schüssel bezogenes Thema zusammenschustern? :lol: )
Sprit wird bei mir schwierig, ich tanke nur in Luxemburg.
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baltasar
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Re: Studiumsbezogene Anschaffung: MwSt zurückholen?

Beitrag von baltasar »

se-O-matic hat geschrieben:Ich habe bei meinem Bachelor Studium (B.Eng. Elektrotechnik) alles mögliche mit abgesetzt.
Von Office Zubehör über Raspberry Pi / Arduino bis zum Laptop, Drucker, Toner, ...
Fahrtkosten zur FH und zur Lerngruppe natürlich auch.
Alles säuberlich aufgelistet mit beigefügter Rechnung.
"Absetzen" und "MwSt zurückholen" sind zwei verschiedene Sachen.
Absetzen = Das sind Kosten die deinen "Gewinn" bzw. "zuversteuerndes Einkommen" und damit deine zu zahlende (Einkommens-) Steuer senkt.
"MwSt zurückholen" = wie schon oben erwähnt: Gibt es alleine nicht. Das ist eine Abrechungs bei der du MwSt einnimmst ( Ausgangsrechnung + 19 % Mwst) und mit deiner ausgegebenen MWst (Mwst der Eingangsrechung) verrechnen darfst.
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Heaterman
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Re: Studiumsbezogene Anschaffung: MwSt zurückholen?

Beitrag von Heaterman »

Nicki hat geschrieben:
se-O-matic hat geschrieben: Wobei... Prius ZVW30 doch vor dem Abschluss kaufen und als Bachelorarbeit irgendein auf diese Schüssel bezogenes Thema zusammenschustern? :lol: )
Viel Spaß bei dem Schreibkram und den Nutzungsarien über mindestens 8 Jahre...lass es... Das :lol: war schon richtig! Die holen sich JEDEN Pfennig zurück.
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Sven
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Re: Studiumsbezogene Anschaffung: MwSt zurückholen?

Beitrag von Sven »

Absetzen kannst du ziemlich viel, aber du bekommst nicht pauschal die MwSt zurück.
Bist du noch in der Erstausbildung (d.h. Abitur und dann direkt an die Hochschule), kannst du maximal 6000€ als Sonderausgaben absetzen, wenn du denn Einkommensteuerpflichtig beschäftigt bist. Sonst nicht.
Handelt es sich bei deinem Studium um eine Weiterbildung nach abgeschlossenem Erststudium, d.h. du machst z.B. jetzt den Master oder hast vorher eine klassische Ausbildung absolviert, dann sind deine Ausgaben fürs Studium Werbungskosten. Aus denen kannst du dir dann einen Verlustvortrag zusammenbasteln, den du so lange vor dir her schieben kannst, bis er abgegolten ist.
Dieser Verlust wird vom Finanzamt solange angerechnet, bis er weg ist.
Es gab allerdings verfassungsrechtliche Bedenken zu diesen Unterschieden, daher wurden einige Regelungen ausgesetzt. Eventuell kannst du also auch ein Erststudium schon als Werbungskosten deklarieren.

Als Werbungskosten zählen so ziemlich alle Ausgaben, die du für dein Studium hast. Studiengebühren, Bücher, Arbeitsmittel wie Taschenrechner, Bürobedarf, Computer, usw. Es muss nur plausibel zum Studiengang passen, sonst musst du dich da genauer erklären. Meiner Erfahrung nach kannst du so ziemlich alles absetzen, was im Büro steht. Sämtliche meiner von Händlern gekauften Rechner, Monitore, Scanner, Drucker, Tastaturen, Mäuse, Taschenrechner und jeglicher Bürobedarf habe ich abgesetzt.
Kosten für Exkursionen gehen auch davon ab. Ebenso Kosten für die Pendelei zwischen Heimat und Studienort.
Das ist alles legal. Immer fleißig die Quittungen aufbewahren und ordentlich die Angaben in der Steuererklärung machen. Im Zweifelsfall sagt das Finanzamt zu einigen Punkten halt einfach "Nö". Da kann man dann Einspruch einlegen...

Gibt es an deiner Hochschule Informationsveranstaltungen zur Steuererklärung für Studenten? Eigentlich gibt es die ziemlich regelmäßig und meist auch kompetente Ansprechpartner beim Asta.
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Nicki
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Re: Studiumsbezogene Anschaffung: MwSt zurückholen?

Beitrag von Nicki »

Hm, mein luxemburgisches Einkommen versteuere ich dort, da hat das deutsche Finanzamt eigentlich (?) nichts mit zu schaffen.
Da werden zwar Infoveranstaltungen angeboten, ich ging aber bisher davon aus, dass das mit wie auch immer gearteten kommerziellen Interessen verknüpft ist ("Hey, ich bin zufällig Steuerberater, ich kann dir weiterhelfen...")
War jetzt auch nur eine hypothetische Überlegung, ich komme aktuell mit meinem Geld wunderbar aus.
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Chrissy
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Re: Studiumsbezogene Anschaffung: MwSt zurückholen?

Beitrag von Chrissy »

Sven hat geschrieben:Gibt es an deiner Hochschule Informationsveranstaltungen zur Steuererklärung für Studenten? Eigentlich gibt es die ziemlich regelmäßig und meist auch kompetente Ansprechpartner beim Asta.
Hier locken gelegentlich diverse private Finanzdienstleister ahnungslose Studenten zu solchen Informationsveranstaltungen und nähen denen dann im gleichen Zug irgendwelche überteuerten Versicherungen, Altersvorsorgen et cetera an die Backe. Da sollte man schon ein Wenig vorsichtig sein.

Meine letzte Information zu der Thematik "Studium von der Steuer absetzen" war, dass das zwar mal ging, da aber mittlerweile vom Gesetzgeber ein Riegel davor geschoben worden ist.
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Sven
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Re: Studiumsbezogene Anschaffung: MwSt zurückholen?

Beitrag von Sven »

Es wurde gerade eben kein Riegel davor geschoben!
Ein Studium ist immer absetzbar, wenn man denn Einkommensteuer zahlt. Derzeit steht eine Neuregelung zur Anrechnung der Erstausbildung als Werbungskosten aus.
Damit könnte man dann auch das Erststudium über den Verlustvortrag zum Steuernsparen verwenden.

Es lohnt sich auf jeden Fall. Da kommen gerne mal einige Euros bei rum.

Man muss bei solchen Infoveranstaltungen ja nichts kaufen...
radixdelta
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Re: Studiumsbezogene Anschaffung: MwSt zurückholen?

Beitrag von radixdelta »

Ich habe mein Erststudium als Zweitausbildung durch bekommen weil ich die Feuerwehrgrundausbildung als Erstausbildung angegeben habe. War etwas Schreibkram, hat dann aber geklappt.

Hilfsweise hatte ich meine Berufskraftfahrerqualifikation, die es damals noch zum Führerschein dazu gab, angegeben. Das wurde mit der Begründung abgelehnt das ich den Führerschein erst nach dem Studienbeginn gemacht habe. Wer aber vor dem Studium z.B. beim Bund war und dort CE gemacht hat (bis 9/2009), der hat damit eine abgeschlossene Berufskraftfahrerqualifikation.

MwSt zurück gibt es nur wenn du Gewerbe hast. Dann aber ab dem ersten Euro Umsatz, wenn du möchtest.
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queck
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Re: Studiumsbezogene Anschaffung: MwSt zurückholen?

Beitrag von queck »

Was Sven geschrieben hat stimmt alles. Verlustvortrag hab ich auch gemacht für das Masterstudium.
Man muss aber leider auch erstmal genug verdienen, damit sich das wirklich lohnt.
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