Errichtung, Änderung an elektrischen Einrichtungen.

Der chaotische Hauptfaden

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Daniel
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Errichtung, Änderung an elektrischen Einrichtungen.

Beitrag von Daniel »

Hallo,
Wie sieht es rein rechtlich us, wenn ich z. B. derartiges in meinem Haus und auch in Häusern aus dem Freundeskreis, nicht gewerblich.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um z. B. im Schadensfall abgesichert bin. Bin Diplom-Ing. Nachrichtentechnik, Rundfunkmechaniker.
Danke und Gruß Daniel
berlinerbaer
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Re: Errichtung, Änderung an elektrischen Einrichtungen.

Beitrag von berlinerbaer »

Gucken, ob Du auch ohne Gewerbe eine passende Berufshaftpflicht abschließen kannst.

Qualifikation sollte wohl passen, ob die Kosten dann allerdings in einem vernünftigen Verhältnis zur Aktivität stehen werden?

Kannst ja mal mit einem entsprechenden Versicherungsmakler/vertreter telefonieren, ob und für wieviel die das machen.
Maxi P.
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Re: Errichtung, Änderung an elektrischen Einrichtungen.

Beitrag von Maxi P. »

Rein rechtlich brauchst du dafür noch einen Elektromeister der beim VNB eingetragen ist und seinen Namen für die Installationsprüfung nach VDE 0100-600
hergibt (-> Prüfprotokoll).

Wenn du jemanden hast der seinen Namen aufs Protokoll schreibt gibt es rechtlich keine Probleme
Lukas94
Beiträge: 820
Registriert: Di 13. Aug 2013, 21:34

Re: Errichtung, Änderung an elektrischen Einrichtungen.

Beitrag von Lukas94 »

Daniel hat geschrieben: Bin Diplom-Ing. Nachrichtentechnik, Rundfunkmechaniker.
Das schließt schon mal aus, dass du als Elektrofachkraft für Anlagen der Energie- und Gebäudetechnik qualifiziert bist, dementsprechend giltst du für den Bereich als elektrotechnischer Laie. Ich sehe das problematisch. "Strom ist Strom" gilt in dem Fall leider nicht.
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Daniel
Beiträge: 859
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Re: Errichtung, Änderung an elektrischen Einrichtungen.

Beitrag von Daniel »

Hallo,

das habe ich schon befürchtet.
Leider habe ich hier keinen Elektromeister, welcher mir die Abnahme bestätigt.
Daher bin ich am überlegen, wenn ich hier etwas errichte oder verändere und im Schadensfall die Versicherung Späne machen wird.
In der DDR bekam ich auf meinen Beruf auch kein Schukomaterial zu kaufen.

Mein Haus habe ich seinerzeit selber installiert, ein mir gewogener Elektromeister hat dafür gebürgt.

Wenn sich keine saubere Lösung ergibt, werde ich wohl die Hände weg lassen.
Der Schwiesohn ... in spe https://www.esjod.de/ hat in seinen Räumen am Haus vor mehrere neue Geräte in Betrieb zu nehmen.
Danke und Gruß
xanakind
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Registriert: So 11. Aug 2013, 21:55

Re: Errichtung, Änderung an elektrischen Einrichtungen.

Beitrag von xanakind »

Daniel hat geschrieben:werde ich wohl die Hände weg lassen.
Genau so ist es von er Elektroinung und der geliebten VDE ja auch gewollt.
Die wollen ja eben nicht, dass da "jeder" einfach mal eine Steckdose installiert.
Selbst ich dürfte das eigentlich garnicht machen (gelernter Mechatroniker im Maschinenbau)
Trotzdem installiere ich solchen Kram.
Allerdings nur bei mir selbst und bei ganz wenigen engen Bekannten und wenigen Freunden.
plottermeier
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Re: Errichtung, Änderung an elektrischen Einrichtungen.

Beitrag von plottermeier »

Ist leider echt schwierig, da legal was zu machen, wenn man nicht als Handwerker beim EVU eingetragen ist, da ja alles irgendwie am Niederspannungsnetz hängt. Häufig geht man da den Weg, dass der Laie nach vorheriger Absprache mit dem Elektriker die Anlagen errichtet (Kabel in die Wand kloppt, Lampen, Steckdosen setzt und eventuell auch schon anschließt) und die Leitungen bis zum Sicherungskasten zieht, wo der Elektriker dann nach Prüfung die Verbindung zum Netz herstellt. Wer hier dann im Schadensfall Schuld bekommt, hängt dann wahrscheinlich davon ab, mit welchem Fuß der Richter aufgestanden ist...

Ich würde einfach mal beim nächsten Elektriker anfragen. Häufig sind die gar nicht scharf drauf, die Drecksarbeit (Schlitze fräsen, Dosen setzen...) selber zu machen. Das eigentliche Anschließen wird meist gar nicht so teuer, wenn alles gut vorbereitet ist.
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PowerAM
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Re: Errichtung, Änderung an elektrischen Einrichtungen.

Beitrag von PowerAM »

Genau so bin ich zu einer legalen erweiterten Elektrik in meinem Keller gekommen. Vermietererlaubnis eingeholt, die aber an die Ausführung durch einen Fachbetrieb gekoppelt war. Alle drei ortsansässigen Dreiphasenkasper abtelefoniert - Absagen bekommen, da zu wenig zu verdienen.

Immerhin einem kam diese Idee: "Klopp' dein Zeug an die Wand. Lege dein Kabel großzügig in Schalter, Dosen und Leuchten - klemme aber nichts an und isoliere nichts ab. Ruf' an, wenn fertig!" :twisted:

Seine Inbetriebnahme nebst dem Schreiben der Rechnung über 46 EUR (eine Arbeitsstunde) ging dann erschreckend rasch. Die Ausführung mit amtlichen Schellen, PVC-Rohren und der Auswahl des Schalter-/Dosenmaterials (Merten) fand Anerkennung. Auch die zwei 36 W-Feuchtraumleuchten für gerade einmal 5 qm Keller sorgten für Verzückung: "Licht kann man im Keller nie zu viel haben."

Was natürlich klar war: Der Vermieter zweifelte die Rechnung an und warf mir eine "Gefälligkeitsrechnung" vor. Ich verwies an den Elektriker. Ruhe gab es erst, nachdem der schriftlich erklärt hatte, die Installation "halbfertig" von mir bekommen und lediglich den fachgerechten Anschluss der Einzelteile gemacht zu haben.
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Hightech
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Re: Errichtung, Änderung an elektrischen Einrichtungen.

Beitrag von Hightech »

Eigentlich kauft man die Dienstleistung "Prüfen nach BGV A3 und Anmelden einer elektrischen Anlage" beim eingetragenen Elektroinstallateur.
Die ekelektrische Anlagen werden in den meisten Fällen NICHT von einem eingetragenen Elektroinstallateur errichtet,
sondern von Gesellen und Lehrlingen oder gar von fachfremden Hilfskräften.

Man muss mit den Leuten sprechen und den Meister-Stundensatz für das Prüfen und Anmelden bezahlen, dann verdient der Meister auch daran.
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PowerAM
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Aw: Errichtung, Änderung an elektrischen Einrichtungen.

Beitrag von PowerAM »

Also ist bei mir alles richtig gemacht worden?
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uxlaxel
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Re: Errichtung, Änderung an elektrischen Einrichtungen.

Beitrag von uxlaxel »

ich halte es aktuell wie folgt: ein bekannter elektromeister schreibt eine rechnung (auch für das material, was ich auf dem großhandel hole) und über paar stunden. ein freund (selbstständig) arbeitet noch ganz offiziell als subunternehmer und so gibts eine saubere rechnung, auch absetzbar beim finanzamt und bei der bank (kredit...)
meine stunden tauchen als meisterstunden auf, das kläre ich mit ihm so (gegenleistungen in elektromaterial für mich ...)
der meister ist auch eingetragen und hat alle rechtlichen voraussetzungen, in diesem fall für eine komplette altbau-reko.

lg axel
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