Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Wenn das Irrenhaus überfordert ist

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Gary
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Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Beitrag von Gary »

Moin,

wir werden ja oft als Problemlöser gerufen. Was mich heute interessiert wie das rechtlich aussieht.

Darf ich da für "Firmenkunden" eine Rechnung schreiben ? Wo sind die Grenzen ? Wie ist es bei Material ?

Ist wohl ein grenzwertiges Thema das viele Meinungen hervorruft. Ein paar Fakten wären super.
Wenns über der Grenze ist dann halt weg, oder verschieben oder...

Gruß Gary
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uxlaxel
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Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Beitrag von uxlaxel »

gary, bist du schon in irgendeiner form selbstständiger unternehmer? zum beispiel durch photovoltaisch erzeugter elektrischer arbeit, die du dem energieversorger verkaufst?
lg axel
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Obelix77
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Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Beitrag von Obelix77 »

Ehrlich gesagt würde mich das auch interessieren!
Was darf ich als "Privatmann" tun, und darf ich dafür
(kleine basteleien, Umbauten, etc) Geld verlangen?
Oder fällt das dann gleich unter "Schwarzarbeit", was keiner will..!
Gespannt,
Dirk
Gary
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Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Beitrag von Gary »

Hi Axel,

meinen Solarstrom verkaufe ich nicht, den speichere in in Saft Akkus.

Neben Arbeitsleistung - was ist wenn eine Firma z.B. meinen Nilfisk Staubsauger will ?
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Finger
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Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Beitrag von Finger »

In welche Richtung zielt die Frage? Steuerrecht, Haftung, oder noch was anderes? Und von welche Größenordnungen reden wir? Vielleicht reicht es ja schon, wenn du das in deiner Steuererklärung angibst...
TDI
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Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Beitrag von TDI »

spannende Frage. Schwarz Malochen und wenn man erwischt wird sagen "warte doch erstmal meine Steuererklärung ab..." wird vermutlich nicht durchgehen.
Fragt sich vermutlich auch, ob es in einem Bereich stattfindet, der einem Meisterzwang unterliegt.
Mir hat mal jemand erzählt, man könnte ein Gewerbe unter "Hausmeisterähnliche Tätigkeiten nach Maßgebe des Auftraggebers" anmelden und damit Handels- und Handwerkkammer aus dem Weg gehen. Wenn der Auftraggeber sagt "mach dies und das", mach ich halt dies und das. Ob das so wasserdicht ist? Ich weiss nicht...
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xoexlepox
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Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Beitrag von xoexlepox »

Gary hat geschrieben:was ist wenn eine Firma z.B. meinen Nilfisk Staubsauger will ?
Wenn du den nicht "extrem umgefrickelt" hast, würde ich das als "Privatverkauf ohne Gewährleistung" sehen (ähnlich wie in der Bucht) sehen. Bei "Arbeitsleistungen" wird es da m.E. "etwas heikler/kritisch"... Aber ein durchaus interessantes Themengebiet, welches auch mich interessieren würde...
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zauberkopf
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Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Beitrag von zauberkopf »

Also ich war mal selbst und ständig tätig.
Nicht aber in sachen Frickellei, sondern u.A. Programmierung.

Da hatte ich bezüglich Haftung, Normen, etc... natürlich kaum berührungspunkte .
Und das kann ein punkt sein, der wesentlich kritischer ist.

Aber beim Rechnungsstellen wurde es sehr gerne gesehen, wenn ich eine Umsatzsteuer ID hatte.
d.H. also, Gewerbe Anmelden, beim Finanzamt nach einer USTID betteln gehen, und dann bei der IHK jammern, das man ja nix verdient.
Und dann nicht nur Rechnungen schreiben, sondern auch noch Buch führen.
alles schön abheften, und sich jedes Jahr aufs Finanzamt freuen.
Dann überzeuge mal diese nach nem Jahr, das Du weiterhin am liebsten deine Umsatzsteuererklärung Monatlich machen willst.. denn bei kleinen Mengen wollen die diese Jährlich haben...
Beim alleinigen Einkommen, wird man dann auch noch mit den Krankenkassen sehr viel Spass habe, weil die alle erst mal denken, das man selbst und ständig = der grösus ist. (Und sofort abkassieren wollen )
Die ausgaben kann man natürlich absetzen.. aber vorsicht ! Ich würde dann direkt sogenante Projektbezogene "Kostenstellen" vergeben, denn sonst, könnte da so manche Ausgabe als "Liebhaberrei" nachversteuert werden.
Was den Aufwand bezüglich Buchhaltung dann natürlich in die Höhe treibt... ARRGHHH !
Gut wenn man ein Weibchen hat, das Spass an sowas hat.. schlecht, wenn nicht und wenn man eh kein Talent für sowas hat..

Fazit : Das gut überlegen ! Wie z.B. beim Thema Krankenkasse lauern da gerne mal lustige fallen, an die man kaum denken würde.
Ein Vorteil hat das aber : Man kann an den Zahlen sehen, wie gut man ist.
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flogerass
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Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Beitrag von flogerass »

Ich hab auch ein Gewerbe angemeldet, da ich eine Zeitlang an der Schule meiner Mutter mich um die PCs gekümmert habe.
Kostet ca. 17€ und macht als Kleingewerbe auch nicht soo viel Aufwand bei der Steuererklärung. Bis zu einer gewissen Grenze wollen die nur eine formlose Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben. Dafür hast du aber auch keine USTID.
Du darfst halt hoffiziell nichts machen wofür es einen Meister braucht oder sonst irgend wer Monopolansprüche hat.
Gary
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Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Beitrag von Gary »

Erst mal freut es mich das das Thema ok ist und auch andere interessiert.

Um Haftung geht es mir gar nicht, ich mache nur was ich verantworten kann. Ich mache alle paar Monate was für Freunde. Mal ne Fernsteuerung in einen Hensel Kasten kleben oder einen Spannungswandler.
Eigentlich nix anderes als Weihnachtsspielzeug am Christkindesmarkt anzubieten.

Gruß Gary

Äh, von der anderen Seite, mein Freund gibt Geld für die Firma aus und sollte das ja absetzen können was ich für ihn Maßanfertige.
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flogerass
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Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Beitrag von flogerass »

Gary hat geschrieben:Äh, von der anderen Seite, mein Freund gibt Geld für die Firma aus und sollte das ja absetzen können was ich für ihn Maßanfertige.
Dann muss du aber das volle Programm mit Umsatzsteuer fahren. Ob sich das für dich rentiert musst du wissen.
Gary
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Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Beitrag von Gary »

Ich seh schon, es gewinnt immer der staat...
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zauberkopf
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Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Beitrag von zauberkopf »

Nee.. wir leisten unseren teil zum Gemeinwohl...

Egal... ohne ustid gehts auch.... die Firma kann dann kosten vom Gewinn abziehen der ja auch versteuert werden muss ... nur viel lieber halt mit ustid.

Ok... wenn eine Firma unbedingt He Dienstleistung haben will, dann verzichten die buchhaltungs-terrorturtles auch mal darauf. Wenn man aber im Wettbewerb steht.....
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johannes
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Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Beitrag von johannes »

Mitlerweile stört die fehlende USTID kaum noch eine Firma kann halt blos ein bischen unprofessionel rüberkommen... Aber wenn du eh von den Firmen direkt beauftragt wirst ist das ja egal.

Bis so etwa 16k€ kannst du alles als Kleingewerbe laufen lassen nur wenn du mehr umsatz machst kommt das das ganze Steuerzeugs (muss ich dann ab nächstem Jahr auch machen..). Krankenversicherung und Co. sind auch unproblematisch solange du das ganze nur neben einem normalen Beruf betreibst aber wenn du damit deinen kompletten Lebensunterhalt verdienst wird das auch schön teuer wie schon angesprochen.
shaun
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Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Beitrag von shaun »

Eigentlich wurde das meiste ja schon gesagt, ohne Gewerbeschein ist es fast unmöglich, Rechnungen zu schreiben. Wenn man alle drei Jahre mal von einem pensionierten Schlosser was dengeln lässt, kann man das sicher mit einer Quittung über 'n Hunni für "Werkstoffe und Halbzeuge von Privat" abrechnen, aber sobald da eine Regelmäßigkeit an den Tag tritt, ist es eben doch ein Gewerbe.

Da man sowieso für alles, was man tut, haftet, wäre eine Haftpflichtversicherung, die das, was man tut, auch deckt, sicher nicht verkehrt. Als begeisterter Bastler hat man im Falle des Falles sicher eine schlechtere Argumentationsgrundlage als ein Facharbeiter, Meister oder Ingenieur, aber natürlich auch nur, wenn Letztere die Arbeit dem Stand der Technik entsprechend ausgeführt haben.

Wenn es nicht um Entwicklungsarbeiten sondern Reparaturen geht, kann es große Unterschiede machen, ob man sich von einem Industrieunternehmen für eine Instandsetzung als Honorarkraft einkaufen lässt oder ob man am Laternenpfahl annonciert, für Endverbraucher Geräte im Auftrag zu reparieren. Und auch, ob man defekte Geräte beschafft, repariert und verkauft (Handel) oder im Auftrag für Endverbraucher repariert (Handwerk).

Da man hier ja sowieso mit drei Füßen im Knast steht, wenn man morgens das Bett verlässt, darf man sich einfach nur nicht entmutigen lassen, nur ab und an mal die eigenen Fähigkeiten einer geistigen Prüfung unterziehen, muss ja nicht immer was passieren, aber wenn Projekte sich ewig hinziehen, macht das Unmut und kostet unterm Strich mehr als es einbringt
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Sven
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Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Beitrag von Sven »

Wer Ingenieur ist, hat noch das Ass Namens freiberufliche Tätigkeit im Ärmel. Als Freiberufler braucht man keinen Gewerbeschein und ist unabhängig von irgendwelchen Kammern und Innungen. (Außer der Ingenieurkammer, wenn man als beratender Ingenieur auftreten will)
Vorraussetzung ist allerings ein entsprechendes Studium der Ingenieurswissenschaften, also mindestens der Bachelor of Engineering.
shaun
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Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Beitrag von shaun »

Und was genau darf der freiberufliche Ingenieur dann - oder anders gefragt, wo überschreitet er die Grenze zum Gewerbe? Sobald irgendeine Form von regelmäßigem Anbieten bestimmter Dinge, zB selbst entwickelter Geräte, oder der Vetrtrieb reparierter/verbesserter Geräte ansteht, wird es eng mit Freiberuflichkeit.
Ich (Dipl.Ing) habe es zumindest noch nicht hinbekommen, ausschliesslich Rat und Tat zu verkaufen ohne dass dabei Material auf der Rechnung stand, von daher ärgere ich mich lieber über Gewerbesteuer und anderen Kasperkram als irgendwann mal mit der Feststellung, dass ich eigentlich Gewerbetreibender bin und dann Jahre nachzahlen darf
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Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Beitrag von shaun »

Oder noch kurz im Klartext, wie mein StB mir es damals auseinandergedröselt hat: Beratung und Anfertigung von Konzepten, Entwürfen, Plänen, Simulationen sind freiberuflich. Sobald Ware angefertigt, verändert, vertrieben wird, ist es Gewerbe.
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xoexlepox
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Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Beitrag von xoexlepox »

shaun hat geschrieben:Sobald Ware angefertigt, verändert, vertrieben wird, ist es Gewerbe.
Ich habe den blöden Verdacht, (zur Weiterentwicklung, oder als "Demonstrationsobjekt" hergestellte) "Prototypen" fallen dann auch unter "Ware"... :?: Trifft das zu?
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Sven
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Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Beitrag von Sven »

Prototypen fallen nicht unter die Kategorie "Waren". Das ist natürlich immer auch eine Frage der Verhältnismäßigkeit.
Wenn im Rahmen eines Projektes ein Prototyp entsteht, dann ist das ok.
Irgendwas vorzuproduzieren und dann zu verkaufen ist hingegen schon eher kein Prototyp mehr. Alles aber auch eine Frage dessen, was denn der Kern des Projekts ist.

Wenn ich irgendwelche Software programmiere und direkt auf einem Rechner verkaufe, ist der irgendwie geartete Rechner kein Prototyp mehr.
Als Freiberufler mit entsprechender Bildung sollte diese Unterscheidung auch selbst machbar sein.
Baue ich irgendeine Schaltung im Rahmen eines Projekts bzw. entwickel ich eine Schaltung und liefer den Aufbau mit, ist das ja wohl ein Prototyp.
Verkaufe ich eine schon vorentwickelte Schaltung, die ich mir ausgedacht habe einfach aus, ist das ein ganz normaler Handel mit Waren ;)
Ein Prototyp ist immer Projektspezifisch.

Aber auch wenn man Wissen verkauft muss man aufpassen. Die Kundenspezifische Anfertigung von Software ist durchaus freiberuflerisch abzurechnen. Irgendeinen trivialen Kram in eine App zu pressen und damit Geld zu verdienen hingegen nicht.
shaun
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Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Beitrag von shaun »

Ich bin weder Jurist noch Steuerberater, aber ich kann mir gut vorstellen, dass es zumindest schwierig wird, Bauteile für den Prototypen einzukaufen, dann die Teile (ggf noch mit üblicher Marge) zusammen mit der mit dem Prototypen zu veranschaulichenden Beratungs- oder Entwicklungsleistung in Rechnung zu stellen und das dann als nichtgewerblich hinzustellen. Mich würde auch nicht wundern, wenn die Tatsache, dass der Prototyp der Absicht der Gewinnerzielung durch Beratungsleistung dient, bereits als Kriterium für gewerbliches Handeln reicht.
Du bist halt auf der Seite, Kammern und Ämtern erklären zu müssen, warum sie nichts von Dir bekommen sollen...
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Sven
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Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Beitrag von Sven »

Wer seine Rechnungen so schreibt, dass scheinbar die Ware im Zentrum des Ganzen steht ist natürlich selber schuld.

Als Freiberufler hat man eine gewisse Vorbildung, die es einem erlauben sollte auch seine Tätigkeit entsprechend nach außen hin zu verkaufen.
Das heißt Entwicklung einer kundenspezifischen Schaltung, die XY tut. Dafür wird ein Betrag von N € verlangt und gut.

Oder wenn etwas mit Hard- und Software gemacht wird, ist das die Entwicklung eines Systems zur automatischen Verarbeitung von rückwärts abgespielten Kleinviehlockrufen.

Was du an Ausgaben hast, musst du ja nicht projektbezogen bilanzieren. Du kannst als Ingenieur auch rosa Gips Elefanten einkaufen und steuerlich absetzen, wenn du sie denn für deine freiberufliche Tätigkeit gebraucht hast. Genau so wie eine Packung Tackerklammern oder ein neues Multimeter.
shaun
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Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Beitrag von shaun »

Ich denke, auch als Ingenieur muss ich den Verbleib und die Verwendung meiner rosa Gipselefanten in irgendeiner Form belegen können. Und wenn die sich in einem Gerät, dass ich einem Kunden überlassen habe, wiederfinden, bin ich ziemlich dicht am Handel. Da meine Tätigkeit zu einem überwiegenden Teil nicht nur in der Beratung, sondern auch in der Ausführung steht, und ich die in diesem Zusammenhang benötigte Ware häufig selbst beschaffe, könnte eine zu kreative Rechnungsstellung auch mal sehr teuer werden. Mag sein dass ich was verpasst habe, und für Ingenieure als Freiberufler ein guter Teil geltenden Rechtes ausgesetzt wurde, dann bin ich halt selbst Schuld.
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Sven
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Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Beitrag von Sven »

Als Freiberufler bist du nicht bilanzpflichtig. Du machst deine EÜR und gut.
Damit ist der Verbleib der Dinge gar nicht weiter von Belang.

Ok, wenn deine Tätigkeit gar nicht ingenieursmäßig ist, kannst du natürlich nicht freiberuflich tätig werden. Die Entwicklung einer Schaltung inkl. Weitergabe des Prototypen ist ja ein klarer Fall.
Aber Hauptsächlich eher Dinge aufzubauen und weiterzugeben klingt jetzt mehr nach Handwerk, denn nach Ingenieursleistung.
shaun
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Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Beitrag von shaun »

Dann wäre die Preisfrage: wer entwickelt eine Schaltung, lässt Prototypen testen und lässt dann Geräte fertigen und vertreiben? Wohl kaum der Handwerker. Das wäre dann vermutlich der Unternehmer, der bei kleinen Firmen nicht selten der Ingenieur in Personalunion ist, durch den klaren Zweck, Dinge zum Verkauf zu produzieren aber einem Gewerbe nachgeht.

Dass ich nie belegen muss, wo die Bauteile, die ich für die Prototypen einkaufe, letztlich bleiben, halte ich für eine gewagte Annahme.
Ich denke, ich habe für mich den richtigen Weg gefunden, und dem Fragesteller kann man sicherlich nicht raten, auf Freiberuflichkeit zu plädieren.
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Sven
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Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Beitrag von Sven »

Das was du vor hast geht ja gewaltig am klassischen Freiberuf vorbei. Das ist in der Tat eine klassische gewerbliche Tätigkeit. Das deckt der Freiberuf ausdrücklich nicht ab.

Als Freiberufler hört der Spaß beim Testen des Prototypen auf. Den gibst du dann mit der Dokumentation an den Auftraggeber, der dann die Fertigung übernimmt.
Der Freiberufler darf auch die Statik irgendeiner Metallkonstruktion berechnen. Die Fertigung der Konstruktion fällt dann aber schon nicht mehr unter den Freiberuf.
Irgendwelche Funktionsmuster, Miniaturen etc. hingegen schon.
Der Architekt darf freiberuflich seine Modellhäuser bauen, baut er aber ein großes Haus und verkauft es, fällt das nicht mehr unter Freiberuf. ;)

Erfinde ich die Glühbirne und gehe mit meinen Prototypen zu einem Produzenten um das herstellen zu lassen, ist das freiberuflich.
Erfinde ich die Glühbirne und lasse sie selber produzieren und verkaufe sie weiter, ist das nicht mehr freiberuflich.

Ich finde die Regelung und Rechtsprechung recht eindeutig.
shaun
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Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Beitrag von shaun »

Völlig richtig, ich war ja auch nicht der Fragesteller, und was der vorhatte steht glaube ich noch auf einem ganz anderen Blatt.
Nello
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Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Beitrag von Nello »

Da kommt noch ganz was anderes dazu, und das kann einem die Lust auf Selbständigkeit komplett und für immer verderben: Die Elektroschrott-Rücknahmeverordnung. Sobald Du irgend ein elektrisches Ding herstellst oder importierst musst Du nachweisen, Deinen Beitrag zum Recycling zu leisten. Die Stückzahl, bei der die Regelung beginnt: Eins. Mindestmenge für die Rücknahme: Auch eins. Allerdings Container. Ich hab das vor ein paar Jahren mal ausgiebig recherchiert und bin damit bis zum Bundesumweltministerium gegangen. Niemand konnte mir sagen, wie man das als gerade eröffnendes Ein-Mann-Unternehmen finanzieren können soll.

Meine Idee dazu: Macht Kunst! Serien fallen da natürlich nur bedingt darunter, aber ansonsten haben Künstler weitgehend Narrenfreiheit.
shaun
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Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Beitrag von shaun »

Kunst ist aber auch eine Grauzone, solche habe ich auch im Dunstkreis... Wenn man den Einstieg mit eigentlich freiberuflicher Entwicklungstätigkeit macht und damit eine gewisse Auftragslage generiert ist take-e-way auch irgendwann bezahlbar. Bisher war ich ja nur "doof" genug, Prototypenbau für Industrie-Auftraggeber nicht als Freiberufler zu machen - weil nämlich dazu noch ein guter Anteil Modifikationen im Auftrag von Kunden kommen und da wird es dann grenzwertig, habe ausreichend Fälle mitbekommen, wo das FA die Freibuerflichkeit angezweifelt hat, das muss ich mir nicht geben, brauche meine Energie für meine Arbeit. Aber nächstes Jahr könnte tatsächlich mal das erste Serienprodukt, das dann nicht nur an den unmittelbaren Auftraggeber der Entwicklung geht, dazu kommen, dann muss ich an das leidige EAR-Thema auch mal ran.
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Torpert
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Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Beitrag von Torpert »

Ist denn Jemand von Euch sebständig als Frickler tätig? Ich meine damit Projektarbeit für Firmen, bei denen Fähigkeiten wie die hier diskutierten gefragt sind?
Ich selbst bin selbständig, allerdings in IT, mache bisher überwiegend Support mit immer den gleichen Kunden. Auf Dauer ist das stressig, ich muss immer verfügbar sein und will davon weg. Ich stelle mir projektbezogene Aufträge spannender vor. Wäre mal interessant, ob das hier schon Jemand erfolgreich macht? IT-Projekte mit Frickelbezug finden sich sicherlich auch.

Viele Grüße
Torpert
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Gobi
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Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Beitrag von Gobi »

Ich bin jemand aus der künstlerischen Grauzone, hat seine Vorteile, ist aber auch nicht mehr ganz problemlos- das führt jetzt aber zu weit.

Mein Rat: einfach hingehen zum Finanzamt und offen mit denen reden. Nach meiner Erfahrung freuen die sich, wenn jemand offiziell werden möchte- warum auch nicht.

Ganz anders mit der I H K, da rate ich dringend von ab, auch jede Tätigkeitsbezeichnung die nach Handwerk klingt ist nicht gut. Wenn die euch erstmal in den Fängen habe, kommt ihr da nicht mehr raus. Für mich ist das die pure Mafia. Leider auch durch die EU noch nicht entmachtet- das werden sie wohl auch zu verhindern wissen....
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gafu
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Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Beitrag von gafu »

eine möglichkeit ist hier noch gar nicht zur sprache gekommen:

Wenn man wiederkehrend für eine firma was macht, dann gibts immer noch "geringfügige beschäftigung".
Also der umgangssprachliche 400-euro-job. Das kann die firma sauber verbuchen, es fallen keine sozialversichungsbeiträge an, du kannst es in der lohnsteuer als nebenverdienst angeben. Als arbeitszeit muss dann natürlich keine feste stundenzahl vereinbart werden, sondern sowas "auf abruf".

Das material müsste dir dann nur umgerechnet als arbeitsstunden ausbezahlt werden oder der unternehmer bestellt es für dich.
Optional kann man auch per "abweichender Rechnungsadresse" sich rechnungen auf die firma ausstellen lassen, und sich das geld dann zuletzt wiedergeben lassen. Die firma nimmt dann die rechnung für die eigene buchhaltung (und holt sich die mwst zurück).
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uxlaxel
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Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Beitrag von uxlaxel »

stimmt und 400€-basis heißt ja nicht, daß man für mindestlohn arbeiten muss. das können ja auch 10 stunden zu je 40€ sein :) je nach dem, wie gut oder schlecht man sich verkauft
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Captain Einsicht
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Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Beitrag von Captain Einsicht »

Das mit der 450€ Basis habe ich mal in der Firma meiner Mutter gemacht war soweit kein Problem. je nach Vertrag ist man eben Flexibel mit den Arbeitszeiten und das Gehalt kann man über die Aufgeschriebenen Stunden bestimmen.

Und was hindert einen Sachen einer Firma zu verkaufen gegen Quittung ?


Walter
Till
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Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Beitrag von Till »

Aus aktuellem Anlass,

Mein Vater hat einen Handwerksbetrieb, angefangen hat es mit Möbeln, zwischendurch kamen auch mal kuriose Sachen wie zum Beispiel
Prototypen Formen für Flugzeugsitze dazu, aber alles in Holz, also prinzipiell normale Tischler Tätigkeiten.

Jetzt Habe ich hier einen 3D Drucker stehen mit dem ich von Zeit zu Zeit Prototypen für ein Ingenieurbüro drucke.
Bislang hat mein Vater dann eine Rechnung geschrieben über die "Anfertigung eines Funktionsmodells" oder ähnlichen.

Könnte ich jetzt in die Rechnung auch rein schreiben "3D Druck eines Prototypen"?
Oder gibt das Stress wenn der selbstständige Tischler plötzlich auch 3D Druckt?
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uxlaxel
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Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Beitrag von uxlaxel »

"Ausdruck diverses" ? :-)
duese
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Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Beitrag von duese »

Ich wüsste jetzt spontan nicht, warum ein Tischler nicht 3D drucken sollen dürfte. Es ist glaube ich keine Tätigkeit, die einer geschützten Handwerksbezeichnung vorbehalten ist. Auf der anderen Seite: Anfertigung eines Modells trifft doch. Warum was anderes schreiben?
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Gobi
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Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Beitrag von Gobi »

In Deutschland kannst eher ein Problem bekommen, wenn du tischlerst und keinen Meister hast! 3D Drucken darf ja wohl jeder, interessiert also nur das Finanzamt
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Captain Einsicht
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Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Beitrag von Captain Einsicht »

Der Tischler darf nicht 3D Drucken :lol: solange er das nicht im Gewerbeschein stehen hat das ist Bürokratie. :roll:

Der Nachtrag kostet um die 20-30 € dann darf er das Offiziell ist ja nicht so als würde irgendwer nicht noch ein paar Extra Euros einsacken wollen. :|

Walter

edit: wen schon was mit Modellbau oder so im Gewerbeschein steht dann kann man das darunter laufen lassen
Jannyboy
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Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Beitrag von Jannyboy »

Man sollte auch immer das Produkthaftungsgesetz im Hinterkopf behalten. Schaden sind zwar auf irgentwo bei 80 Mio. Euro gedeckelt.
Aber es bezieht sich nicht nur auf Firmen sonder auf alle Hersteller/Inverkehrbringen.
Also auch den Privatmann
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BernhardS
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Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Beitrag von BernhardS »

Eine Tücke ist noch unerwähnt: Wenn man Geld verlangt, dann muss der Arbeitgeber mit der Nebentätigkeit einverstanden sein.
Till
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Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Beitrag von Till »

Und genau mit der Nummer habe ich grade Probleme...

Mein Arbeitgeber verbietet mir die Patentanmeldung für Erfindungen welche deckungsgleich mit den Geschäftsbereichen
des Unternehmens sind.
Felix_W
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Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Beitrag von Felix_W »

So einfach ist das zum Glück nicht. Siehe Arbeitnehmererfindung bzw Diensterfindung, dazu gibts hierzulande ein eigenes Gesetz.
Über den Sinn und Zweck von Patenten kann man sich aber ohnehin streiten, allerdings nicht hier.

Grüße, Felix
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Marsupilami72
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Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Beitrag von Marsupilami72 »

BernhardS hat geschrieben:Eine Tücke ist noch unerwähnt: Wenn man Geld verlangt, dann muss der Arbeitgeber mit der Nebentätigkeit einverstanden sein.
Das ist so nicht richtig!

Das Einverständnis des Arbeitgebers ist nur dann erforderlich, wenn die Nebentätigkeit mit dem Geschäftsfeld des Arbeitgebers kollidiert - sonst musst Du ihn zwar informieren, er kann es Dir aber nicht verbieten.
Blechei
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Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Beitrag von Blechei »

Hab nicht alles gelesen, aber der Tenor scheint "lieber nicht selbstständig" zu sein. Wieso eigentlich??
Wenn du Vorsteuerabzugsberechtigt bist wird alles was das Bastlerherz begehrt
neunzehnprozentbilliger... Das kann sich lohnen (Auto, Drehbank, große Fräse, Blablabla)
Wenn entsprechende Förderprogramme laufen gibts Investitionszulagen, weiß das FA.
Nachteilig ist die (schweineteure) Krankenversicherung, willste weniger zahlen musst du denen
gegenüber die Einkünfte offenlegen. Regelsatz ~650, Mindestsatz ~250, ETWA!!!
Meisterzwang gilt nur im Handwerk, regelt die örtliche Handwerkskammer, Ing./Dipl.Ing +
Berufsausbildung werden auch in die Rolle eingetragen (Mach ich so).
Oder über die IHK gehen, ist der Dachverband für alles, was nicht HWK ist. Aber wieso die jetzt ne
Mafia sein sollen weiß ich auch gerade nicht.
Ideal ist die Kombination Angestellt/Selbstständig da du im "Falle eines Falles" im Sozialsystem und
Krankenversichert bleibst. Und bei Robert Lembke zwei Kreuze machen darfst;-)
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Heaterman
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Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Beitrag von Heaterman »

Ich arbeite schon über 25 Jahre als Freiberufler und Vorsteuerabzugsberchtigter oder wie das heißt. Ich habe schon mehrere Buchprüfungen hinter mir, und da hat das Material, Werkzeug, Messtechnik, das ich als Laborbedarf für den praktischen Teil der Arbeit einkaufe, noch nie eine Geige gespielt. Das ganze Haus ist mit diesen Entwicklungsmustern gespickt. Ich mache Zeitschrift, schreibe Bücher, mache Importtests, schreibe Bedienungsanleitungen und bin am Brainstorming des AG beteiligt. Und sowas braucht halt auch praktische Experimente bis hin zu einem Funktionsmuster (kein Prototyp, meine Sachen dienen nur dem Brainstorming). Ich hab das halbe Labor voll mit diesen Schubladenobjekten, der Rest wandert in die praktische Erprobung oder verschwindet irgendwann im Schrottcontainer des AG, wenn die Entwicklung komplett durch ist.

Das wird ordentlich verbucht, ein halbwegs gesundes Verhältnis zum Privatverbrauch hergestellt, fertig. Wird sowas an den AG weitergegeben, wird es nicht materiell verkauft, sondern als Bestandteil des erfüllten Entwicklungsauftrages, Tests, wie auch immer das Projekt hieß, wofür man das Zeug eingekauft hat, auf der Rechnung aufgeführt. Damit wird das Material virtuell mit aufgeführt und unter der Rechnung steht die Vorsteuer, bei mir je nach Thema 19 oder 7 %. Hat noch kein Buchprüfer moniert.

Die haben sich bisher nur auf Kfz-Kosten und Geldflüsse kapriziert, das ist auch das Metier, das Finanzbeamte wirklich verstehen.

Bei meiner ersten Buchprüfung hab ich mir bald ins Hemd gemacht, um ihm das Labor samt Inhalt plausibel zu machen. Der hat völlig erschlagen da drin gestanden, abgewinkt und das Thema für die Steuerakte als plausibel erklärt, also kein Hobby.

IHK: kommt drauf an, wie man die Tätigkeit beschrieben kriegt. Meine Sachen laufen, offiziell in der Steuerakte festgelegt, als überwiegend künstlerische Tätigkeit (ja, das lässt sich steuerrechtlich seeehr weit fassen, man sehe nur mal die Kriterien zur KSK-Mitgliedschaft an). Da bleiben die Kollegen im Glaspalast der IHK schön außen vor.

Ust-ID muss man übrigens lt. Gesetz immer auf der Rechnung haben, auch wenn man nach §19 arbeitet, gehört zum Standard-Briefsatz wie der Zeitraum der Auftragsausführung. Denn sonst darf die Rechnung eigentlich nicht bezahlt werden bzw. der AG hat selbst später ein Problem mit seinem Buchprüfer.
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Marsupilami72
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Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Beitrag von Marsupilami72 »

Heaterman hat geschrieben:Ust-ID muss man übrigens lt. Gesetz immer auf der Rechnung haben, auch wenn man nach §19 arbeitet, gehört zum Standard-Briefsatz wie der Zeitraum der Auftragsausführung. Denn sonst darf die Rechnung eigentlich nicht bezahlt werden bzw. der AG hat selbst später ein Problem mit seinem Buchprüfer.
Die Steuernummer muss auf die Rechnung - die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sicher nicht.

Eine Ust-ID braucht man nur für Geschäfte mit dem europäischen Ausland (die sind von der Umsatzsteuer befreit), und die wird auch nur auf Antrag vergeben.
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Heaterman
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Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Beitrag von Heaterman »

Die Steuernummer ja sowieso, darüber muss man nicht reden. Ich hab direkt ein Schreiben, fast zeitgleich vom (international tätigen) HAG und der Finanzbhörde gekriegt, wo die Anerkennung von Rechnungen nur mit Ust-ID erfolgt. Vielleicht liegt das an den AGs, die sind alle international tätig. Es steht halt drauf, schadet ja keinem.

Btw. spielt hier auch nicht die Geige - das Problem war was anderes.
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Marsupilami72
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Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Beitrag von Marsupilami72 »

Es sollte halt nur nicht der Eindruck entstehen, dass man sowas zwingend braucht - ich war 9 Jahre selbständig und hatte nie eine Umsatzsteuer-ID ;)
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raik
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Re: Wer viel kann ist gefragt - Rechnung schreiben

Beitrag von raik »

Das Schreiben von Rechnungen von Privatpersonen an irgendwen ist grundsätzlich kein Problem wenn man:
1. seine (private) Steuernummer unter der eigenen Anschrift aufführt.
2. Auf dieser Rechnung KEINE 19% Umsatzsteuer ausweist. (Wer Umsatzsteuer ausweist MUSS diese auch an das FA abführen)
3. Unter der Rechnung folgenden Text aufführt: "Es besteht Umsatzsteuerbefreiung nach §14 UStG"
4. In der kommenden Einkommenssteuererklärung diese Rechnung als Einnahme in der EÜR (Einnahmeüberschußabrechnung) aufführt.
Als Ausgabe können auf dieser EÜR alle im Zusammenhang denkbaren Ausgaben (Materilal) gegengerechnet werden.
Wird in der Rechnung an den Kunden Material als Position aufgeführt, welches zum Zweck gekauft werden mußte, ist hier der Bruttobetrag (also der Betrag welchen man incl. MwSt. verauslagt hat) einzutragen.

Die Grenzen für diese Kleinunternehmerregelung liegen bei 17.500,- Umsatz (Summe aller geschriebenen Rechnungen im Kalenderjahr) kommt man nur einen Euro darüber, ist man im nächsten Jahr umsatzsteuerpflichtig.
Schreibt man 1-2 Rechnungen im Jahr welche zudem weit unterhalb des Steuerfreibetrages liegen (8.472,- für 2015) würde ich dafür kein Gewerbe anmelden.
Eine Gewerbeanmeldung stellt übrigens kein Problem dar:
Man geht zum Einwohnermeldeamt, zahlt etwa 25 Euronen, bekommt eine Liste mit möglichen "freien Unternehmen", (also ohne Meisterzwang) sucht sich eines aus, was dem Vorhaben in etwa nahe kommt, und geht mit einem Gewerbeschein nach Hause. Weitere Kosten hierfür (Gewerbesteuer oder sowas) brauch man nicht zu fürchten. Als Steuernummer wird die private Steuernummer (welche man sowiso hat ) weiterverwendet. Uu. bekommt man eine neue Steuernummer vom FA zugesandt. Ist das Gewerbe angemeldet, muß die Kleinunternehmerregelung (§14 UStG) beim FA angemeldet werden, soweit ich weiß. (Stellt aber keine besondere Hürde dar)
gruß
raik
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