sysconsol:
Hallo,
nach DIN VDE 0100-460 ist es nicht zulässig, den Neutralleiter einpolig zu trennen.
Da das durch den polverwechselbaren Stecker nicht ausgeschlossen ist, würde ich soetwas als unzulässig einstufen.
Egal, was hergestellt und verkauft wird.
Wo nichts "schief geht", da kein Kläger und somit auch kein Richter.
Es gibt zwar eine Empfehlung (oder Vorschrift?) wie rum eine Steckdose angeklemmt werden muss, aber schon nach einer Verlängerungsleitung ist die Belegung nicht mehr ersichtlich.
Wäre mal interessant zu untersuchen, auf welcher Seite die einpoligen Zwischenstecker trennen...
ciao, sysconsol
Denk nochmal scharf über deine Aausag das ein Schuko oder Eurostecker 1 Polig trennt nach, wie viele Kontaktstifte hat er?
EDIT:Ich dachte zu beziehst dich auf den Stecker an sich, weil der trennt zweipolig aber die VDE Pasage bezieht sich dann passend auf die dran hängende einpolig schaltbare Steckdosenleiste...
WObei man noch schauen müsste ob die VDE dort überhaupt auf ortsveränderlich Geräte anzuwenden ist weil das ist normalerweise eine andere...
Schuldigung war grad eben en Missverständiss
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Und was ist bei dir en einpoliger Zwischenstecker...
Viele Grüße IQON
Zuletzt bearbeitet: 05.08.13 18:29 von IQON