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Hilfestellung für Probleme in der E-Bucht

Verfasst: Do 13. Jun 2019, 21:15
von Rial
Ich habe Ende April einen Artikel in der Bucht gekauft.
Diesen per Überweisung bezahlt und er wurde auch verschickt/ist angekommen.
Einen Bewertung wurde nicht abgegeben !

Leider konnte ich den Artikel zeitlich nicht verbauen,da das
Verbauungs-Objekt den ganzen Mai nicht in meinem Zugriff war.

Letztes Wochenende versucht einzubauen...
Fehlschlag ! Passt weder mechanisch noch elektrisch !

Also Rückgabe beantragt.
Es dauerte keine 8 Std und die Rückgabe wurde
vom Verkäufer abgelehnt.
Außerdem hat er mich irgendwie in der Bucht "geblockt"
Ich kann den Verkäufer nicht mehr finden/kontaktieren.

Wie kann ich jetzt mit der Bucht Kontakt aufnehmen ?
Habe da irgendwie keine weiteren Links gefunden.
Es handelt sich um einen 3-stelligen Betrag...

Re: Hilfestellung für Probleme in der E-Bucht

Verfasst: Do 13. Jun 2019, 21:23
von Chemnitzsurfer
Nach fast 2 Monaten ist das einfach nur dein Problem.
Bei gewerblichen Händlern nach BGB (früher Fernabsatzgesetz) afaik 14 Tage Rückgabezeit ( wenn es keine Auktion war) , Privat nur auf Kulanz.
Es sei den es war arglistige Täuschung, dann würde ich aber eher mit der Rechtsschutzversicherung zum Anwalt.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/ ... G027200360
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/ ... G024002360


( zumal bei einen Auto was vor >25 Jahren in zwei Facelift Versionen 10 Jahre vom Band lief, es eh Glücksspiel ist was passendes zu finden https://de.wikipedia.org/wiki/Opel_Corsa_A#Modellpflege )

Re: Hilfestellung für Probleme in der E-Bucht

Verfasst: Do 13. Jun 2019, 21:41
von Rial
Es war von einem Privat-Anbieter mit Preis-Vorschlag.
Man hatte sich dann auf einen Preis geeinigt und
der Verkauf wurde vollzogen.
zumal bei einen Auto was vor >25 Jahren in zwei Facelift Versionen 10 Jahre vom Band lief
Es gab nur 2 Versionen. VFL und FL (Vor Facelift und Facelift)
Vorne rum (Stoßstange/Grill/Kotflügel )und das Cockpit hat sich verändert !

Wird dann wohl also was für den Anwalt...

Re: Hilfestellung für Probleme in der E-Bucht

Verfasst: Fr 14. Jun 2019, 01:10
von Gary
Welcher Anwalt hat den Rücklichter zu verkaufen ?

Oder soll dem dreistelligem Betrag ein vierstelliger hinterher geworfen werden ?

Den Prozess gewinnst du nicht mal wenn du ein VW Zeichen auf dem Opel Rücklicht findest...

Re: Hilfestellung für Probleme in der E-Bucht

Verfasst: Fr 14. Jun 2019, 01:22
von Alexander470815
Wenn nicht genau beschrieben wurde für welche Version von Auto die Leuchten passen dann kannst du dem Verkäufer nichts anlasten.
Hat er explizit geschrieben das es für die Version xy ist und sie sind es nicht sieht das schon wieder anders aus.
Wie hier schon gesagt wurde, Rücknahme bei Privat nur aus Kulanz, bei Händlern 14 Tage.

Als Lehrgeld abstempeln und wieder verkaufen und gut.

Re: Hilfestellung für Probleme in der E-Bucht

Verfasst: Fr 14. Jun 2019, 09:40
von video6
Ich würde es als Lehrgeld abstempeln. Und die Dinger wieder reinsetzen.
Das der Verkäufer so auf stur schaltet hatte ich selten. Und dann nur bei Kleinbeträgen weit unter 50€
Wobei ich nicht solche Preise bezahlen würde es sei ganz dringend und es wird sofort verarbeitet um eine eventuelle Unsicherheit auszuschließen.
Oder wenn für andere was kaufen dann eventuell von dem Nutznießer des gekauften Artikel die Zahlung abwickeln lassen wenn es auch dann oft länger dauert.

Trotzdem bei Ebay weiter kratzen aber Kein Geld ausgeben.

Meine persönliche Meinung (ja ich bin zu gutmütig)

Re: Hilfestellung für Probleme in der E-Bucht

Verfasst: Sa 15. Jun 2019, 23:59
von Rial
Nach Anfragen bei befreundeten Opel-Schraubern :
Die gehören wohl zu einem Kadett D...

Also Lehrgeld und versuchen wieder zu vekaufen :(