Mr_P hat geschrieben: ↑Fr 24. Jan 2020, 22:43
nur mal Interessehalber. Wäre so etwas, wenn man es bei der Wartung entdeckt, ein Kündigungsgrund? Das ist doch höchst fahrlässig und könnte mein Eigentum zerstören/schädigen...
Tja, gute Frage. In Deutschland bist du als Vermieter eh meist der dumme.
Wir haben es erst nach ihrem Auszug bemerkt und ihr dann die Batterien von der Kaution abgezogen...
MSG hat geschrieben: ↑Fr 24. Jan 2020, 23:00
Tja, gute Frage. In Deutschland bist du als Vermieter eh meist der dumme.
Wir haben es erst nach ihrem Auszug bemerkt und ihr dann die Batterien von der Kaution abgezogen...
...was wiederum auch nicht zulässig ist.... (ja, als Vermieter *bist* der Dumme)
Also die Sabotage von sicherheitsrelevanten Einrichtungen ist ein Abmahngrund. Der Diebstahl auch wenn dieser erst nach Auszug auffällt ist kostenpflichtig und kann von der Kaution abgezogen werden.
Stichwort versteckte Mängel. Du hast 6 Monate Zeit diese zu finden und dann Ansprüche geltend zu machen.