Rechte des Nachbarn bei einer Baugenehmigung

Wenn das Irrenhaus überfordert ist

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tom
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Rechte des Nachbarn bei einer Baugenehmigung

Beitrag von tom »

Hallo Leute,
im Nachbargrundstück soll Gebaut werden. Jetzt will der neue Nachbar eine Unterschrift von mir, das ich damit einverstanden bin.
Weiß jemand von Euch, was ich damit für Rechte & Pflichten eingehe ?
Warum sollte ich da Unterschreiben. Was ist da zu tun, oder zu unterlassen ?

M.f.G.
tom

Wenn OT. bitte Löschen.
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Toddybaer
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Re: Rechte des Nachbarn bei einer Baugenehmigung

Beitrag von Toddybaer »

Warscheinlich will der so bauen, wie´s eigentlich nicht erlaubt ist.
Also zu dicht und zu hoch an der Grenze. Oder zu lang an der Grenze lang.
Oder will mit irgend welchen Versorgungsleitungen über dein Grund
Oder will die zuwegung über dein Grundstück.
Oder die Bauzuwegung über dein Grundstück.....

Musst halt gucken was in dem Wisch steht
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Chemnitzsurfer
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Re: Rechte des Nachbarn bei einer Baugenehmigung

Beitrag von Chemnitzsurfer »

Afaik musst dein Nachbar einen bestimmten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten und ggf. ist auch eine max. Höhe vorgegeben.
=> Landesbauordnung und ggf. die Regeln von deiner Kommune (Bauamt anrufen und fragen).

Wenn er dir jetzt an die Grundstücksgrenze einen Schuppen setzen will oder ein Protzbau hochzieht , dass du keine Sonne mehr im Haus. hast, dann braucht er halt deine Zustimmung
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eJunkie
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Re: Rechte des Nachbarn bei einer Baugenehmigung

Beitrag von eJunkie »

Seltsame Forderung....

Nach meinem Laienhaften Wissen kann man sich nicht privatrechtlich über Baurecht hinwegsetzen. Ist so als wenn dein Chef dir einen Wisch zum Unterschreiben gibt auf dem steht das die Firma sich das Recht vorbehält dich zu verskalven... Kann man unterschreiben, bewirkt genau gar nichts. Ist ja noch nicht mal so das du in deinen eigenen 4 Wänden tun und lassen kannst was du willst (was ich durchaus nicht toll finde, aber so ist es nun mal)
matthias89
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Re: Rechte des Nachbarn bei einer Baugenehmigung

Beitrag von matthias89 »

Nach meinem Laienhaften Wissen kann man sich nicht privatrechtlich über Baurecht hinwegsetzen.
Doch, in bestimmten Fällen geht das wohl. Bei uns wurde auf dem Nachbargrundstück ein MFH errichtet. Irgendwie müssen sie sich bei den Balkonen verrechnet haben, die sind zu nah an der Grundstücksgrenze.

Gegen Überlassjng finanzieller Mittel hat sich die Eigentümergemeinschaft unseres Hauses entschieden, dass abzunicken. "Wir" dürfen jetzt bloss keine Garage mehr an eben diese Grenze setzen. Vorher war diese Option da. Was ich sagen will, du gibst unter Umständen eigene Rechte ab. Im Sinne eines nachbarschaftlichen Friedens muss das aber gar nicht die schlechteste Lösung sein. Alternative für unsere Nachbarn wäre Balkone wieder abreissen gewesen. Für die auch nicht so doll.
Gernstel
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Re: Rechte des Nachbarn bei einer Baugenehmigung

Beitrag von Gernstel »

Hier hat der Vermieter geschlafen und so ein Ding unterschrieben.
Nun steht hier nebenan ein Klotz ohne Einhaltung von Mindestabstand und Maximalbauhöhe direkt am Nebengebäude.

"Klotz" ist arg untertrieben.
Ich hätte auch nie gedacht, wie sehr mir eine Luftwärmepumpe zum Schlafzimmerfenster reindröhnen kann. Oder wie laut allsommerabendliche Unterhaltungen und Feiern auf (zu) nahen Balkonen sein können.

Wenn nun der Vermieter auf die Idee käme, sein altes Anwesen mit Nebengebäuden abzureisen und durch ein neues, größeres Objekt zu ersetzen, müsste er seinerseits Mindestabstand und Maximalhöhe einhalten und somit winzig bauen - oder auf den guten Willen des neuen Nachbarn hoffen und sich einen solchen Wisch unterschreiben lassen.

Und ohne den Wisch ... hätte die Baulücke nicht genügend Platz für den Klotz gelassen, dann wäre das neue Anwesen bedeutend bescheidener ausgefallen.

Hab ich schon Klotz gesagt?
Ach, ich will mich nicht mehr aufregen.
Es ist wie es ist.
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eJunkie
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Re: Rechte des Nachbarn bei einer Baugenehmigung

Beitrag von eJunkie »

Hmmm, hätte nicht gedacht das sowas geht in einer Welt wo man jeden zu seinem Glück zwingen will und in der man man nicht mal freiwillig auf Einhaltung mancher Normen verzichten kann. Mein Plan wäre: erst mal abklären um was es überhaupt geht. Was für einem selbst vieleicht eine minimale Einschränkung ist bedeutet demjenigen dem man ein Recht gewährt vieleicht sehr viel. Der guten Nachbarschaft willen würde ich mich nicht aus Prinzip querstellen, allein deshalb weil man nicht will das der Herr Nachbar wegen allem was geht später auf seine guten Rechte besteht. Nach dem Motto Leben und Leben lassen. Aber einen Blankoscheck sollte man auch nicht unterschreiben. Es sollte schon ganz konkret benannt werden welchem Bauvorhaben man da zustimmt.
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Durango
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Re: Rechte des Nachbarn bei einer Baugenehmigung

Beitrag von Durango »

Mit dem Papier zum Fachanwalt ! Neben den Baugesetzen des jeweiligen Bundesland, gibt es noch örtliche Auflagen. Das geht von der Farbe der Dachziegel bis zum "örtlichen erscheinungsbild" .
Also muß auch die Gemeinde zustimmen. Wenn alles dir gefällt, kannst du zu stimmen, vielleicht mit Auflagen.

Bei Grenzbebaung ist Deine Zustimmung erforderlich, usw.

Wenn Du jetzt auch damit aus Gründen der Nächstenliebe oder dem Tierschutzgesetz einvernehmlich einverstanden bist, denke an die Zukunft, ob Dein Baugrundstück daran in Zukunft an Wert verlieren könnte.

Alle sonstigen Leistungen kosten Geld:zusätzliche Wegerechte im Grundbuch eintragen lassen und eine monatliche Pauschale definieren, usw. nix pauschalisieren

73 Manfred
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Hightech
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Re: Rechte des Nachbarn bei einer Baugenehmigung

Beitrag von Hightech »

Zu aller erst sollte in dem Papier genau drin stehen, was genau und wo genau etwas gebaut werden soll, zu dem man das Einverständiss geben soll.
Niemals einen Blanko-Wisch unterschreiben.
Es muss sowas drin stehen wie, Garage an der Grenze, 1m Abstand oder so, mit Zeichung!

Was will er den genau, oder nur: Ich will was bauen, ist das ok?
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Desinfector
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Re: Rechte des Nachbarn bei einer Baugenehmigung

Beitrag von Desinfector »

solange es keine rechtliche Grundlage ist dass er Deine Unterschrift für sein Vorhaben braucht, gibts garnix!
Mirqua
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Re: Rechte des Nachbarn bei einer Baugenehmigung

Beitrag von Mirqua »

Ohne Wissen um welches Bundesland, teilweise sogar Gemeinde es geht kann man keine passende Antwort geben.
Man kann auch einfach mal auf der Gemeinde fragen (Bauamt) die geben in der Regel Auskunft; aber ACHTUNG,
zwischen den Zeilen hinhöhren, die dürfen keine RECHTSAUSKUNFT geben.
manuel
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Re: Rechte des Nachbarn bei einer Baugenehmigung

Beitrag von manuel »

Bevor jetzt große Geschütze ausgefahren werden, wenigstens in Bayern muss bei jedem Antragchen die Baupläne den Nachbarn zur einsicht vorgelegt werden, und diese können dann auf den Plänen unterschreiben. Tun sie dies nicht wird maximal jemand im Bauamt die Stirn runzeln und sich denken das die Nachbarharmonie leider nicht so gut ist, aber solange der Bauantrag genehmigungsfähig ist spielt eine fehlende Unterschrift keine Rolle.

Was anderes ist wenn Rechte eingehandelt werden, Wegerecht, Lasten usw, aber bei sowas gibts mindestens einen Termin beim Notar weil sowas gehört soweit ich weiß ins Grundbuch eingetragen.
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BernhardS
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Re: Rechte des Nachbarn bei einer Baugenehmigung

Beitrag von BernhardS »

Das ist ganz normal, daß die Nachbarn zustimmen müssen. Setzt euch halt mal bei einer Tasse Kaffee oder einer Flasche Bier (besser) zusammen.
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licht_tim
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Re: Rechte des Nachbarn bei einer Baugenehmigung

Beitrag von licht_tim »

Ich höre hier zum ersten mal das Nachbarn irgentwas zu sagen haben sollen.
Hier in NDS ist das nicht so. Solange das Baurecht eingehalten wird und die Behörde daraufhin genehmigt haben die Nachbarn nichts zu melden.
Gehts um Überwegerecht oder zu geringe Grenzabstände sieht das natürlich wieder anders aus. Dann ist aber auch Geld und ein Notar mit im Spiel.
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Heaterman
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Re: Rechte des Nachbarn bei einer Baugenehmigung

Beitrag von Heaterman »

licht_tim hat geschrieben: ↑
Mi 30. Okt 2019, 14:19
Ich höre hier zum ersten mal das Nachbarn irgentwas zu sagen haben sollen.
Hier in NDS ist das nicht so. Solange das Baurecht eingehalten wird und die Behörde daraufhin genehmigt haben die Nachbarn nichts zu melden.
Gehts um Überwegerecht oder zu geringe Grenzabstände sieht das natürlich wieder anders aus. Dann ist aber auch Geld und ein Notar mit im Spiel.
Genauso ist das in NDS. Bis wir überhaupt erfahren haben, was da nebenan gebaut wird (hat 6 Monate gedauert bis zur Antwort), war der 8-Parteien-Bunker schon 11,80 m hoch. Nicht mal die Baufirma konnte man bis dahin sicher rauskriegen, sauber abgetarnt. Unsere darauf geründete BI hat wenigstens bis jetzt den zweiten geplanten Bunker verhindern können.
Ist in jedem Bundesland wohl anders, und ich würde so eine Voraberklärung ohne ganz konkrete Festlegungen (ich würde die sogar juristisch prüfen und beim Rechtsverdreher unterschreiben lassen) nicht unterschreiben, weil juristisch später unterminierbar und wertlos. Da hilft auch kein Kasten Bier, das ist später alles obsolet. Denn die Entscheidung fällt unter dem Strich sowieso woanders - bei der Baubehörde.
Gary
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Re: Rechte des Nachbarn bei einer Baugenehmigung

Beitrag von Gary »

Bei mir war der Nachbar auch schon da...

Es war nichts das ich hätte unterschreiben müssen, aber ihm war meine Unterschrift den Besuch wert. Es gehört zum guten Ton, in meinem Fall betrifft es mich in keiner weiße.

Einfach bei einer Tasse Kaffee oder einem Bier den Plan ansehen.
Kommt die Garage an die Grenze ? Wird es ein vierstöckiges Haus dass dir alle Sonne nimmt ? Will er den Kran in deine Einfahrt stellen ?
Wird die Straße in der Bauzeit gesperrt ?

Du hast die Chance den Bauplan zu sehen, nutze sie. Vielleicht hast du gar Tips für ihn, du kennst das Grundwasser, den Boden.
Vielleicht hätte er lieber eine Doppelgarage, die dann aber deine Zustimmung nötig macht, die kannst du ihm vielleicht ermöglichen.

Auf jeden Fall laut nach dem Anwalt schreien, zuletzt sauft der Nachbar deinen Kaffee und trinkt dein Bier. Im schlimmsten Fall lädt er dich zum grillen ein. Sei gewarnt !
tom
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Re: Rechte des Nachbarn bei einer Baugenehmigung

Beitrag von tom »

Hallo Leute,

gestern haben die neuen Nachbarn bei mir Geklingelt, und sie wollten schnell mal eine Unterschrift um im Nachbarschaftsgrundstück zu Bauen.(Art. 66 Beteiligung des Nachbarn)
Ich hatte sie gebeten Heute noch mal vorbeizuschauen, da ich gestern kaum Zeit hatte, und eigentlich auch erst mal sehen wollte, was da auf mich zukommt.
Heute waren sie dann nochmal da, und wollten mir auf meine bitte, mir keine Unterlagenkopien zur Überprüfung meinerseits überlassen, da es Ihnen angeblich wegen Datenschutz Verboten wäre, und sagten: übrigens hätten alle anderen sechs Nachbarn ohne probleme Unterschrieben.
Ich habe Ihnen dann erklärt, das ich keine Unerschrift leisten werde, ohne den Fall in Ruhe Prüfen zu können.
Meine Recherchen heute bei Bekannten, haben ergeben, das diese sehrwohl mit einer Kopie der Pläne in Ruhe Prüfen konnten.
Ich hoffe mich nicht falsch verhalten zu haben.
M.f.G.
tom
Gary
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Re: Rechte des Nachbarn bei einer Baugenehmigung

Beitrag von Gary »

Nur zur Klarstellung,

du bekommst nicht zwingend einen Plan für dich, der Bauplan kostet Geld, ist etwas größer und und.

Du bekommst Einsicht, der Architekt will seinen Bauplan verkaufen und nicht für alle online stellen.

Gruß Gary
tom
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Re: Rechte des Nachbarn bei einer Baugenehmigung

Beitrag von tom »

Gary hat geschrieben: Mi 30. Okt 2019, 19:04 Nur zur Klarstellung,

du bekommst nicht zwingend einen Plan für dich, der Bauplan kostet Geld, ist etwas größer und und.

Du bekommst Einsicht, der Architekt will seinen Bauplan verkaufen und nicht für alle online stellen.

Gruß Gary
tja, das hätte ich wohl eher Wissen müssen. Zwei meiner Bekannten haben eben Kopien bekommen, und konnten in ruhe Prüfen.
Ich hatte gedacht, das ich das ebenso machen sollte.

M.f.G.
tom
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Heaterman
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Re: Rechte des Nachbarn bei einer Baugenehmigung

Beitrag von Heaterman »

Erst mal in Ruhe checken, was geplant ist. Wenn es bloß um die Garage geht, die an die Grundstücksgrenze geht, kann man das tastächlich beim Käffchen regeln. Ich hab mit meiner lieben Nachbarin auch einen wasserdichten Vertrag gemacht zum Thema temporäre Verschiebung der Grundstücksgrenze. Ist alles eine Frage der Nachbarschaft unnd Verhältnismäßigkeit.

Aber die Lebenserfahrung sagt, dass solche Ansinnen wie bei tom nahezu immer einen Haken haben, der einen irgendwann hinterrücks erschlägt. Da muss man kein Aluhutträger sein, das ist Erfahrung. Warum hole ich mir eine Unterschrift? Um mich abzusichern, weil ich etwas vorhabe, was ggf. gegen Bauordnung usw. verstoßen wird oder man riskiert, dass sich die Leute wehren werden. Bei solchen Vorhaben muss man immer erst vom Extremfall ausgehen, also sauber sondieren, eine Nacht drüber schlafen, sich beraten und in die Zukunft denken. Gerade hier bringt Nachsicht nichts, der Andere hat was im Sinn, sonst würde er nicht sondieren. Nett bleiben, schließlich gehts um Nachbarschaft, aber in der Sache Gehirn einschalten.

Nahezu OT:

Der Riesen-Bunker auf dem Nachbargrundstück würde mich bei einem eventuellen Verkauf meiner Hütte richtig Asche kosten, gar nicht zu reden von dem Nachbarn, der die 11,80 m unmittelbar vor seiner Terrasse hat ...

Bei uns in der Region hat das Thema so eine Brisanz angenommen, auch aufgrund der komischen Bauordnung in NDS, dass die Diskusssion um manche Bauvorhaben schon skurrile Züge annimmt. Dennoch wächst jede Woche ein neuer Bunker zwischen Fehnhäusern ...

Vor zehn Jahren gabs hier noch Sanktionen, wenn man bei der Farbe der Dachziegel oder der Haustür von den traditionellen Vorgaben abgewichen ist. Ich hatte das Theater vor 12 Jahren, als ich meine 240 Quadratmeter FLACHDACH neu decken wollte. Ich wollte wegen der Wärmeabweisung Weiß oder Hellgrau, die Baubehörde hat Schwarz festgelegt. Kostet im Sommer Kilowatts an Kühlung extra und ist nur aus der Luft zu sehen.
Ende OT.
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RMK
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Re: Rechte des Nachbarn bei einer Baugenehmigung

Beitrag von RMK »

tom hat geschrieben: Mi 30. Okt 2019, 18:34 Hallo Leute,
[...] und sagten: übrigens hätten alle anderen sechs Nachbarn ohne probleme Unterschrieben.
falls Du einen der vielen Nachbarn kennst, red doch mal mit ihm ob er weiss was er da unterschrieben
hat...

Ich hatte bei einem (geplanten, aber im Nachhinein zum Glück nicht realisierten) Vorhaben auch sowas,
wir haben mit den Plänen alle Nachbarn besucht und erklärt und hätten auch die Unterschriften bekommen,
aber da ging es tatsächlich auch um gewissen "Zugeständnisse" seitens der Nachbarn (Garagengrenzbebauung,
gegenseitiges Überfahrtsrecht usw...)
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licht_tim
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Re: Rechte des Nachbarn bei einer Baugenehmigung

Beitrag von licht_tim »

Für eine Garagengrenzbebauung brauchts bei euch die Einwilligung des Nachbarn?
Wir bauen gerade eine Garage die auf der Grenze steht. Bis 9m auf der Grenze ist erlaubt und so groß ist sie auch, Nachbarn haben nichts zu melden.
Gut, hier ist die Situation gerade ein Neubaugebiet. Da kannten wir zur Planungsphase die neuen Nachbarn noch nicht einmal.
Im Bestand sollte man schon mal mit den Leuten reden denn bei Grenzbebauung muss man auch das Nachbargrundstück betreten. Dafür bräuchte man dann auch hier das Einverständniss.

Das es große regionale Unterschiede gibt wusste ich, dennoch bin ich überracht das die Unterschiede nicht nur groß sondern wohl eher riesig sind.
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Wolfis
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Re: Rechte des Nachbarn bei einer Baugenehmigung

Beitrag von Wolfis »

licht_tim hat geschrieben: Do 31. Okt 2019, 10:29
Im Bestand sollte man schon mal mit den Leuten reden denn bei Grenzbebauung muss man auch das Nachbargrundstück betreten. Dafür bräuchte man dann auch hier das Einverständniss.

Braucht man nicht. Der Nachbar muß das zulassen damit du deine Grenzbebauung durchführen kannst. Das ist das sogenannte "Hammerschlag und Leiterrecht", beschrieben im Nachbarrechtsgesetz. (Zumindest in Baden-Württemberg).
Du mußt es vorher anmelden und nachher natürlich alle Schäden beseitigen.

Reden mit einem Bierchen oder Käffchen ist sicherlich immer gut!
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Sunset
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Re: Rechte des Nachbarn bei einer Baugenehmigung

Beitrag von Sunset »

Es ist wichtig, in welchem Bundesland das Baugrundstück liegt.

In Bayern gilt die BayBO
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Bastel-Onkel
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Re: Rechte des Nachbarn bei einer Baugenehmigung

Beitrag von Bastel-Onkel »

Als wir einen etwas groß geratenen Carport gebaut haben (BaWü), mußten wir die Zustimmung der Nachbarn einholen (Inklusive eines Nachbarn, dessen Grundstück nur mit dem letzten Zipfelchen an unseres grenzt und dessen Haus über 100m weit weg steht).

Ein Nachbar baut jetzt gerade an und ich als Grundstückseigentümer habe von der Gemeinde einen Wisch mit Grundrissplan, Seitenansichten usw. bekommen, wo ich auch schriftlich meine Zustimmung erteilen mußte. Es ist weder Grenzbebauung noch sonstwie speziell, aber es könnte sein, daß es damit zusammenhängt, daß es für dieses Gebiet von der Gemeinde keinen Bebauungsplan gibt (alter Baubestand). Normalerweise ist im Bebauungsplan ja geregelt, was man machen darf (Alles nur Einfamilienhäuser mit rotem Ziegeldach und Fernwärmeheizung, z.B.). Ich bin aber kein Jurist. Man könnte bei Fragen ja mal das Bauamt konsultieren.
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