VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
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Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
die firma braucht hat irgendwo einen e-meister, dann darfst du als e-facharbeiter das machen. selbst lehrlinge und unterwiesenes personal. letzteres ist aber sehr grenzwertig.
Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
Wer prüfen darf, steht in der DGUV V3 schon mal nicht. Da muss man auf die "allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik, die in den VDE-Bestimmungen enthalten sind, auf die die Berufsgenossenschaft in ihrem Mitteilungsblatt verwiesen hat." zurückgreifen.
Das Wort "Meister" ist im Übrigen in den VDE 0702 von 2004 und 2008 nicht enthalten. Hier wird nur eine Elektrofachkraft oder eben mit geeignetem Prüfgerät eine elektrotechnisch unterwiesene Person gefordert (wenn auch das Kapitel geändert wurde).
Das Wort "Meister" ist im Übrigen in den VDE 0702 von 2004 und 2008 nicht enthalten. Hier wird nur eine Elektrofachkraft oder eben mit geeignetem Prüfgerät eine elektrotechnisch unterwiesene Person gefordert (wenn auch das Kapitel geändert wurde).
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Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
Es war ja auch schon vor über 20 Jahren so, dass elektrotechn. unterwiesene Personen die Prüfungen durchführen konnten, wenn sie dazu ein Gerät verwenden, was keine Interpretation der Messwerte erfordert. Das waren Geräte mit Gut/Schlecht-Leuchtmeldern und meistens Drehschaltern, die die Durchführung der Prüfschritte in der richtigen Reihenfolge bis zum Funktionstest sicherstellten. z.B. das alte SEKUTEST 0702.
Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
Bei uns prüfe ich. Hab „mal“ Elektriker gelernt und kenne das Messgerät fluke 6500-2. Habe dafür auch mal einen Kurs allgemein bei der fluke Akademie gemacht.
Bei meinem derzeitigen AG prüfe ich sämtliche Neugeräte. Der Lehrling nach der Zwischenprüfung zum Industrie Elektroniker prüft unter Aufsicht die Wiederholungsgeschichten. Bei allen fragen oder Unklarheiten hat er mich zu konsultieren.
Ich bin jedoch nicht als Betriebselektriker eingestellt. Ich konnte nur meine Klappe damals nicht halten. Jetzt hab ich den Job geerbt.
Für eventualitäten hab ich einen Kollegen der e Meister ist. Jedoch hat er mit der Prüfung nix zu tun und ist mir hackordnung nach gleichgestellt.
Das mit dem Meister ist mir auch neu. Dann dürfe ich überhaupt nicht mehr messen. Aber der Tester lässt nur einwandfreie Prüfschritte durchgehen. Für die Spezialfälle brauch man das Hintergrundwissen.
Bei meinem derzeitigen AG prüfe ich sämtliche Neugeräte. Der Lehrling nach der Zwischenprüfung zum Industrie Elektroniker prüft unter Aufsicht die Wiederholungsgeschichten. Bei allen fragen oder Unklarheiten hat er mich zu konsultieren.
Ich bin jedoch nicht als Betriebselektriker eingestellt. Ich konnte nur meine Klappe damals nicht halten. Jetzt hab ich den Job geerbt.
Für eventualitäten hab ich einen Kollegen der e Meister ist. Jedoch hat er mit der Prüfung nix zu tun und ist mir hackordnung nach gleichgestellt.
Das mit dem Meister ist mir auch neu. Dann dürfe ich überhaupt nicht mehr messen. Aber der Tester lässt nur einwandfreie Prüfschritte durchgehen. Für die Spezialfälle brauch man das Hintergrundwissen.
Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
Ist kniffelig wer das darf.
Man muss eine Ausbildung zu einem Beruf haben der Elektrotechnik enthält.
Zudem ist gefordert das man in dem Tätigkeitsfeld arbeitet und nicht ein Papierelektriker ist, der mal Elektromeister gelernt hat, aber jetzt nicht mehr aktiv als Elektromeister aktiv ist.
Man muss immer auf dem Laufenden sein, was die aktuellen Regeln angeht, regelmäßig Fortbildungen im Fachbereich besuchen usw.
Ich hab den Kurs 2013 "Bg Av3" bei der BG gemacht und problemlos Bestanden, aber so darf ich das derzeit nicht mehr ausüben.
Einfach weil ich es seit 4 Jahren nicht mehr gemacht habe.
Einen Kurs bei der BG zu machen ist prima, aber z.B. ist man danach nicht automatisch qualifiziert zum die Prüfungen durchführen zu dürfen.
Man muss eine Ausbildung zu einem Beruf haben der Elektrotechnik enthält.
Zudem ist gefordert das man in dem Tätigkeitsfeld arbeitet und nicht ein Papierelektriker ist, der mal Elektromeister gelernt hat, aber jetzt nicht mehr aktiv als Elektromeister aktiv ist.
Man muss immer auf dem Laufenden sein, was die aktuellen Regeln angeht, regelmäßig Fortbildungen im Fachbereich besuchen usw.
Ich hab den Kurs 2013 "Bg Av3" bei der BG gemacht und problemlos Bestanden, aber so darf ich das derzeit nicht mehr ausüben.
Einfach weil ich es seit 4 Jahren nicht mehr gemacht habe.
Einen Kurs bei der BG zu machen ist prima, aber z.B. ist man danach nicht automatisch qualifiziert zum die Prüfungen durchführen zu dürfen.
Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
noch mal, es muss ein meister greifbar sein, das ist wohl erst dieses jahr dazu gekommen. es geht wahrscheinlich um die fachliche absicherung.
da sind wir wieder beim thema, die VDE kann man nicht wirklich frei einsehen...
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Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
Das heißt, wenn man einst als Elektrofachkraft geprüft (VBG4/BGV A3/ DGUV3/…) hat, ist das heute nicht mehr zulässig? Wozu hat man dann 3.5 Jahre gelernt und später auch noch Elektrotechnik studiert?
Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
was hast du denn studiert? wenn das auf dem beruf aufbaut, gilt das. hast du BWL gemacht, eher nicht.
das ist vergleichbar, dass man sich als e-fachkraft auch nicht selbstständig machen darf.
das ist vergleichbar, dass man sich als e-fachkraft auch nicht selbstständig machen darf.
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Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
Tip : Uni-Bibdie VDE kann man nicht wirklich frei einsehen...
(reimt sich)
Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
tja, welche bibliotheken haben sowas? ich habe versucht, es online herauszufinden.zauberkopf hat geschrieben: ↑Fr 5. Jun 2020, 08:44Tip : Uni-Bibdie VDE kann man nicht wirklich frei einsehen...
(reimt sich)
vor allem nützt mir das wenig, wenn ich zu hause oder auf baustelle ein problem behandeln muss und nicht weiter weiß
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Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
Unibib is echt maln Vorschlag.
Da hab ich mal bei der TUBib nachgeschlagen:
Zeitschrift
VDE-Vorschriftenwerk. Sachverzeichnis zum VDE-Vorschriftenwerk
Aber 1983?!
Gut, dann schränken wir mal ein von 2010 - 2020.
Buch
VDE-Prüfung nach BetrSichV, TRBS und BGV A3 : Erläuterungen zu DIN VDE 0100 Teile 410, 430, 510, 540 und 600, DIN VDE 0404, DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0701-0702, DIN EN 61557 (VDE 0413), DIN EN 62353 (VDE 0751-1), DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1)
Klingt schon besser (2012)
Aber die VDE selber gibts wohl nicht, nur Bücher über die VDE und deren Auslegung.
Ihr könnt ja mal selber stöbern:
https://tu-berlin.hosted.exlibrisgroup. ... E&offset=0
Da hab ich mal bei der TUBib nachgeschlagen:
Zeitschrift
VDE-Vorschriftenwerk. Sachverzeichnis zum VDE-Vorschriftenwerk
Aber 1983?!
Gut, dann schränken wir mal ein von 2010 - 2020.
Buch
VDE-Prüfung nach BetrSichV, TRBS und BGV A3 : Erläuterungen zu DIN VDE 0100 Teile 410, 430, 510, 540 und 600, DIN VDE 0404, DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0701-0702, DIN EN 61557 (VDE 0413), DIN EN 62353 (VDE 0751-1), DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1)
Klingt schon besser (2012)
Aber die VDE selber gibts wohl nicht, nur Bücher über die VDE und deren Auslegung.
Ihr könnt ja mal selber stöbern:
https://tu-berlin.hosted.exlibrisgroup. ... E&offset=0
Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
Der Arbeitgeber ist für den Zugang zu den nötigen Vorschriften verantwortlich !
Grundlegende Vorschrift ist hier § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz. Diese Vorschrift gibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich mit den ihm obliegenden Aufgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz zu beauftragen, und zwar in eigener Verantwortung.
Erforderliche Qualifikation einer verantwortlichen Elektrofachkraft
Es kommt darauf an, welche Verantwortung der jeweilige Mitarbeiter im zugewiesenen Bereich übernehmen soll.
Das heißt, geht es um die Fach- und Aufsichtsverantwortung im zugewiesenen Bereich, reicht als Grundqualifikation eine abgeschlossene elektrotechnische Ausbildung mit Kenntnissen der aktuellen Normen und Erfahrung im jeweiligen Einsatzgebiet.
Der Mitarbeiter muss in der Lage sein, die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen zu können. (siehe DIN VDE 1000-10:2009-01, Abschn. 3.1)
Geht es hingegen um die verantwortliche fachliche Leitung eines elektrotechnischen Betriebs oder Betriebsteils, so muss der Mitarbeiter mindestens eine der folgenden Qualifikationen nachweisen können (siehe DIN VDE 1000-10:2009-01, Abschn. 5.2-5.3 sowie Anhang A - Erläuterung zu 5.2-5.3)
Erforderliche Basisqualifikation einer VEF
Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Techniker/Technikerin Elektrotechnik
Ausbildung zum/zur Industriemeister/Industriemeisterin Elektrotechnik
Ausbildung zum/zur Handwerksmeister/Handwerksmeisterin Elektrotechnik
Ausbildung zum/zur Diplomingenieur/Diplomingenieurin, Bachelor oder Master Elektrotechnik
Aus der Auflistung ist keine Rangfolge abzuleiten. Es ist durchaus möglich, dass ein Meister oder Techniker aufgrund seiner bestehenden Netzwerke in allen Ebenen sowie seiner sozialen wie auch fachlichen Kompetenz (vor allem dem aktuellen Normenwissen) besser für die verantwortliche fachliche Leitung eines elektrotechnischen Betriebs oder Betriebsteils geeignet ist als ein vom ersten Anschein nach höher qualifizierter Diplomingenieur, Bachelor oder Master.
Die höhere Qualifizierung beschränkt sich meist ausschließlich auf theoretisches Schulwissen und sagt nichts über das tatsächliche Wissen und die unabdingbar erforderliche Erfahrung (vor allem Normenwissen wie auch Praxiserfahrung) der Person aus. Diese Entscheidung muss aber der Unternehmer/Arbeitgeber für den jeweiligen Bereich individuell treffen.
Grundlegende Vorschrift ist hier § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz. Diese Vorschrift gibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich mit den ihm obliegenden Aufgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz zu beauftragen, und zwar in eigener Verantwortung.
Erforderliche Qualifikation einer verantwortlichen Elektrofachkraft
Es kommt darauf an, welche Verantwortung der jeweilige Mitarbeiter im zugewiesenen Bereich übernehmen soll.
Das heißt, geht es um die Fach- und Aufsichtsverantwortung im zugewiesenen Bereich, reicht als Grundqualifikation eine abgeschlossene elektrotechnische Ausbildung mit Kenntnissen der aktuellen Normen und Erfahrung im jeweiligen Einsatzgebiet.
Der Mitarbeiter muss in der Lage sein, die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen zu können. (siehe DIN VDE 1000-10:2009-01, Abschn. 3.1)
Geht es hingegen um die verantwortliche fachliche Leitung eines elektrotechnischen Betriebs oder Betriebsteils, so muss der Mitarbeiter mindestens eine der folgenden Qualifikationen nachweisen können (siehe DIN VDE 1000-10:2009-01, Abschn. 5.2-5.3 sowie Anhang A - Erläuterung zu 5.2-5.3)
Erforderliche Basisqualifikation einer VEF
Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Techniker/Technikerin Elektrotechnik
Ausbildung zum/zur Industriemeister/Industriemeisterin Elektrotechnik
Ausbildung zum/zur Handwerksmeister/Handwerksmeisterin Elektrotechnik
Ausbildung zum/zur Diplomingenieur/Diplomingenieurin, Bachelor oder Master Elektrotechnik
Aus der Auflistung ist keine Rangfolge abzuleiten. Es ist durchaus möglich, dass ein Meister oder Techniker aufgrund seiner bestehenden Netzwerke in allen Ebenen sowie seiner sozialen wie auch fachlichen Kompetenz (vor allem dem aktuellen Normenwissen) besser für die verantwortliche fachliche Leitung eines elektrotechnischen Betriebs oder Betriebsteils geeignet ist als ein vom ersten Anschein nach höher qualifizierter Diplomingenieur, Bachelor oder Master.
Die höhere Qualifizierung beschränkt sich meist ausschließlich auf theoretisches Schulwissen und sagt nichts über das tatsächliche Wissen und die unabdingbar erforderliche Erfahrung (vor allem Normenwissen wie auch Praxiserfahrung) der Person aus. Diese Entscheidung muss aber der Unternehmer/Arbeitgeber für den jeweiligen Bereich individuell treffen.
Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
Zugang zu den Normen gibt es in aller Regel nur für Mitglieder der Uni (Studenten, Angestellte).
Und dann pro Uni nur für die jeweiligen Fachbereiche, welche zu den Studiengängen passen.
Das läuft beispielsweise über Perinorm.
Die Idee mit
Allerdings glaube ich nicht an den Erfolg.
Und einfch drauf los ist da nicht ratsam, dass solte man überlegt angehen.
Da braucht es auch Menschen, die sich mit der Kommunikation der Maßnahme nach außen befassen (Marketing) - wir sind hier eine zu kleine Interessengruppe.
Gehört aber nicht hier her.
Und dann pro Uni nur für die jeweiligen Fachbereiche, welche zu den Studiengängen passen.
Das läuft beispielsweise über Perinorm.
Die Idee mit
halte ich für durchaus angebracht.uxlaxel hat geschrieben: ↑Mi 3. Jun 2020, 16:33 Wollen wir mal ernsthaft eine Petition starten, die die Offenlegung dieser Vorschriftenwerke fordert? Vergleichbar mit juris.de oder sowas.
Für mich ist es auch ein unhaltbarer Zustand, dass man das als Bürger nicht einsehen kann, aber die Justiz sich darauf beruft.
Allerdings glaube ich nicht an den Erfolg.
Und einfch drauf los ist da nicht ratsam, dass solte man überlegt angehen.
Da braucht es auch Menschen, die sich mit der Kommunikation der Maßnahme nach außen befassen (Marketing) - wir sind hier eine zu kleine Interessengruppe.
Gehört aber nicht hier her.
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Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
Als ich das letzte mal in Aachen in der UniBib war, konnte ich alles finden, was mich damals interessiert hat.
Für Bürger der Stadt Aachen, ist/war der Zugang/Anmeldung übrigens kostenlos.
Das Ding ist ja... das die meisten Normen ja eigentlich nur für den Gewerblichen Interessant sind.
Nicht vergessen, Normen kosten nicht nur, sie bringen dem Gewerbetreibenden auch (kostenmäßige) Vorteile.
Im Endeffekt, auch der Allgemeinheit vorteile. Wenn sich z.B. das Sicherheitsniveau steigt, und weniger Unfälle passieren.
(Allgemeinheit -> Gesetzgeber.. )
Deswegen setzen sich ja auch Gewerbetreibende hin, und entwickeln solche Normen. Der Prozess ist recht komplex.
Und dafür, das sie die Zeit/Geld investieren, wollen die wiederum...
Eigentlich ist das etwas, was wirklich nur für Gewerblich tätige interessant ist. Nicht für Bastler.
Das System ist nicht perfekt. Aber ein ohne einen Fehler, kommt ein Regelungssystem auch nicht aus.
Für Bürger der Stadt Aachen, ist/war der Zugang/Anmeldung übrigens kostenlos.
Das Ding ist ja... das die meisten Normen ja eigentlich nur für den Gewerblichen Interessant sind.
Nicht vergessen, Normen kosten nicht nur, sie bringen dem Gewerbetreibenden auch (kostenmäßige) Vorteile.
Im Endeffekt, auch der Allgemeinheit vorteile. Wenn sich z.B. das Sicherheitsniveau steigt, und weniger Unfälle passieren.
(Allgemeinheit -> Gesetzgeber.. )
Deswegen setzen sich ja auch Gewerbetreibende hin, und entwickeln solche Normen. Der Prozess ist recht komplex.
Und dafür, das sie die Zeit/Geld investieren, wollen die wiederum...
Eigentlich ist das etwas, was wirklich nur für Gewerblich tätige interessant ist. Nicht für Bastler.
Das System ist nicht perfekt. Aber ein ohne einen Fehler, kommt ein Regelungssystem auch nicht aus.
Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
DIe VDE Normen an sich sind doch gemeinfrei, aber der VDE Verlach hat die alleinigen Vervielfältigungsrechte. Das ist ganz großer Mist, zu Zeiten wo man die als Druckwerk hat kaufen müssen ist klar das das was kostet.
Aber eigentlich müssten die offen zugänglich sein. Da gibt doch ein Gesetz, das den freien Zugang zu den Daten von öffentlichem Interesse regelt.
Die Behörden müssen ja auch alle Daten kostenfrei zur Verfügung stellen.
Aber eigentlich müssten die offen zugänglich sein. Da gibt doch ein Gesetz, das den freien Zugang zu den Daten von öffentlichem Interesse regelt.
Die Behörden müssen ja auch alle Daten kostenfrei zur Verfügung stellen.
Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
Wie gesagt, bei den Hochschulen hat es Auslagestellen, beispielhaft hier bei der HTWK Leipzig: https://bibliothek.htwk-leipzig.de/rech ... en-suchen/
Hier kann man die Auslagestellen finden:
https://www.beuth.de/de/regelwerke/ausl ... en#/search
Hier kann man die Auslagestellen finden:
https://www.beuth.de/de/regelwerke/ausl ... en#/search
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Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
Steht doch da:
In meinem Fall war die vorhandene Berufsausbildung sogar für das Studium Voraussetzung, um ohne Abitur nach einer Aufnahmeprüfung eine fachrichtungsgebundene Hochschulreife zu erlangen. BWL wäre somit auch gar noch möglch gewesen. Für mich war der BWL-Kram im Studium sowieso ein böhmisches Dorf…Robby_DG0ROB hat geschrieben: ↑Fr 5. Jun 2020, 07:28 Das heißt, wenn man einst als Elektrofachkraft geprüft (VBG4/BGV A3/ DGUV3/…) hat, ist das heute nicht mehr zulässig? Wozu hat man dann 3.5 Jahre gelernt und später auch noch Elektrotechnik studiert?
Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
Mit der Auslage an Hochschulen habe ich glück, hier ist eine in der nähe. Bus vor einigen Monaten konnte man mittels Google-Suche viele VDE und Din blätter auf einer iranischen universitäts-website finden. Leider ging die sehr schnell offline, und ist nach einem scheinbaren neuanlauf nun ganz weg. Nur deren Instagramm-Passwort hab ich noch, das war auf der Hauptseite Hardcoded drin.
Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
dann sollte die fachliche voraussetzung meines wissens erfüllt sein, dass du eigenständig prüfen darfst. das studium steht über dem meister, soweit ich das weißRobby_DG0ROB hat geschrieben: ↑Fr 5. Jun 2020, 16:34Steht doch da:
In meinem Fall war die vorhandene Berufsausbildung sogar für das Studium Voraussetzung, um ohne Abitur nach einer Aufnahmeprüfung eine fachrichtungsgebundene Hochschulreife zu erlangen. BWL wäre somit auch gar noch möglch gewesen. Für mich war der BWL-Kram im Studium sowieso ein böhmisches Dorf…Robby_DG0ROB hat geschrieben: ↑Fr 5. Jun 2020, 07:28 Das heißt, wenn man einst als Elektrofachkraft geprüft (VBG4/BGV A3/ DGUV3/…) hat, ist das heute nicht mehr zulässig? Wozu hat man dann 3.5 Jahre gelernt und später auch noch Elektrotechnik studiert?
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Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
Ach.. und nehmt auf den Weg zur Uni-Bib auf jedenfall einen leeren USB Stick mit....
Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
für ein druckwerk?zauberkopf hat geschrieben: ↑Fr 5. Jun 2020, 18:22 Ach.. und nehmt auf den Weg zur Uni-Bib auf jedenfall einen leeren USB Stick mit....
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Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
Vieles liegt auch als pdf vor und das kannste dir dann rüberziehen
Aber nicht im Internet, sondern an Terminals vor Ort.
Die VDE/DIN Sachen wohl eher nicht, aber da gibts auch viele andere interessante Fachbücher.
Aber nicht im Internet, sondern an Terminals vor Ort.
Die VDE/DIN Sachen wohl eher nicht, aber da gibts auch viele andere interessante Fachbücher.
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Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
Warst wohl länger nicht mehr da...uxlaxel hat geschrieben: ↑Fr 5. Jun 2020, 19:06für ein druckwerk?zauberkopf hat geschrieben: ↑Fr 5. Jun 2020, 18:22 Ach.. und nehmt auf den Weg zur Uni-Bib auf jedenfall einen leeren USB Stick mit....
Läuft alles digital. Die Bedieung von PeriNorm finde ich immer etwas umständlich aber da zieh ich mir auch Normen her die ich gerade brauche (z. b. für die Feuerwehr).
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Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
Also... das letzte mal wo ich in der Bib war... das ist jetzt schon was her.. da stand neben dem Regal mit den Normen, ein riesiger Scanner..
Natürlich verpoten Normen zu auf nem USB-Stick zu scannen.. aber irgendwie wurde ich nicht angequatscht...
Natürlich verpoten Normen zu auf nem USB-Stick zu scannen.. aber irgendwie wurde ich nicht angequatscht...
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Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
Bei uns in der Firma haben wir auch spezielle Zugänge für den Bezug von solchen Regelwerken. Jedes Dokument enthält den persönlichen Namen am Rand und darf auch nicht auf Netzlaufwerken für andere Kollegen zugänglich gemacht werden, sondern jeder muss "seine" Ausfertigungen selber beziehen. Wir haben das Glück, dass es Pauschalverträge gibt und nicht jeder einzelne Vorgang abzurechnen ist.
Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
Dafür sehen sie keinen Cent. Zumindest nicht im EMV-Bereich. Man muss sogar als Mitglied für die Teilnahme an den Sitzungen Gebühren zahlen.zauberkopf hat geschrieben:Deswegen setzen sich ja auch Gewerbetreibende hin, und entwickeln solche Normen. Der Prozess ist recht komplex.
Und dafür, das sie die Zeit/Geld investieren, wollen die wiederum...
Den einzigen Vorteil den man hat, ist ein Marktvorteil für die eigenen Produkte, weil man schon in der Entwicklung riechen kann, wohin die Reise geht, oder man das Ganze sogar zugunsten eines eigenen Produktes lenken kann.
Es würde mich ansonsten sehr freuen, wenn wir verwendete Sekundärliteratur einerseits kennzeichnen und andererseits kritisch betrachten:
Dies ist nicht der Gesetzestext. DAS ist der Gesetzestext:Gary hat geschrieben:Grundlegende Vorschrift ist hier § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz. Diese Vorschrift gibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich mit den ihm obliegenden Aufgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz zu beauftragen, und zwar in eigener Verantwortung.
Erforderliche Qualifikation einer verantwortlichen Elektrofachkraft [...]
Wie diese Qualifikation aussieht, steht da mal wieder nicht. Graben wir mal weiter:$13 Abs. 2 ArbSchG hat geschrieben:(2) Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen.
Das Ganze lässt sich um Ecken aus VDE 1000-10 5.3 (von 2009) herauspopeln, dass für die Leitung eines Betriebsteiles Techniker, Meister, oder Studierter erforderlich ist.
Bleibt die Frage, ob "der Typ, der den Kram prüft" ein Betriebsteil ist. Auch ist das sicher nicht "erst kürzlich dazugekommen", sondern immerhin 2009. Es hat nur etwas gedauert, bis das durch die diversen Sekundärwerke durchgesickert ist.
Und das nützt was, wenn man die Verantwortung an eine externe Firma abtritt, oder - wie in meinem Fall - überhaupt kein Arbeitgeber beteiligt, sondern die Hobbyausübung durch freidrehende Sicherheitsfanatiker eingebremst wird?Gary hat geschrieben:Der Arbeitgeber ist für den Zugang zu den nötigen Vorschriften verantwortlich !
Und auch: Macht es das besser, dass jeder Betrieb fünfstellige Summen ausgegeben werden müssen, damit eigentlich total triviale Prüfungen durchgeführt werden können? Selbst wenn es der Arbeitgeber oder der Staat zahlt, ist es Geld, das "einfach so" im Beuth-Verlag verschwindet.
Nebenbei machen die Preise, dass gerne mal auf irgendwelche leider auch nur halbgare Sekundärliteratur zurückgegriffen wird.
Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
Bitte nicht!
Ich sehe schon Fingers bösen blick (zuecht) und das Thema ist in kurzer Zeit wieder geschlossen
bleiben wir bitte bei der VDE und deren Prüfungen / Messgeräte.
Ich sehe schon Fingers bösen blick (zuecht) und das Thema ist in kurzer Zeit wieder geschlossen
bleiben wir bitte bei der VDE und deren Prüfungen / Messgeräte.
Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
Absolut letzte Verwarnung. Hätte Philip hier nichts gesagt wäre jetzt n Schloß dran.
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Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
Dann lösche bitte den Beitrag von mir drei Positionen weiter oben, damit keiner drauf aufsetzt, Teile davon zitiert oder weiter in dieser Richtung diskutiert wird.
Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
lasst uns bitte zu dem ursprünglichen beitrag zurück kehren. paar lustige oder krasse fotos und eben was da so schief lief.
Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
konventioneller lichtschalter an einer maschine, um ein zubehör-bauteil mit spannung zu versorgen.
keine zugentlastung, zwillingsaderendhülsen und isolierband als „klemmstelle“ (auch noch falscher querschnitt), flexibel direkt in den schalter, dafür aber zwei mal ohne mängel durch die prüfung gekommen.
da sind wir wieder beim thema: auch mal aufschrauben und an leitung ziehen.
- Bastelbruder
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Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
Die Verwendung Fliegenleimschmieriger Isolierbänder gehört mit nicht weniger als zehn Stockhieben bestraft.
Wenn das Zeug wenigstens an Ort und Stelle bleiben würde ...
Gibts dazu eigentlich keine Vorschriften?
Wenn das Zeug wenigstens an Ort und Stelle bleiben würde ...
Gibts dazu eigentlich keine Vorschriften?
Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
klar gibt es dazu vorschriften: isolierband ist ausdrücklich nur zur markierung von einzeladern und ähnlichem zugelassen, nicht zur primären isolation von leitern oder zur reparatur defekter isolation. das geht aus den produktdatenblättern hervor.Bastelbruder hat geschrieben: ↑Sa 6. Jun 2020, 12:44 Die Verwendung Fliegenleimschmieriger Isolierbänder gehört mit nicht weniger als zehn Stockhieben bestraft.
Wenn das Zeug wenigstens an Ort und Stelle bleiben würde ...
Gibts dazu eigentlich keine Vorschriften?
klassische anwendungen: du legst 5 einzeladern 500mm2 vom trafo zur hauptverteilung, dann markierst du die enden mit isolierband entsprechend der farbe und funktion.
oder bei batterieanlagen: H07RN-F 1xXX bekommst du auch nur in schwarz. sammelschienen wären auch ein einsatzbereich. ordentliche fachbetriebe haben aber farbigen schrumpfschlauch.
für alles andere gibt es schrumpfmuffen, reparaturmuffen, abzweigkästen usw.
gut, zu hause mache ich auch ab und zu mal was anderes damit, aber in der firma nicht.
neulich habe ich mal eine zerscheuerte busleitung in einer maschine notrepariert, weil kein ersatz da war. was soll schon bei 24V im inneren einer maschine passieren.
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Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
Es gab früher auch so Kabelmarkierungsbänder, die waren nicht selbstklebend und wurden scheinbar anders verwendet. Daraus hatten wir früher Fliegenschutzvorhänge, wo es immer hieß, das wären Kabelmarkierbänder.
Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
die gab es auch später so fertig zu kaufen. da waren aber dann weder grüngelbe, noch schwarze bänder zu sehen.Robby_DG0ROB hat geschrieben: ↑Sa 6. Jun 2020, 13:42 Es gab früher auch so Kabelmarkierungsbänder, die waren nicht selbstklebend und wurden scheinbar anders verwendet. Daraus hatten wir früher Fliegenschutzvorhänge, wo es immer hieß, das wären Kabelmarkierbänder.
Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
+1Bastelbruder hat geschrieben: ↑Sa 6. Jun 2020, 12:44 Die Verwendung Fliegenleimschmieriger Isolierbänder gehört mit nicht weniger als zehn Stockhieben bestraft.
Wenn das Zeug wenigstens an Ort und Stelle bleiben würde ...
Gibts dazu eigentlich keine Vorschriften?
Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
Früher ist gut bei meinen Vater in Garten hängt der immer nochRobby_DG0ROB hat geschrieben: ↑Sa 6. Jun 2020, 13:42 Es gab früher auch so Kabelmarkierungsbänder, die waren nicht selbstklebend und wurden scheinbar anders verwendet. Daraus hatten wir früher Fliegenschutzvorhänge, wo es immer hieß, das wären Kabelmarkierbänder.
- Bastelbruder
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Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
Ich hab spaßhalber mal versucht die Herkunft des Begriffs Isolierband zu ergründen. Natürlich nichts ernsthaftes gefunden, aber:
... meist auf der Basis von PVC möchte ich ernsthaft in Zweifel stellen, obwohl - wenn ich Werbung und ranking bei Google ansehe dann gibt es ausschließlich vinylkacke. Ich denke daß Mylar, PET und Kapton zu den Top- und Bestsellern gehören.
Das erstbeste (Google) Isolierband "... Scotch® Super 33+ Vinyl Elektro-Isolierband ist flammhemmend nach UL 510 und zertifiziert nach UL, CSA und VDE". Da kommt mir der Wortlaut "bestimmungsgemäßer Gebrauch" in den Sinn. Der lautet hier: "... Isolation von Kabel, Leitungen, Anschlüssen und Verbindern ... Reparatur von beschädigten Isolationen ..."
Allein mir fehlt der Glaube daß diese Spezifikation vom VDE gesegnet sein kann. Da ist ja das noch besser!
... meist auf der Basis von PVC möchte ich ernsthaft in Zweifel stellen, obwohl - wenn ich Werbung und ranking bei Google ansehe dann gibt es ausschließlich vinylkacke. Ich denke daß Mylar, PET und Kapton zu den Top- und Bestsellern gehören.
Das erstbeste (Google) Isolierband "... Scotch® Super 33+ Vinyl Elektro-Isolierband ist flammhemmend nach UL 510 und zertifiziert nach UL, CSA und VDE". Da kommt mir der Wortlaut "bestimmungsgemäßer Gebrauch" in den Sinn. Der lautet hier: "... Isolation von Kabel, Leitungen, Anschlüssen und Verbindern ... Reparatur von beschädigten Isolationen ..."
Allein mir fehlt der Glaube daß diese Spezifikation vom VDE gesegnet sein kann. Da ist ja das noch besser!
- Chemnitzsurfer
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Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
und bei tesa klingt es so, als ob ich damit legal Starkstromkabel flicken dürfte, ist ja bis 6KV getestet und nicht leitend
https://www.tesa.com/de-de/buero-und-zu ... rband.html
Dann doch lieber das selbst vulkanisierende Band, was keinen Kleberschmodder enthält
damit habe ich auch keine Bauchschmerzen ein Kabel zu flicken, wenn es nicht allzustark beschädigt ist und es nur kurzfristig ist
https://www.tesa.com/de-de/buero-und-zu ... rband.html
https://www.tesa.com/de-de/buero-und-zu ... rband.html
Dann doch lieber das selbst vulkanisierende Band, was keinen Kleberschmodder enthält
damit habe ich auch keine Bauchschmerzen ein Kabel zu flicken, wenn es nicht allzustark beschädigt ist und es nur kurzfristig ist
https://www.tesa.com/de-de/buero-und-zu ... rband.html
- Bastelbruder
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Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
Die leicht überholte IEC 454-3-1 von 1976 beschreibt Materialeigenschaften, nicht aber den bestimmungsgemäßen Gebrauch. Das erinnert mich an unbrennbares Styropor, das hat auch eine Zulassung zur Gebäudeisolation.
1976 hatten Profis noch das Tesa-Grauband, Bastler behalfen sich mit Leukoplast. 1980 bin ich das erste mal mit Plastikklebeband in Berührung gekommen, das war definitiv Polyäthylen. Und in der Lehrwerkstatt hat man Lagenpapier in Spulen aller Art mit Tesafilm fixiert, die letzte Lage mit Zwirn.
1976 hatten Profis noch das Tesa-Grauband, Bastler behalfen sich mit Leukoplast. 1980 bin ich das erste mal mit Plastikklebeband in Berührung gekommen, das war definitiv Polyäthylen. Und in der Lehrwerkstatt hat man Lagenpapier in Spulen aller Art mit Tesafilm fixiert, die letzte Lage mit Zwirn.
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Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
Isolierband meide ich, wie der Teufel das Weihwasser. Das Geklebe und Geschmiere ist eine solche Sauerei, vor allem, wenn es warm wird. PzTape ist da allerdings auch keinen Deut besser. Ich wüßte keine Situation, wo ich da je drauf angewiesen wäre.
Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
doch, eine situation gibt es. bei versuchaufbauten, wo alle adern gleichfarbig sind, die funktion zu marieren ansonsten gibt es außer zum murksen echt keinen sinnvollen einsatz für das zeugs.Robby_DG0ROB hat geschrieben: ↑Sa 6. Jun 2020, 22:00 Isolierband meide ich, wie der Teufel das Weihwasser. Das Geklebe und Geschmiere ist eine solche Sauerei, vor allem, wenn es warm wird. PzTape ist da allerdings auch keinen Deut besser. Ich wüßte keine Situation, wo ich da je drauf angewiesen wäre.
bedingt geht es auch, wenn man mantelleitung in etwas zu große verschraubungen dicht zu bringen. wobei ich für diese anwendungen nur das gute band von nitto nehme, was eben nicht schmierklebrig bäh wird. das von nitto ist ziemlich dick von haus aus und bleibt selbst im freien in form.
ach, noch eine anwendung fällt mir ein: leitungen am fädeldraht festmachen, um sie durch leerrohre zu ziehen
Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
https://multimedia.3m.com/mws/media/149 ... aender.pdf
hier steht als anwendungsgebiet explizit "isolieren" drin. ich bin etwas verwirrt, denn ich war der meinung genau gegenteiliges bereits irgendwo gelesen zu haben. auch andere, namenhafte hersteller geben explizit isolieren mit an.
mir war aber so, dass die vde "reparieren von leitungen und kabeln", ebenfalls die BGs nicht akzeptieren. dafür gibts schrumpfiges.
hier steht als anwendungsgebiet explizit "isolieren" drin. ich bin etwas verwirrt, denn ich war der meinung genau gegenteiliges bereits irgendwo gelesen zu haben. auch andere, namenhafte hersteller geben explizit isolieren mit an.
mir war aber so, dass die vde "reparieren von leitungen und kabeln", ebenfalls die BGs nicht akzeptieren. dafür gibts schrumpfiges.
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Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
Da tut es auch rauhes TESA, wo man gut mit Stiften drauf schreiben kann.
Ja, das wäre denkbar, da hier das verklebte Stück sowieso danach abgeknippen wird und es hier somit nicht stören würde.
Einige haben ja auch eine Rolle Isolierband im Bordwerkzeug ihres Fahrzeugs oder es wird bei Handwerkern in den Fahrzeugen in irgendwelchen Regalfächern verwahrt. Wie man das in Sommer anfassen soll, ist mir bis heute ein Rätsel.
Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
Nittoband wird im Fernmeldekabelbau viel verwendet. u.A. beim Anschließen der Kabelmantelerdung in VASM. Dort ist das ganze am Ende aber auch Wetterdicht eingeschrumpft.
Gleiches dann auch bei Glasfaserkabeln mit Alukaschiertem Mantel, dort wird auch zwischen allen Kabeln der Schirm durchverbunden und die Rollfeder dann dick mit Isoband eingewickelt.
Zum Isolieren (u.a. wenn ISO Abzweigklemmen abgenommen werden) habe ich selbstvulkanisierendes Band von Scotchlok (Nummer muss ich raussuchen, glaub 130). Damit bekommt man auch nennenswerte Schichtdicken hin.
MfG
Gleiches dann auch bei Glasfaserkabeln mit Alukaschiertem Mantel, dort wird auch zwischen allen Kabeln der Schirm durchverbunden und die Rollfeder dann dick mit Isoband eingewickelt.
Zum Isolieren (u.a. wenn ISO Abzweigklemmen abgenommen werden) habe ich selbstvulkanisierendes Band von Scotchlok (Nummer muss ich raussuchen, glaub 130). Damit bekommt man auch nennenswerte Schichtdicken hin.
MfG
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Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
Wenn ich beim Prüfen solche Flickstellen an Leitungen vorgefunden habe, wurde das sowieso freigelegt, um zu schauen, wie es darunter aussieht. Beim Bund haben die Schlosser in der Werkstatt oft die Kabelmäntel mit Isoband geflickt, während die blanken Adern darunter unbeachtet blieben.
Schadhafte Anschlußleitungen lassen sich meist ja nicht mit Schrumpfschlauch flicken, weil auf der einen Seite der Stecker fest angebracht ist und auf der anderen meist eine angespritzte Tülle/Zugentlastung. Wie will man auch auf eine verletzte Aderisolation etwas drauf fädeln? Wenn es nahe der Einführungsstelle am Gerät ist und eine klassische Zugentlastung existiert, kann man es kürzen und nachsetzen. Da hat mir aber auch vor vielen Jahren mal jemand ein Ding drehen wollen, weil das Gerät laut Spezifikation eine Netzleitung von 1,5 oder 1,2 m haben sollte und diese wegen einer Beschädigung von mir um ca. 20 cm gekürzt wurde und damit "ein technisches Merkmal ungenehmigt verändert wurde". Das Ersetzen schadhafter Leitungen ist daher in den meisten Fällen die bessere Wahl, weil es schneller geht und es weniger Diskussionen gibt.
Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
Das Austauschen einer Netzleitung ist eindeutig zulässig, wenn der Hersteller es vorgesehen hat. Früher gab es mal die Regel, dass an Handgeräten maximal 5m Zuleitung dran sein dürfen, die gibt es schon viele Jahre nicht mehr.Robby_DG0ROB hat geschrieben: ↑So 7. Jun 2020, 13:56 Da hat mir aber auch vor vielen Jahren mal jemand ein Ding drehen wollen, weil das Gerät laut Spezifikation eine Netzleitung von 1,5 oder 1,2 m haben sollte und diese wegen einer Beschädigung von mir um ca. 20 cm gekürzt wurde und damit "ein technisches Merkmal ungenehmigt verändert wurde". Das Ersetzen schadhafter Leitungen ist daher in den meisten Fällen die bessere Wahl, weil es schneller geht und es weniger Diskussionen gibt.
Ich habe selbst am Staubsauger 12m Leitung dran
Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
Es gibt da ein interessantes Detail zu Netzleitungen:
Zur Messung der Störemission im Frequenzbereich 30-1000 MHz MUSS das Netzkabel auf mindestens 5m verlängert werden. Also müsste das ja eigentlich auch vorgesehen sein, denn wie soll man denn sonst prüfen?
Durch die Messzange, die darauf entlanggefahren werden soll, passt kein Schukostecker.
Zur Messung der Störemission im Frequenzbereich 30-1000 MHz MUSS das Netzkabel auf mindestens 5m verlängert werden. Also müsste das ja eigentlich auch vorgesehen sein, denn wie soll man denn sonst prüfen?
Durch die Messzange, die darauf entlanggefahren werden soll, passt kein Schukostecker.
Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
Isolierband wird verwendet wenn man sich geschnitten hat, mit oder ohne Taschentuch drunter. Deswegen in jeder Werkzeugkiste.
Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)
Ich battle mich grad mit einigen Aluhut-Trägern im Fratzenbuch
bzgl VDE. (in einer Gruppe für Elt-Inst)
Manche Leute kennen nicht den Unterschied zwischen "Richtlinien" und "Gesetzen"
Es wird dann auf
https://www.elektrofachkraft.de/sichere ... erbindlich
verwiesen...
Unsere Gerichte kennen den Unterschied wohl leider auch nicht
bzgl VDE. (in einer Gruppe für Elt-Inst)
Manche Leute kennen nicht den Unterschied zwischen "Richtlinien" und "Gesetzen"
Es wird dann auf
https://www.elektrofachkraft.de/sichere ... erbindlich
verwiesen...
Unsere Gerichte kennen den Unterschied wohl leider auch nicht