VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)

Wenn das Irrenhaus überfordert ist

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uxlaxel
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Re: Vau-Dee-Nee

Beitrag von uxlaxel »

Wollen wir mal ernsthaft eine Petition starten, die die Offenlegung dieser Vorschriftenwerke fordert? Vergleichbar mit juris.de oder sowas.
Für mich ist es auch ein unhaltbarer Zustand, dass man das als Bürger nicht einsehen kann, aber die Justiz sich darauf beruft.

Die Vorschriften der Berufsgenossenschaften sind übrigens alle frei im Netz zugänglich.
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Joschie
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Re: Vau-Dee-Nee

Beitrag von Joschie »

Ja, da wäre ich auch dafür.

Wichtig wäre das man das richtig begründet damit die breite Öffentlichkeit, und auch ein Volksvertreter, versteht worum es geht.

So in der Art:

"Sie betreten mein Betriebsgelände und fünf Minuten später fordere ich Sie auf 500 Euro Strafe an mich zu entrichten da Sie sich nicht an meine Regelungen gehalten haben und auf der falschen Wegseite, mit den falschen Schuhen gelaufen sind. Daraufhin fragen Sie mich wo denn die Regelungen einzusehen wären, woraufhin ich Ihnen antworte das Sie diese für 300 Euro zum einmaligen lesen bei mir kaufen können."

Wobei ich mich auch frage ob man damit auch nur einen Hauch von Erfolg haben würde da ich denke das die Lobbyarbeit gewisser Interessenverbände sehr mächtig ist.

Weiter werde ich mich dazu nicht äußern da das sonst politisch werden könnte und das würde Finger nicht gefallen (ich hoffe das das geschriebene noch nicht zu politisch und schon zu Off-Topic ist).

Grüße
Josef
bastelheini
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Re: Vau-Dee-Nee

Beitrag von bastelheini »

Gibts dafür nicht die Auslagestellen? Zumindest für die DIN Normen kann man dann kostenlos ran. Haben viele Hochschulbibliotheken... auch für externe denke ich.
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sukram
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Re: Vau-Dee-Nee

Beitrag von sukram »

Die VDE hat bundesweit ein paar (ich glaube 6-8) Stellen, wo das ausliegt, z.b. hier in Leipzig bei der HTWK.
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Bastelbruder
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Re: Vau-Dee-Nee

Beitrag von Bastelbruder »

uxlaxel hat geschrieben: Mi 3. Jun 2020, 16:33... Die Vorschriften der Berufsgenossenschaften sind übrigens alle frei im Netz zugänglich.
Da hätte ich doch gerne mal einen Tip, wo diese frei zugängliche Datenbank und deren Index zu finden ist. Mich interessiert seit zwei Jahren speziell das Thema Verbot des universellen Präzisionswerkzeugs, welches von nahezu allen BWL falsch mit "Tapetenmesser" tituliert wird.
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RMK
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Re: Vau-Dee-Nee

Beitrag von RMK »

es ist halt ein einhändig bedienbares feststellbares/feststellendes Messer, dadurch fällt es unter das Führverbot.....

https://www.bussgeldkatalog.net/waffengesetz/messer/
Blechei
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Re: Vau-Dee-Nee

Beitrag von Blechei »

Das Zeug kann man als Mitgliedsbetrieb der BG anfordern, ob allerdings immernoch als Printversion weiß ich nicht.
Und nicht die Durchführungsverordnungen vergessen, da stehen nämlich die aktuellen und wichtigen Sachen drin.
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Fritzler
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Re: Vau-Dee-Nee

Beitrag von Fritzler »

Also bei uns liegt im Pausenraum immer son A4 Flyer der "BG ETEM" aus, mit den neuesten Neuerungen.
Da kommt man also schon ran.
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uxlaxel
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Re: Vau-Dee-Nee

Beitrag von uxlaxel »

Fritzler hat geschrieben: Do 4. Jun 2020, 12:32 Also bei uns liegt im Pausenraum immer son A4 Flyer der "BG ETEM" aus, mit den neuesten Neuerungen.
Da kommt man also schon ran.
wie gesagt, alles der BG ist frei im netz runter zu laden, ohne anmeldung oder sonstige haken.
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Bastelbruder
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Re: Vau-Dee-Nee

Beitrag von Bastelbruder »

Das Problem besteht darin, daß meine ARBEIT durch solche SHICE maßgeblich beeinträchtigt wird.

Nochmal: Es geht mir nicht um Teppichmesser (die mit der Hakenklinge) und auch nicht um Kartonschlitzmesser, sondern um die schnuckelige Variante.

Falls die von unseren Schmierenkommödianten tatsächlich verboten wurde, hätte ich doch gern die Ausgabenummer des tatsächlich problemlos verfügbaren Bundesanzeigers in dem das schwarz auf weiß gedruckt ist. Noch gibt es die Waffe(?) "Teppichmesser" in jedem Baumarkt und in den meisten Haushaltswarengeschäften für Centbeträge zu erwerben. Im Gegensatz zu zuverlässigem Lötzinn mit dem Jahrhunderte bewährten (hochgiftigen) Bleianteil.

Achja, das Bild hab ich vor Jahren schonmal gepostet.
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Sven
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Re: Vau-Dee-Nee

Beitrag von Sven »

Was hat DAS jetzt mit VDE zu tun? :roll:

Wenn dieses Thema sich weiterhin in Richtung dem alten "Ärgernis der Woche" Thema bewegt, wird hier zu gemacht. Endgültig.
Wir haben keine Lust auf sowas. Wer meint, sowas online irgendwo ablassen zu müssen, findet sicherlich woanders eine besser geeignete Plattform.
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ferdimh
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Re: Vau-Dee-Nee

Beitrag von ferdimh »

Vielleicht sollte man mal darüber nachdenken, wo die Gründe dafür liegen?
Es gibt da sehr viele Probleme, und irgendwo muss man drüber reden, sonst vergrößert man die Mauern zwischen "SICHERHEIIIIIIIT" und "Scheiß auf alles" nur noch weiter. Das ist, wie es ist, schädlich genug.
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tschäikäi
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Re: Vau-Dee-Nee

Beitrag von tschäikäi »

Moin,

Sven, ich verstehe deinen durchaus berechtigten Ärger über Offtopic. Andererseits muss man nicht direkt die ganz dicke Keule auspacken, findest du nicht?
Ich lese hier eigentlich nur mit, da mich das Thema VDE und v.a. Nachlesbarkeit schon interessieren, ich aber nicht firm in der Thematik bin.
Diverse Sachen wie verbleites Lötzinn und Teppichmesser sind auf den ersten Blick themenfremd, aber auf den zweiten Blick (ihre Regularien und deren Sinnhaftigkeit betrachtend)
durchaus zumindest artverwandt. Also so ganz vorbeigeschossen finde ich das nicht, wenn es auch nicht zur Entwicklung des eigentlichen Gesprächs beitragen wird.
Gruß Julian
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video6
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Re: Vau-Dee-Nee

Beitrag von video6 »

Hat mal einer einen Link zu den Vorschriften?
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Finger
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Re: Vau-Dee-Nee

Beitrag von Finger »

Ich muss auch ehrlich sagen, das mir Vorschriftendiskussionen missfallen. Es gibt definitiv geeignetere Plattformen dafür und etliches dazu mag ich eigentlich nicht sehen. Comics ohne Bezug zum Thema gehören dazu. Ich werde das mal genau beobachten. Und gegebenenfalls auch zumachen.

Gruß,

Finger
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Bastelbruder
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Re: Vau-Dee-Nee

Beitrag von Bastelbruder »

Es geht mir definitiv um Vorschriften und Verbote die keine sind weil sie offenbar nicht und nirgends einsehbar sind. Und ich bin es gewohnt daß ich speziell bei solchen Scheißthemen keine Antwort auf nachdrückliche Fragen bekomme.

Die XXX-Messer sind angeblich von der Polizei verboten, liegen aber mitten in der Assizone am Bahnhof beim KIK im Ramschregal. Wo kann ich das Verbot nachlesen? Nicht die Sülze irgendwelcher Dummschwätzer, Interpretateure und Klokeramikfugenkritzler, sondern das Original im Amtsdeutsch!

Und die zum Ende des letzten Jahrhunderts exponenziell gestiegene TodesVerdummungsrate die dazu geführt hat daß Blei-Zinn jetzt offenbar garnicht mehr legal erhältlich ist, hat mich an die Geschichte mit Wyatt Earp erinnert. Ja, da sind mir Paragraphen in Erinnerung, aber keiner davon verbietet mir, dieses hervorragende Material für private Zwecke zu verwenden und um historische Geräte zu restaurieren. Ich darf damit produzierte Produkte nicht in Umlauf bringen wenn sie nicht den tatsächlich zugänglichen Ausnahmeregeln entsprechen, das ist ok. Ich bin weder Produzent noch Kaufmann. Warum krieg ich kein anständiges Lötzinn mehr zu kaufen? Wer verbietet das? Sicher nicht der VDE, aber scheinbar gibt es da noch eine Institution. Alles Topic!

Mal sehen ob die angeblich zugängliche BG-Bibliothek irgendwann noch geöffnet wird bevor hier jemand ein Schloß dranmacht. Irgendwie glaub' ich aber nicht so recht da dran. :(
bastelheini
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Re: Vau-Dee-Nee

Beitrag von bastelheini »

Das Messerverbot in deiner Firma legt doch dein Arbeitgeber fest... der macht der Gefährdungsbeurteilung und so Krams. Der Verkauf von den Messern ist ja nicht verboten...

So ist zumindest der offizielle Weg...
sysconsol
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Re: Vau-Dee-Nee

Beitrag von sysconsol »

z.B. https://publikationen.dguv.de/

BGs haben auf deren Seiten auch einige Publikationen zu ihrem Themenbereich.
Was das nun mit der VDE zu tun haben soll, weiß ich nicht.

Und warum über die Organisation der Umsetzung mehr diskutiert wird als über die Sache an sich, weiß ich auch nicht :roll:
sysconsol
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Re: Vau-Dee-Nee

Beitrag von sysconsol »

Ich weiß noch nicht mal, um welche Messer es nun geht.
Ein Führungsverbot schließt jedoch Besitz und Transport und auch fachlich korrekten Einsatz z.B. als Arbeitsmittel nicht aus.

Ob man nun ein betreffendes Messer als Arbeitsmittel noch in der Tasche der Arbeitskleidung steckend auf dem Nachhauseweg als Führen im Sinne des Gesetzes sieht, wird auch in dem Gesetz nicht so genau stehen.
Und das zu eruieren hat auch nichts mit der VDE zu tun.

Man kann mit Gesetzen/Verboten/Vorschriften nicht jeden Einzelfall abdecken - das wissen wir doch hier selbst.
xanakind
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Re: Vau-Dee-Nee

Beitrag von xanakind »

Können wir bitte bei der VDE und deren Prüfungen bleiben?
Ich habe Finger gebeten, das Thema wieder zu öffnen und bin wirklich sehr froh, dass er das tatsächlich auch gemacht hat.
In der Firma prüfen wir / ich auch Kabel & Geräte nach DGUV und ich bin an einer sachlichen Diskussion auch sehr interessiert.
Also z.B. Praktische Lösungen bei der Prüfung
Verhalten bei fragwürdigen Geräten / PE
Prüfprotokolle
Nachvollziehbarkeit (z.B. Barcodes)
Schulungen (wer darf das?)
....
Gary
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VDE - BGV - DGUV

Beitrag von Gary »

xanakind hat geschrieben: Do 4. Jun 2020, 20:40 Können wir bitte bei der VDE und deren Prüfungen bleiben?
Ich habe Finger gebeten, das Thema wieder zu öffnen und bin wirklich sehr froh, dass er das tatsächlich auch gemacht hat.
In der Firma prüfen wir / ich auch Kabel & Geräte nach DGUV und ich bin an einer sachlichen Diskussion auch sehr interessiert.
Also z.B. Praktische Lösungen bei der Prüfung
Verhalten bei fragwürdigen Geräten / PE
Prüfprotokolle
Nachvollziehbarkeit (z.B. Barcodes)
Schulungen (wer darf das?)
....
Wäre fein wenn das klappt, als erstes mal den Betreff ändern ?
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uxlaxel
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Re: VDE - BGV - DGUV

Beitrag von uxlaxel »

Gary hat geschrieben: Do 4. Jun 2020, 20:51
Wäre fein wenn das klappt, als erstes mal den Betreff ändern ?
So, der Anfang ist gemacht :)
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sukram
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Re: VDE - BGV - DGUV

Beitrag von sukram »

xanakind hat geschrieben: Do 4. Jun 2020, 20:40 Schulungen (wer darf das?)
Damit alleine kann man Seiten füllen ;) Ich war erst vor wenigen Monaten zum Lehrgang, da waren 2 Tage nur Rechtsgrundlagen...
Kurz: Es darf der, der damit vom Unternehmer (indirekt) beauftragt wird. Dazu muss der jenige eine entsprechende Ausbildung haben und vom Unternehmer bzw der vom Unternehmer bestimmten Elektrofachkraft zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" ernannt werden.

Für die Geräteprüfung ist eine Schulung zum Prüfen nach VDE 0701/0702 (Ortsveränderliche Geräte) notwendig.
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uxlaxel
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Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)

Beitrag von uxlaxel »

eine einfache elektrofachkraft im unternehmen reicht inzwischen nicht mehr aus, um derartige prüfungen durchführen zu dürfen. auch darf man sich als facharbeiter damit nicht selbstständig machen, es herrscht meisterzwang (natürlich geht auch ingeneur)
aus diesem grunde prüfe ich die geräte offiziell nicht selbst, sondern unter ständiger anleitung unseres externen meisters. in der praxis sieht es so aus, dass ich bei komplizierten dingen ihn konsultiere, bei einfachen dingen (dreier-verteiler von juri) das aber alleine mache. zum schluß schreibt der meister dann die protokolle und hält seinen kopf dafür hin
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Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)

Beitrag von xanakind »

Das mit dem Meister war mir tatsächlich neu!
Seit wann ist das denn so? In der letzten Fortbildung (Anfan 2020) kam diese Frage nämlich auf und da war vom Meister keien Rede.
Lediglich eine ekeotrotechnische Fachkraft mit einer entsprechenden Ausbildung.
In unseren Prüfprotokollen steht sinngemäß:
Prüfer Herr xanakind würde von uns "Firma Dinsgbums" zur prüfung beauftragt.
In der Prüfsoftware muss sich jeder prüfer einloggen (ich darf z.B. auch die Prüfprozeduren ändern), daher kann immer der Name hinterlegt werden.
Einen eptsprechenden Lehrgang bekommen wir jedes Jahr und eine entsprechende Fachliche Ausbildung habe ich auch.
Einen Meister allerdings nicht.
So wie ich das sehe, ist es auch nicht ok das man Azubis zeigt wie das mit dem prüfen funktioniert und diese dann selbstständig weiterprüfen.
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uxlaxel
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Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)

Beitrag von uxlaxel »

die firma braucht hat irgendwo einen e-meister, dann darfst du als e-facharbeiter das machen. selbst lehrlinge und unterwiesenes personal. letzteres ist aber sehr grenzwertig.
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ferdimh
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Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)

Beitrag von ferdimh »

Wer prüfen darf, steht in der DGUV V3 schon mal nicht. Da muss man auf die "allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik, die in den VDE-Bestimmungen enthalten sind, auf die die Berufsgenossenschaft in ihrem Mitteilungsblatt verwiesen hat." zurückgreifen.
Das Wort "Meister" ist im Übrigen in den VDE 0702 von 2004 und 2008 nicht enthalten. Hier wird nur eine Elektrofachkraft oder eben mit geeignetem Prüfgerät eine elektrotechnisch unterwiesene Person gefordert (wenn auch das Kapitel geändert wurde).
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Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)

Beitrag von Robby_DG0ROB »

Es war ja auch schon vor über 20 Jahren so, dass elektrotechn. unterwiesene Personen die Prüfungen durchführen konnten, wenn sie dazu ein Gerät verwenden, was keine Interpretation der Messwerte erfordert. Das waren Geräte mit Gut/Schlecht-Leuchtmeldern und meistens Drehschaltern, die die Durchführung der Prüfschritte in der richtigen Reihenfolge bis zum Funktionstest sicherstellten. z.B. das alte SEKUTEST 0702.
Miraculix
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Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)

Beitrag von Miraculix »

Bei uns prüfe ich. Hab „mal“ Elektriker gelernt und kenne das Messgerät fluke 6500-2. Habe dafür auch mal einen Kurs allgemein bei der fluke Akademie gemacht.

Bei meinem derzeitigen AG prüfe ich sämtliche Neugeräte. Der Lehrling nach der Zwischenprüfung zum Industrie Elektroniker prüft unter Aufsicht die Wiederholungsgeschichten. Bei allen fragen oder Unklarheiten hat er mich zu konsultieren.

Ich bin jedoch nicht als Betriebselektriker eingestellt. Ich konnte nur meine Klappe damals nicht halten. 8-) Jetzt hab ich den Job geerbt.

Für eventualitäten hab ich einen Kollegen der e Meister ist. Jedoch hat er mit der Prüfung nix zu tun und ist mir hackordnung nach gleichgestellt.


Das mit dem Meister ist mir auch neu. Dann dürfe ich überhaupt nicht mehr messen. Aber der Tester lässt nur einwandfreie Prüfschritte durchgehen. Für die Spezialfälle brauch man das Hintergrundwissen.
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Hightech
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Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)

Beitrag von Hightech »

Ist kniffelig wer das darf.
Man muss eine Ausbildung zu einem Beruf haben der Elektrotechnik enthält.
Zudem ist gefordert das man in dem Tätigkeitsfeld arbeitet und nicht ein Papierelektriker ist, der mal Elektromeister gelernt hat, aber jetzt nicht mehr aktiv als Elektromeister aktiv ist.
Man muss immer auf dem Laufenden sein, was die aktuellen Regeln angeht, regelmäßig Fortbildungen im Fachbereich besuchen usw.

Ich hab den Kurs 2013 "Bg Av3" bei der BG gemacht und problemlos Bestanden, aber so darf ich das derzeit nicht mehr ausüben.
Einfach weil ich es seit 4 Jahren nicht mehr gemacht habe.
Einen Kurs bei der BG zu machen ist prima, aber z.B. ist man danach nicht automatisch qualifiziert zum die Prüfungen durchführen zu dürfen.
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uxlaxel
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Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)

Beitrag von uxlaxel »

noch mal, es muss ein meister greifbar sein, das ist wohl erst dieses jahr dazu gekommen. es geht wahrscheinlich um die fachliche absicherung.
da sind wir wieder beim thema, die VDE kann man nicht wirklich frei einsehen...
Robby_DG0ROB
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Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)

Beitrag von Robby_DG0ROB »

Das heißt, wenn man einst als Elektrofachkraft geprüft (VBG4/BGV A3/ DGUV3/…) hat, ist das heute nicht mehr zulässig? Wozu hat man dann 3.5 Jahre gelernt und später auch noch Elektrotechnik studiert?
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uxlaxel
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Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)

Beitrag von uxlaxel »

was hast du denn studiert? wenn das auf dem beruf aufbaut, gilt das. hast du BWL gemacht, eher nicht.
das ist vergleichbar, dass man sich als e-fachkraft auch nicht selbstständig machen darf.
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zauberkopf
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Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)

Beitrag von zauberkopf »

die VDE kann man nicht wirklich frei einsehen...
Tip : Uni-Bib
(reimt sich)
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uxlaxel
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Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)

Beitrag von uxlaxel »

zauberkopf hat geschrieben: Fr 5. Jun 2020, 08:44
die VDE kann man nicht wirklich frei einsehen...
Tip : Uni-Bib
(reimt sich)
tja, welche bibliotheken haben sowas? ich habe versucht, es online herauszufinden.
vor allem nützt mir das wenig, wenn ich zu hause oder auf baustelle ein problem behandeln muss und nicht weiter weiß
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Fritzler
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Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)

Beitrag von Fritzler »

Unibib is echt maln Vorschlag.
Da hab ich mal bei der TUBib nachgeschlagen:
Zeitschrift
VDE-Vorschriftenwerk. Sachverzeichnis zum VDE-Vorschriftenwerk
Aber 1983?!

Gut, dann schränken wir mal ein von 2010 - 2020.

Buch
VDE-Prüfung nach BetrSichV, TRBS und BGV A3 : Erläuterungen zu DIN VDE 0100 Teile 410, 430, 510, 540 und 600, DIN VDE 0404, DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0701-0702, DIN EN 61557 (VDE 0413), DIN EN 62353 (VDE 0751-1), DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1)
Klingt schon besser (2012)

Aber die VDE selber gibts wohl nicht, nur Bücher über die VDE und deren Auslegung.

Ihr könnt ja mal selber stöbern:
https://tu-berlin.hosted.exlibrisgroup. ... E&offset=0
Gary
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Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)

Beitrag von Gary »

Der Arbeitgeber ist für den Zugang zu den nötigen Vorschriften verantwortlich !

Grundlegende Vorschrift ist hier § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz. Diese Vorschrift gibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich mit den ihm obliegenden Aufgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz zu beauftragen, und zwar in eigener Verantwortung.

Erforderliche Qualifikation einer verantwortlichen Elektrofachkraft
Es kommt darauf an, welche Verantwortung der jeweilige Mitarbeiter im zugewiesenen Bereich übernehmen soll.
Das heißt, geht es um die Fach- und Aufsichtsverantwortung im zugewiesenen Bereich, reicht als Grundqualifikation eine abgeschlossene elektrotechnische Ausbildung mit Kenntnissen der aktuellen Normen und Erfahrung im jeweiligen Einsatzgebiet.
Der Mitarbeiter muss in der Lage sein, die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen zu können. (siehe DIN VDE 1000-10:2009-01, Abschn. 3.1)
Geht es hingegen um die verantwortliche fachliche Leitung eines elektrotechnischen Betriebs oder Betriebsteils, so muss der Mitarbeiter mindestens eine der folgenden Qualifikationen nachweisen können (siehe DIN VDE 1000-10:2009-01, Abschn. 5.2-5.3 sowie Anhang A - Erläuterung zu 5.2-5.3)
Erforderliche Basisqualifikation einer VEF
Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Techniker/Technikerin Elektrotechnik
Ausbildung zum/zur Industriemeister/Industriemeisterin Elektrotechnik
Ausbildung zum/zur Handwerksmeister/Handwerksmeisterin Elektrotechnik
Ausbildung zum/zur Diplomingenieur/Diplomingenieurin, Bachelor oder Master Elektrotechnik
Aus der Auflistung ist keine Rangfolge abzuleiten. Es ist durchaus möglich, dass ein Meister oder Techniker aufgrund seiner bestehenden Netzwerke in allen Ebenen sowie seiner sozialen wie auch fachlichen Kompetenz (vor allem dem aktuellen Normenwissen) besser für die verantwortliche fachliche Leitung eines elektrotechnischen Betriebs oder Betriebsteils geeignet ist als ein vom ersten Anschein nach höher qualifizierter Diplomingenieur, Bachelor oder Master.


Die höhere Qualifizierung beschränkt sich meist ausschließlich auf theoretisches Schulwissen und sagt nichts über das tatsächliche Wissen und die unabdingbar erforderliche Erfahrung (vor allem Normenwissen wie auch Praxiserfahrung) der Person aus. Diese Entscheidung muss aber der Unternehmer/Arbeitgeber für den jeweiligen Bereich individuell treffen.
sysconsol
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Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)

Beitrag von sysconsol »

Zugang zu den Normen gibt es in aller Regel nur für Mitglieder der Uni (Studenten, Angestellte).
Und dann pro Uni nur für die jeweiligen Fachbereiche, welche zu den Studiengängen passen.
Das läuft beispielsweise über Perinorm.

Die Idee mit
uxlaxel hat geschrieben: Mi 3. Jun 2020, 16:33 Wollen wir mal ernsthaft eine Petition starten, die die Offenlegung dieser Vorschriftenwerke fordert? Vergleichbar mit juris.de oder sowas.
Für mich ist es auch ein unhaltbarer Zustand, dass man das als Bürger nicht einsehen kann, aber die Justiz sich darauf beruft.
halte ich für durchaus angebracht.
Allerdings glaube ich nicht an den Erfolg.
Und einfch drauf los ist da nicht ratsam, dass solte man überlegt angehen.
Da braucht es auch Menschen, die sich mit der Kommunikation der Maßnahme nach außen befassen (Marketing) - wir sind hier eine zu kleine Interessengruppe.

Gehört aber nicht hier her.
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zauberkopf
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Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)

Beitrag von zauberkopf »

Als ich das letzte mal in Aachen in der UniBib war, konnte ich alles finden, was mich damals interessiert hat.
Für Bürger der Stadt Aachen, ist/war der Zugang/Anmeldung übrigens kostenlos.

Das Ding ist ja... das die meisten Normen ja eigentlich nur für den Gewerblichen Interessant sind.
Nicht vergessen, Normen kosten nicht nur, sie bringen dem Gewerbetreibenden auch (kostenmäßige) Vorteile.
Im Endeffekt, auch der Allgemeinheit vorteile. Wenn sich z.B. das Sicherheitsniveau steigt, und weniger Unfälle passieren.
(Allgemeinheit -> Gesetzgeber.. )
Deswegen setzen sich ja auch Gewerbetreibende hin, und entwickeln solche Normen. Der Prozess ist recht komplex.
Und dafür, das sie die Zeit/Geld investieren, wollen die wiederum...
Eigentlich ist das etwas, was wirklich nur für Gewerblich tätige interessant ist. Nicht für Bastler.

Das System ist nicht perfekt. Aber ein ohne einen Fehler, kommt ein Regelungssystem auch nicht aus. ;-)
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Hightech
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Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)

Beitrag von Hightech »

DIe VDE Normen an sich sind doch gemeinfrei, aber der VDE Verlach hat die alleinigen Vervielfältigungsrechte. Das ist ganz großer Mist, zu Zeiten wo man die als Druckwerk hat kaufen müssen ist klar das das was kostet.
Aber eigentlich müssten die offen zugänglich sein. Da gibt doch ein Gesetz, das den freien Zugang zu den Daten von öffentlichem Interesse regelt.
Die Behörden müssen ja auch alle Daten kostenfrei zur Verfügung stellen.
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sukram
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Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)

Beitrag von sukram »

Wie gesagt, bei den Hochschulen hat es Auslagestellen, beispielhaft hier bei der HTWK Leipzig: https://bibliothek.htwk-leipzig.de/rech ... en-suchen/

Hier kann man die Auslagestellen finden:

https://www.beuth.de/de/regelwerke/ausl ... en#/search
Robby_DG0ROB
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Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)

Beitrag von Robby_DG0ROB »

uxlaxel hat geschrieben: Fr 5. Jun 2020, 07:38was hast du denn studiert? wenn das auf dem beruf aufbaut, gilt das. hast du BWL gemacht, eher nicht.
Steht doch da:
Robby_DG0ROB hat geschrieben: Fr 5. Jun 2020, 07:28 Das heißt, wenn man einst als Elektrofachkraft geprüft (VBG4/BGV A3/ DGUV3/…) hat, ist das heute nicht mehr zulässig? Wozu hat man dann 3.5 Jahre gelernt und später auch noch Elektrotechnik studiert?
In meinem Fall war die vorhandene Berufsausbildung sogar für das Studium Voraussetzung, um ohne Abitur nach einer Aufnahmeprüfung eine fachrichtungsgebundene Hochschulreife zu erlangen. BWL wäre somit auch gar noch möglch gewesen. Für mich war der BWL-Kram im Studium sowieso ein böhmisches Dorf…
Flip
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Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)

Beitrag von Flip »

Mit der Auslage an Hochschulen habe ich glück, hier ist eine in der nähe. Bus vor einigen Monaten konnte man mittels Google-Suche viele VDE und Din blätter auf einer iranischen universitäts-website finden. Leider ging die sehr schnell offline, und ist nach einem scheinbaren neuanlauf nun ganz weg. Nur deren Instagramm-Passwort hab ich noch, das war auf der Hauptseite Hardcoded drin.
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uxlaxel
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Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)

Beitrag von uxlaxel »

Robby_DG0ROB hat geschrieben: Fr 5. Jun 2020, 16:34
uxlaxel hat geschrieben: Fr 5. Jun 2020, 07:38was hast du denn studiert? wenn das auf dem beruf aufbaut, gilt das. hast du BWL gemacht, eher nicht.
Steht doch da:
Robby_DG0ROB hat geschrieben: Fr 5. Jun 2020, 07:28 Das heißt, wenn man einst als Elektrofachkraft geprüft (VBG4/BGV A3/ DGUV3/…) hat, ist das heute nicht mehr zulässig? Wozu hat man dann 3.5 Jahre gelernt und später auch noch Elektrotechnik studiert?
In meinem Fall war die vorhandene Berufsausbildung sogar für das Studium Voraussetzung, um ohne Abitur nach einer Aufnahmeprüfung eine fachrichtungsgebundene Hochschulreife zu erlangen. BWL wäre somit auch gar noch möglch gewesen. Für mich war der BWL-Kram im Studium sowieso ein böhmisches Dorf…
dann sollte die fachliche voraussetzung meines wissens erfüllt sein, dass du eigenständig prüfen darfst. das studium steht über dem meister, soweit ich das weiß
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Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)

Beitrag von zauberkopf »

Ach.. und nehmt auf den Weg zur Uni-Bib auf jedenfall einen leeren USB Stick mit....
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Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)

Beitrag von uxlaxel »

zauberkopf hat geschrieben: Fr 5. Jun 2020, 18:22 Ach.. und nehmt auf den Weg zur Uni-Bib auf jedenfall einen leeren USB Stick mit....
für ein druckwerk?
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Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)

Beitrag von Fritzler »

Vieles liegt auch als pdf vor und das kannste dir dann rüberziehen ;)
Aber nicht im Internet, sondern an Terminals vor Ort.

Die VDE/DIN Sachen wohl eher nicht, aber da gibts auch viele andere interessante Fachbücher.
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Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)

Beitrag von bastelheini »

uxlaxel hat geschrieben: Fr 5. Jun 2020, 19:06
zauberkopf hat geschrieben: Fr 5. Jun 2020, 18:22 Ach.. und nehmt auf den Weg zur Uni-Bib auf jedenfall einen leeren USB Stick mit....
für ein druckwerk?
Warst wohl länger nicht mehr da...;)

Läuft alles digital. Die Bedieung von PeriNorm finde ich immer etwas umständlich aber da zieh ich mir auch Normen her die ich gerade brauche (z. b. für die Feuerwehr).
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zauberkopf
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Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)

Beitrag von zauberkopf »

Also... das letzte mal wo ich in der Bib war... das ist jetzt schon was her.. da stand neben dem Regal mit den Normen, ein riesiger Scanner..
Natürlich verpoten Normen zu auf nem USB-Stick zu scannen.. aber irgendwie wurde ich nicht angequatscht...
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Re: VDE - BGV - DGUV (ex Vau-Dee-Nee)

Beitrag von Robby_DG0ROB »

Bei uns in der Firma haben wir auch spezielle Zugänge für den Bezug von solchen Regelwerken. Jedes Dokument enthält den persönlichen Namen am Rand und darf auch nicht auf Netzlaufwerken für andere Kollegen zugänglich gemacht werden, sondern jeder muss "seine" Ausfertigungen selber beziehen. Wir haben das Glück, dass es Pauschalverträge gibt und nicht jeder einzelne Vorgang abzurechnen ist.
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