die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Wenn das Irrenhaus überfordert ist

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duese
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von duese »

MSG hat geschrieben: So 3. Jan 2021, 23:36 Ich hab zwar die Links zu Schulung und Training/Examenssystem gefunden - aber wo erhalte ich die Zugangsdaten? Muss ich mich erst als Betreiber registrieren?
Ich will auch Fernpilot werden :D
Du musst erst einen Trainingstest machen. Dann kannst Du einen Account anlegen.
Miraculix
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von Miraculix »

Nicht ganz, ich hab mich registriert. Beim dem Vorgang wird gefragt nach Daten und Ausweis. Dort steht wer nur die Prüfung machen will kann den Schritt überspringen.

Danach kannst du die Schulung machen und die Unterlagen herunterladen. Anschließend erfolgt das Training. Nach bestehen dessen kannst du die richtige Prüfung machen.

Allerdings sind stand gestern noch einige Module leer bzw. verweisen die links auf die vorherige Seite. Und in der Prüfung kommen damit fragen die nicht behandelt wurden. !! Aufpassen.

Kosten sind für A1/3 stand heute 0€. Zumindest steht davon da nix und es kam keine Rechnung.
duese
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von duese »

Dann haben sie was verändert.
Miraculix
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von Miraculix »

Die werden jetzt täglich Module nachschieben. Das macht alles auf Mich den Eindruck als wäre es massiv überstürzt aufgesetzt worden. Aber es hat ja funktioniert.
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topmech
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von topmech »

Ich weiß ja nicht, aber wenn ich als unbeschriebenes Blatt den Vorabtest und die Prüfung auf Anhieb bestehe, läuft da etwas falsch.
Habe zwar keine Drohne, aber die Möglichkeit Trümmer bis 25kg steuern zu dürfen bringt mich schon etwas ans Grübeln.
Wie auch immer, es hat Spaß gemacht, sich mit etwas Neuem zu beschäftigen. Danke für den Hinweis!
Flip
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von Flip »

Ich habe mich auch mal durch die Tests geklickt. Sind teilweise unterhaltsam diese Antwortmöglichkeiten.
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zauberkopf
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von zauberkopf »

Habe zwar keine Drohne, aber die Möglichkeit Trümmer bis 25kg steuern zu dürfen bringt mich schon etwas ans Grübeln.
Ich denke, so schlimm ist das nicht.
z.b. sollte jetzt ein paar Kollegen klar sein, das es nicht okay ist, so ein Trümmer über ner Kleinstadt fliegen zu lassen, nur weil man ein paar tolle Hochzeitphotos schiessen kann.
Das war zwar ne kommerzielle, aber die hatte nur 4 Motoren.. während das teil auf ca 100m höhe war, dachte ich nur noch :
Bitte liebe Mosfets, jetzt nicht durchbrennen..
Als das Teil über der Lahn schwebte dachte ich allerdings : So, jetzt dürft ihr.
Was mich am meisten ärgerte, war das ICH auch noch dafür verantwortlich war, das der Kollege diese Flugmanöver flog.
Ich fragte ihn nämlich interessiert über die Flugleistungen über das Gerät. Und anstatt es mir zu sagen, musste er sie mir Zeigen.
In der Innenstadt wie gesagt.

Als ich noch Modellflug betrieb, bin ich nicht auf die Idee gekommen, meine Flieger im urbanen Gelände zu starten.
Das ding war ja der : Wir haben die Flieger selbst gebaut, und auf nem feuchten Acker haben sich die Beschädigungen bei einer verpatzten Landung auch in Grenzen gehalten.
Ich meine damit beim Flieger. Oft habe ich den Flieger der sich in die Erde gebohrt hat, dann herausgezogen, den Motor abmontiert, gereinigt, ne neue Latte angeschraubt, ein bisschen die Flügel nachgeleimt, und am nächsten Tag konnte es weiter gehen.
Bis auf den Tag, wo mir der Flieger gegen nen Baum gekracht ist..

Die meisten Drohnen werden heute fix und fertig gekauft.
Einige von Leuten, die nicht wissen wohin mit dem Geld, und gekauften zerrissenen Hosen, viel zu kleinen primären Geschlechtsteilen, und daher zwanghaft versucht Individualität auszustrahlen..
Deswegen gab es auch rund.. sagen wir mal 80 Jahre lang ( soweit ich weis, kamen die ersten Fernsteuerungen in den 40er 50er Jahren auf) keinerlei Regelungsbedarf.
Weil nur derjenige was fliegen lassen konnte, der so viel Hirn hatte, um 1+1 zusammenzuzählen.. ;-)
Also seht die Prüfung einfach mal als eine Art IQ Test an.. ;-)
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Nicki
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von Nicki »

Sich in der Luft zerlegende Propeller haben mich vor vielen Jahren von dem Hobby abgebracht, die schon länger vorhandene Totregulierung reduziert meine Motivation damit wieder anzufangen ganz erheblich. Egal, gibt genug andere Betätigungsfelder.
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Marsupilami72
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von Marsupilami72 »

Bastelbruder hat geschrieben: Di 5. Jan 2021, 13:07 Jetzt auch in der Bildzeitung.
Also heise mit dem Organ der Niedertracht gleichzusetzen halte ich jetzt doch für etwas weit hergeholt...
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Julez
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von Julez »

Mensch, kann der blöde Schreiberling nicht seine Flossen stillhalten und sich leise freuen, dass er in Ruhe fliegen kann ohne noch mehr Blödsinnsverordnungen? Muss es denn damit enden, dass man einen €500 Lehrgang in Hintertupfingen absolvieren muss, der jährlich zu wiederholen ist?
[]Ich würde mich nicht als geübten Piloten bezeichnen. 2020 habe ich meine Drohne weniger als zwei Flugstunden benutzt. Jedes Mal, wenn ich die Drohne auspacke, muss ich mir in Erinnerung rufen, welche Steuerknüppelrichtung welches Flugmanöver auslöst. Ein bisschen Theorie kann mir also ganz bestimmt nicht schaden.[]
Hier sehe ich die Gefahr, keine Flugpraxis, das ist viel gefährlicher als ein fehlender Führerschein.

Man könnte es ja fast schon als Entgegenkommen der EU an die Bürger bezeichnen, dass, wenn schon ein Flugschein erworben werden muss und wirklich kein Weg dran vorbei führt, man dessen Erwerb wenigstens mit geringstmöglichen Hürden versieht. Aber nein, manche sind wohl erst dann zufrieden wenn sie ohne schriftliche Genehmigung nicht mehr vor die Tür dürfen... :evil:
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Bastelbruder
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von Bastelbruder »

Zumindest erfüllt dieser Artikel den sich der Schreiber wohl selber aus den Fingern gesaugt hat noch den Begriff Journalismus.

Die Mehrzahl der anderen Artikel sind ganz einfach unkommentierte Kopien von irgendwelchen Presseagenturen, mit leichtsinnigen (Übersetzungs-) Fehlern, oder gar reine Produktwerbung. Manchmal könnte man meinen die seien von einem Bot erstellt.

Jetzt warten wir noch ein paar Tage ab, bis die Seite der Prüforganisation wieder stabil läuft ...
tom
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von tom »

Der Nachweis über den Abschluss des Online-Lehrgangs den man dort erhält, gilt 5 Jahre.
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MatthiasK
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von MatthiasK »

Heaterman hat geschrieben: So 3. Jan 2021, 01:23 Apropos, Versicherung:

Checkt mal Eure Haftpflicht, viele haben das Thema Drohne seit Jahren unauffällig ins Portfolio aufgenommen.

Ich hab mal bei meiner angefragt und explizit dazu die Bestätigung gekriegt. Also nicht gleich zu DMO & Co. rennen.
Bei meiner wäre das auch möglich, der nächst höhere Tarif hat motorisierte Luftfahrzeuge bis 5kg drin, aber es gibt keine kompakte Versicherungsbestätigungskarte, nur die große Police. Das bringt mir garnichts, das liest sich auf dem Flugplatz niemand durch. Da bleibe ich bei der DMFV-Versicherung, da sind außerdem noch 20kg mehr versichert. Falls die Flieger doch mal größer werden...
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MatthiasK
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von MatthiasK »

zauberkopf hat geschrieben: So 3. Jan 2021, 23:50 Über bleibt da ja nur eine Lösung per WLAN oder Bluetooth.
Im einfachsten Falle ESP im AP Modus, und als SSID die Drohnenkennung. Feddich. sind nur ein paar gramm und ein paar mW zusätzlich. Drops gelutscht.
Ganz tolle Idee: In-Band-Störsender gleich mit an Bord. Die paar mW stopfen die Empfänger ganz schön zu.
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Heaterman
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von Heaterman »

Die Dinger senden doch sowieso laufend umfangreiche Telemetrie- und Videodaten auf 2,4 oder 5,8 GHz. Da ist das Datenpaketchen für die Kennung keine Zusatzbelastung. Wenn das Ding GPS hat (haben die registrierpflichtigen sowieso alle), hängt da auch automatisch der Standort dran. Und sowas wie die DJI`s haben da auch noch ganz ausgewichste, redundante Übertragungsverfahren, da ist das technisch kein Ding: neue Firmware mit der Kennung rein und fertig. Die saugen sich doch sowieso jedes Mal ein Update, vor allem für die Flugverbotszonen, sobald man die App anmacht.

Heute Nacht diesen A1/A3-Schein gemacht. Training und Prüfung jeweils ca. 15 Minuten. Natürlich Null Fehler :lol: :lol:

Fachlich ein Witz. Ich hätte da echt mehr erwartet - da verfängt man sich ja eher in den Auswahlpunkten, was eine Menschenansammlung ist. Bootsführerschein ist da, obwohl nicht wirklich vergleichbar, um etliche Klassen schärfer, vor allem für Bundeswasserstraßen und See.
Ist aber heute sowieso kein Modelflug mehr, sondern für die Meisten ein vollautomatisch startendes, fliegendes und landendes Fotostativ, eben kein Fliegen im eigentlichen Sinne.

Wohl eher dazu gedacht, dass der Pilot bei einem Vorfall nicht sagen kann, er wusste von nichts. Danach richtet sich ja auch die Art und Höhe der Strafe. So ähnlich wie die Gewichtung für Fahren und Verstoß mit und ohne Auto-Führerschein.
Till
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von Till »

DJI übermittelt da bereits allerlei Informationen, sie bieten ja sogar Gegenmaßnahmen gegen ihre eigenen Fluggeräte an.
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zauberkopf
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von zauberkopf »

ausgewichste, redundante Übertragungsverfahren,
aber sowas von "ausgewichst" Spread Spectrum mit FHSS kombiniert..
Das zu stören, ist das wirklich Igor.
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Julez
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von Julez »

So, hab den Schein eben auch gemacht. Wirklich nicht schwer, 100% richtige Antworten, incl. Registrierung und nebenbei dafür Ausweis scannen 45min.
xanakind
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von xanakind »

Naja, dich stufe ich jetzt mal als "Profi" ein.
Es hätte mich wirklich schwer gewundert, wenn du diesen Test vermasselt hättest.
Sogar ich habe den beim ersten Versuch bestanden :lol:
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BernhardS
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von BernhardS »

Hmmm.... wo genau steht eigentlich, wie das geregelt ist wenn man so ein Ding schon länger hat?
Mein Nachbar hat sich da ein-ge-youtubed, aber er will mir immer erzählen was ich nicht darf und nicht wo genau das steht. Ich lese lieber als mir ellenlange videoclips anzuschauen um etwas nicht zu erfahren, was man in zwei-drei Minuten lesen könnte.
Bißchen verrückt ist das schon. Wenn er was dagegen hätte, dann dürfte ich nicht auf meinem Grundstück starten und in gerader Linie auf den Acker rausfliegen, weil das Ding beim Start keine 150m vom Nachbarn weg wäre.
Zum Glück bin ich mit einer etwas zänkerischen Nachbarin in etwas Entfernung auch einigermaßen befreundet. Sie hat mich aber schon angesprochen, daß ich nicht mehr über ihr Grundstück fliegen soll. Wenn das Verhältnis schlechter wäre, hätte es vermutlich schon Ärger gegeben.

Um die eingangs gestellte Frage zu beantworten: Ich gehen dem Problem im wahrsten Sinn des Wortes aus dem Weg. Weg von den Häusern und den häufig genutzten Spazierwegen, beispielsweise am Wasser. Und nicht mehr am Wochenende, wenn mehr Spaziergänger unterwegs sind.
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Bastelbruder
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von Bastelbruder »

Es wird Zeit für die Wiedereinführung des Flohzirkus!
(Antike) Fernsteuerung vor den Bauch und angestrengt in die Luft gucken. Alternativ durch die VR-Brille ein Buch lesen und mit den Knüppeln den Mauszeiger ...
xanakind
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von xanakind »

Heute habe ich das per Mail bekommen:
Drone.jpg
Endlich mal eine brauchbare & klare Ansage:
Das alte Feuerfeste Adressschild kann ab und ich kann meine ID mit dem Edding irgendwo draufkritzeln
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Botanicman2000
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von Botanicman2000 »

Hallo


die ID ist auch als QR-Code zulässig
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