Dennoch sollte man die über Jahre mühsam erarbeiteten Erkenntnisse zu Trage- und Erholungszeiten nicht einfach in den Wind blasen und auch jetzt im nicht gewerblichen Bereich anwenden!Robby_DG0ROB hat geschrieben: ↑So 17. Jan 2021, 00:47Die ganzen BG-Richtlinien und arbeitsmedizinischen Themen gelten ja nur im gewerblichen Bereich. Das befohlene Tragen im ÖPNV und im Handel wird ja nicht von den vorgenannten Regelwerken normativ berührt. Wenn ein Ministerpräsident das per order die mufti befiehlt, hat das Volk zu gehorchen - Ungehorsam ist ja mit empfindlichen Bußgeldern belegt.
Und wenn ich überlege, wie so eine Maske nach einem Arbeitstag müffelt - die Hinweise zur Reinigung und Wiederverwendung finde ich geradezu gesundheitsgefährdend

Von den Müllbergen mal ganz zu schweigen
