Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
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Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
Hab hier zwei Autobatterien rumstehen die ich nun endlich mal entsorgen wollte. Sie sind nicht mit einem Pfand belegt, da ich seinerzeit beim Kauf (bei einem Händler vor Ort) jeweils den defekten Vorgänger zurück gegeben habe. Soweit so gut. Die derzeit in unseren Fahrzeugen eingebauten Batterien hatte ich Online gekauft und entsprechend auch die 7,50 Euro Pfand je Batterie zahlen müssen. Um diese wieder erstattet zu bekommen muss ich dem Händler einen Nachweis über die Rückgabe der alten Batterie(n) senden. Zur Ausstellung dieses Nachweises ist derjenige der die Batterien zurücknimmt verpflichtet.
Also bin ich, am naheliegendsten, zum Händler wo ich die beiden Batterien gekauft habe gedackelt mit dem Ergebnis: kostenlose Rücknahme ja, aber kein Nachweis. Als Begründung wurde mir genannt: zu aufwendig der Papierkram. Auch nach Hinweis auf das BattG gab es statt Einsicht nur freche Kommentare a la "selber Schuld" wer im "bösen bösen Internet" kauft.
Also bin ich zum öffentilch-rechtlichen Entsorgungsträger (Recyclinghof der Stadt). Dort wollte man die Batterien garnicht erst annehmen.
Auch beim Autohaus meines Vertrauens, die über ihren Ersatzteilservice auch Batterien vertreiben, bot man nur die kostenlose Rücknahme an aber keinen Nachweis.
Zuletzt habe ich mal beim Schrotti vorbeigeschaut in der Hoffnung, dass der wenigstens nochwas dafür gibt. Aber auch hier: kostenlose Rücknahme ja aber kein Nachweis.
Also mal ne Mail an den Bürgerservice des BMJV, die dieses Gesetz verbrochen haben, geschrieben und darum gebeten wer für Endverbraucher Ansprechpartner ist bei Verstößen gegen das BattG. Zurück kam nur als Antwort, dass man dafür nicht zuständig sei.
Daraufhin eine weitere Mail an das Umweltbundesamt. Antwort: nicht unsere Zuständigkeit, das ist Ländersache (oberste Abfallbehörde). Also die gleiche Mail nochmal an das zuständige RP - keine Antwort oder Rückmeldung bekommen.
Ich habe die Story auch mal in meinem Bekannten- und Freundeskreis, in dem sich viele Frickler befinden, erzählt und war verwundert, dass das scheinbar kein Einzelfall ist.
Hat evtl. jemand hier im Forum ne Anlaufstelle parat wohin man sich wenden kann mit diesem Problem?
Also bin ich, am naheliegendsten, zum Händler wo ich die beiden Batterien gekauft habe gedackelt mit dem Ergebnis: kostenlose Rücknahme ja, aber kein Nachweis. Als Begründung wurde mir genannt: zu aufwendig der Papierkram. Auch nach Hinweis auf das BattG gab es statt Einsicht nur freche Kommentare a la "selber Schuld" wer im "bösen bösen Internet" kauft.
Also bin ich zum öffentilch-rechtlichen Entsorgungsträger (Recyclinghof der Stadt). Dort wollte man die Batterien garnicht erst annehmen.
Auch beim Autohaus meines Vertrauens, die über ihren Ersatzteilservice auch Batterien vertreiben, bot man nur die kostenlose Rücknahme an aber keinen Nachweis.
Zuletzt habe ich mal beim Schrotti vorbeigeschaut in der Hoffnung, dass der wenigstens nochwas dafür gibt. Aber auch hier: kostenlose Rücknahme ja aber kein Nachweis.
Also mal ne Mail an den Bürgerservice des BMJV, die dieses Gesetz verbrochen haben, geschrieben und darum gebeten wer für Endverbraucher Ansprechpartner ist bei Verstößen gegen das BattG. Zurück kam nur als Antwort, dass man dafür nicht zuständig sei.
Daraufhin eine weitere Mail an das Umweltbundesamt. Antwort: nicht unsere Zuständigkeit, das ist Ländersache (oberste Abfallbehörde). Also die gleiche Mail nochmal an das zuständige RP - keine Antwort oder Rückmeldung bekommen.
Ich habe die Story auch mal in meinem Bekannten- und Freundeskreis, in dem sich viele Frickler befinden, erzählt und war verwundert, dass das scheinbar kein Einzelfall ist.
Hat evtl. jemand hier im Forum ne Anlaufstelle parat wohin man sich wenden kann mit diesem Problem?
Re: Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
Hallo!
Ist vielleicht fies, aber das ist eine Masche. Ich hab noch nie davon gehört, dass jemand wirklich einen Nachweis bekommen hätte, hab aber auch nie Akkus online gekauft.
Und ein SchrottHÄNDLER, der Bleiakkus "kostenlos annimmt" bescheißt dich. Das ist Wertstoff und bringt etwa 50cent/kg.
Ich mein gut, wir machen das auch so.. Geschenkter Schrott...
Gruß,
Philipp
Ist vielleicht fies, aber das ist eine Masche. Ich hab noch nie davon gehört, dass jemand wirklich einen Nachweis bekommen hätte, hab aber auch nie Akkus online gekauft.
Und ein SchrottHÄNDLER, der Bleiakkus "kostenlos annimmt" bescheißt dich. Das ist Wertstoff und bringt etwa 50cent/kg.
Ich mein gut, wir machen das auch so.. Geschenkter Schrott...
Gruß,
Philipp
Re: Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
Ich bekomme bei meinem Schrotti momentan 30-50 Cent pro Kilo Autobatterien.
Allerdings gibts da meist Mindestmengen. 50-100kg musst Du schon zusammenbringen. Oder Du tauschst die halt gegen irgendwas anderes.
Allerdings gibts da meist Mindestmengen. 50-100kg musst Du schon zusammenbringen. Oder Du tauschst die halt gegen irgendwas anderes.
Re: Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
Deshalb stehen die auch wieder bei mir in der Garage.Virtex7 hat geschrieben: Und ein SchrottHÄNDLER, der Bleiakkus "kostenlos annimmt" bescheißt dich. Das ist Wertstoff und bringt etwa 50cent/kg.
Mag sein. Aber bei der Menge an Autobatterien dürfte das schon als gewerblich angesehen werden. Und der Nachweis über die Rücknahme ist ja nur für Endverbraucher.doofi hat geschrieben:Ich bekomme bei meinem Schrotti momentan 30-50 Cent pro Kilo Autobatterien.
Allerdings gibts da meist Mindestmengen. 50-100kg musst Du schon zusammenbringen.
Mir geht es eigentlich nur um das Batteriepfand - dafür brauche ich den Nachweis.
Re: Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
Ich habe komischerweise noch nie bei online gekauften Autobatterien Pfand bezahlt.
Re: Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
Doch, das passiert "automatisch" bzw. ist im Verkaufspreis eingrechnet und wird nicht gesondert ausgewiesen. Siehe zB. Amazon: klickdoofi hat geschrieben:Ich habe komischerweise noch nie bei online gekauften Autobatterien Pfand bezahlt.
Re: Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
Hallo,
wenn ich beim meinem Schrotter Batterien abgebe bekomme ich bares. (z.Zt 0,38 EUR). Und auch einen Beleg das ich ihm Batterien verkauft habe.
Für 3 Stk. auf einem Parkplatz gefundenen Akkus habe ich 26,50 EUR bekommen. Die lasse ich da doch nicht stehen...Geld liegt auf der Strasse.
73
Wolfgang
wenn ich beim meinem Schrotter Batterien abgebe bekomme ich bares. (z.Zt 0,38 EUR). Und auch einen Beleg das ich ihm Batterien verkauft habe.
Für 3 Stk. auf einem Parkplatz gefundenen Akkus habe ich 26,50 EUR bekommen. Die lasse ich da doch nicht stehen...Geld liegt auf der Strasse.
73
Wolfgang
Re: Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
Ich kriege "auf dem kleinen Dienstweg" 500 Euro pro Palette (zwischen 10000 und 1200 kg).
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Re: Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
Ich fahre die auch immer zum Schrottplatz. Wenn es sich nicht grade um ne Kleinstwagenbatterie handelt, bringt das mehr als Pfand. Der Onlinehöker ist hier zwar um die Ecke, der nimmt die Akkus nur zurück, wenn Du sie selbst hinbringst oder per Gefahrstoffversand zusendest. Aber selbst wenn man den Pfand verliert ist er immernoch vieeel günstiger als der Baumarkt...
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Re: Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
Ich würde mit den Batterien zum bestzahlenden Schrotti gehen, ein fix und fertig ausgefülltes Formular gem. BattG. mitnehmen und ihn lieb fragen, Stempel und Unterschrift drunterzumachen, fertig.
Kostet ihn ja nix. Und es ist ja auch nicht falsch, was er Dir unterschreibt, denn er hat ja kein Pfand ausgezahlt und von der Schrott-Transaktion ist das Ganze komplett unabhängig.
Dann kriegst Du das Pfand zurück und hast außerdem den vollen Schrottpreis noch dazu, was eher mehr als siebenfuffzich ist, je nach Gewicht und Kilopreis.
Ist eigentlich eine prima Regelungslücke.
Daß stationäre Händler mit nicht konkurrenzfähigen Preisen weniger begeistert sind, den Kunden der online-Konkurrenz zu helfen, ist menschlich, aber natürlich nicht ok. Denen allen zum wohlverdienten Ordnungsgeld zu verhelfen, könnte allerdings ein recht aufwendiges Unterfangen werden...
Kostet ihn ja nix. Und es ist ja auch nicht falsch, was er Dir unterschreibt, denn er hat ja kein Pfand ausgezahlt und von der Schrott-Transaktion ist das Ganze komplett unabhängig.
Dann kriegst Du das Pfand zurück und hast außerdem den vollen Schrottpreis noch dazu, was eher mehr als siebenfuffzich ist, je nach Gewicht und Kilopreis.
Ist eigentlich eine prima Regelungslücke.
Daß stationäre Händler mit nicht konkurrenzfähigen Preisen weniger begeistert sind, den Kunden der online-Konkurrenz zu helfen, ist menschlich, aber natürlich nicht ok. Denen allen zum wohlverdienten Ordnungsgeld zu verhelfen, könnte allerdings ein recht aufwendiges Unterfangen werden...
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Re: Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
also wenn Du von behördlicher Seite keine Antwort bekommst, kannst Du eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben.
Und der WSH ist quasi Behörde, da von der Kommune betrieben.
bring das parallel zur Zeitung, damit die im Sommerloch was zu schreiben haben
in Mails am besten immer gleich eine Zeitungs(Verlags-)adresse in cc setzen.
Es geht heute nur noch mit "Pistole auf die Brust" und "Fakten schaffen" und so.
Und der WSH ist quasi Behörde, da von der Kommune betrieben.
bring das parallel zur Zeitung, damit die im Sommerloch was zu schreiben haben
in Mails am besten immer gleich eine Zeitungs(Verlags-)adresse in cc setzen.
Es geht heute nur noch mit "Pistole auf die Brust" und "Fakten schaffen" und so.
Re: Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
ich habe ja mal ein halbes jahr in einer batteriebude gearbeitet und wenn wir dort batterien abgebaut haben, hat der kunde ein übernahmeschein bekommen, dass wir die batterien ihm abgenommen haben. wenn der schrotter kam und die container getauscht hat (volle mitgenommen, leere hingestellt), dann gab es darüber ebenfalls einen nachweis. offiziell geht das also. für einzelne batterien wird man sich in dieser firma den schuh aber auch nicht anziehen, da das mehr bürokratischer aufwand, als nutzen ist.
- Desinfector
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Re: Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
also ist es kein Wunder wenn Leute in Ihrer Gegend nur Läden haben, die Batterien nicht annehmen,
Oder keine Scheine ausstellen, dass man sich die Wege zum Schopp spart,
sondern die Dinger beim allernächsten Glascontainer abzustellen.
da sage ich immer nur noch:
wenns dem Staat WIRKLICH an Umweltschutz gelegen wäre,
würde unser Leben Völlig anders aussehen.
Aber unsereins profitiert davon, kann man doch immer mal Batterien aufklauben.
Alte Säure raus, Platten spülen, neue Säure rein, laden, feddich.
Alte Säure mit Kalk neutralisieren und den Gips dann beim WSH abgeben.
Sagen, dass da BleiSulfat drin ist und man ist safe.
Oder keine Scheine ausstellen, dass man sich die Wege zum Schopp spart,
sondern die Dinger beim allernächsten Glascontainer abzustellen.
da sage ich immer nur noch:
wenns dem Staat WIRKLICH an Umweltschutz gelegen wäre,
würde unser Leben Völlig anders aussehen.
Aber unsereins profitiert davon, kann man doch immer mal Batterien aufklauben.
Alte Säure raus, Platten spülen, neue Säure rein, laden, feddich.
Alte Säure mit Kalk neutralisieren und den Gips dann beim WSH abgeben.
Sagen, dass da BleiSulfat drin ist und man ist safe.
Re: Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
In Jena gab es mal einen CB-Funker, der seine Batterie vorm Winter schick machen wollte. Er hat sie zu Hause (!) in der Badewanne ausgeschüttet, gespült und mit destilliertem Wasser neu befüllt. Dann hat er über 27MHz um Hilfe gerufen, weil in seinem Auto nichts mehr ging.Desinfector hat geschrieben: Alte Säure raus, Platten spülen, neue Säure rein, laden, feddich.
Solche Leute waren aber leider nicht selten auf CB zu finden, gab etliche von der Sorte.
Re: Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
Das liegt aber nicht daran, dass es speziell die cb menschen waren, sondern dass dieses Medium wesentlich verbreiteter war seinerzeit.
Die Knallkörper gibts bestimmt immernoch, aber jetzt liest mann die dann halt im Internet.
Die Knallkörper gibts bestimmt immernoch, aber jetzt liest mann die dann halt im Internet.
Re: Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
Als ich noch in der Dragster/Dynoszene aktiv war kams immer wieder vor dass irgendwelche Leute in der Badewanne im Hotelzimmer zerlegte Motoren und Getriebe in Benzin gebadet haben. Dann Stöpsel raus und gut. Den Amis war das in den 80er/90er Jahren SCHEIßegal.
Re: Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
@axel, vergiss nicht Geschichte mit Stromspannung-Balun.
(Kurze Geschichte: Ich hab eine Amateurfunker mit Stromspannungabalun verarscht, wo er oft mit laecherliche Pseudo-Wissen zum Schau stellt)
(Kurze Geschichte: Ich hab eine Amateurfunker mit Stromspannungabalun verarscht, wo er oft mit laecherliche Pseudo-Wissen zum Schau stellt)
Zuletzt geändert von Matt am Do 24. Mai 2018, 13:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
der Badewannenabfluss ist seitdem undichtuxlaxel hat geschrieben:Er hat sie zu Hause (!) in der Badewanne ausgeschüttet
Re: Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
Es wäre schön wenn wir mal wieder zum eigentlichen Thema zurück kommen würde: Welche Stelle, Behörde oder dergleichen führt die Aufsicht über die Einhaltung des BattG und ist Ansprechpartner für Endverbraucher bzw. verfolgt Verstöße dagegen?
Habe nicht vor alle Schrottis und Verkauffstellen von Fahrzeugbatterien abzugrasen nur um mir anzuhören, dass sie den Nachweis nicht ausstellen obwohl sie dazu verpflichtet sind. Die müssen mal auf die Finger geklopft bekommen.
Habe nicht vor alle Schrottis und Verkauffstellen von Fahrzeugbatterien abzugrasen nur um mir anzuhören, dass sie den Nachweis nicht ausstellen obwohl sie dazu verpflichtet sind. Die müssen mal auf die Finger geklopft bekommen.
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Re: Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
Da hier eine Rücknahmepflicht mit Pfand besteht ist der Entsorgungsträger nicht mehr zuständig. Und damit im Prinzip auch nicht gezwungen die Batterien anzunehmen. Sie tun es aber in der Regel doch, zum einen aus wirtschaftlichem Interesse, zum anderen weil sie natürlich daran interessiert sind daß die Entsorgung für die Menschen einfach ist, damit es nicht in der Landschaft landet.
Der Schrotthändler hat ein Wirtschaftliches Interesse, soweit ich mich aber erinnere hat jeder Entsorger, dafür braucht man ja Zertifikate, die Pflicht Entsorgungsnachweise auszustellen. Man braucht solche Entsorgungsnachweise ab und an auch mal Behördlich. Aber jeder Schrotti kann natürlich sagen das er das dann eben nicht annimmt, weil gezwungen ist er nicht, wenn das wirtschaftlich keinen Sinn macht. Zumal du sie dem Schrotti nicht geben darfst, du darfst sie nur dem Händler, dem Wertstoffhof oder einem Autoverwerter geben. Evtl. kann der Schrotti darum auch den Nachweis nicht erbringen, weil er sie ggf. auch nicht annehmen darf.
Gezwungen sind eigentlich nur Händler.
Aber wenn sie ein Händler, Autoverwerter oder Wertstoffhof annimmt, dann muss er einen Nachweis rausrücken. Steht eindeutig im Gesetz.
Wenn das durchgesetzt werden soll wäre wohl das Ordnungsamt als Gewerbeaufsichtsbehörde der erste Ansprechpartner.
Gleich danach kommen die Verbraucherschutzzentralen, die zumindest wissen wo man die Hebel ansetzen kann.
Der Schrotthändler hat ein Wirtschaftliches Interesse, soweit ich mich aber erinnere hat jeder Entsorger, dafür braucht man ja Zertifikate, die Pflicht Entsorgungsnachweise auszustellen. Man braucht solche Entsorgungsnachweise ab und an auch mal Behördlich. Aber jeder Schrotti kann natürlich sagen das er das dann eben nicht annimmt, weil gezwungen ist er nicht, wenn das wirtschaftlich keinen Sinn macht. Zumal du sie dem Schrotti nicht geben darfst, du darfst sie nur dem Händler, dem Wertstoffhof oder einem Autoverwerter geben. Evtl. kann der Schrotti darum auch den Nachweis nicht erbringen, weil er sie ggf. auch nicht annehmen darf.
Gezwungen sind eigentlich nur Händler.
Aber wenn sie ein Händler, Autoverwerter oder Wertstoffhof annimmt, dann muss er einen Nachweis rausrücken. Steht eindeutig im Gesetz.
Wenn das durchgesetzt werden soll wäre wohl das Ordnungsamt als Gewerbeaufsichtsbehörde der erste Ansprechpartner.
Gleich danach kommen die Verbraucherschutzzentralen, die zumindest wissen wo man die Hebel ansetzen kann.
Re: Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
du müsstest die beiden batterien im prinzip zu deinem ebay-händler schicken und dann wäre er verpflichtet, dir den pfand auszuzahlen. da die versandkosten sicher ähnlich hoch sind, ist das wirtschaftlich nicht unbedingt sinnvoll.
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Re: Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
Nein, das muss man nicht, jeder Händler muss zurücknehmen und einen Nachweis ausstellen. Das ist im BattG so geregelt, auch im Hinblick auf den Onlinehandel.
So eine Batterie wiegt nun auch ein paar Kilo, und der Händler streicht sich dann den Schrottpreis dafür ein. Das darf er so machen.
Der Händler kann sich natürlich überlegen ob er potentielle Kunden durch guten Service überzeugen möchte oder hier versucht den beleidigten zu spielen und der Kunde schreibt dann lieber die 7,50€ ab weil der Onlinehandel es noch immer billiger hinbekommt, und kommt vor allem nicht wieder.
Wäre ich der Händler, ich würde das sogar ganz aktiv bewerben das ich die Dinger zurücknehme. Geld verdient, potentielle Kunden im Geschäft, da kann man mit dem Kunden ein wenig quatschen. Z.B. was der denn für eine tolle Batterie gekauft hat, ob er auf das Herstelldatum geachtet hat und das er gern vorbeikommen kann wenn mal was ist. Dann lässt man ihn noch ein wenig warten, weil der Papierkram wirklich immens ist, das macht man aber trotzdem gern, Service halt, er kann sich dann ja ein wenig Umschauen. In Wirklichkeit sind die Nachweise vorbereitet und alles geht ruck zuck, der Kunde fühlt sich aber ordentlich betüddelt, hat ein kleines bisschen ein schlechtes Gewissen und nimmt im Idealfall noch ein bisschen Scheibenwaschkonzentrat mit. Obendrauf dann noch ein 5€-Gutschein für die nächste Autobatterie.
Online gibt es eine mega Auswahl auch an seltenen und kuriosen Dingen zu einem Preis den der lokale Händler nicht hinbekommt, trotz Versandkosten. Der lokale Händler muss aber auch seine Vorteile ausspielen und an sich arbeiten, sonst macht er halt dicht. Mit einem Nein verkauft man schlecht.
So eine Batterie wiegt nun auch ein paar Kilo, und der Händler streicht sich dann den Schrottpreis dafür ein. Das darf er so machen.
Der Händler kann sich natürlich überlegen ob er potentielle Kunden durch guten Service überzeugen möchte oder hier versucht den beleidigten zu spielen und der Kunde schreibt dann lieber die 7,50€ ab weil der Onlinehandel es noch immer billiger hinbekommt, und kommt vor allem nicht wieder.
Wäre ich der Händler, ich würde das sogar ganz aktiv bewerben das ich die Dinger zurücknehme. Geld verdient, potentielle Kunden im Geschäft, da kann man mit dem Kunden ein wenig quatschen. Z.B. was der denn für eine tolle Batterie gekauft hat, ob er auf das Herstelldatum geachtet hat und das er gern vorbeikommen kann wenn mal was ist. Dann lässt man ihn noch ein wenig warten, weil der Papierkram wirklich immens ist, das macht man aber trotzdem gern, Service halt, er kann sich dann ja ein wenig Umschauen. In Wirklichkeit sind die Nachweise vorbereitet und alles geht ruck zuck, der Kunde fühlt sich aber ordentlich betüddelt, hat ein kleines bisschen ein schlechtes Gewissen und nimmt im Idealfall noch ein bisschen Scheibenwaschkonzentrat mit. Obendrauf dann noch ein 5€-Gutschein für die nächste Autobatterie.
Online gibt es eine mega Auswahl auch an seltenen und kuriosen Dingen zu einem Preis den der lokale Händler nicht hinbekommt, trotz Versandkosten. Der lokale Händler muss aber auch seine Vorteile ausspielen und an sich arbeiten, sonst macht er halt dicht. Mit einem Nein verkauft man schlecht.
Re: Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
Ich wollte eine Batterie gegen Pfand zurückgeben, das ich beim Erwerb der neuen Batterie beim selben Händler gezahlt hatte um die Batterie noch ein paar Jahre zum basteln zu nutzen. Pfand gabs nicht mit der Begründung das sei zu lange her (wohlgemerkt mit Rechnung von dem Laden vorgelegt). Seitdem warte ich auf den Tag
, werde es feiern und mit gutem Gewissen im Internet bestellen.radixdelta hat geschrieben:sonst macht er halt dicht. Mit einem Nein verkauft man schlecht.
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Re: Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
Wenn Gesetze DMn nicht eingehalten werden:sebr hat geschrieben: ...dass sie den Nachweis nicht ausstellen obwohl sie dazu verpflichtet sind. Die müssen mal auf die Finger geklopft bekommen.
geh doch mal zur Polizei und stelle eine möglichst grosse Batterie auf den Tresen.
RUMMS
Und nun wenn alle zu Dir schauen, stellst Du die Frage die Dich bewegt.
BTW man traue nicht auf irgendwelche Thermodruck-KAssenbons.
IMMER eine handgeschriebene Quittung verlangen, wenn an sowas etwas länger aufbewaren will/muss
Re: Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
Also an dieser Stelle mal Rückmeldung: nach Kontakt mit mehreren Behörden / staatlichen Stellen scheint es in diesem Bereich eine Gesetzeslücke zu geben die von den lokalen Händlern genutzt wird, vermutlich um "Fremdkundschaft" abzustrafen die ihre Fahrzeugbatterie bei einem anderen Händler gekauft haben. In der Praxis kann man dann seinen Batteriepfand abschreiben sofern man nicht einen kooperativen Händler/Schrotti in der Nähe hat der die Nachweise ausstellt.
Zwar sind die Händler als Rücknahmeverpflichtete auch zur Ausstellung des Nachweis verpflichtet (§ 10 Absatz 1 Satz 4 BattG), jedoch stellt ein Verstoß gegen diese Pflicht keine Ordnungswidrigkeit dar (§ 22 Absatz 1 Nummer 12 BattG)!
Verstöße dagegen werden nicht vom Ordnungsamt verfolgt oder geahndet. Und das wissen die Händler scheinbar genau. Fraglich wozu man ein Gesetz schafft, dessen Missachtung folgenlos bleibt...
Zwar sind die Händler als Rücknahmeverpflichtete auch zur Ausstellung des Nachweis verpflichtet (§ 10 Absatz 1 Satz 4 BattG), jedoch stellt ein Verstoß gegen diese Pflicht keine Ordnungswidrigkeit dar (§ 22 Absatz 1 Nummer 12 BattG)!
Verstöße dagegen werden nicht vom Ordnungsamt verfolgt oder geahndet. Und das wissen die Händler scheinbar genau. Fraglich wozu man ein Gesetz schafft, dessen Missachtung folgenlos bleibt...
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Re: Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
sebr hat geschrieben:Also an dieser Stelle mal Rückmeldung: nach Kontakt mit mehreren Behörden / staatlichen Stellen scheint es in diesem Bereich eine Gesetzeslücke zu geben die von den lokalen Händlern genutzt wird, vermutlich um "Fremdkundschaft" abzustrafen die ihre Fahrzeugbatterie bei einem anderen Händler gekauft haben. In der Praxis kann man dann seinen Batteriepfand abschreiben sofern man nicht einen kooperativen Händler/Schrotti in der Nähe hat der die Nachweise ausstellt.
Zwar sind die Händler als Rücknahmeverpflichtete auch zur Ausstellung des Nachweis verpflichtet (§ 10 Absatz 1 Satz 4 BattG), jedoch stellt ein Verstoß gegen diese Pflicht keine Ordnungswidrigkeit dar (§ 22 Absatz 1 Nummer 12 BattG)!
Verstöße dagegen werden nicht vom Ordnungsamt verfolgt oder geahndet. Und das wissen die Händler scheinbar genau. Fraglich wozu man ein Gesetz schafft, dessen Missachtung folgenlos bleibt...
Deutschland - oder?
wir haben es geschafft
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Re: Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
Das Gesetz hat doch seinen Zweck erfüllt:
Dem Käufer wird ein Pfand abgenötigt, das er anschließend in den Wind schreiben kann. Und die armen Händler und Ouuh, Ouuh, Ouuh-sager werden unterstützt.
Dreckspolitiker! Ich meine damit speziell die Pinguin-Kaste.
BTW: welchem Fahrzeugbesitzer wurde zuletzt nur der Austauschpreis beispielsweise einer in die Wiederaufarbeitung gegebenen Lichtmaschine berechnet?
Dem Käufer wird ein Pfand abgenötigt, das er anschließend in den Wind schreiben kann. Und die armen Händler und Ouuh, Ouuh, Ouuh-sager werden unterstützt.
Dreckspolitiker! Ich meine damit speziell die Pinguin-Kaste.
BTW: welchem Fahrzeugbesitzer wurde zuletzt nur der Austauschpreis beispielsweise einer in die Wiederaufarbeitung gegebenen Lichtmaschine berechnet?
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Re: Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
Absurd: Verboten, aber nicht sanktioniert. Da hat bestimmt irgendeine Lobbyistentruppe den Gesetzentwurf entkernt.
Hast Du es schonmal mit meinem Vorschlag versucht?
Hast Du es schonmal mit meinem Vorschlag versucht?
berlinerbaer hat geschrieben:Ich würde mit den Batterien zum bestzahlenden Schrotti gehen, ein fix und fertig ausgefülltes Formular gem. BattG. mitnehmen und ihn lieb fragen, Stempel und Unterschrift drunterzumachen, fertig.
Kostet ihn ja nix. Und es ist ja auch nicht falsch, was er Dir unterschreibt, denn er hat ja kein Pfand ausgezahlt und von der Schrott-Transaktion ist das Ganze komplett unabhängig.
Dann kriegst Du das Pfand zurück und hast außerdem den vollen Schrottpreis noch dazu, was eher mehr als siebenfuffzich ist, je nach Gewicht und Kilopreis.
Ist eigentlich eine prima Regelungslücke.
Re: Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
@berlinerbaer: ich hatte bei dem Händler wo ich die Batterie seinerzeit kaufte auch mal so ein Musterformular mitgenommen weil ich schon ahnte, dass es da Probleme geben wird. Hier hätte ich eigentlich noch am ehesten auf Kooperation gehofft, da die Batterie ja dort gekauft wurde für einen vollkommen überhöhten Preis und dann auch noch relativ kurz nach Ablauf der Garantie den Geist aufgegeben hatte. Aber auch dort wie bei den anderen Händlern (Baumärkte, Teilehändler und Autohäuser) war es immer das gleiche: Rücknahme gerne, Nachweis aber nicht, auch nach Hinweis auf die gesetzliche Pflicht den Nachweis auszustellen. Schrotti gibt es nur einen hier im Umkreis. Dort ebenso: Batterie kann ich gerne dalassen, Geld bekomme ich keins dafür und Nachweis ebensowenig.
@Bastelbruder: wie die Regelung bei anderen Fahrzeugteilen ist, die oft mit Pfand belegt und wieder aufgearbeitet werden (Turbo, Lenkgetriebe, LiMa etc.), weiß ich nicht. Aber bei den Fahrzeugbatterien die in ein Fahrzeug eingebaut an Endnutzer abgegeben werden, entfällt die Pfandpflicht. Alles sehr seltsame Regelungen die man nur schwer nachvollziehen kann.
@Bastelbruder: wie die Regelung bei anderen Fahrzeugteilen ist, die oft mit Pfand belegt und wieder aufgearbeitet werden (Turbo, Lenkgetriebe, LiMa etc.), weiß ich nicht. Aber bei den Fahrzeugbatterien die in ein Fahrzeug eingebaut an Endnutzer abgegeben werden, entfällt die Pfandpflicht. Alles sehr seltsame Regelungen die man nur schwer nachvollziehen kann.
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Re: Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
Das ganze läuft auf §3a UWG hinaus, das ist noch viel unangenehmer als eine Ordnungswidrigkeit, weil potentiell sehr teuer.
Leider ist man als Verbraucher da reichlich eingeschränkt, die Verbraucherzentrale dürfte da dein Ansprechpartner sein.
Leider ist man als Verbraucher da reichlich eingeschränkt, die Verbraucherzentrale dürfte da dein Ansprechpartner sein.
Re: Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
Kann man nicht eine Eigenquittung ausstellen, Altbatterie entsorgt?
Also das Formblatt selbst unterschreiben oder einen entsprechenden Zusatz handschriftlich auf die Rechnung der neuen Batterie drauf schreiben?
Also das Formblatt selbst unterschreiben oder einen entsprechenden Zusatz handschriftlich auf die Rechnung der neuen Batterie drauf schreiben?
Re: Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
Also ich bin mit einem aus dem Netz geladenen Blankozettel, den ich passend ausgefüllt hatte, bei Gelegenheit zur kreiseigenen Sonderabfallannahmestelle hin und der hat da seinen Otto und einen Stempel gesetzt und fertig wars.
Der Händler hat sofort den Pfand zurücküberwiesen.
Grüße
Der Händler hat sofort den Pfand zurücküberwiesen.
Grüße
Re: Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
Die Idee mit dem $3a UWG geht in die richtige Richtung. Der Händler, der die Batterie nicht annimmt oder keinen Entsorgungsnachweis ausstellt, verschafft sich einen illegalen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Händlern. Das muss sich der Online-Händler, der den Entsorgungsnachweis ausstellen würde, nicht gefallen lassen.
So könnte der Weg zum Entsorgungsnachweis aussehen: Du drehst mit einem Anwalt, der vom Online-Händler beauftragt wurde, eine zweite Runde und versuchst die Batterie gegen Entsorgungsnachweis los zu werden. Die Händler, die die Batterie nicht gegen Nachweis abnehmen wollten, bekommen anschließend Post (Abmahnung und so). Danach sollte der Entsorgungsnachweis kein Problem mehr sein.
So könnte der Weg zum Entsorgungsnachweis aussehen: Du drehst mit einem Anwalt, der vom Online-Händler beauftragt wurde, eine zweite Runde und versuchst die Batterie gegen Entsorgungsnachweis los zu werden. Die Händler, die die Batterie nicht gegen Nachweis abnehmen wollten, bekommen anschließend Post (Abmahnung und so). Danach sollte der Entsorgungsnachweis kein Problem mehr sein.
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Re: Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
Ich habe bei unserem Bosch-Dienst vor 2 Jahren eine Pb-Batterie gekauft, die aber anderenorts eingesetzt wurde. Die Rückgabe der Alt-Batterie eine Woche später, stellte aber kein Problem dar - Pfand wurde ohne selbstverständlich erstattet.
Re: Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
Das Thema scheint ja ziemlich nervig zu sein.
Ich brauche eine neue Motorradbatterie, die ich sicherlich im Internet bestellen werde. Die alte Batterie ist natürlich vorhanden und wird danach nicht mehr gebraucht.
Wie stelle ich das nun am geschicktesten an?
Ich bin ja kurz davor einfach einen Entsorgungsnachweis selber irgendwie zu unterschreiben, der Onlinehändler wird wohl nicht nachprüfen können, ob das nun echt ist oder nicht.
Da das natürlich illegal ist würde ich sowas tatsächlich natürlich unter keinsten Umständen tun, es ist ja schließlich strengstens verboten.
Ich brauche eine neue Motorradbatterie, die ich sicherlich im Internet bestellen werde. Die alte Batterie ist natürlich vorhanden und wird danach nicht mehr gebraucht.
Wie stelle ich das nun am geschicktesten an?
Ich bin ja kurz davor einfach einen Entsorgungsnachweis selber irgendwie zu unterschreiben, der Onlinehändler wird wohl nicht nachprüfen können, ob das nun echt ist oder nicht.
Da das natürlich illegal ist würde ich sowas tatsächlich natürlich unter keinsten Umständen tun, es ist ja schließlich strengstens verboten.
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Re: Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
Das halte ich für einen produktiven Ansatz.MatthiasK hat geschrieben:Die Idee mit dem $3a UWG geht in die richtige Richtung. Der Händler, der die Batterie nicht annimmt oder keinen Entsorgungsnachweis ausstellt, verschafft sich einen illegalen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Händlern. Das muss sich der Online-Händler, der den Entsorgungsnachweis ausstellen würde, nicht gefallen lassen.
So könnte der Weg zum Entsorgungsnachweis aussehen: Du drehst mit einem Anwalt, der vom Online-Händler beauftragt wurde, eine zweite Runde und versuchst die Batterie gegen Entsorgungsnachweis los zu werden. Die Händler, die die Batterie nicht gegen Nachweis abnehmen wollten, bekommen anschließend Post (Abmahnung und so). Danach sollte der Entsorgungsnachweis kein Problem mehr sein.
Wenn Du besonders fair sein möchtest, kannst Du die Angelegenheit vorher nochmal dem Chef erklären, so nach dem Motto "entweder sie hören heute mir zu oder morgen vom Anwalt". Vielleicht noch mit Ausdrucken der relevanten Gesetzes-Passagen. Dann kann hinterher keiner behaupten, das sei Abmahn-Missbrauch. Die Mitnahme eines glaubwürdigen Zeugen empfielt sich, mit Einverständnis des Gesprächspartners kann man auch noch ein beweiskräftiges Handy-Video drehen.
Für Motorradbatterien lohnt sich der Weg zum Schrotti nicht.
Wobei man Schrottis das mit der Bestätigungspflicht auch mal nahebringen sollte, da isses halt auch ne Abwägung, wie weit man die diplomatischen Beziehungen wegen sowas schadlos belasten kann. Nicht daß man hinterher seine Stöber-Berechtigung verliert oder so...
Re: Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
Wenn ich eine neue Batterie kaufe, nehme ich eine kleine alte mit. Das war auch schon mal eine USV-Batterie. Die wird halt gegen eine größere ersetzt. Das Pfand ist ja nicht größenabhängig.
Re: Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
Doch das Pfand ist irgendwie Größen abhängig. Für meine rollerbatterie sollte ich 2,50€ bezahlen.
MFG Sebastian
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Re: Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
Hast Du dazu weitere Infos?
Meines Wissens gilt das Batteriegesetz für alle Fahrzeugbatterien, unabhängig von der Größe und auch mein Internet findet nix zu 2,50€ Batteriepfand.
Meines Wissens gilt das Batteriegesetz für alle Fahrzeugbatterien, unabhängig von der Größe und auch mein Internet findet nix zu 2,50€ Batteriepfand.
Re: Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
Muss ich mal schauen ob ich die Rechnung noch finde. Fand den wert auch komisch.
MFG Sebastian
Edit
Gefunden. Die Batterie kostet 20€ und der umweltbetrag 1,25€ moba bis 20ah. Netto!
Steht so auf der Rechnung von 2015
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Gefunden. Die Batterie kostet 20€ und der umweltbetrag 1,25€ moba bis 20ah. Netto!
Steht so auf der Rechnung von 2015
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Re: Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
was geht wohl mit Steuergeräten?Bastelbruder hat geschrieben:Das Gesetz hat doch seinen Zweck erfüllt:
Dem Käufer wird ein Pfand abgenötigt, das er anschließend in den Wind schreiben kann. Und die armen Händler und Ouuh, Ouuh, Ouuh-sager werden unterstützt.
Dreckspolitiker! Ich meine damit speziell die Pinguin-Kaste.
BTW: welchem Fahrzeugbesitzer wurde zuletzt nur der Austauschpreis beispielsweise einer in die Wiederaufarbeitung gegebenen Lichtmaschine berechnet?
Und rechne mal den Gummipreis von Wischerblättern auf die Menge von Autoreifen hoch.
der Handel und überhaupt Selbstständige sehen unser System als Heilige Kuh an.
Solange alles gut geht.
Nur... wenn man selbst mal irgendwo Kunde sein soll.
Dann kommt man mit
"Hilfe Staat... Hilf mir, so kann ich nicht überleben"
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Re: Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
Es hat 2015 eine Novelle des BattG gegeben: https://www.gesetze-im-internet.de/batt ... 10009.html
Dort sind die 7,50€ für alle Fahrzeugbatterien festgelegt:
Dort sind die 7,50€ für alle Fahrzeugbatterien festgelegt:
Vorher mag das anders gewesen sein. Wirst also vermutlich plus machen, wenn Du sie zurückgibst .§ 2 Begriffsbestimmungen
...
(4) „Fahrzeugbatterien“ sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind. Fahrzeuge im Sinne von Satz 1 sind Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.
§ 10 Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien
(1) Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endnutzer abgeben, sind verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Vertreiber, der das Pfand erhoben hat, ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zur Erstattung des Pfandes verpflichtet. Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Vertreiber zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Absatz 3, der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen des Endnutzers die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Ein Vertreiber, der Fahrzeugbatterien unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln anbietet, ist abweichend von Satz 2 zur Erstattung des Pfandes auch bei Vorlage eines schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweises nach Satz 4, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist, verpflichtet.
Re: Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
Fernkommunikationsmittel
Geil, dass Wort muss ich mir merken!
Ich habe aber auch schonmal eine alte USB Batterie als Fahrzeugbatterie deklariert:
Ich habe mir bei Louis eine neue Batterie gekauft, und wollte die alte noch für experimente behalten.
Also einfach in der Firma einen toten 7Ah Bleiklotz aus dem Schrott gezogen und mitgenommen.
Die an der Theke haben gelacht und nur gemeint " Das ist aber ein kleines Mopped! Ist die aus einem Kinderauto?"
Ja, sowas ähnliches
Das Pfand wurde dann nicht berechnet.
Geil, dass Wort muss ich mir merken!
Ich habe aber auch schonmal eine alte USB Batterie als Fahrzeugbatterie deklariert:
Ich habe mir bei Louis eine neue Batterie gekauft, und wollte die alte noch für experimente behalten.
Also einfach in der Firma einen toten 7Ah Bleiklotz aus dem Schrott gezogen und mitgenommen.
Die an der Theke haben gelacht und nur gemeint " Das ist aber ein kleines Mopped! Ist die aus einem Kinderauto?"
Ja, sowas ähnliches
Das Pfand wurde dann nicht berechnet.
Re: Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
>> „Fahrzeugbatterien“ sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind.
Theoretisch könnte man die Pfandzahlung also verweigern wenn man die Bleiklötze in einer USV o.ä. einsetzt.
>> Fahrzeuge im Sinne von Satz 1 sind Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden
Und auch wenn man damit seinen Stationärmotor anreißen will.
Theoretisch könnte man die Pfandzahlung also verweigern wenn man die Bleiklötze in einer USV o.ä. einsetzt.
>> Fahrzeuge im Sinne von Satz 1 sind Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden
Und auch wenn man damit seinen Stationärmotor anreißen will.
Re: Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
Bei mir sind das TK-Mittel=Telekommunikationsmittel.
Bei der Blechbearbeitung gibt das Korrekturmittel in verschiedenen Größen=Hammer
Bei der Blechbearbeitung gibt das Korrekturmittel in verschiedenen Größen=Hammer
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Re: Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
Nach dem Buchstaben des Gesetzes völlig korrekt.ESDKittel hat geschrieben:>> „Fahrzeugbatterien“ sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind.
Theoretisch könnte man die Pfandzahlung also verweigern wenn man die Bleiklötze in einer USV o.ä. einsetzt.
Viel Freude dabei, das durchzusetzen .
Aber nur, wenn Dein Stationärmotor auf einem selbstfahrenden Arbeitsgerät montiert ist. Bewegung meint das Fahrzeug, nicht die Kurbelwelle.>> Fahrzeuge im Sinne von Satz 1 sind Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden
Und auch wenn man damit seinen Stationärmotor anreißen will.
Da hat der Gesetzgeber definitiv Lücken gelassen, vermutlich im Interesse eines einfachen, nachvollziehbaren Gesetzestexts.
Finde ich eigentlich sympathisch, kommt selten genug vor.
Wahrscheinlich verlässt er sich auch (mit einer gewissen Berechtigung) darauf, daß der gewöhnliche Batterieverkäufer™, der nur in den seltensten Fällen Volljurist sein dürfte, solchen formaljuristischen Argumentationen kaum folgen können wird.
Wäre interessant zu gucken, was passiert, wenn das Batterie-(Versand)-Händler als workaround um die Pfandpflicht entdecken.
Wenn das Schule macht, wird da vielleicht gesetzlich nochmal nachgelegt.
Ließe sich auch problemfrei lösen:
Als Fahrzeugbatterien gelten alle Batterien, die auch als Fahrzeugbatterie geeignet sind, selbst wenn sie nicht in einem Fahrzeug eingesetzt werden.
Re: Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
dann fallen aber auch die 18650er drunter, siehe Tesla.... :-/
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Re: Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
Das würde ja technisch fast alle Arten von Akkus umfassen.berlinerbaer hat geschrieben:Ließe sich auch problemfrei lösen: Als Fahrzeugbatterien gelten alle Batterien, die auch als Fahrzeugbatterie geeignet sind, selbst wenn sie nicht in einem Fahrzeug eingesetzt werden.
Der Begriff der Starterbatterie dürfte aber hinreichend klar definiert sein, um die Abgrenzung zur Traktionsbatterie zu ermöglichen. Irgendwo war mal vom elektrischen Anlassen von Verbrennungsmotoren und ggf. Speisung von Beleuchtungsanlagen im Stand die Rede und keine Zweckbindung an ein (Strassen-)Fahrzeug.
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Re: Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
Einen handwerklich sauberen, lückenlosen Paragraphen zum Thema Batteriepfand zu formulieren, ist tatsächlich schwieriger, als es auf den ersten Blick scheint.
Deswegen ist es wahrscheinlich auch so, wie es jetzt ist, auch wenn das zu der absurden Situation führt, daß baugleiche Batterien je nach Verwendungszweck mit oder ohne Pfand verkauft werden müssten.
Aber solange der Geist der Regelung, möglichst wenig große Bleiakkus in der freien Natur landen zu lassen, nicht durch derartige Trickserei gefährdet wird, ist ja alles ok.
Wer durchsetzungsfähig genug ist, mit den Worten "ist für meinen Stationärmotor" das Pfand zu sparen, hat sich das redlich verdient. Der wird auch clever genug sein, die alte Batterie beim Schrotti zu Geld zu machen.
Deswegen ist es wahrscheinlich auch so, wie es jetzt ist, auch wenn das zu der absurden Situation führt, daß baugleiche Batterien je nach Verwendungszweck mit oder ohne Pfand verkauft werden müssten.
Aber solange der Geist der Regelung, möglichst wenig große Bleiakkus in der freien Natur landen zu lassen, nicht durch derartige Trickserei gefährdet wird, ist ja alles ok.
Wer durchsetzungsfähig genug ist, mit den Worten "ist für meinen Stationärmotor" das Pfand zu sparen, hat sich das redlich verdient. Der wird auch clever genug sein, die alte Batterie beim Schrotti zu Geld zu machen.
Re: Entsorgung(snachweis) Fahrzeugbatterien
Guter Punkt --> §3a UWGradixdelta hat geschrieben:Das ganze läuft auf §3a UWG hinaus, das ist noch viel unangenehmer als eine Ordnungswidrigkeit, weil potentiell sehr teuer.
Leider ist man als Verbraucher da reichlich eingeschränkt, die Verbraucherzentrale dürfte da dein Ansprechpartner sein.
Aber wie Du schon schreibst ist der Weg darüber zu seinem Recht zu kommen nicht so einfach. Und ich glaube auch kaum, dass da eine Gerichtsentscheidung zum Umdenken aller Händler führt. Also für den Endverbraucher wenig sinnvoll. Das freut lediglich die Anwälte da bei Verstößen gegen das UWG mit absurd hohen Streitwerten operiert wird.
MMn gehört dieser Fall, Verstoß gegen die Pflicht die Rücknahme schriftlich zu bestätigen, auch in die Liste der Ordnungswidrigkeiten aufgenommen. Evtl. wäre mal eine Petition ganz interessant zu dem Thema.
Aber: Amazon ist das Problem scheinbar wohlbekannt und man hat mir anstandslos den Pfandbetrag auch ohne Nachweis ( = Kulanz) erstattet. Und ich weiß mal wieder warum ich den Händlern vor Ort kein Geld in den Rachen werfe.