sebr hat geschrieben:Also an dieser Stelle mal Rückmeldung: nach Kontakt mit mehreren Behörden / staatlichen Stellen scheint es in diesem Bereich eine Gesetzeslücke zu geben die von den lokalen Händlern genutzt wird, vermutlich um "Fremdkundschaft" abzustrafen die ihre Fahrzeugbatterie bei einem anderen Händler gekauft haben. In der Praxis kann man dann seinen Batteriepfand abschreiben sofern man nicht einen kooperativen Händler/Schrotti in der Nähe hat der die Nachweise ausstellt.
Zwar sind die Händler als Rücknahmeverpflichtete auch zur Ausstellung des Nachweis verpflichtet (§ 10 Absatz 1 Satz 4 BattG), jedoch stellt ein Verstoß gegen diese Pflicht keine Ordnungswidrigkeit dar (§ 22 Absatz 1 Nummer 12 BattG)!
Verstöße dagegen werden nicht vom Ordnungsamt verfolgt oder geahndet. Und das wissen die Händler scheinbar genau. Fraglich wozu man ein Gesetz schafft, dessen Missachtung folgenlos bleibt...
Deutschland - oder?
wir haben es geschafft