Das ist, wenn auch etwas verspätet, recht einfach erklärt: Homeoffice ist ein Antragsprivileg, über das mit Beteiligung von örtlichem Personalrat, der Fachkraft für IT-Sicherheit und der Fachkraft für Arbeitssicherheit unter Vorbehalt der Haushaltslage entschieden wird. Grundsätzlich beginnt alles, sofern der Antrag überhaupt unterstützt wird, mit einem Ortstermin. Der zur Verfügung gestellte Raum muss groß genug und abschließbar sein, Telefon und Internet müssen kabelgebunden und mit Flatrate zur Verfügung stehen - Telekom wird bevorzugt. Stehen bereits Büromöbel vor Ort, müssen sie ergonomischen Anforderungen genügen oder es werden geeignete Möbel gestellt. Die Beleuchtungsstärke und eventueller Grundlärm werden vor Ort gemessen. Genügte irgendwas nicht, musste nachgebessert werden. Soweit der bisherige Regelfall.caprivi hat geschrieben: ↑Sa 26. Jun 2021, 09:59
Soso, das Amt wird dann ja sicher auch eine Rechtsgrundlage angeben können...
https://t3n.de/news/corona-impfpflicht- ... en-1383200
Die Corona-Eindämmungsverordnung hatte verlangt, dass Arbeit von zuhause zu ermöglichen sei, wenn das irgendwie realisierbar war. Die Anforderungen wurden also deutlich runter geschraubt und es durften Kollegen ganze Arbeitstage und -wochen mit Notebooks an heimischen Arbeitsplätzen arbeiten, die oft nicht einmal die grundsätzlichsten Anforderungen an Ergonomie erfüllten. Mit Ablauf des Monats Juni entfiel diese Pflicht aus der Corona-Eindämmungsverordnung. Das heißt, Präsenzdienst ist nunmehr wieder der Regelfall.
Um mit den nach wie vor begrenzten Gerätebeständen und Büromöbeln auszukommen, wurde vor Ort entschieden, Homeoffice auf Grundlage der Corona-Eindämmungsverordnung langsam auslaufen zu lassen und für vollständig Geimpfte wieder zum Antragsprivileg zu machen. Der Fürsorgegedanke, unter dem Homeoffice auch nach dem Auslaufen der Pflicht dazu ermöglicht wurde und wird, beschränkt sich nunmehr auf jene, die noch keine Chance zum Erlangen eines Impfschutzes hatten. Unter diesem Hintergrund wird der Impfstatus abgefragt - offiziell betont man aber die Freiwilligkeit.