E Fachkraft und zur Prüfung befähigte Person

Der chaotische Hauptfaden

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bulle
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E Fachkraft und zur Prüfung befähigte Person

Beitrag von bulle »

Hallo @ all,
Ich habe da mal ne Frage?
Gibt es hier Mitstreiter, die dieser o.a. Beschreibung entsprechen.
Ich überlege, ob ich sowas auch machen kann/ darf.
Was muss man tun/ können um in Betriebe zu gehen
um ortsveränderliche Elektromaschienen zu prüfen und eine Unbedenklichkeit zu attestieren. (Oder eben nicht)
Also eins weiss ich schon mal, Geld muss dafür nehmen können.
und Plaketten muss man kleben können

LG
Klaus
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Chemnitzsurfer
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Re: E Fachkraft und zur Prüfung befähigte Person

Beitrag von Chemnitzsurfer »

Wer prüfen darf ist in der TRBS 1203 geregelt.
TRBS-1203.pdf
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Roehricht
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Re: E Fachkraft und zur Prüfung befähigte Person

Beitrag von Roehricht »

Hallo,
Wer prüfen darf ist in der TRBS 1203 geregelt.
Dem unverständlichen Tintenpisserdeutsch nach darf Niemand prüfen, da der Arbeitgeber 0 Ahnung von der Sache hat und demzufolge auch nicht entscheiden kann wer genug Sachverstnd hat.
So wird vermutlich derjenige den Job bekommen der genug Zettel auf den Tisch legt um vermeintlichen Sachverstand vorzutäuschen äh... nachzuweisen. :mrgreen:

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Wolfgang
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Bastelbruder
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Re: E Fachkraft und zur Prüfung befähigte Person

Beitrag von Bastelbruder »

Zudem scheinen Selbstständige ebenfalls ausgenommen, weil es keinen Arbeitgeber gibt der die Entscheidung treffen könnte.

Und dem gemeinen Auftraggeber kann man wohl solche Entscheidungen nicht zumuten.
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Chemnitzsurfer
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Re: E Fachkraft und zur Prüfung befähigte Person

Beitrag von Chemnitzsurfer »

Wäre sowieso interessant ob nur Elektrofirmen prüfen dürfen => Dann müsstest du als selbständiger afaik den Meisterbrief haben ? (Meisterzwang im E-Handwerk)
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gafu
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Re: E Fachkraft und zur Prüfung befähigte Person

Beitrag von gafu »

Meisterzwang gilt ja nicht generell, meister muss man sein für die lehrlingsausbildung, für die errichtung von kompletten elektrischen anlagen, für die abnahmeprotokolle für den energieversorger.
Für einzelne tätigkeiten reicht oft schon die elektrisch unterwiesene person und eine fachkraft die auf zuruf der person zur seite steht (z.b. steckdosen anschließen und montieren)

Ich hab die ersten seiten von dem oben verlinkten dokument gelesen, da war immer nur fachkraft mit einschlägigen erfahrungen in der gerätereparatur gefordert, und man muss in der lage sein die risikoabschätzung durchzuführen bzw. anhand der risikoabschätzung geeignete maßnahmen und meßverfahren anzuwenden.

Im prinzip ist das überwiegend alles geregelt was die elektrische prüfung von ortsveränderlichen geräten angeht (alles was einen stecker hat). Das ist schema F.
Beginnt immer mit sichtkontrolle,
Dann meßtechnischer nachweis der durchführbaren prüfungen (schutzleiterwiderstand geht z.B. nur bei schutzklasse 1 geräten, ersatzableitstrom bei heizgeräten, iso-test bei SK2)
Dokumentation der prüfungsergebnisse,
Funktionstest des gerätes nach erfolgreicher meßtechnischer prüfung.

Je nach risiko ist dann auch die zeitdauer bis zur nächsten prüfung festzulegen. Für stark beanspruchte baustellengeräte jährlich, für wenig beanspruchte sachen kann man da auch längere zeiträume festlegen.

Du brauchst für alle prüfauftrage eine inventarisierung, denn die prüfungen müssen auch nachträglich noch nachgewiesen werden können. Im zweifel erfasst du die seriennummer bei elektrischen maschinen in deinen protokollen, oder vergibst eine prüfnummer bei geräten die keine haben (verlängerungskabel..)

Irgendwer meinte neulich zu mir, er müsse das nun auch mit dem computer speichern (weiss aber nicht, ob das jetzt eine allgemeinverbindliche vorschrif war, oder eine werksvorschrift vom Auftraggeber oder chef). Ich habs damals noch mit aktenordner und meßprotokollblättern gelernt.

Ein problem im allgemeinen ist ja, das sich unmengen an elektrischer ausrüstung so ansammelt und das im prinzip alles prüfungspflichtig ist. Da kommt man schnell auf ein inventar von mehreren hundert bis tausend dingen, selbst in kleinen firmen. Da darf man natürlich den aufwand nicht unterschätzen (bei der kalkulation)
bulle
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Re: E Fachkraft und zur Prüfung befähigte Person

Beitrag von bulle »

Das ist alles etwas verwirrend.
Ist keiner an Board der sowas beruflich macht?
Eine Haftpflichtersicherung zu haben,ist dabei sicher auch nicht falsch
Ich habe mal ein Sachverständigenbüro betrieben, da wurde die Versicherung immer teuer, je höher der Gesamtumsatz vom Afang des Unternehmens wurde. Irgendwann habe ich das Büro geschlossen, da nicht mehr finanzierbar.
Ich glaube, ich frage da mal bei ein paar Versicherungen nach, was die so für Nachweise sehen wollen und was so eine Versicherung kostet
xanakind
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Re: E Fachkraft und zur Prüfung befähigte Person

Beitrag von xanakind »

bulle hat geschrieben: Fr 14. Aug 2020, 22:17 Ist keiner an Board der sowas beruflich macht?
Jein, wir (und auch ich) machen das hin und wieder mal.

Bei der letzten Schulung wurde das uns so erklärt:

Wir als Prüfkörper (ich liebe dieses Amtsdeutsch!) müssen eine entsprechende Berufsausbildung haben.
Ich z.B. habe eine Ausbindung als Mechatrioniker im Sondermaschinenbau abgeschlossen und hatte in meinem Berufsalltag auch täglich "mit Strom" zu tun und darf daher prüfen & kleben.
Die Person muss aber regelmäßig mit der Praxis zu tun haben, den genauen Wortlaut müsste ich in den Unterlagen mal nachsehen.
Wenn man in den letzten 5 Jahren als Bäcker gearbeitet hat und höchstens zuhause mal eine Lampe im Wohnzimmer getauscht hat, darf man nicht mehr prüfen.

Unter Aufsicht dürfen aber auch angelernte Azubis prüfen. Es muss dabei aber immer eine befähigte Person anwesend sein.
Was du aber auf jeden Fall brauchst:
Ein völlig überteuertes Messgerät, welches auch noch regelmässig zum Kalibrieren eingeschickt werden muss. Fluke oder Gossen, jedenfalls eines dieser heiligen VDE-Hersteller brauchst du.
Die ganz einfachen fangen bei etwa 400€ an. Unsere "Großen" Messkoffer kosten schon 5-Stellig.
Ausserdem brauchst du Messprotokolle.
Jedes Gerät bekommt von uns ein Messprotokoll als PDf zentral auf unserem Server.
Darin abgelegt sind:
Alle Informationen zum Prüfer / Firma
Falls wir bei einem Kunden prüfen, die Kundeninformationen (Adresse und so)
Dann Informationen zum Gerät:
Hersteller
Seriennummer
Typ / Modellbezeichnung
Leistungsaufnahme
Leitungslänge (wegen Schutzleiter)
Schutzklasse

Dann kommen natürlich die Messergebnisse, welche bei unterschiedlichen Geräten völlig verschieden aufgebaut sein können.

Wir benutzen dazu die Software für die Messkoffer.
Natürlich kostet eine Lizenz der Software auch nochmal richtig viel Geld :roll:
Dafür kann man damit aber sehr komfprtabel prüfen:

Barcode vom Gerät scannen
Die Software erkennt das Gerät und wählt automatisch die passende Prüfprozedur und Dokumentenvorlagen aus.
Enter drücken und los geht´s
Wenn die Prüfung erfolgreich war, schmeisst die Software das fertige PDF aus und die Plakette kann geklebt werden.
xanakind
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Re: E Fachkraft und zur Prüfung befähigte Person

Beitrag von xanakind »

Ich habe gerade die entsprechende VDE Norm vor mir offen (DIN VDE 0701-0702 Ziffer 4)

Die Prüfung zur feststellung der elektrischen Sicherheit ortsveränderlicher Betriebsmittel...... dürfen:

-Befähigte Person
-Elektrofachkraft
-Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
-Elektrotechnisch unterwiesende Person

In der DIN VDE 0701-0702 ist auch der Prüfablauf erklärt.
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Bastelbruder
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Re: E Fachkraft und zur Prüfung befähigte Person

Beitrag von Bastelbruder »

Und die Entscheidungsfreiheit des Prüf(körp)ers wird (nach Betätigen der Starttaste) durch vorgegebene Grenzwerte künstlicher Intelligenz Dummheit ersetzt. Dann könnte wiederum der in der Radio- und Fernseh-Fachliteratur schon vor 50 Jahren angedrohte Modultauscher / Affe Wirklichkeit werden. Im KFZ-Handwerk ist der blöh(!)de Teiletauscher inzwischen Realität.

Ich meine damit die beliebten Grenzwerte. PE-Leitungswiderstand der 3m Schuko-Kaltgeräteleitung ist unter 0,3 Ohm - bestanden, aber alles über 100 Milliohm ist vollkommen unplausibel und muß manuell zum Schrott erklärt werden. Aber der "drahtlose" Wasserkocher mit 0,5 Ohm PE-Übergangswiderstand wird jährlich verschrottet weil der Prüfstrom mit 200 mA nicht ausreichend ist, die Chrom/Nickel Passivierungssschicht zu durchschlagen. Es tritt in keinem Fall eine gefährliche Berührspannung auf, und bei einem krassen Isolatinsfehler oder mit 10 A Prüfstrom wird der Auslösestrom locker erreicht. Computer und Prüfaffe sondern ein vollkommen intaktes Gerät aus.

Bei den "VDE"-Lehrgängen der BG wird von wenigen Praktisch veranlagten Lehrkörpern immer wieder der gesunde Menschenverstand des Prüfers erwähnt, der bei Beamteten und weisungsbeunfugten BWLs längst durch einen fremdgesteuerten Ermessensspielraum ersetzt wurde.
xanakind
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Re: E Fachkraft und zur Prüfung befähigte Person

Beitrag von xanakind »

Bastelbruder hat geschrieben: Sa 15. Aug 2020, 01:42 Und die Entscheidungsfreiheit des Prüf(körp)ers wird (nach Betätigen der Starttaste) durch vorgegebene Grenzwerte künstlicher
Nicht ganz.
Wenn wir im Programm die Starttaste drücken, kommen immer erst folgende abfragen:
Typenschild vorhanden?
Optischer Zustand einwandfrei?
Zuleitungen und Zugentlastungen ok?

Erst danach beginnt die PE Messung.
Bei den ersten beiden Abfragen hat man schon einiges an spielraum.
Ich lasse z.B.kein Gerät durchfallen, wenn nur das Typenschild zerkratzt oder schlecht lesbar ist.
Wir prüfen auf diese Art z.B. auch Leitern.
Leitern haben eine eigene Prüfprozedur, welche natürlich keine elektrischen Messungen beinhaltet.
Somit hat dann jede Leiter auch ein eigenes Protokoll.
Dem Hersteller ist das ganze allerdings ein Dorn im Auge, da das ganze ohne Messgerät und damit auch ohne Lizenz funktioniert :lol:
bastl_r
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Re: E Fachkraft und zur Prüfung befähigte Person

Beitrag von bastl_r »

Bastelbruder hat geschrieben: Sa 15. Aug 2020, 01:42 Bei den "VDE"-Lehrgängen der BG wird von wenigen Praktisch veranlagten Lehrkörpern immer wieder der gesunde Menschenverstand des Prüfers erwähnt, der bei Beamteten und weisungsbeunfugten BWLs längst durch einen fremdgesteuerten Ermessensspielraum ersetzt wurde.
Dazu kommt auch die mittlerweile völlige Hörigkeit gegenüber hereingespülten Vorschriften und "Empfehlungen" irgendwelcher Regelwerke.
Ein Beispiel dazu ist die Empfehlung Hydraulikschläuche alle 6 Jahre auszutauschen. Es gibt zwar den Nachsatz der besagt wenn andere Erfahrungen vorliegen kann davon abgewichen werden. Natürlich traut sich keiner der Verantwortlichen eine Erfahrung zu äußern. So nun werden munter alle 6 Jahre alle Hydraulikschläuche durchgetauscht. Egal ob Vorlaufschlauch oder druckloser Hydraulikschlauch. Dazu kommen nun zunehmend Safetys zum Einsatz die das Schlauchende per angeklemmtem Stahlseil für den Fall des Versagens an der Verschraubung festhalten und gegen gefährliches Umherschleudern sichern sollen.
Ich hab dann auch Boshaftigkeit noch den Absatz hervorgehoben in dem steht, dass Hydraulikschläuche an handgeführten Geräten alle zwei Jahre zu tauschen sind. Es sei denn es gibt andere Erfahrungen. Ein Zucken wegen der Sinnhaftigkeit war zu spüren. Meine Frage nach den Erfahrungen hat den Versuch darum herum zu kommen dann schnell eliminiert.
Jetzt werden halt alle zwei Jahre 6 Enerpac Schläuche gekauft. Die letzten flogen unmontiert aus dem Karton in den Schrott weil sich keiner verantwortlich sah den Blödsinn voranzutreiben. Wir brauchen die Hydraulikheber auch nur zwei dreimal im Jahr.

bastl_r
Miraculix
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Re: E Fachkraft und zur Prüfung befähigte Person

Beitrag von Miraculix »

Ich bin Elektrofachkraft aufgrund meiner Ausbildung. Ich habe bei der fluke Academy damals in der alten Firma eine Unterweisung in so Zeugs gemacht.

Ich prüfe und nehme große Anlagen in Betrieb und prüfe deren Anschluss bzw. nehme den selber vor. Habe also oft genug mit Strom zu tun. Das reicht wohl als regelmäßiger Umgang mit Strom.

Ich prüfe mit einem fluke 6500-2 im Profi Modus. Der setzt die ganzen Abfragen mit Typenschild auf ja. Ich muss das überprüfen, aber erspare mir die Bestätigung und klickerei. Gebe ich das Messgerät aus der Hand aktiviere ich wieder den normalen Modus. (Fluke sagt mit dem sind 60 Geräte am Tag ein guter Wert...)

Ich kenne das Gerät und bin auf geschult. Wenn etwas nicht passt wird der Vorgang blockiert bis es passt. Mein Kollege oder der Azubi macht nur Wiederholungsprüfung, da dass Messgerät alle Grenzwerte vorgibt.

Erstprüfung nur unter Aufsicht von mir oder ich Mache die gleich selber.

Immer wenn jemand prüft ist ein Meister oder ich in Rufweite. Bei Unklarheiten schauen wir drüber.

Jedes Jahr geht die Kiste zum Kalibrieren. Alle Messergebnisse sammel ich in der fluke dms die bei jedem prüfgerät dabei ist. Da kann ich wunderbar alle vergangenen Messungen überprüfen und automatisiert Protokolle mit Briefkopf und allem erstellen.

Jeder bei uns nutzt seine personal Nummer als Prüfer Code, damit ist genau nachvollziehbar wer wann welches Gerät geprüft hat.

Leider dauert das bei uns immer an die zwei Wochen bis alles durch ist, ich kann nicht immer überall rein. Jetzt kamen sie auf die Idee, dass könnte Mann doch such Outsourcen... Naja.

Wenn man das macht sollte man wirklich im Thema sein und nicht die letzten 10 Jahre Wände bemalt haben. Und man sollte mit Verstand dran gehen. Eine Steckdosenleiste mit ÜSS und netzfilter kann bei der iso Prüfung durchfallen. Ist auch klar warum. Dann sollte man entsprechend handeln können.
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gafu
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Re: E Fachkraft und zur Prüfung befähigte Person

Beitrag von gafu »

Bastelbruder hat geschrieben: Sa 15. Aug 2020, 01:42 Aber der "drahtlose" Wasserkocher mit 0,5 Ohm PE-Übergangswiderstand wird jährlich verschrottet weil der Prüfstrom mit 200 mA nicht ausreichend ist, die Chrom/Nickel Passivierungssschicht zu durchschlagen.
Es hindert dich doch keiner daran, einen glasfaserpinsel aus der tasche zu ziehen und kurz über den äußeren kontakt des koaxialverbindes im wasserkocher-sockel zu fahren.
Das ist eben der unterschied ob man einen guten prüfer hat, oder eben nicht. Nicht umsonst werden ja "erfahrene" kräfte gefordert. Sowas ist ziemlich sicher einer der hintergedanken dieser formulierung.
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