TÜV Ingenieur unter uns?

Der chaotische Hauptfaden

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abneustadt
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TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von abneustadt »

Moin,
ich bräuchte mal fachkundigen Rat bezüglich zugelassenen Anhängern hinter Anbaugeräten an LoF Zugmaschinen/Ackerschlepper (Schlüsselnummer: 891000) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Bevor ich nachher alleine durch meine schlecht vorbereitete schriftliche Anfrage beim hiesigen Verein schon auf der blacklist bin.... ;-)
Vielleicht ist hier ja jemand aus dem Bereich.
Viele Grüße
André
b0n3
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von b0n3 »

Der muss aber Masochitisch veranlagt sein :shock:
*Duck und weg*
MSG
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von MSG »

Letztens bin ich mal beim googlen über diese Broschüre gestolpert. Da werden eigentlich alle Fragen umfangreich beantwortet


Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr 2020
https://www.ble-medienservice.de/fronte ... _DL/act/dl
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Joschie
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von Joschie »

Hallo Andre,

ich bin zwar kein Tüvler, hab mich aber in die Thematik zwangsweise vor zwei Jahren massiv eingelesen.

Anhänger hinter Anbaugeräten an LOF Fahrzeugen sind im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig.

Begründung, die Anhängevorrichtung ist a) nicht dafür zugelassen und b) nicht starr mit dem Zugfahrzeug verbunden.

Die z.B an Seilwinden befindliche Kupplung ist nur zum Hängertransport im Wald.

Konnt ich deine Frage beantworten?

Grüße
Josef
abneustadt
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von abneustadt »

Die Lektüre ist selbstverstandlich bekannt, beantwortet aber bei weitem nicht alle Fragen😂 Dafür widerspricht bzw. Ignoriert sie jedoch Teile der STVZO😲 Mein Anliegen ist jedoch auch sehr speziell...
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Joschie
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von Joschie »

Kannst du dein Anliegen erklären, dann kann präziser Antworten.

Und ja die Broschüre enthält auch Lücken (nur das Thema Führerschein überflogen und den Hinweis auf die Führerscheingültigkeit im Bezug auf LoF vermisst).

Grüße
Josef
abneustadt
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von abneustadt »

Moin Joschie,

Ich habe ein Gestell von einem Düngerstreuer. Dieser hat eine Vorrichtung zum Ziehen von zweiachsigen Anhängern, diese wird auch offiziell in der Bedienungsanleitung vom Hersteller bis 25km/h freigegeben!
Dieses Gestell (ohne Trichter und Getriebe/Teller) ist jetzt umgebaut zum Holzspalter. Die Anbauteile sind größtenteils nur an den ehemaligen Befestigungspunkten des Trichters verschraubt, daher sehe ich das Originalgestell als weiterhin tragfähig lt. Hersteller an.
Den Ausschluss von Einachsanhängern in der Bedienungsanleitung sehe ich darin begründet, daß beim Bremsen der Anhänger das Anbaugerät ausheben kann. Für diesen speziellen Fall gab es für meinen IHC spezielle Aushebeschutzeinrichtungen, bzw. teilweise auch originale Fixiermöglichkeiten für die Unterlenker. Habe ich natürlich beides nicht und wird mit Gold aufgewogen. Seitliches Spiel der Unterlenker kann ich natürlich fixieren.
In meinem speziellen Fall möchte ich jetzt eine K50 montieren. Die erforderliche Höhe (350-420mm Kugelmitte) würde exakt dann erreicht, wenn die Hydraulik ganz oben ist. Dies verhindert ein Ausheben auch zuverlässig. ;-)
Wunsch wären 150kg Stützlast (Wobei hier 75kg wohl reichen würden), 3500kg Anhängelast (unkritisch da schon vom Hersteller freigegeben). Das Ganze kann gerne auf Tandemanhänger beschränkt werden, da hier die Stützlast etwas weniger schwankt.

Anhängelast darf das Gestell schon, obiges Zitat erlaubt grundsätzlich Anhänger mit Stützlast... Jetzt geht es um die genauen Definitionen, eine wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit obiges Ausheben sein.
Das ganze hätte ich jetzt gerne schriftlich in einem Gutachten fixiert. Ich weiß, ich sollte mir andere Hobbys suchen :D

Gruß André
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OnOff
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von OnOff »

Puh, das ist in der Tat schwierig...

Ich würde aber allein schon die Zulässigkeit des Anbaus einer K50 in frage stellen wenn das Gestell für eine „normale“ Kupplung mit Öse und Bolzen gedacht ist.
Durch die starte Montage in der Dreipunkt, ist ja auch die Kupplung deutlich weiter hinter dem Fahrzeug, somit hat der Anhänger einen ganz anderen Hebel um das Zugfahrzeug aus der Spur zu bringen.

Ich würde von „Geht nicht“ ausgehen, lasse mich aber gern eines anderen belehren...
abneustadt
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von abneustadt »

Moin,
Es geht nicht darum die bestehende Vorrichtung zu nutzen. Ich möchte eine neue abgenommen bekommen. Der längere Hebel ist nahezu irrelevant. Es sind ca 50cm. Ich bekomme auch Anhänger mit längerer Deichsel...
Vom Fahren her sehe ich beim erlaubten Drehschemel mit 8t eine erheblich größere Gefahr.
Aber trotzdem befürchte ich auch nein. Aber je besser vorbereitet um so bessere Chancen. Am Wochenende bau ich erst mal eiN Holzmodell.
Mirqua
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von Mirqua »

Aus eigener Erfahrung,
frage beim nächsten Landmaschinen-Laden welchen Prüfer die haben; der kennt sich in der Thematik schon mal aus.
Sollte DER älter als 40 Lenze sein einfach mal abpassen und mit GUTEN BILDERN nach einer Lösung fragen, kostet meißtens nix.
Mit "Frischlingen" bei den Prüfern hatte ich bei speziellen Fragen immer nur Ablehnung, die haben noch keine ähhh Hennenjungens :D
Auch Prüfer der sich in die Thematik nicht auskennen werden immer abblocken, leider meine Erfahrung mit mehreren Prüfern.

MfG
Andreas
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Joschie
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von Joschie »

Hallo Andre,

du wirst an dem gleichen Problem scheitern wie ich, nämlich dem das die Dreipunktaufnahme keine zugelassene Befestigung für eine Anhängekupplung ist.

Das Problem ist immer das die Dreipunktaufnahme keine Zulassung hierfür hat. Ich habe bisher auch noch nirgends eine BE bzw. eine Zulassungsnummer für eine Dreipunktaufnahme gefunden.

Auch eine starre Ackerschiene ist keine zugelassene Befestigung für eine Anhängevorrichtung.

Ich wage zu bezweifeln das der Hersteller des Düngerstreuers jemals eine wirkliche Zulassung in form einer Betriebserlaubnis zum anhängen von Anhängern im öffentlichen Straßenverkehr besaß. In eine BDA kann man viel schreiben.
Hast du die BE oder ABE dazu?

Wenn ja, würde ich mich wirklich mal mit einem Kesselrevisionär zusammenhocken und darüber sprechen. Vorher aber anrufen das auch einer da ist der sich damit auskennt.

Grüße
Josef

Nachtrag: nicht das Anbaugerät ist das Problem, die Anhängevorrichtung am Schlepper ist das Problem!
MSG
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von MSG »

abneustadt hat geschrieben: Mo 8. Mär 2021, 16:31 Anhängern hinter Anbaugeräten
Ups das mit "hinter Anbaugeräten" hatte ich irgendwie überlesen.
Joschie hat geschrieben: Mo 8. Mär 2021, 17:11 Und ja die Broschüre enthält auch Lücken (nur das Thema Führerschein überflogen und den Hinweis auf die Führerscheingültigkeit im Bezug auf LoF vermisst).
Hmm zum Führerschein steht doch auf 77ff fast alles?
abneustadt
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von abneustadt »

Moin ,

nach meinem Wissen gibt es keine BE oder ABE für Anbaugeräte, siehe unten aus dem Merkblatt für Anbaugeräte. Der Hersteller haftet und muss ggfls. den Nachweis der eingehaltenen Normen beibringen.
Da Anbaugeräte doch immer im Dreipunkt hängen würde ein Hinweis des Gesetzgebers auf Anhänger hinter diesen keinen Sinn machen, wenn es generell nicht erlaubt ist. Wie ich oben schon aus dem Merkblatt zitiert habe. Wie geschrieben, Ausheben bei einfachwirkender Hydraulik ist sicher ein Punkt. Aber es gibt bestimmt weitere.

Mal ein Beispiel:
Typgeprüfte Kugelköpfe dürfen nur an typgeprüften Befestigungspunkten angebracht werden. Da die Heckhydraulik per Gesetz nicht der Prüfungspflicht unterliegt. Geht es per se schon mal nicht.
Aber bei Aushebeverhinderung (teilweise bei Fendt hydraulisch gelöst) und Seitenfixierung und verdrehsicherer Ackerschiene kann man den Befestigungspunkt prüfen lassen. Dann werden die Bedingungen festgelegt und in den Schein eingetragen Dadurch wird auf einmal der Kugelkopf auf der Ackerschiene legal!
Daher möchte ich an meinem Anbaugerät die Befestigungsmöglichkeit prüfen lassen und dann würde es mit typgeprüfter Kugel weitergehen. Aber wahrscheinlich ist es so kompliziert, dass man keinen Prüfer findet der sich reindenken möchte.

Na ja ich sammel weiter Infos, wenn Euch noch was einfällt her damit. Ich werde es auf jeden Fall versuchen und berichten.

@ b0n3 So jetzt hab ich wohl endgültig jeden potentiellen Tüv-Ingenieur verschreckt :-)
@MSG sorry für meine barsche Antwort. Das PDF ist verdammt umfangreich und hilfreich nur in ganz speziellen Fällen dann nicht mit genügend Quellen belegt.
Zum Führerschein steht zumindest mal der Hauptpunkt drin, den fast keiner wahr haben möchte im Internet: T+L gelten NUR bei LoF Fahrzeugen UND gleichzeitger Nutzung in LoF-Einsätzen. Brennholz, welches nicht für eine Hofstelle genutzt wird, tranportieren geht nur mit CE! Hab extra meinen IHC abgelastet auf 3500kg. ;-)

Gruß André




"4.1. Zulassung und Betriebserlaubnis (§§ 18 und 19 Abs. 2 StVZO) Anbaugeräte unterliegen nicht den Vorschriften über die Zulassungs- und Betriebserlaubnispflicht. Da sie auswechselbares Zubehör sind, ist bei ihrem Anbau keine erneute Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erforderlich.
4.2. Bauartgenehmigung und Prüfzeichen für Fahrzeugteile (§ 22a StVZO) Für Anbaugeräte besteht keine Bauartgenehmigungspflicht. Das gilt auch für die Verbindungseinrichtungen an Anbaugeräten, die an lof Zugmaschinen angebracht werden. Anhängekupplungen an Anbaugeräten müssen DIN 11025, Ausgabe Mai 1980, oder DIN 11029, Ausgabe April 19891, entsprechen. Selbsttätige Anhängekupplungen sind nicht erforderlich. Anhängekupplungen nach Anhang IV der Richtlinie 89/173/EWG sind ebenfalls zulässig."
ando
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von ando »

abneustadt hat geschrieben: Mo 8. Mär 2021, 19:28 [...]
Zum Führerschein steht zumindest mal der Hauptpunkt drin, den fast keiner wahr haben möchte im Internet: T+L gelten NUR bei LoF Fahrzeugen UND gleichzeitger Nutzung in LoF-Einsätzen. Brennholz, welches nicht für eine Hofstelle genutzt wird, tranportieren geht nur mit CE! Hab extra meinen IHC abgelastet auf 3500kg. ;-)

Gruß André
[...]
Oh mann!

Ich glaube ich les hier gar nicht mehr weiter! Das ist ja furchbar!

Da kann ich nur hoffen, das ich niemals Angehalten werd, oder nen Unfall hab.
( Oder auf einen immer seltener werden Polizist mit Augenmaß treffe)

Auch der Kugelkopf auf der festen Ackerschiene ist nicht legal ohne Prüfung und Abnahme und Eintragung?
Wie machen das die ganzen Lanz Opas mit den Wohnwägen, die auf Schlepper Treffen fahren?

Langsam verliere ich echt die lust bei dieser Paragraphenreiterei! Dein Hänger wird sicher hinter dem Düngestreuer auch ohne Papier halten.
Ich kann mir denken, warum du das mit Brief uns Siegel haben willst.... Wir hatten hier mal nen Tüv Prüfer mit Krebs und Alkoholproblem. dem war alles egal. Ich glaub so einen brauchst du.
Ich wünsch dir trotzdem Glück, das du einen findest, zum vernünftig reden.

Ando
bastl_r
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von bastl_r »

Diese Büroarschgeigen die von der Praxis keine Ahnung haben und lauter "dann kommt der Stastsanwalt" alles was nicht rosa ist oder sonst dreifach gestempelt ist verbieten...
Das führte bei uns dazu, dass ein, zwar selbstgebautes, aber optisch deutlich überdimensioniertes Kragarmregal durch ein gekauftes neues ersetzt werden musste.
Wenn dad in der Landwirtschaft schule macht können nicht wenige einpacken. Da gibt es dann keine pragmstischen Lösungen mehr. Da könnt Ihr dann überall Betrirbsanweisungen aushängen bzw anbringen und versuchen danach zu arbeiten.
Bin ich Froh, dass ich bald das Sofaalter erreiche.
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OnOff
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von OnOff »

abneustadt hat geschrieben: Mo 8. Mär 2021, 19:28 Moin ,

nach meinem Wissen gibt es keine BE oder ABE für Anbaugeräte, siehe unten aus dem Merkblatt für Anbaugeräte. Der Hersteller haftet und muss ggfls. den Nachweis der eingehaltenen Normen beibringen.
Da Anbaugeräte doch immer im Dreipunkt hängen
Mein Heuwender hat ein Fahrwerk mit 25km/h Zulassung und hängt in der Dreipunkt (genauer gesagt 2 Punkt, der braucht keinen Oberlenker).
Ich müsste mal den ganzen Papierkram raussuchen, meine aber eine ABE dafür zu haben.
Der ist auch Serienmäßig mit STVO Ausrüstung wie Licht, Warntafeln...
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MatthiasK
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von MatthiasK »

Mirqua hat geschrieben: Mo 8. Mär 2021, 18:15 Mit "Frischlingen" bei den Prüfern hatte ich bei speziellen Fragen immer nur Ablehnung, die haben noch keine ähhh Hennenjungens :D
Du meinst so eine Pfeife, die meinen P4 abgenommen hat? Der soll auf die Kennzeichenleuchte (stammt vom Peugeot 104) gezeigt haben, mit den Worten "Die Tarnleuchte muss weg!" und gleichzeitig die fehlende Kennzeichenleuchte bemängelt haben. Neben einigen anderen richtig groben Fehlern im Gutachten, die dann auch im Fahrzeugschein gelandet sind.
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video6
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von video6 »

Oh noch wer der einen Peugeot 104 kennt ;)
Bin jahrelang einen gefahren
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uxlaxel
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von uxlaxel »

vielleicht sollte man mal zum thema zurück kommen und nicht nur meckern. leider ist papier sehr geduldig und wenn die einen titel (ingenieur ...) tragen und wir nicht, können wir halt nicht darüber urteilen, wie sie die arbeit zu tun haben.

sich jemand gezielt zu suchen, der sich mit dem fachgebiet auskennt, ist in der tat der sinnvollste tipp.
das geht schon bei normalen pkw-anhängern los, die paar jahre auf dem lenz haben und trotzdem 100 fahren können sollen dürfen. da kapitulieren viele, aber einige sind echt fit und dann ist das kein problem
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tschäikäi
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von tschäikäi »

Axel: wenn du wüsstest wie wenig man können muss um einen Ingenieursstudiengang abzuschließen. Ich war dabei und habe nicht nur, aber auch deshalb entnervt aufgegeben.
Es gab erschreckende Szenen mit Kommilitonen, Professoren, Dozenten. Und ich rede hier nur von fachlicher Planlosigkeit, nicht von irgendwas, was man subjektiv interpretieren könnte.
Der Tipp mit dem in die Jahre gekommenen TÜV- Prüfer erscheint mir daher der sinnvollste.
Ein Kollege von mir macht gerade ne Aus- und Weiterbildung vom Fahrzeugtechnik- Ing zum Tüver, aber den willst du nicht fragen.

Gruß Julian
MSG
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von MSG »

abneustadt hat geschrieben: Mo 8. Mär 2021, 19:28 @MSG sorry für meine barsche Antwort. Das PDF ist verdammt umfangreich und hilfreich nur in ganz speziellen Fällen dann nicht mit genügend Quellen belegt.
Zum Führerschein steht zumindest mal der Hauptpunkt drin, den fast keiner wahr haben möchte im Internet: T+L gelten NUR bei LoF Fahrzeugen UND gleichzeitger Nutzung in LoF-Einsätzen. Brennholz, welches nicht für eine Hofstelle genutzt wird, tranportieren geht nur mit CE! Hab extra meinen IHC abgelastet auf 3500kg. ;-)
Hallo Andre,
kein Problem – hier geht's doch noch sehr gesittet zu ;)
Ja das mit dem T+L hat schon vielen Probleme bereitet. Die coolen 16jährigen die meinen, damit zur Schule zu fahren oder was auch immer. Da hab ich aber kein Mitleid. Steht ja explizit überall dabei "...die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden" - hier eine gute Übersicht:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... sicht.html

Da ich ja etwas älter bin, hab ich noch den alten 3er FS gemacht und kann mit dem umgeschriebenen C1E bis 7,5t unabhängig vom Zweck fahren.
ando hat geschrieben: Mo 8. Mär 2021, 20:00 Da kann ich nur hoffen, das ich niemals Angehalten werd, oder nen Unfall hab.
( Oder auf einen immer seltener werden Polizist mit Augenmaß treffe)
Oder einfach den nötigen Führerschein machen - ich Fahr ja auch keine 40t LKW ohne FS und hoffe, dass ich nicht angehalten werde. Evtl solltest du das überdenken - fahren ohne FS ist eine Straftat mit entsprechenden Konsequenzen.
ando hat geschrieben: Mo 8. Mär 2021, 20:00 Auch der Kugelkopf auf der festen Ackerschiene ist nicht legal ohne Prüfung und Abnahme und Eintragung?
Nein. Bei uns im Unimog-Club haben aber einige von den kleinen 411er die Kugelkopfkupplung eingetragen auf der starren Ackerschiene. Da gabs wohl mal eine Freigabe von Mercedes.
Mirqua
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von Mirqua »

Bei meiner Aussage ging es gezielt um Umbauten im/am WoMo oder auch Abnahme für H-Kennzeichen.
Wenn dann Schweißnähte als "untauglich" bezeichnet werden (mein Kumpel hat alle Gasprüfungen und hat damals
beruflich Gasrohre geschweißt; im Akkord) oder Teile am Oldi als "nicht Original" dann geht man besser zu einem
eben "Älteren" mit Ahnung.
Ich habe mich leider mal zu einer Aussage bezüglich Alter Auto und Alter des Prüfers hinreißen lassen :twisted:
Und mehrere Prüfer an EINEM Fahrzeug gilt dann noch als Steigerung..der Freuden einer Zulassung
abneustadt
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von abneustadt »

Moin,
Dürfte ich Euch bitten für Tüv-bashing ins Sozialforum umzuziehen?
Jeder hat schon mal Berührung mit dem TÜV und war enttäuscht. Ich auch 😉
Hier geht um Einachsanhänger hinter Anbaugeräten an Zugmaschinen Typ 891000 :D
Mir geht es um Fakten um eine Abnahme für den Ingenieur gut vorzubereiten. Ich habe vollstes Verständnis, dass bei Unkenntnis der Fakten lieber abgelehnt wird. Die haften persönlich! Ebenso kann ich keine stundenlange Einarbeitung verlangen, dass muss ich selber leisten.
Gruß André
P. S. : absolut nicht böse gemeint, aber sonst ist hier schnell ein Schloss vor. Auf dem nächsten Treffen trinken wir ein Bier und erzählen uns die besten TÜV Erlebnisse :lol:
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Toddybaer
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von Toddybaer »

MSG hat geschrieben: Di 9. Mär 2021, 15:28 ...
Ja das mit dem T+L hat schon vielen Probleme bereitet. Die coolen 16jährigen die meinen, damit zur Schule zu fahren oder was auch immer. Da hab ich aber kein Mitleid. Steht ja explizit überall dabei "...die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden" - hier eine gute Übersicht:
....
Oder einfach den nötigen Führerschein machen - ich Fahr ja auch keine 40t LKW ohne FS und hoffe, dass ich nicht angehalten werde. Evtl solltest du das überdenken - fahren ohne FS ist eine Straftat mit entsprechenden Konsequenzen.

...
Der entscheidende KLEINE Unterschied ist, das man davon ausgehen kann, das jemand im Besitz des L/T Führerscheines fähig ist einen Traktor zu fahren. Unabhängig ob der nun mit dem Anhänger zum Baumarkt fährt um dort Zaundraht für den Hühnerstall zu hohlen. Oder eine Schaukel für den Nachwuchs.

Das ein ist erlaubt, das andere nicht.

Schlimmer finde ich, das jemand mit dem alten Klasse 3 Führerschein ein Motorrad mit 125ccm fahren darf. Obwohl der vorher noch niemals nicht auf solch einer Maschine in der Fahrschule gafahren ist. Und überhaupt keine Erfahrung mit solch einem Geschoss hat!
Ähnlich gefährlich finde ich, wenn sich jemand mit Klasse 3, der immer nur PKW gefahren ist sich einen 7,5t LKW leiht, mit Anhänger und dann mit ca 18t legal auf deutschen Straßen unterwegs ist.

Da finde ich "mit dem Trecker zur Schule" weniger gefährlich.

Nun aber zurück zum Thema.
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Toddybaer
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von Toddybaer »

So, fassen wir mal zusammen.
Du hast einen Trecker, und hast einen Düngerstreuer mit Anhängevorrichtung für Öse.
Nun hast du den trichter und das getriebe und den ganzen geschiss abgebaut und da einen Holzspalter draufgebaut.
UNd nun möchtest du da einen PKW Anhänger mit Kugelkopfkupplung ziehen können.
Und damit dir keiner ans Bein pinkeln kann, soll das vom Kesselprüfer abgenommen und aufgeschrieben werden.

Nun bin ich kein TÜV Prüfer aber ich würde versuchen den Jungs das so plausiebel aufzuzeigen, das das geht und sicher ist.

Den Wisch von alten Dünergstreuer raussuchen, wo drin steht, das der zum Ziehen von Anhängern bis 25km/h geeignet und zugelassen ist. Achtung, vielleicht gibs hier Einschränkungen. Wenns ein alter, kleiner Streuer ist, kann das sein, das der auch auf einer FESTEN Akkerschiene montiert werden kann/konnte.
Gild das auch im Straßenverkehr oder nur auf Privatgrund? Muss die Hydraulik verriegelt werden? Oder gar feste Schiene? max Gewicht des Anhängers. Steckdose für Beleuchtung?
Damit sollte dann wohl generell schonmal klar sein, das das Gestell zum Ziehen eines Anhängers geeignet ist und jegwelche dabei auftretenden Kräfte aufnehmen kann.

Nun hast du aber den Trichter usw weggebaut, und den Aufbau verändert. Vielleicht war der Trichter oder das Getriebe ein tragendes Teil? Nun muss du den Prüfer davon überzeugen, das durch deinen Umbau die generelle Stabilität der gesammten Konstruktion nicht geschwächt wurde.
Vielleicht hast hier und da sogar noch zusätzliche Verstärkungen eingebaut?
Die könnte natürlich auch schlecht sein, weil manche Teile extra so gebaut sind, das sie durch Verformen Kräfte abbauen. Ich denke das ist in diesem Falle aber unwarscheinlich.

Hat der Prüfer das soweit eingesehen, hast du nun also schonmal einen Holzspalter, für den Anbau an deinem Traktor, wo du einen Anhänger hinter bauen darfst. Bleibt die Kugel.

Da suchst du dir nun eine anschraubbare Anhängerkugel mit Zulassung und Prüfzeichen/Prüfnummer, damit der Kittelträger auch eine Nummer hat, die er in sein Gutachten schreiben kann.
Ich würde aus dem Bauch heraus zu einer mit großer Grundplatte und 4 Befestigungsschrauben raten. Diese muss dann natürlich mit Stützlast, zu ziehende Last, was weis ich zu dem Holzspalter und dem beabsichtigtem Anhänger passen.
Nun muss dem Kittelträger noch die Befestigung der Kugel am Holzspalter verkaufen. Da du vermutlich keinen Schweißschein hast, würde ich da zu was geschraubtem raten. Für Schraubverbindungen gibs genug Unterlagen, um darzulegen, das das dann auch hällt. GROßZÜGIG auslegen!

Diese Befestigung am Besten VORHER mit dem guten Mann absprechen.

Dann sollte dem Gutachten nix mehr im Wege stehen.
j.o.e
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von j.o.e »

Tipp aus der Gespannszene:

Sonderprojekte ERST mit dem Mann vom TüV durchsprechen, und erst DANN damit loslegen. Wenn sauber ausgeführt, gibt's normalerweise auch keine Probleme. Eine anständige Dokumentation gehört selbstredend dazu.

just my 2ct
abneustadt
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von abneustadt »

Moin,

@ Toddybaer
Sehr schöne Zusammenfassung mit vielen Denkansätzen. Danke! Genau so wünsche Ich mir die Vorgehensweise.
@j.o.e.
Klar deswegen will ich es ja erst mit einem Holzmodell dem TÜV veranschaulichen. Mit Dokumentation meinst du Photos oder wirklich was schriftliches?
ZBPDT4MWM
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von ZBPDT4MWM »

abneustadt hat geschrieben: Mi 10. Mär 2021, 09:38 @j.o.e.
Klar deswegen will ich es ja erst mit einem Holzmodell dem TÜV veranschaulichen. Mit Dokumentation meinst du Photos oder wirklich was schriftliches?
Alles was geht, ohne dass Du Dir selbst ans Bein pinkelst ;)
Habe gerade einen alten Einachs-Viehanhänger aus den End-50ern, den ich ohne Bremse und ohne Papiere und Achstypenschild bekommen habe (Trommeln waren dran) mit einer Bremse ausgestattet und gestern erfolgreich §21 abnehmen lassen ;) Sauber ausgeführt, etwas Dokumentation und bei kleinen (bürokratischen nicht technischen!) Schummeleien nicht alles verraten, was ich weiß. Die Vorführung hat keine 30 Minuten gedauert :mrgreen:
Vorbereitung ca 1,5 Jahre und etliche Stunden am Telefon und etwa 50 Mails :roll: Dafür jetzt 100% legalisiert.
radixdelta
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von radixdelta »

Der Viehwagen hatte sehr wahrscheinlich nie Papiere und hätte auch keine gebraucht. Anhänger vor 1.7.1961 brauchen keine Betriebserlaubnis. Das hätte ich auch so gelassen. Oder ist das bei nicht-LoF ein Problem? (Genau für solche Probleme habe ich mir, mangels Hof, LuF-Dienstleistungen in den Gewerbeschein reinschreiben lassen.)

Ich könnte mir vorstellen die Kupplung am Düngerstreuer war nur für arrondierte Flächen und die "Zulassung" war eher für die BG gedacht!?

Man wird nicht umhin kommen das Gerät sicher mit dem Traktor zu verbinden, sonst wird das wohl eher kein Prüfer eintragen.

Sollte ich besser die Kugel auf der starren Ackerschiene vor dem TÜV abmontieren? Das scheint ja immer schlimmer zu werden mit den Anforderungen.
j.o.e
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von j.o.e »

abneustadt hat geschrieben: Mi 10. Mär 2021, 09:38 Klar deswegen will ich es ja erst mit einem Holzmodell dem TÜV veranschaulichen. Mit Dokumentation meinst du Photos oder wirklich was schriftliches?
Leg 'ne Mappe an, mit Fotos, vielleicht einer Skizze und sprech beim TüV vor. Notizen machen, was du mit wem über was gesprochen hast.
Wenn Du an den Richtigen kommts, hilft dir der, 100%.

Ist 'ne Weile her, da war ich mit'm Gespann bei der HU. Falscher Reifen auf'm Seitenwagen, muss 'n V drauf... (Moped-Schein meint >210 km/h).
V gibt es aber nicht in der Größe, hat es nie gegeben.
Dann zum TÜV - Problem erklärt, dass mir die Konkurenz den Stempel verweigert hat.
TÜVler: Was für Blödmänner. Das Gespann läuft doch keine 160 - und trägt mir ohne Firlefanz den montierten S-Reifen ein.

Ähnlich war's bei meinem Zusatztank. Hin, Mappe aufgeklappt, Konzept erklärt: Tank ist Einzelstück von Firma R, Benzinpumpe aus'm Reno füllt Mopedtank, schaltet ab bei 3/4 voll.
TüVler: So'n Schnickschnack brauchst nicht, das merkst schon wenn der Tank voll ist. Aber eine Druckprüfung will ich noch haben, und 'ne eingestempelte S/N.
Ich zu Firma R, Stempel geholt (S/N 1) und Prüfbescheinigung. Zwei Tage später hatte ich den Tank eingetragen.
ZBPDT4MWM
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von ZBPDT4MWM »

radixdelta hat geschrieben: Mi 10. Mär 2021, 16:31 Der Viehwagen hatte sehr wahrscheinlich nie Papiere und hätte auch keine gebraucht. Anhänger vor 1.7.1961 brauchen keine Betriebserlaubnis. Das hätte ich auch so gelassen. Oder ist das bei nicht-LoF ein Problem?
Viehwagen Baujahr 1962, den Sohn des Erbauers habe ich ausfindig gemacht, er konnte das bestätigen.
Mein Traktor hat ein schwarzes Kennzeichen, das Anhängsel muss (!) auch ein schwarzes Kennzeichen haben. Da es kein Bauwagen und keine "nicht selbstfahrende Arbeitsmaschine" ist, komme ich um eine Zulassung nicht herum.

radixdelta hat geschrieben: Mi 10. Mär 2021, 16:31 Sollte ich besser die Kugel auf der starren Ackerschiene vor dem TÜV abmontieren? Das scheint ja immer schlimmer zu werden mit den Anforderungen.
Oder vernünftig eintragen lassen. mit einem geneigten Prüfer geht auch das. Dann wird da in die Schiene ein Stempel geschlagen und gut.
Ich habe z.B. Streben um das Ausheben der Ackerschiene zu verhindern (gehörten bei Porsche Diesel dazu und brauche ich für den Frontladerbetrieb, weil nur ein Steuergerät) und eine Ackerschiene mit Verdrehsicherung. Es haben jetzt schon 2 Prüfer die Kugel gesehen, die Streben gesehen und genickt. Die Kugel hat ein "E".
radixdelta
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von radixdelta »

Die grüne Nummer war mir genau darum wichtig. Wobei ich mir nicht sicher bin ob zulassungsfreie Anhänger nicht zulassungsfrei bleiben, unabhängig vom Zugfahrzeug. Einen Viehwagen von vor 61 hätte ich gern noch, aber mit Bremse sind die selten und ohne darf ich genau genommen gar nix ziehen.
Eintragen lasse ich gar nichts, bisher war die Kugel dran und wurde nicht beachtet, ich stecke mir einen Schraubenschlüssel ein und lasse es drauf ankommen. So lange der Prüfer richtigerweise annimmt der Traktor tut nix nennenswertes ist alles gut ;)

Wo steht denn überhaupt was zu den Anforderungen für eine Anhängekupplung? Kann ja keine Raketenwissenschaft sein. Noch gar nicht so lange her da war verdrehgesicherte Ackerschiene völlig ok, dann brauchte es Aushebeschutz und dann eine feste Höhe und nun reicht das alles auch nicht mehr... das eskaliert gefühlt schon etwas.
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Bastelbruder
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von Bastelbruder »

Wenn ich guck was ein durchschnittlicher moderner Bulldog kostet kann ich mir unscher vorstellen daß der Dampkesselverein auch eine Scheibe davon abhaben will.
abneustadt
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von abneustadt »

@radixdelta
Dein Gewerbeschein nützt Dir rein gar nichts. Zulassungsfreie Anhänger, wie von Dir erwähnt, gelten nur für Zwecke in der Land und Forstwirtschaft. Geht ohne eigenen Hof oder Nachbarschaftshilfe auf einem Hof nahezu nicht. LuF ist jedoch dadurch gekennzeichnet, dass die Urproduktion KEIN Gewerbe ist! Lohnunternehmer fallen auch nicht zwangsweise drunter. Daher mein Beispiel mit Brennholz fahren. Dein Gewerbescheineintrag bestätigt Dir also nur schriftlich, dass Du es nicht darfst. Deine Grüne Nummer könnte somit Steuerhinterziehung und ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz sein. Außerdem ohne CE wird es dann Fahren ohne Fahrerlaubnis, was eine Straftat ist. Klar wo kein Kläger, da kein Richter. Gemacht habe ich auch schon eine Menge und ne grüne Nummer hatte ich auch schon dran.... Aber bitte nicht im Forum als vermeintlich legal beschreiben. Denn im Zweifel ist nicht der Aussteller der grünen Nummer, sonder der Nutzer haftbar. Spätestens beim Unfall.
Legal war der Kugelkopf auf Ackerschiene ohne die genannten Einschränkungen noch nie, jedoch hat es früher einfach der TÜV eingetragen und es kam nie zu gerichtlicher Prüfung. Heute landet jeder zweite Unfall vor Gericht und die Prüfer haften im Zweifel. Deswegen gelten Vergleichsgutachten auch nicht mehr bei Eintragungen.
@zbpdt....
Grüner Anhänger hinter schwarzer Zugmaschine ist erlaubt. Grün ist ja nur steuerbefreit. LuF oder Sportanhänger oder oder. Wenn der Grund der Steuerbefreiung vorliegt darf man grün nutzen. Ich darf mit meinem schwarzen Schild am Trecker für einen Kumpel mit seinem grünen Anhänger Rundballen fahren.
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von ZBPDT4MWM »

abneustadt hat geschrieben: Do 11. Mär 2021, 09:02 @zbpdt....
Grüner Anhänger hinter schwarzer Zugmaschine ist erlaubt. Grün ist ja nur steuerbefreit. LuF oder Sportanhänger oder oder. Wenn der Grund der Steuerbefreiung vorliegt darf man grün nutzen. Ich darf mit meinem schwarzen Schild am Trecker für einen Kumpel mit seinem grünen Anhänger Rundballen fahren.
Nö, ist nach meinem letzten Stand fahren ohne Versicherungsschutz, da der Anhänger über seine Zugmaschine versichert ist.
Deshalb muss der Anhänger eigentlich™ auch das gleiche Kennzeichen haben wie die Zugmaschine. Privileg für Landwirte.
Ausnahme ist hier dann wieder der Transport von Sportgeräten, da darf der Anhänger ein grünes Kennzeichen haben.
abneustadt
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von abneustadt »

Nein, das stimmt nicht.
Der grüne Anhänger ist über irgend einen Trecker des Hof versichert und darf für die LUF Zwecke des Hofs auch an Treckern mit schwarzem Kennzeichen verwendet werden. Vorraussetzung ist kostenfreie Nachbarschaftshilfe.
Grüner Anhänger muss auch nur das Kennzeichen irgend eines Treckers vom Hof haben nicht das selbe.
Grad keine Zeit versuch dran zu denken, dass nachher mal raus zu suchen.
radixdelta
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von radixdelta »

Ich habe die grüne Nummer und zahle Steuern. Das geht, man kann auch einfach für einen Monat die Steuer zahlen wenn man in diesem Monat eine nicht steuerbefreite Tätigkeit mit dem Schlepper vor hat, ich mache das einfach für 12 Monate. Versichert ist der Schlepper eh. Der zulassungsfreie Anhänger nur wenn der Zweck stimmt, auch klar, ganz unabhängig von allem.
CE habe ich, brauche ich in dem Fall aber nicht. Der Schlepper kann wohl mehr, aber legal komme ich jedenfalls ausserhalb vom LoF nicht über 3,5t.

Auch im Lohn ist grünes Kennzeichen und Folgekennzeichen erlaubt, wenn der Zweck stimmt.

LoF ist nicht einheitlich definiert. Die Definitionen überschneiden sich, sind aber jeweils unterschiedlich wenn es um steuerbefreite Fahrzeuge, zulassungsfreie Fahrzeuge, Führerscheinklassen, Finanzamt, BG-Pflicht und Sozialversicherungspflicht geht.
Ich habe jedenfalls einen LuF-Betrieb. In meinem Fall einen Lohnbetrieb mit kleinem Eigenbedarf. Ohne den Lohnbetrieb hätte ich keinen Betrieb, meine Subsistenzwirtschaft reicht da nicht für, aber als Betrieb darf ich eben alle LoF-Zwecke machen, und da gehört auch ein Kleinstbetrieb dazu, auch der eigene.
Ob das so reicht lasse ich knallhart drauf ankommen. Es ist ein Bereich voller Grauzonen, ich halte das so für legal.

Wahrscheinlich nicht legal ist das Folgekennzeichen des Verleihers dran zu lassen. Das ist hier allerdings üblich, so gut wie alle Anhänger im Ort laufen bei mehreren Betrieben die sich gegenseitig aushelfen. Da schraubt keiner Folgekennzeichen um oder sowas.
abneustadt
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von abneustadt »

Moin radixdelta,
Vielen Dank für die Ergänzung, so passt das natürlich. Ich bin schwer beeindruckt! Gibt wenig Landwirte, die sich da überhaupt nen Kopf drum machen. Das würde ich bei Dir auch als legal bezeichnen. Du hast da ein sehr gutes Konstrukt erdacht!

Grün und ganzjährig versteuern, könntest dann auch schwarz nehmen, denn grün zulassungsfrei hinter schwarz geht bei passendem Zweck. Ich finde aber auch an nen Trecker gehört grün. ;) außerdem gibt das weniger Fragen.
Da du CE hast egal, aber es zählt für die Fahrerlaubnis nicht das tatsächliche Gewicht sondern zulässige Gesamtgewicht.

Verleihanhänger den man für den eigenen Betrieb einsetzt ist tatsächlich ein Problem. Aber es ist ja weder Steuerhinterziehung noch fehlende Versicherung das Problem. Damit ist das wohl nur noch ne Ordnungswidrigkeit, da Du ja dürftest wenn du das Kennzeichen umschraubst. Das würde ich auch drauf ankommen lassen. Macht hier auch jeder so.
Klar gibt es auch Lohner die Lohner die grün fahren dürfen, daher die Einschränkung "grundsätzlich". Betrifft hier in der Gegend aber nur noch die Steuer, zulassungsfreie Anhänger fährt hier keiner mehr.
Die Definition der BG wird dann ganz wild, das stimmt. Da reicht ja schon ein EFH auf zu großem Grundstück. :lol:
Gruß André
radixdelta
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von radixdelta »

Grün wollte ich behalten weil es noch das alte Kennzeichen ist, ohne Euroblaufeld, sieht so einfach stimmiger aus zum Originalzustand des Schleppers. Und halt wegen der Fragen, weil Schwarz+Oldie = Privat = keine Folgekennzeichen.
Ist in erster Linie ja auch ein Liebhaberstück, Oldie halt, ab und an muss er mal was machen. Samstag zum Tüv, nächste Woche paar hundert m² Pflügen, dann war es das schon erstmal wieder, dann kommt wahrscheinlich die Vorderachse drunter weg und wenn ich genug Muße finde ggf. auch die Elektrik mal neu, die ist etwas verpfuscht, und dann muss eh sehr sehr sehr viel auseinander und ich bin froh wenn der zum nächsten Pflügen oder zum nächsten Tüv wieder rollt :roll:

Beim Gesamtgewicht gab es irgendwo was wo ich zu LoF-Zwecken mehr darf, sonst aber nicht. Ich hatte mir das nicht weiter gemerkt, weil es mir eh egal ist. Erstens habe ich CE und zweitens habe ich nicht vor so viel dran zu hängen, 12PS haben ihre Grenzen.

Um mal zum eigentlichen Thema zurück zu kommen, gibt der Traktorhersteller eine Anhängelast für Dreipunkt bzw. Ackerschiene an? Ballenpressen und andere gezogene Geräte laufen an der Ackerschiene oder am Dreipunkt, das könnte doch in der Betriebsanleitung angegeben sein?

Hat dein Schlepper eine Hydraulikleitung zum Kraftheber in die man einen Kugelhahn setzen könnte? Wenn die Hubarme nach oben nicht weiter können und die Hydraulik gegen versehentliches absenken gesichert ist könnte das doch reichen als Höhenarretierung?
abneustadt
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von abneustadt »

@zbpdt
FZV
§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung
...
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
...
2. folgende Arten von Anhängern:
a) Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden.

Da steht nichts davon, dass es verboten ist hinter versteuerten Zugmaschinen. Zumal radixdelta ja bestätigt hat, dass man das gar nicht an der Kennzeichenfarbe erkennt.
Gruß André
ZBPDT4MWM
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von ZBPDT4MWM »

abneustadt hat geschrieben: Do 11. Mär 2021, 21:25 @zbpdt
FZV
§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung
...
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
...
2. folgende Arten von Anhängern:
a) Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden.

Da steht nichts davon, dass es verboten ist hinter versteuerten Zugmaschinen. Zumal radixdelta ja bestätigt hat, dass man das gar nicht an der Kennzeichenfarbe erkennt.
Gruß André
Okay, da fehlte mir etwas Kenntnis :oops:
Für meine Zwecke ist es aber besser wenn der Anhänger zugelassen ist.
Ärgerlich ist nur die Führerscheinregelung zu den Gewichten:
Mein Traktor wiegt im zugbereiten Zustand tatsächlich knapp 1900 kg. Der Anhänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1600 kg, das wäre ja mit Klasse "B" kein Thema. Da aber hirnrissigerweise beim Traktor auch das zulässige Gesamtgewicht von 2400 kg zählt (wenn ich da irgendetwas anbauen will, dass so viel Gewicht bringt, sind die Zugeinrichtungen abgebaut) brauche ich "BE"
Das größere Anhänger viel leichter zu fahren sind und ein überladener, ungebremster Anhänger saugefährlich ist, ist dann nur weiteres Wasser auf meine Mühlen...

So, back to topic :oops:
Linkshaender
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Registriert: So 22. Mär 2020, 14:55

Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von Linkshaender »

ZBPDT4MWM hat geschrieben: Sa 13. Mär 2021, 11:53 Ärgerlich ist nur die Führerscheinregelung zu den Gewichten:
Mein Traktor wiegt im zugbereiten Zustand tatsächlich knapp 1900 kg. Der Anhänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1600 kg, das wäre ja mit Klasse "B" kein Thema. Da aber hirnrissigerweise beim Traktor auch das zulässige Gesamtgewicht von 2400 kg zählt (wenn ich da irgendetwas anbauen will, dass so viel Gewicht bringt, sind die Zugeinrichtungen abgebaut) brauche ich "BE"
Der Traktor fällt unter Führerscheinklasse L, die kennt keine Gewichtsbeschränkungen. L ist zwar im B enthalten, aber vom Umfang keine Teilmenge davon.
An nem PKW dürftest Du den Hänger auch mit BE nur fahren, wenn es ein Einachser (incl. Tandem) mit Auflaufbremse ist.
Matt
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von Matt »

Bedingt

Keine Gewichtbegrenzung, dafür nur für Landwirtschaft & Forst Zwecke !

D.H. es gilt als "Fahren ohne Führerschein", wenn man mit schwere Trecker für andere als LoF Zweck nutzt.
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ferdimh
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von ferdimh »

An nem PKW dürftest Du den Hänger auch mit BE nur fahren, wenn es ein Einachser (incl. Tandem) mit Auflaufbremse ist.
Das ist nicht korrekt, die Achszahlbeschränkung wurde auf dem Weg zu den neuen Führerscheinklassen aufgehoben. Wenn man einen 750kg Drehschemelanhänger findet, kann man den sogar mit B fahren ;-)
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