TÜV Ingenieur unter uns?

Der chaotische Hauptfaden

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j.o.e
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von j.o.e »

Tipp aus der Gespannszene:

Sonderprojekte ERST mit dem Mann vom TüV durchsprechen, und erst DANN damit loslegen. Wenn sauber ausgeführt, gibt's normalerweise auch keine Probleme. Eine anständige Dokumentation gehört selbstredend dazu.

just my 2ct
abneustadt
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von abneustadt »

Moin,

@ Toddybaer
Sehr schöne Zusammenfassung mit vielen Denkansätzen. Danke! Genau so wünsche Ich mir die Vorgehensweise.
@j.o.e.
Klar deswegen will ich es ja erst mit einem Holzmodell dem TÜV veranschaulichen. Mit Dokumentation meinst du Photos oder wirklich was schriftliches?
ZBPDT4MWM
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von ZBPDT4MWM »

abneustadt hat geschrieben: Mi 10. Mär 2021, 09:38 @j.o.e.
Klar deswegen will ich es ja erst mit einem Holzmodell dem TÜV veranschaulichen. Mit Dokumentation meinst du Photos oder wirklich was schriftliches?
Alles was geht, ohne dass Du Dir selbst ans Bein pinkelst ;)
Habe gerade einen alten Einachs-Viehanhänger aus den End-50ern, den ich ohne Bremse und ohne Papiere und Achstypenschild bekommen habe (Trommeln waren dran) mit einer Bremse ausgestattet und gestern erfolgreich §21 abnehmen lassen ;) Sauber ausgeführt, etwas Dokumentation und bei kleinen (bürokratischen nicht technischen!) Schummeleien nicht alles verraten, was ich weiß. Die Vorführung hat keine 30 Minuten gedauert :mrgreen:
Vorbereitung ca 1,5 Jahre und etliche Stunden am Telefon und etwa 50 Mails :roll: Dafür jetzt 100% legalisiert.
radixdelta
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von radixdelta »

Der Viehwagen hatte sehr wahrscheinlich nie Papiere und hätte auch keine gebraucht. Anhänger vor 1.7.1961 brauchen keine Betriebserlaubnis. Das hätte ich auch so gelassen. Oder ist das bei nicht-LoF ein Problem? (Genau für solche Probleme habe ich mir, mangels Hof, LuF-Dienstleistungen in den Gewerbeschein reinschreiben lassen.)

Ich könnte mir vorstellen die Kupplung am Düngerstreuer war nur für arrondierte Flächen und die "Zulassung" war eher für die BG gedacht!?

Man wird nicht umhin kommen das Gerät sicher mit dem Traktor zu verbinden, sonst wird das wohl eher kein Prüfer eintragen.

Sollte ich besser die Kugel auf der starren Ackerschiene vor dem TÜV abmontieren? Das scheint ja immer schlimmer zu werden mit den Anforderungen.
j.o.e
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von j.o.e »

abneustadt hat geschrieben: Mi 10. Mär 2021, 09:38 Klar deswegen will ich es ja erst mit einem Holzmodell dem TÜV veranschaulichen. Mit Dokumentation meinst du Photos oder wirklich was schriftliches?
Leg 'ne Mappe an, mit Fotos, vielleicht einer Skizze und sprech beim TüV vor. Notizen machen, was du mit wem über was gesprochen hast.
Wenn Du an den Richtigen kommts, hilft dir der, 100%.

Ist 'ne Weile her, da war ich mit'm Gespann bei der HU. Falscher Reifen auf'm Seitenwagen, muss 'n V drauf... (Moped-Schein meint >210 km/h).
V gibt es aber nicht in der Größe, hat es nie gegeben.
Dann zum TÜV - Problem erklärt, dass mir die Konkurenz den Stempel verweigert hat.
TÜVler: Was für Blödmänner. Das Gespann läuft doch keine 160 - und trägt mir ohne Firlefanz den montierten S-Reifen ein.

Ähnlich war's bei meinem Zusatztank. Hin, Mappe aufgeklappt, Konzept erklärt: Tank ist Einzelstück von Firma R, Benzinpumpe aus'm Reno füllt Mopedtank, schaltet ab bei 3/4 voll.
TüVler: So'n Schnickschnack brauchst nicht, das merkst schon wenn der Tank voll ist. Aber eine Druckprüfung will ich noch haben, und 'ne eingestempelte S/N.
Ich zu Firma R, Stempel geholt (S/N 1) und Prüfbescheinigung. Zwei Tage später hatte ich den Tank eingetragen.
ZBPDT4MWM
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von ZBPDT4MWM »

radixdelta hat geschrieben: Mi 10. Mär 2021, 16:31 Der Viehwagen hatte sehr wahrscheinlich nie Papiere und hätte auch keine gebraucht. Anhänger vor 1.7.1961 brauchen keine Betriebserlaubnis. Das hätte ich auch so gelassen. Oder ist das bei nicht-LoF ein Problem?
Viehwagen Baujahr 1962, den Sohn des Erbauers habe ich ausfindig gemacht, er konnte das bestätigen.
Mein Traktor hat ein schwarzes Kennzeichen, das Anhängsel muss (!) auch ein schwarzes Kennzeichen haben. Da es kein Bauwagen und keine "nicht selbstfahrende Arbeitsmaschine" ist, komme ich um eine Zulassung nicht herum.

radixdelta hat geschrieben: Mi 10. Mär 2021, 16:31 Sollte ich besser die Kugel auf der starren Ackerschiene vor dem TÜV abmontieren? Das scheint ja immer schlimmer zu werden mit den Anforderungen.
Oder vernünftig eintragen lassen. mit einem geneigten Prüfer geht auch das. Dann wird da in die Schiene ein Stempel geschlagen und gut.
Ich habe z.B. Streben um das Ausheben der Ackerschiene zu verhindern (gehörten bei Porsche Diesel dazu und brauche ich für den Frontladerbetrieb, weil nur ein Steuergerät) und eine Ackerschiene mit Verdrehsicherung. Es haben jetzt schon 2 Prüfer die Kugel gesehen, die Streben gesehen und genickt. Die Kugel hat ein "E".
radixdelta
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von radixdelta »

Die grüne Nummer war mir genau darum wichtig. Wobei ich mir nicht sicher bin ob zulassungsfreie Anhänger nicht zulassungsfrei bleiben, unabhängig vom Zugfahrzeug. Einen Viehwagen von vor 61 hätte ich gern noch, aber mit Bremse sind die selten und ohne darf ich genau genommen gar nix ziehen.
Eintragen lasse ich gar nichts, bisher war die Kugel dran und wurde nicht beachtet, ich stecke mir einen Schraubenschlüssel ein und lasse es drauf ankommen. So lange der Prüfer richtigerweise annimmt der Traktor tut nix nennenswertes ist alles gut ;)

Wo steht denn überhaupt was zu den Anforderungen für eine Anhängekupplung? Kann ja keine Raketenwissenschaft sein. Noch gar nicht so lange her da war verdrehgesicherte Ackerschiene völlig ok, dann brauchte es Aushebeschutz und dann eine feste Höhe und nun reicht das alles auch nicht mehr... das eskaliert gefühlt schon etwas.
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Bastelbruder
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von Bastelbruder »

Wenn ich guck was ein durchschnittlicher moderner Bulldog kostet kann ich mir unscher vorstellen daß der Dampkesselverein auch eine Scheibe davon abhaben will.
abneustadt
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von abneustadt »

@radixdelta
Dein Gewerbeschein nützt Dir rein gar nichts. Zulassungsfreie Anhänger, wie von Dir erwähnt, gelten nur für Zwecke in der Land und Forstwirtschaft. Geht ohne eigenen Hof oder Nachbarschaftshilfe auf einem Hof nahezu nicht. LuF ist jedoch dadurch gekennzeichnet, dass die Urproduktion KEIN Gewerbe ist! Lohnunternehmer fallen auch nicht zwangsweise drunter. Daher mein Beispiel mit Brennholz fahren. Dein Gewerbescheineintrag bestätigt Dir also nur schriftlich, dass Du es nicht darfst. Deine Grüne Nummer könnte somit Steuerhinterziehung und ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz sein. Außerdem ohne CE wird es dann Fahren ohne Fahrerlaubnis, was eine Straftat ist. Klar wo kein Kläger, da kein Richter. Gemacht habe ich auch schon eine Menge und ne grüne Nummer hatte ich auch schon dran.... Aber bitte nicht im Forum als vermeintlich legal beschreiben. Denn im Zweifel ist nicht der Aussteller der grünen Nummer, sonder der Nutzer haftbar. Spätestens beim Unfall.
Legal war der Kugelkopf auf Ackerschiene ohne die genannten Einschränkungen noch nie, jedoch hat es früher einfach der TÜV eingetragen und es kam nie zu gerichtlicher Prüfung. Heute landet jeder zweite Unfall vor Gericht und die Prüfer haften im Zweifel. Deswegen gelten Vergleichsgutachten auch nicht mehr bei Eintragungen.
@zbpdt....
Grüner Anhänger hinter schwarzer Zugmaschine ist erlaubt. Grün ist ja nur steuerbefreit. LuF oder Sportanhänger oder oder. Wenn der Grund der Steuerbefreiung vorliegt darf man grün nutzen. Ich darf mit meinem schwarzen Schild am Trecker für einen Kumpel mit seinem grünen Anhänger Rundballen fahren.
ZBPDT4MWM
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von ZBPDT4MWM »

abneustadt hat geschrieben: Do 11. Mär 2021, 09:02 @zbpdt....
Grüner Anhänger hinter schwarzer Zugmaschine ist erlaubt. Grün ist ja nur steuerbefreit. LuF oder Sportanhänger oder oder. Wenn der Grund der Steuerbefreiung vorliegt darf man grün nutzen. Ich darf mit meinem schwarzen Schild am Trecker für einen Kumpel mit seinem grünen Anhänger Rundballen fahren.
Nö, ist nach meinem letzten Stand fahren ohne Versicherungsschutz, da der Anhänger über seine Zugmaschine versichert ist.
Deshalb muss der Anhänger eigentlich™ auch das gleiche Kennzeichen haben wie die Zugmaschine. Privileg für Landwirte.
Ausnahme ist hier dann wieder der Transport von Sportgeräten, da darf der Anhänger ein grünes Kennzeichen haben.
abneustadt
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von abneustadt »

Nein, das stimmt nicht.
Der grüne Anhänger ist über irgend einen Trecker des Hof versichert und darf für die LUF Zwecke des Hofs auch an Treckern mit schwarzem Kennzeichen verwendet werden. Vorraussetzung ist kostenfreie Nachbarschaftshilfe.
Grüner Anhänger muss auch nur das Kennzeichen irgend eines Treckers vom Hof haben nicht das selbe.
Grad keine Zeit versuch dran zu denken, dass nachher mal raus zu suchen.
radixdelta
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von radixdelta »

Ich habe die grüne Nummer und zahle Steuern. Das geht, man kann auch einfach für einen Monat die Steuer zahlen wenn man in diesem Monat eine nicht steuerbefreite Tätigkeit mit dem Schlepper vor hat, ich mache das einfach für 12 Monate. Versichert ist der Schlepper eh. Der zulassungsfreie Anhänger nur wenn der Zweck stimmt, auch klar, ganz unabhängig von allem.
CE habe ich, brauche ich in dem Fall aber nicht. Der Schlepper kann wohl mehr, aber legal komme ich jedenfalls ausserhalb vom LoF nicht über 3,5t.

Auch im Lohn ist grünes Kennzeichen und Folgekennzeichen erlaubt, wenn der Zweck stimmt.

LoF ist nicht einheitlich definiert. Die Definitionen überschneiden sich, sind aber jeweils unterschiedlich wenn es um steuerbefreite Fahrzeuge, zulassungsfreie Fahrzeuge, Führerscheinklassen, Finanzamt, BG-Pflicht und Sozialversicherungspflicht geht.
Ich habe jedenfalls einen LuF-Betrieb. In meinem Fall einen Lohnbetrieb mit kleinem Eigenbedarf. Ohne den Lohnbetrieb hätte ich keinen Betrieb, meine Subsistenzwirtschaft reicht da nicht für, aber als Betrieb darf ich eben alle LoF-Zwecke machen, und da gehört auch ein Kleinstbetrieb dazu, auch der eigene.
Ob das so reicht lasse ich knallhart drauf ankommen. Es ist ein Bereich voller Grauzonen, ich halte das so für legal.

Wahrscheinlich nicht legal ist das Folgekennzeichen des Verleihers dran zu lassen. Das ist hier allerdings üblich, so gut wie alle Anhänger im Ort laufen bei mehreren Betrieben die sich gegenseitig aushelfen. Da schraubt keiner Folgekennzeichen um oder sowas.
abneustadt
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von abneustadt »

Moin radixdelta,
Vielen Dank für die Ergänzung, so passt das natürlich. Ich bin schwer beeindruckt! Gibt wenig Landwirte, die sich da überhaupt nen Kopf drum machen. Das würde ich bei Dir auch als legal bezeichnen. Du hast da ein sehr gutes Konstrukt erdacht!

Grün und ganzjährig versteuern, könntest dann auch schwarz nehmen, denn grün zulassungsfrei hinter schwarz geht bei passendem Zweck. Ich finde aber auch an nen Trecker gehört grün. ;) außerdem gibt das weniger Fragen.
Da du CE hast egal, aber es zählt für die Fahrerlaubnis nicht das tatsächliche Gewicht sondern zulässige Gesamtgewicht.

Verleihanhänger den man für den eigenen Betrieb einsetzt ist tatsächlich ein Problem. Aber es ist ja weder Steuerhinterziehung noch fehlende Versicherung das Problem. Damit ist das wohl nur noch ne Ordnungswidrigkeit, da Du ja dürftest wenn du das Kennzeichen umschraubst. Das würde ich auch drauf ankommen lassen. Macht hier auch jeder so.
Klar gibt es auch Lohner die Lohner die grün fahren dürfen, daher die Einschränkung "grundsätzlich". Betrifft hier in der Gegend aber nur noch die Steuer, zulassungsfreie Anhänger fährt hier keiner mehr.
Die Definition der BG wird dann ganz wild, das stimmt. Da reicht ja schon ein EFH auf zu großem Grundstück. :lol:
Gruß André
radixdelta
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von radixdelta »

Grün wollte ich behalten weil es noch das alte Kennzeichen ist, ohne Euroblaufeld, sieht so einfach stimmiger aus zum Originalzustand des Schleppers. Und halt wegen der Fragen, weil Schwarz+Oldie = Privat = keine Folgekennzeichen.
Ist in erster Linie ja auch ein Liebhaberstück, Oldie halt, ab und an muss er mal was machen. Samstag zum Tüv, nächste Woche paar hundert m² Pflügen, dann war es das schon erstmal wieder, dann kommt wahrscheinlich die Vorderachse drunter weg und wenn ich genug Muße finde ggf. auch die Elektrik mal neu, die ist etwas verpfuscht, und dann muss eh sehr sehr sehr viel auseinander und ich bin froh wenn der zum nächsten Pflügen oder zum nächsten Tüv wieder rollt :roll:

Beim Gesamtgewicht gab es irgendwo was wo ich zu LoF-Zwecken mehr darf, sonst aber nicht. Ich hatte mir das nicht weiter gemerkt, weil es mir eh egal ist. Erstens habe ich CE und zweitens habe ich nicht vor so viel dran zu hängen, 12PS haben ihre Grenzen.

Um mal zum eigentlichen Thema zurück zu kommen, gibt der Traktorhersteller eine Anhängelast für Dreipunkt bzw. Ackerschiene an? Ballenpressen und andere gezogene Geräte laufen an der Ackerschiene oder am Dreipunkt, das könnte doch in der Betriebsanleitung angegeben sein?

Hat dein Schlepper eine Hydraulikleitung zum Kraftheber in die man einen Kugelhahn setzen könnte? Wenn die Hubarme nach oben nicht weiter können und die Hydraulik gegen versehentliches absenken gesichert ist könnte das doch reichen als Höhenarretierung?
abneustadt
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von abneustadt »

@zbpdt
FZV
§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung
...
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
...
2. folgende Arten von Anhängern:
a) Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden.

Da steht nichts davon, dass es verboten ist hinter versteuerten Zugmaschinen. Zumal radixdelta ja bestätigt hat, dass man das gar nicht an der Kennzeichenfarbe erkennt.
Gruß André
ZBPDT4MWM
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von ZBPDT4MWM »

abneustadt hat geschrieben: Do 11. Mär 2021, 21:25 @zbpdt
FZV
§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung
...
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
...
2. folgende Arten von Anhängern:
a) Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden.

Da steht nichts davon, dass es verboten ist hinter versteuerten Zugmaschinen. Zumal radixdelta ja bestätigt hat, dass man das gar nicht an der Kennzeichenfarbe erkennt.
Gruß André
Okay, da fehlte mir etwas Kenntnis :oops:
Für meine Zwecke ist es aber besser wenn der Anhänger zugelassen ist.
Ärgerlich ist nur die Führerscheinregelung zu den Gewichten:
Mein Traktor wiegt im zugbereiten Zustand tatsächlich knapp 1900 kg. Der Anhänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1600 kg, das wäre ja mit Klasse "B" kein Thema. Da aber hirnrissigerweise beim Traktor auch das zulässige Gesamtgewicht von 2400 kg zählt (wenn ich da irgendetwas anbauen will, dass so viel Gewicht bringt, sind die Zugeinrichtungen abgebaut) brauche ich "BE"
Das größere Anhänger viel leichter zu fahren sind und ein überladener, ungebremster Anhänger saugefährlich ist, ist dann nur weiteres Wasser auf meine Mühlen...

So, back to topic :oops:
Linkshaender
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von Linkshaender »

ZBPDT4MWM hat geschrieben: Sa 13. Mär 2021, 11:53 Ärgerlich ist nur die Führerscheinregelung zu den Gewichten:
Mein Traktor wiegt im zugbereiten Zustand tatsächlich knapp 1900 kg. Der Anhänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1600 kg, das wäre ja mit Klasse "B" kein Thema. Da aber hirnrissigerweise beim Traktor auch das zulässige Gesamtgewicht von 2400 kg zählt (wenn ich da irgendetwas anbauen will, dass so viel Gewicht bringt, sind die Zugeinrichtungen abgebaut) brauche ich "BE"
Der Traktor fällt unter Führerscheinklasse L, die kennt keine Gewichtsbeschränkungen. L ist zwar im B enthalten, aber vom Umfang keine Teilmenge davon.
An nem PKW dürftest Du den Hänger auch mit BE nur fahren, wenn es ein Einachser (incl. Tandem) mit Auflaufbremse ist.
Matt
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von Matt »

Bedingt

Keine Gewichtbegrenzung, dafür nur für Landwirtschaft & Forst Zwecke !

D.H. es gilt als "Fahren ohne Führerschein", wenn man mit schwere Trecker für andere als LoF Zweck nutzt.
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ferdimh
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Re: TÜV Ingenieur unter uns?

Beitrag von ferdimh »

An nem PKW dürftest Du den Hänger auch mit BE nur fahren, wenn es ein Einachser (incl. Tandem) mit Auflaufbremse ist.
Das ist nicht korrekt, die Achszahlbeschränkung wurde auf dem Weg zu den neuen Führerscheinklassen aufgehoben. Wenn man einen 750kg Drehschemelanhänger findet, kann man den sogar mit B fahren ;-)
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