Dringende Frage zur CE Kennzeichnung / Prüfung

Der chaotische Hauptfaden

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Hope
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Dringende Frage zur CE Kennzeichnung / Prüfung

Beitrag von Hope »

Schönen guten Morgen,

ich habe eine dringende Frage. Hier der Sachverhalt:
Ein Künstler mit angemeldeten Kleingewerbe stellt Leuchten her.
Dazu benutzt er fertige zugekaufte LED-Stripes entweder mit Batterie (nicht mitgeliefert) oder mit USB Anschluss (das Netzteil muss der Kunde selbst bereitstellen)
Natürlich sind diese Produkte aus dem Reich der Reissäcke, haben aber alle die CE-Kennzeichnung. Heißt CE jetzt eigenlich Chaos Europa oder China Export?
Diese LED-Stripes werden nicht verändert, aber eingebaut z.B. in Resin eingegossen oder in Holz/Plexiglas Skulpturen montiert.
Muss der Künstler das fertige Produkt dann neu zertifizieren?
Wenn dem so wäre, müssten ja sämtliche Kunstgegenstände dieser Art die bei Etsy etc. verkauft werden illegal sein, weil keiner so eine Prüfung hat.
Wenn ich das richtig recherchiert habe, gilt diese CE-Kennzeichnungspflicht nur für den erstmaligen Inverkehrbringer, aber das ist meiner Meinung nach der Hersteller der LED Stripes oder?
Jetzt kommts:
Der Künstler wurde anonym angeschrieben und mit der Frage nach der EAR Registrierung konfrontiert. Dementsprechend verunsichert ist er jetzt und hat mich nach Rat gefragt, den ich aber auch als gelernter Elektrogerätemechaniker nicht habe.
Aus dem Bauch heraus hätte ich das für eine Abmahnabzocke gehalten.
Habt Ihr eine Meinung dazu?

Vielen Dank fürs aufschlauen und Grüße
Hope
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Chemnitzsurfer
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Re: Dringende Frage zur CE Kennzeichnung / Prüfung

Beitrag von Chemnitzsurfer »

Wie das für Kunstgegenstände ist weiß ich nicht, aber zumindest auf Arbeit im Schaltschrankbau müssen wir für die fertigen Schaltschränke eine Konformitätserklärung erstellen. (Sind aber auch Iso 9000 schlag mich tot zertifiziert)

https://de.wikipedia.org/wiki/EU-Konfor ... %C3%A4rung
https://europa.eu/youreurope/business/p ... dex_de.htm



EDIT CE Kennzeichung und Lampen / Unikate
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/25089
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/43265
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/20712
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ferdimh
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Re: Dringende Frage zur CE Kennzeichnung / Prüfung

Beitrag von ferdimh »

EAR und CE haben nichts miteinander zu tun!
Zu einer CE-Kennzeichnung gehört keine Prüfung, lediglich das Versprechen, dass man alle relevanten (welche?) Standards einhält. Wenn sich hier jemand aufbläst, würde ich sehr ruhig bleiben. Das Verwursten CE-gekennzeichneter Streifen dürfte hier allerdings nicht helfen. Für jedes Gerät muss ein Zertifikat vorliegen.

Bei EAR geht es um die Verantwortung für den Elektroschrott, den man produziert. Da weiß ich tatsächlich nicht, wie das genau gehandhabt wird. Bei einer anonymen Anfrage würde ich vermuten, dass sich da nur jemand wichtig machen will.
Hope
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Re: Dringende Frage zur CE Kennzeichnung / Prüfung

Beitrag von Hope »

Moin,
danke für die Rückmeldung.
Wenn ich das richtig interpretiere, gilt hier die Niederspannungsverordnung, also > 50Volt oder.
Dann sollte es mit USB oder 3x Batterie AA betriebenen Leuchten doch klappen.
Sonst dürfte man ja noch nichtmal ne Lichterkette in eine Flasche stecken und verkaufen.

Wir bleiben gespannt.

Grüße
Hope
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ferdimh
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Re: Dringende Frage zur CE Kennzeichnung / Prüfung

Beitrag von ferdimh »

Die realen einzuhaltenden Verordnungen sind völlig wurscht!
Es muss ein Dokument geben, das sagt, dass das Ding OK ist, dann darf es das CE-Zeichen tragen.
Und das mit der Lichterkette in der Flasche könnte schon sein - je nach dem, ob man entsprechenden Papierkrieg veranstaltet hat oder nicht.
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Lukas
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Re: Dringende Frage zur CE Kennzeichnung / Prüfung

Beitrag von Lukas »

Moin

Vorab: Mich betrifft das Thema regelmäßig, hab aber vieles noch nicht verstanden.

- Niederspannungsverordnung ist hier nicht anwendbar.
- Über CE der Lichterkette muss man sich nur gedanken machen wenn man sie selbst importert --> 3€ mehr zahlen und die Chinaware in Europa kaufen.

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Zu einer CE-Kennzeichnung gehört keine Prüfung, lediglich das Versprechen, dass man alle relevanten (welche?) Standards einhält.
- Fast, die Dokumentation ist erforderlich und muss gegebenenfalls hergezeigt werden. Das wird in der Regel nur beim Vorwurf der EMV unverträglichkeit interessant, weil der Hersteller die verträglichkeit "beweisen" muss. Ist hier denke ich auch nicht relevant
- Ruhig bleiben es passiert nichts.
- Als relevante Norm fällt mir nur die allgemein Produktsicherheit ein? Hab ich was vergessen?
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Raja_Kentut
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Re: Dringende Frage zur CE Kennzeichnung / Prüfung

Beitrag von Raja_Kentut »

Er hat ein Kleingewerbe, damit dürfte er alle Vorschriften zum Inverkehrbringen zu erfüllen haben.
Ich erinnere mich noch daran, das alle auf einem Messestand ausgestellten Exponate eine CE Erklärung haben mussten! Wir haben dann in den Nächten vor der Messe Aufkleber druntergebappt mit einem Text unserer Rechtsverdreher die irgendwie "gerichtsfest" waren...

Das Thema kann viel Gschiss nach sich ziehen!

WEIL das so interessant ist, KÖNNTE man doch mal zusammenschmeißen und einen Rechtsverdreher mit einer Klärung beauftragen...

Schließlich hat der Eine oder Andre bestimmt schon selbstgebasteltes verhökert...
Gernstel
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Re: Dringende Frage zur CE Kennzeichnung / Prüfung

Beitrag von Gernstel »

Auf Anfragen, die kein berechtigtes Interesse erkennen lassen, weil sie beispielsweise anonym erfolgen, antwortet man nicht.
Man gebe nie fremden Hunden Futter.

Hier steht was zum EAR: https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/e ... tml?page=4
j.o.e
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Re: Dringende Frage zur CE Kennzeichnung / Prüfung

Beitrag von j.o.e »

Hope hat geschrieben: So 28. Mär 2021, 10:04 Natürlich sind diese Produkte aus dem Reich der Reissäcke, haben aber alle die CE-Kennzeichnung. Heißt CE jetzt eigenlich Chaos Europa oder China Export?
"Im Zusammenhang mit missbräuchlicher Verwendung der CE-Kennzeichnung wird von einer zu der Original-CE-Kennzeichnung nur schlecht unterscheidbare Kennzeichnung „China Export“ berichtet, bei der lediglich der Abstand zwischen den Symbolen C und E geringer ist."

(Aus https://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennze ... t%E2%80%9C - BITTE DORT WEITERLESEN!)
Miraculix
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Re: Dringende Frage zur CE Kennzeichnung / Prüfung

Beitrag von Miraculix »

Danke für den Anstoß.
Ich stehe vor ähnlichen Fragen.

Lese ich das soweit heraus das wenn ein Produkt unter eine harmonisierte Norm fällt und die dort gesetzten Grenzen erfüllt, ich es als zugelassen betrachten kann?
Ich muss es prüfen und dokumentieren, klar.


Wie sieht es mit rein passiven Teilen aus die ohne externe Beschaltung keine Funktion haben? Die praktisch durch den Käufer in ein gesamtsystem eingebaut werden müssen.

Dann müsste ich ja, wenn ich zb. Ein Netzteil vom blauen zeh kaufe mir alle Unterlagen zur Konformität zusenden lassen können. Wenn der Rest rein passive Teile sind wie Beleuchtung einer Krippe und so und diese den Normen für kleinspannung entspricht und geprüft wurde. Kann dies als Prüfung genommen werden oder muss das in ein externes Labor zur Zertifizierung?

Weil dann könnten alle kleinen Produzenten einpacken weil es sich nicht mehr rechnet. Vor allem nicht bei Kleinserien.

Oder anders: an wen stellt man so fragen und bekommt eine Antwort in klarer deutscher Sprache und kann damit arbeiten ohne für 300€/h einen Rechtsverdreher zu engagieren. Sonst macht das ganze produzierende Kleingewerbetreiben keinen Sinn mehr. (Für mich)
duese
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Re: Dringende Frage zur CE Kennzeichnung / Prüfung

Beitrag von duese »

Es gibt für bestimmte Produkte die Vorschrift, dass das extern geprüft werden muss. Ich meine z. B. Druckbehälter.

Für alles andere, das in Verkehr gebracht wird, muss eine Konformitätserklärung ausgestellt werden. Die erklärt welche Normen für das Produkt herangezogen werden und dass sie eingehalten werden. Erstmal nicht mehr und nicht weniger. Und der Aufkleber muss dann noch drauf. Und die Erklärung muss man mindestens auf Anfrage liefern.

So hab ich das verstanden.
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gafu
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Re: Dringende Frage zur CE Kennzeichnung / Prüfung

Beitrag von gafu »

Miraculix hat geschrieben: So 28. Mär 2021, 12:32 wenn ich zb. Ein Netzteil vom blauen zeh kaufe mir alle Unterlagen zur Konformität zusenden lassen können.
Brauchst du nicht zusenden lassen, ist normal immer schon dabei bei seriösen händlern, das ist ein din-A6-abruck bei dem beiliegenden zettelkram.
Bei schutzkleinspannung ist sowiso alles weniger wild, und wenn das teil unvollständig geliefert wird, also ohne netzteil, ist auch irgendwie der inbetriebnehmende mit in der verantwortung. Ist ja fast wie ein bausatz.
Miraculix
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Re: Dringende Frage zur CE Kennzeichnung / Prüfung

Beitrag von Miraculix »

Wenn das so ist wie Düse schreibt, dann wäre es ja Händelbar. Man muss sich nur alle dafür notwendigen Normen raussuchen, die überprüfen und das zusammen pinseln. Und dann darf das CE drauf?

Wenn ich jetzt dort ein Netzteil verbaue, in dessen Handbuch (danke Gafu) die Konformitätserklärung drin ist, kann ich dann diese dort angegebenen Normen in meine mit übernehmen und darauf vertrauen? Oder muss ich alles komplett nochmal neu nach diesen prüfen?

Würde ja auch heißen Netzteil zerlegen und Abstände und Isolierung überprüfen.

Sie Bausatz/Baustein Regel wird eine sein, auf die sich viele Berufen. Eben um das Thema zu umgehen.


Schön das wir das so angeregt und ausführlich diskutieren können ohne das es gleich abgewürgt wird wegen Rechtsberatung und so. :)
duese
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Re: Dringende Frage zur CE Kennzeichnung / Prüfung

Beitrag von duese »

Ich meine, wenn es für ein Teil, das Du verbaust schon eine Erklärung gibt, musst Du nix mehr machen. Nur ggfs. drauf verweisen. Geht auch gar nicht anders. Bei größeren Geschichten (Schaltschrank, Maschine, Prüfstand) wirst Du ja sonst nicht mehr fertig. Und das ist ja auch der Sinn einer Konformitätserklärung, dass ich feststellen kann, wenn ich etwas kaufe, dass es meinen Normativen Anforderungen entspricht.

Es gibt auch noch das Konstrukt einer Einbauerklärung für Teile, denen man keine Konformitätserklärung für sich geben kann, die jemand anderes dann wieder in seine Maschine einbaut. Da wird es bei aber dann auch wieder schwammig.
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Bastelbruder
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Re: Dringende Frage zur CE Kennzeichnung / Prüfung

Beitrag von Bastelbruder »

Das in Verkehr gebrachte Einzelstück beinhaltet also LEDs, keine weitere Elektronik. Dann ist das EMV-mäßig schonmal vollkommen gesund.*

Ob dazu Bakterien oder eine extra zu beschaffende Wandwarze notwendig sind ist nicht Sache des Künstlers sondern des jeweiligen Inverkehrbringers.

Dann ist da noch diese Ekelektroschrottverordnung. Da gibt es eine Mindestmenge die sicher nur von hyperaktiven Künstlern mit Serienprodukten erreicht werden kann. Es müssen das "Leer"gewicht und das Gewicht der selbst gefertigten oder modifizierten elektrischen Teile dokumentiert werden, zum Leergewicht zählen bereits von Anderen in Verkehr gebrachte Teile die man unverändert und bestimmungsgemäß verwendet hat.

Und ob es da Extrawürste für's Kleingewerbe gibt weiß ich nicht.

*Es gibt übrigens "historische" Spezialglühlampen die heute noch in Verkehr gebracht werden dürfen weil es keine "normalen" Leuchtdinger sind. Und daß die bei jeder EMV-Prüfung hochkantig durchfallen würden hat noch nie jemand interessiert. Google findet's >glühlampe stört auf ukw<.
caprivi
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Re: Dringende Frage zur CE Kennzeichnung / Prüfung

Beitrag von caprivi »

Am Ende geht’s hier um diese „umgekehrte Container-Lotterie“. Da war vor vielen Jahren mal ein Artikel in der c‘t. Finde ich grade nicht mehr, aber das Trollforum hat was.
https://www.mikrocontroller.net/topic/39364
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ferdimh
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Re: Dringende Frage zur CE Kennzeichnung / Prüfung

Beitrag von ferdimh »

*Es gibt übrigens "historische" Spezialglühlampen die heute noch in Verkehr gebracht werden dürfen weil es keine "normalen" Leuchtdinger sind. Und daß die bei jeder EMV-Prüfung hochkantig durchfallen würden hat noch nie jemand interessiert. Google findet's >glühlampe stört auf ukw<.
Die Dinger bestehen jede EMV-Prüfung! (Genauso, wie brachial störende LED-Röhren):
Lichterzeugung thermisch -> Prüfung ende. Steht so in CISPR15.
Ebenso: Lampen unterscheiden sich von allen anderen Objekten darin, dass sie unabhängig von ihrer Größe klein gegenüber der Wellenlänge sind. Eine 1,5m lange LED-Röhre kann daher gar nicht auf UKW strahlen. Prüfung Ende.

Die Verwendung interner zugekaufter Netzteile ist etwas hakelig.
Ich betrachte jetzt mal nur die technische Seite:
Bei Netzteilen, deren Ausgangsspannung nicht sowieso niederohmig mit dem Schutzleiter verbunden ist, hängt die ins Netz emittierte Störspannung massiv von der Impedanz des Verbrauchers ab (Dies ist z.B. ein Trick bei billigen USB-Netzteilen: Mangels eines Rückleiters verursacht die am Ausgang anliegende relativ niederfrequente Schaltfrequenz keine erhebliche Störspannung auf Netzseite, daher ist das OK).
Bei üblichen käuflichen Open-Frame-Netzteilen sollte dabei stehen, nach welcher Norm sie entstört sind - dann hat man kein Problem, da hier in der Regel ein niederohmiger Pfad vom Ausgang zum Gehäuse existiert.
Manchmal stehen da aber so tolle Sachen wie "EN55011 Class A", dann ist das nur in Industrieumgebungen zu nutzen, oder muss zusätzlich entstört (und dann entsprechend auch gemessen) werden.
Gemäß meinem Kenntnisstand benötigt man für die Messung im Übrigen kein großes zertifiziertes Prüflabor, man kann das einfach selbst machen, sofern man sich an die entsprechenden Regeln (oder an strengere, das ist meistens einfacher) hält. Ein Spektrumanalysator mit Peak Hold und 9 oder 10 kHz Bandbreite ist zusammen mit etwas Gebastel, um das Netz auf 50µH Serieninduktivität zu bringen, eigentlich ausreichend.
Das könnte sogar mit einem RTLSDR funktionieren.
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zauberkopf
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Re: Dringende Frage zur CE Kennzeichnung / Prüfung

Beitrag von zauberkopf »

Also meine Vermutung ist, man wie schon oben beschrieben, eine CE-Kennzeichnung anbringen kann, ohne eine Prüfung wie z.B. bei Medizinprodukten machen zu müssen.
Erst recht bei Niederspannung. Doof ist nur, das in der Konformitätserklärung auch die entsprechend eingehaltenen Normen aufzulisten sind.. die ich da nicht auswendig kenne.

Selbst das Netzteil würde kein Problem darstellen, wenn man es schlicht und einfach fertig kauft (also mit CE Zulassung) und dann mit allen Unterlagen weiterverkauft.
UND ES NICHT VERÄNDERT !
Also z.B. nicht einfach den Stecker abknipsen.
Wenn Du das tust, oder z.B. einen LED Strip veränderst verbeitest, und das Produkt dann verkaufst, dann bist Du wiederum der "Inverkehrbringer".

Elektroschrott, nicht gewerbliches Inverkehrbringen.. da noch mal kundig machen.
Genau interessant, wenn versendet, dann Verpackungsverordnung.
Wenn dem so wäre, müssten ja sämtliche Kunstgegenstände dieser Art die bei Etsy etc. verkauft werden illegal sein, weil keiner so eine Prüfung hat.
Etsy = Suchmaschine für Abmahnanwälte.
Gib mal entsprechende Suchbegriffe bei Google ein.
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zauberkopf
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Re: Dringende Frage zur CE Kennzeichnung / Prüfung

Beitrag von zauberkopf »

Ach, noch ne Idee :
Die meisten QM-Berater die ich kennengelernt habe, waren "menschlich" ziemlich locker.
Ich würde mir mal ne Beschreibung und "Konformitätserklärung" basteln, zerlumpte Klamotten anziehen ne Lampe unter dem Arm klemmen, sie versuchen dem QM-Berater zu schenken, und zu fragen : Passt das so ?
caprivi
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Re: Dringende Frage zur CE Kennzeichnung / Prüfung

Beitrag von caprivi »

caprivi hat geschrieben: So 28. Mär 2021, 14:18 Finde ich grade nicht mehr...
Ich hab’s gefunden, c’t Hacks 2/2013, „Ich kaufe ein ë“. Online gibt es den Artikel komischerweise nicht mehr. Ich hab‘s aber auf Holzmedium.
Bumbum
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Re: Dringende Frage zur CE Kennzeichnung / Prüfung

Beitrag von Bumbum »

Hallo,

wir haben auf der Arbeit für EAR einen Dienstleister genommen. Diesem melden wir monatlich wieviel kg "Geräte" verkauft wurden und dieser kümmert sich um alles und berechnet nach Gewicht. Wenn man auch außerhalb Deutschland verkauft muss das meines Wissens nach für jedes Land einzeln gehandelt werden.

Der Dienstleister war für uns die einfachste Lösung, bevor wir uns die ganzen Vorschriften und Normen reingezogen hätten. Es gibt dann noch eine Kennzeichnungspflicht (z.B. durchgestrichene Mülltonne auf dem Teil selbst, Verpackung, Text in der Anleitung, etc.) Darum hat sich aber auch der Dienstleister gekümmert. Wenn man gar keine Ahnung hat, würde ich diesen Weg vorschlagen.

Viele Grüße
Andreas
winnman
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Re: Dringende Frage zur CE Kennzeichnung / Prüfung

Beitrag von winnman »

Wegen Netzteil.

Da würde ich auf alle Fälle in der Bedienungsanleitung ein "Schutzkleinspannungs" Netzgerät fordern bzw. mitliefern.
Damit kommst du in den Bereich "Spielzeug". Spielzeug da aber bitte nirgends draufschreiben, sonst frisst dich am Ende noch irgend eine Kleinigeit (so nach der Methode: Kinder dürfen nicht in der Mikrowell, Wäschetrockner getrocknet werden . . . )
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