Zweiter Rückfahrscheinwerfer

Der chaotische Hauptfaden

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Martin
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Zweiter Rückfahrscheinwerfer

Beitrag von Martin »

Guten Morgen!

Viele Kfz haben nur noch einen Rückfahrscheinwerfer rechts. Auch der Golf 5. Nun gibt es in Britannien die linke innere Leuchte (hierzulande NSL) mit weißem Licht als RF. Meine Idee ist, diese einzubauen (mit zus. Relais, wegen Bordnetzsteuergerät), um besseres Licht beim Rückwärtsfahren zu haben. Dann käme unten in die Stoßstange eine separate NSL.

Die Lösung soll zulässig sein, nicht nur über den Tüv kommen. Ist es zul., die alte NSL durch eine andere (mit E-Zeichen) zu ersetzen, die dann ein Stück tiefer sitzt? Natürlich zwischen 250 und 1000 mm über der Fahrbahn.

Ein Rücklicht links, das beide Funktionen hat, scheint es nicht zu geben und ein Umbau hat leider keine Zulassung. Was kann eigentlich passieren, wenn man ohne zugelassenes NSL rumfährt (hab ich eigentlich nicht vor)?

Schönen Sonntag!
Martin
doofi
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Re: Zweiter Rückfahrscheinwerfer

Beitrag von doofi »

Ausserhalb des TÜV-Geländes interessiert das, postuliere ich jetzt mal, keine Sau ob man nun eine Nebelschlussleuchte hat oder nicht. Ich habe nun wirklich schon einige technische Kontrollen der "Rollbrett-Truppe" hinter mir und "schalten Sie mal bitte die Nebelschlussleuchte ein" habe ich da noch nie gehört.

Aber wer weiss. Pech kann man immer haben.
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Rembremerdeng
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Re: Zweiter Rückfahrscheinwerfer

Beitrag von Rembremerdeng »

Da macht auch jeder was er will, ich hatte mal einen Voyager aus kanadischer Produktion und musste eine NSL nachträglich anbauen obwohl die Kiste schon mehrmals ohne durchkam.
doofi
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Re: Zweiter Rückfahrscheinwerfer

Beitrag von doofi »

Seit irgendwann um 1980 sind Nebelschlussleuchten Pflicht.
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Captain Einsicht
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Re: Zweiter Rückfahrscheinwerfer

Beitrag von Captain Einsicht »

Durch den Umbau kann es sein das die Musterzulassung erlischt also nach engstirnigen Paragrafenreitern keine Zulassung für den Straßenverkehr und im falle eines Unfalls kein Versicherungsschutz.

Das einfachste wäre einfach beim TÜV anfragen was man machen darf und ggf. eintragen lassen.

Das kann im Ernstfall viel Ärger und Geld Spaaren.

Mir persönlich ist das egal solange die Beleuchtung Funktionsfähig ist was ja leider auch immer seltener wird.

Walter
radixdelta
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Re: Zweiter Rückfahrscheinwerfer

Beitrag von radixdelta »

1992 soweit ich weiß, meiner ist gerade so jünger, darum habe ich die nutzlose und grässlich unmotiviert integrierte nsl am Auto und bekomme sie nicht so einfach los.

Prinzipiell ist das alles kein Problem, muss alles E-Zeichen haben und gut. Es gibt genug Leute die sich irgendwelche Fabrikatsfremden Lampen einbauen, da wird etwas gespenglert und dann geht das. Das wird auch nicht eingetragen, dafür sind die Prüfzeichen da und wenn die "echt" sind ist alles ok.

Vorher nachfragen wäre trotzdem eine gute Idee, dann hat man aktuelle Infos.
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PowerAM
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Re: Zweiter Rückfahrscheinwerfer

Beitrag von PowerAM »

Kann es sein, dass die abgebildete Lampentype in der 16 W-Version verbaut ist? Die hatte mein Japaner auch - zweimal und schon ziemlich schwarz. Ich tauschte sie gegen 21 W-Versionen. Seither ist hinter dem Fahrzeug auch etwas zu erahnen. Angesichts der eher kurzen Einschaltdauer denke ich, dass thermische Probleme auch in kleinen Leuchten nicht auftreten. Man muss die ja nicht stundenlang im Stand strahlen lassen.

Die Dinger habe ich mir aus Taiwan in der 10er-Schachtel schicken lassen. Schreib' mir, wenn du zwei davon haben willst!
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ESDKittel
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Re: Zweiter Rückfahrscheinwerfer

Beitrag von ESDKittel »

Für temporär mehr Licht beim Rückwärtsfahren:
Ganz leicht auf die Bremse treten oder NSL einschalten, ist zwar rot aber hell...
Martin
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Re: Zweiter Rückfahrscheinwerfer

Beitrag von Martin »

Danke für eure Antworten! Werde wie vorgeschlagen "den Tüv selbst" ansprechen. Eine 16W Glassockellampe hab ich nicht, sondern eine "normale" 15mm Bajonett 21W weiß.

Hatte überlegt, den roten Außenring eines britischen RFL als NSL umzubauen. Aber das hat dann bestimmt keine Zulassung, deshalb stehts nicht zur Debatte.

Ist hinter der Stoßstange des 5er Golf eigentlich noch etwas Platz für so eine versenkte NSL?

Schönen Abend
Martin
xanakind
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Re: Zweiter Rückfahrscheinwerfer

Beitrag von xanakind »

Genau das Problem hatte ich auch.
Zumal ich im Winter hinten getönte Scheiben habe.
ALso: Mehr Licht!
licht.jpg
Ursprünglich waren die Rückleuchten links / rechts in den Kotflügeln und das Reserverad in der Mitte.
Irgendwann hat man das Reserverad weiter nach rechts gesetzt um die Scharniere zu entlasten.
Darauf hin mussten die Rückleuchten nach unten in die Stossstange wandern, weil man das rechte Rücklicht schlechter sehen kann, wenn man links steht.

Ich hab mir also einfach die seitlichen Rücklichter besorgt.
Dann die Blindkappen raus und die "echten" Leuchten eingebaut :D
Der TÜV hat anfangs tatsächlich rumgemault, weil ich ja nun 4 Blinker und 4 Bremslichter habe habe :roll:
Der hat dann sogar mit ner Lampe in die Rückleuchten geleuchtet um zu gucken, ob die einzelnen Kammern getrennt sind..... :roll:

Ich hab dann mit "meine Sicherheit! die unteren Lampen werden schnell dreckig und ich werde besser gesehen!" argumentiert und dann gab der ruhe.

Zusätzlich hab ich noch eine Rückfahrkamera an die Hecktür geschraubt.
Was ich anfangs nur als tolle Spielerei betrachtet habe, möchte ich heute nicht mehr missen. Ohne scheiss!
Ich werde jedes mal wahnsinnig, wenn ich mit dem grossen Firmencaddy irgendwo einparken muss. Die Kiste hat noch nichtmal einen Rückfahrpiepser.
Martin
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Re: Zweiter Rückfahrscheinwerfer

Beitrag von Martin »

Das sieht super aus!
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Durango
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Re: Zweiter Rückfahrscheinwerfer

Beitrag von Durango »

Hi Martin, dieses Rückfahrlicht beim Golf 5 ist ein Witz ! Auch wenn es nur aus einer Ecke strahlt, häte der Lichttechniker eine Ausleuchtung für die gesamte Fahrzeugbreite erreichen können.

Lass die NSL wo sie ist, und klemm unter die Kante der Heckschürze einen Rückfahrscheinwerfer mit E-Zeichen. Im LKW oder Anhänger-Zubehörläden findet man passend.
Die Tricks mit NSL an oder Bremse anticken beim Rückwärtsfahren habe ich schon probiert. Es hilft nicht viel.

Die Beschaffenheit eines Fahrzeugs regelt die Straßenverkehrszulasungsordnung ( StVZO).
$52: Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
In der Urschrift von 1960 sieht die Welt noch heil aus.

Selber leuchte dann lieber mit einer kräftigen LedLenser p17 nach hinten, um keinen Schaden anzurichten. :-)

73 Manfred
doofi
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Re: Zweiter Rückfahrscheinwerfer

Beitrag von doofi »

Vielleicht mal in den H3lla-Katalog gucken. Da gibts mittlerweile richtig coole kleine unauffällige LED-Rückfahrscheinwerfer. Die sind auch nicht wirklich teuer. Und die machen mega-Licht.
Manu
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Re: Zweiter Rückfahrscheinwerfer

Beitrag von Manu »

xanakind hat geschrieben: Zusätzlich hab ich noch eine Rückfahrkamera an die Hecktür geschraubt.
Was ich anfangs nur als tolle Spielerei betrachtet habe, möchte ich heute nicht mehr missen. Ohne scheiss!
Was hast du denn da für eine genommen, was hast du gezahlt und wie zufrieden bist du?
Das würde mich interessieren, weil ich mir auch gerne sowas einbauen würde.
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uxlaxel
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Re: Zweiter Rückfahrscheinwerfer

Beitrag von uxlaxel »

was spricht gegen einen nebelscheinwerfer, versenkt in unter der stoßstange / in der schürze, als zusatzlicht? bei LKWs sieht man das sehr sehr oft und die müssen ja auch alle durch den TÜV.
sowas in der art, halt etwas unauffällig aber dennoch kräftig. den strom dafür kannst du dir ja mittels relais aus der stromversorgung für den anhänger (liegt bestimmt bei VW auch schon bis hinten) ziehen.

lg axel
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xoexlepox
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Re: Zweiter Rückfahrscheinwerfer

Beitrag von xoexlepox »

Ich habe vor Jahren mal eine "Kennzeichenbeleuchtung mit Rückfahrkamera" für einen Kollegen umgebaut: Kamera raus, dafür eine 2-3W LED in ähnlicher Form rein. Da reichte ein zusätzliches Stück Kupferblech als zusätzlicher Kühlkörper und eine Konstantstromquelle. Vor Allem: Absolut unauffällig, das Ding, und macht angeblich genügend Licht. Für den Termin bei den Dampfkesselprüfern könnte man das Teil notfalls abklemmen ;)
xanakind
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Re: Zweiter Rückfahrscheinwerfer

Beitrag von xanakind »

Manu hat geschrieben:
Was hast du denn da für eine genommen, was hast du gezahlt und wie zufrieden bist du?
Das würde mich interessieren, weil ich mir auch gerne sowas einbauen würde.
Kamera ist irgend eine Einfache aus dem eBay. Rundes Metallgehäuse, IR LED´s im Inneren und Wasserdicht. etwa 25€
ALs Bildschirm habe ich einen 7" LED Monitor von Pollin verwurstet. etwa 50€
Diesen habe ich vom Gehäuse befreit und in die Sonnenblende eingebaut.
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Nicki
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Re: Zweiter Rückfahrscheinwerfer

Beitrag von Nicki »

Captain Einsicht hat geschrieben: im falle eines Unfalls kein Versicherungsschutz.
Wurde mir anders beigebracht.
Die Haftpflicht zahlt so gut wie immer für geschädigte Dritte, sie kann dich höchstens in Regress nehmen.
Die Obergrenze für Regressansprüche soll Versicherungsnehmer davor schützen, durch eine Verfehlung ohne verbrecherische Absicht in existenzielle und möglicherweise nicht mehr reparable Nöte zu geraten.
@Thema:
Wäre es nicht einfacher, ein zweites Rückfahrlicht unter den Stoßfänger zu setzen?
Bei meinem Auto habe ich schon mal überlegt, statt der Glühfunzel eine weiße LED-Leuchte einzusetzen.
Sollte nicht auffallen weil selten im öffentlichen Straßenverkehr genutzt und noch seltener kontrolliert.
Überhitzungsprobleme dürfte es bei den paar Sekunden auch nicht nennenswert geben.

Ich habe als Kamera den Nachbau (20€ inkl. Versand aus China) eines Zenec-Moduls (~100€), das an Stelle der Kennzeichenbeleuchtung eingeclipst wird.
Hat natürlich immer noch eine Leuchte, nur ist die der Kamera wegen etwas schmäler.
Wurde noch nicht bemängelt, allemal besser als Löcher zu bohren und sich so einen Pickel aufs Blech zu schrauben (wie sogar von manchen Herstellern vorgesehen, igitt).
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PowerAM
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Re: Zweiter Rückfahrscheinwerfer

Beitrag von PowerAM »

§ 52a StVZO - Rückfahrscheinwerfer.

(1) Der Rückfahrscheinwerfer ist eine Leuchte, die die Fahrbahn hinter und gegebenenfalls neben dem Fahrzeug ausleuchtet und anderen Verkehrsteilnehmern anzeigt, dass das Fahrzeug rückwärts fährt oder zu fahren beginnt.

(2) Kraftfahrzeuge müssen hinten mit einem oder zwei Rückfahrscheinwerfern für weißes Licht ausgerüstet sein. [...] Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.

[...]

(4) Rückfahrscheinwerfer dürfen nur bei eingelegtem Rückwärtsgang leuchten können, wenn die Einrichtung zum Anlassen oder Stillsetzen des Motors sich in der Stellung befindet, in der der Motor arbeiten kann. Ist eine der beiden Voraussetzungen nicht gegeben, so dürfen sie nicht eingeschaltet werden können oder eingeschaltet bleiben.

(5) Rückfahrscheinwerfer müssen, soweit nicht über eine Bauartgenehmigung eine andere Ausrichtung vorgeschrieben ist, so geneigt sein, dass sie die Fahrbahn auf nicht mehr als 10 m hinter der Leuchte beleuchten.
Beim Golf 5 (Limousine?) ist der untere Teil der Heckschuerze gewoehnlich als unlackiertes Plastikteil ausgefuehrt, das sich fuer den versenkten Einbau einer Leuchte anbieten wuerde. Vorher pruefen, ob der Platz dahinter fuer die ausgewaehlte Leuchte ausreicht. Von mittiger Anbringung (die durchaus zulaessig waere) wuerde ich absehen, wenn eine Anhaengerkupplung verbaut ist bzw. diese Option irgendwann mal relevant werden koennte. Allerdings waere bei der 13-poligen Anhaengersteckdose bei normgerechter Beschaltung auch eine fuer einen Rueckfahrscheinwerfer angesteuerte Leitung vorhanden, was den Installationsaufwand deutlich verringern koennte.
bastelheini
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Re: Zweiter Rückfahrscheinwerfer

Beitrag von bastelheini »

Weiß jemand, obs sone Kennzeichenbeleuchtungs-Reinclips-Kamera für den schmalen Taler iwo für den Peugeot 206 gibt? Allerdings Baujahr 2002...
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Nicki
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Re: Zweiter Rückfahrscheinwerfer

Beitrag von Nicki »

Gibts, nur dürften die günstigen einerseits funzelig sein und andererseits durch das vermutlich kaltweiße Licht die Rennleitung auf den Plan rufen.
http://www.ebay.de/sch/i.html?_from=R40 ... 5573.m1684
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PowerAM
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Re: Zweiter Rückfahrscheinwerfer

Beitrag von PowerAM »

Limousine und CC vom Peugeot 206 hatten ueber die gesamte Bauzeit die gleiche Kennzeichenleuchte, beim Kombi SW weiss ich es nicht. Allerdings zerbroeseln die im Alter gern, wenn man sie unfachmaennisch oeffnet oder es ihnen einfach zu kalt ist. Manchmal auch trotz bewusst vorsichtiger Behandlung. Die kleinen Loecher, die du seitlich siehst, sind zum Entriegeln. Ein Entriegelungsbuegel fuer Autoradios hatte sich als passend erwiesen. Falls du eine Kennzeichenleuchte zerbrichst, kaufe dir Ersatz niemals nicht in der Bucht. Alles, was du fuer eine gebrauchte Kennzeichenleuchte bezahlst, das ist zuviel! Je nach Marge des Haendlers kosten die Dinger neu zwischen 4 und 7 EUR, wobei eine nagelneue Gluehlampe bereits drin steckt. Kaufen kannst du sie uebrigens auch bei Citroen und FIAT, da markenuebergreifend einige Modelle die gleiche Kennzeichenleuchte verwendeten.

Universelle LED-Kennzeichenleuchten mit e-Pruefzeichen gibt es inzwischen, nur wird nichts ohne mehr oder weniger grossen Bastelaufwand passen. An den Leuchten selbst darfst du offiziell nicht herumfeilen, da du damit eine Veraenderung an der Leuchte vornimmst. Im Heckklappenblech wuerde ich wiederum ausgesprochen ungern feilen. Also...

In meinem 206, den ich bis zum Verkauf 2013 hatte, strahlten billige chinesische LEDs in passender Plastikform. Ich nahm damals welche mit einer 3-Chip-LED (Beispielbild), weil sie einen grossen Strahlwinkel besitzen. Bestell' dir wenigstens 'ne 10er-Tuete davon, denn nicht jedes Exemplar funktioniert bzw. funktioniert lange genug. Ich hatte Glueck, die Dinger hielten!

Derartiges Umbauten sind zwar an sich nicht zulaessig, geniessen erfahrungsgemaess aber inzwischen eine recht grosse Toleranz. Sie sollten nur weiss sein und ungefaehr die Helligkeit haben, die eine 5 W-Gluehlampe auch erreicht haette. Deshalb bin ich nie angehalten worden und es war auch dreimal kein Versagungsgrund fuer die Pruefplakette.
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Desinfector
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Re: Zweiter Rückfahrscheinwerfer

Beitrag von Desinfector »

bei zusätzlichem Relais an die Freilaufdiode denken.
könnte besser sein, evtl nimmt es das Steuergerät sonst übel.

sonst nen Transistor nehmen.
bastelheini
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Re: Zweiter Rückfahrscheinwerfer

Beitrag von bastelheini »

Hm ich kenn mich mit den Modellen nicht so aus....Bj. 2002 5-Türer... sonst nix :D

Die schreiben ja alle dazu "2008 - ", also scheint sich ja da nochmal was an den Leuchten geändert zu haben....:(
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PowerAM
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Re: Zweiter Rückfahrscheinwerfer

Beitrag von PowerAM »

Nein, hat es nicht. Der 206 ist 2008 ausgelaufen, wurde aber modifiziert als 206+ weiter gebaut. Die Heckklappe blieb gleich.

Es gibt uebrigens fuer den 206 passende Kennzeichenleuchten mit LEDs und Pruefzeichen. Musst du entscheiden, ob es dir den Preis wert ist. In der Bucht (Artikelnummer 151480255957) fand ich welche mit Pruefzeichen fuer ~18 EUR oder fuer ~14 - 15 EUR ohne Pruefzeichen. Vielleicht geht's noch billiger?!
radixdelta
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Re: Zweiter Rückfahrscheinwerfer

Beitrag von radixdelta »

Martin hat geschrieben:Was kann eigentlich passieren, wenn man ohne zugelassenes NSL rumfährt (hab ich eigentlich nicht vor)?
Meines erachtens: nix. Damit du von der Versicherung in Regress genommn werden kannst muss die unzulässige Änderung für den Unfall ursächlich sein oder die Höhe des Schadens beeinflusst haben. Wenn du nicht im Nebel <50m unterwegs bist spielt die nsl absolut keine Rolle. Das heißt natürlich nicht das die Versicherung das nicht versuchen könnte, aber das hat keine Aussicht auf Erfolg. Wenn dir natürlich bei dickster Suppe einer hinten drauf kachelt könntest du schon probleme bekommen.

Du kannst dir ohne Probleme eine nsl mit E-Zeichen vom Schrott holen und einbauen, das ist kein Problem. Ich glaube Peugeot hatte im 205 oder 206 einigermaßen schöne in der Stoßstange. Toyota beim Yaris auch.
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PowerAM
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Re: Zweiter Rückfahrscheinwerfer

Beitrag von PowerAM »

Der 206 hat sie mittig in der Heckschuerze. Ich haette sogar noch eine. Die ist allerdings nicht so einfach einzubauen. Ich wuerde sie aber abgeben, sofern Interesse besteht.
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uxlaxel
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Re: Zweiter Rückfahrscheinwerfer

Beitrag von uxlaxel »

radixdelta hat geschrieben:
Martin hat geschrieben:Was kann eigentlich passieren, wenn man ohne zugelassenes NSL rumfährt (hab ich eigentlich nicht vor)?
Meines erachtens: nix. Damit du von der Versicherung in Regress genommn werden kannst muss die unzulässige Änderung für den Unfall ursächlich sein oder die Höhe des Schadens beeinflusst haben. Wenn du nicht im Nebel <50m unterwegs bist spielt die nsl absolut keine Rolle. Das heißt natürlich nicht das die Versicherung das nicht versuchen könnte, aber das hat keine Aussicht auf Erfolg. Wenn dir natürlich bei dickster Suppe einer hinten drauf kachelt könntest du schon probleme bekommen.

Du kannst dir ohne Probleme eine nsl mit E-Zeichen vom Schrott holen und einbauen, das ist kein Problem. Ich glaube Peugeot hatte im 205 oder 206 einigermaßen schöne in der Stoßstange. Toyota beim Yaris auch.
anbauteile an fahrzeugen ab baujahr 2005 ohne E-kennzeichen führen wohl zum erlöschen der gesamten betriebserlaubnis des fahrzeuges. das kann im extremfall ein nachgerüstetes radio, funkgerät oder auch eine leuchte sein. je nach lust und laune wurden wegen solcher kleinigkeiten schon fahrzeuge an ort und stelle stillgelegt. die rennleitung ist manchmal sowas von unsportlich....
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Re: Zweiter Rückfahrscheinwerfer

Beitrag von Martin »

Werde das bei Gelegenheit mit dem Tüv abklären und was in die Stoßstange reinbauen. Entweder ne NSL oder zwei RFL (dann hätte ich drei :twisted: :twisted: :twisted: )

Freilaufdiode ist gut - wobei - muss im Auto nicht sogar "alles" verpolungsfest sein?! Dann eben eine Brücke. Evtl auch ne kleine Transistorstufe um die Defekterkennung zumindest für die originale Lampe nicht zu beeinflussen.
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PowerAM
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Re: Zweiter Rückfahrscheinwerfer

Beitrag von PowerAM »

§ 52a StVZO - Rückfahrscheinwerfer.

[...]

(2) Kraftfahrzeuge müssen hinten mit einem oder zwei Rückfahrscheinwerfern für weißes Licht ausgerüstet sein. [...]
Mit einem oder zwei. :twisted:

Ich wuerde einen zweiten Rueckfahrscheinwerfer nach unten setzen. Denn abgesehen von der auf 10 m begrenzten Ausleuchtweite ist die Einhaltung weiterer Anbauabmessungen nicht vorgeschrieben. Das sieht bei der Nebelschlussleuchte ganz anders aus!
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Desinfector
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Re: Zweiter Rückfahrscheinwerfer

Beitrag von Desinfector »

aber nicht 3. :mrgreen:
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ferdimh
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Re: Zweiter Rückfahrscheinwerfer

Beitrag von ferdimh »

@Freilaufdiode:
Ein RC-Glied parallel (1µF ,100 Ohm) oder ein einfaches "scheiß drauf" tuts in der Regel auch, da Steuergeräte eigentlich immer Freilaufdioden eingebaut haben.
Aber verpolungsfest muss da nichts sein, übliche Geräte haben immer eine "Idiotendiode" von + nach - drin.
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Lore
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Re: Zweiter Rückfahrscheinwerfer

Beitrag von Lore »

Hallo.
da ich in meiner Carina auch getönte Scheiben habe, ist mir der Rückfahrscheinwerfer (RFS) auch viel zu dunkel.
da kam mir gerade spontan eine Idee:
könnte man nicht einfach eine H4 Lampe (ca. 50 WATT) aus dem vorderen Scheinwerfer auf einen abgebrochenen, umgefrickelten Sockel einer 20Watt Leuchte aus dem RFS für hinten, irgendwie drauflöten und festheißkleben und vergussmassen.

das ganze leuchtet doch eh nur ein paar Sekunden,


da dürfte doch nichts passieren oder ?

OK - vorm tüv kann man ja schnell wieder wechseln...

oder ist eine LED doch besser? aber bestimmt aufwendiger zu basteln.?


Gruß
Lore
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PowerAM
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Re: Zweiter Rückfahrscheinwerfer

Beitrag von PowerAM »

Halogen wird ganz schnell (zu) heiss. Es gibt mit gleicher Bajonettfassung Halogenausfuehrungen mit gleicher Leistung, die man ggf. nehmen koennte.

B. t. w.: Zum Einparken kann man sich den idealerweise elektrisch verstellbaren rechten Aussenspiegel zur Hilfe nehmen. Wenn man das rechte Hinterrad sieht...
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Sven
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Re: Zweiter Rückfahrscheinwerfer

Beitrag von Sven »

Wenn ich ihn unsichtbar montiert bekäme, würde ich glatt mal einen IR Rückfahrscheinwerfer montieren. Das Kamerabild ist bei Nacht doch recht grieselig.
Das größte Problem wird die unscheinbare Montage werden. Ich will die Optik des Autos nicht verschandeln (Ja, da bin ich durchaus etwas eitel und pingelig)
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RMK
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Re: Zweiter Rückfahrscheinwerfer

Beitrag von RMK »

bau eine Handvoll IR-Dioden in den Kennzeichenhalter.
das solte minimalauffällig durchführbar sein...
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Bastelbruder
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Re: Zweiter Rückfahrscheinwerfer

Beitrag von Bastelbruder »

Ich würde erstmal nachsehen ob sich da hinten irgendwelche IR-transparenten Bauteile befinden. Vielleicht auch die Ränder der Originalbeleuchtung, hinter die man eine SMD-Lichterkette anbringt. Oder am Rand der Heckscheibe. Oder als schwarzglänzende (einige totalschwarze Kunststoffe sind IR-transparent) Zierleiste getarnt.

Vom Kennzeichenhalter würde ich großen Abstand bewahren, sowas wird von der Neidfraktion immer gleich als Vorsatz gewertet.

50W-Halo - warum nicht einen originalen Halo-Nebel-(Rückfahr)scheinwerfer montieren? Selbstverständlich mit Zusatzschalter und nur bei eingelegtem Rückwärtsgang. Das könnte sogar Dampfkesselkonform sein.
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