

Das Teil hat etwa 49x14x12cm Außenmaße und ist selbstverständlich leer. Trotzdem könnte es zu dummen Situationen kommen, falls das Ding bei einer "allgemeinen Verkehrskontrolle" auf dem Rücksitz liegend entdeckt wird

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Hier geht es zwar nur um ein Behältnis, aber man sollte die Deklaration "ÜB" im Zusammenhang mit Waffen und Munition nicht verharmlosen. ÜB ist ja auch scharfe Munition, nur eben zu Übungs-/Darstellungszwecken. Das heißt es wird etwas gezündet und es fliegt etwas davon, um es mal vereinfacht auszudrücken. Es gab auch (blaue) Übungsmunition für Handwaffen (z.B. G3), wo von einer Art Platzpatrone der vordere Teil als "Geschoß" diente, um Treffer anzuzeigen.