Power Con für Verlängerungskabel im Baugewerbe

Der chaotische Hauptfaden

Moderatoren: Heaterman, Finger, Sven, TDI, Marsupilami72, duese

Antworten
bulle
Beiträge: 1481
Registriert: Di 13. Aug 2013, 14:55

Power Con für Verlängerungskabel im Baugewerbe

Beitrag von bulle »

Hallo,
die Frage taucht bei meinem Kumpel auf. Er ist Dachdecker und braucht für Arbeiten auf dem Dach einen großen Winkelschleifer. Da das orig. Kabel nur kurz ist, muss ein Verläng erungskabel her.Wie das immer so ist, hakt auch hier (Murphi) diese zusätzliche Verbindung immer wieder mal an den unmöglichsten Stellen. :( Das ist erstens sehr ärgerlich, zudem kostets Zeit und Kraft, immer wieder hin und her zu kraxeln, um das Kabel frei zu bekommen. Oder mann zuppelt feste dran, dann wird der Stecker aus ger Kupplung gezogen und man kann ganz vom Dach steigen, um das Kabel wieder zu holen. Meine Idee, an die Flex ein 25 m langes Kabel zu schrauben, stößt wohl bei der BG auf Widerspruch. (Stichwort: Solltrennstelle). Da kam mir Zabex mit seiner Kabelosen Geschichte in den Sinn, nach einigem Hin und her bin auch dann auf das hier gestoßen:http://www.neutrik.de/de-de/powercon/po ... verbinder/.

Was meint ihr dazu? Taugt das für das rauhe Umfeld "Bau" , reicht IP65 für Feuchteschutz oder nicht?

Klaus
xanakind
Beiträge: 12537
Registriert: So 11. Aug 2013, 21:55

Re: Power Con für Verlängerungskabel im Baugewerbe

Beitrag von xanakind »

Also zumindest im Veranstaltungsbereich ist Powercon ziemlich haltbar.
Ich habe wirklich _sehr_ selten defekte Stecker & Buchsen.
Und wir vermieten das Zeug--> wird nicht gerade geschont.

Dass man eine offene Buchse nicht in´s Wasser hängen darf, sollte aber klar sein.
Aber sonst hätte ich da keine Bauchschmerzen.
Da ist sogar das heiss geliebte VDE Zeichen drauf! :D
Lukas94
Beiträge: 820
Registriert: Di 13. Aug 2013, 21:34

Re: Power Con für Verlängerungskabel im Baugewerbe

Beitrag von Lukas94 »

Fürs Baugewerbe ist IP 44 und Leitungstyp H07RN-F (schwere Gummischlauchleitung) gefordert, passt also.
Und gerade bei Dacharbeiten macht es wirklich Sinn, das ungewollte auseinanderziehen zu verhindern. Als Notlösung hab ich sowas auch schon mit Panzerband gemacht, aber ich bin ja auch vergleichsweise selten auf dem Dach unterwegs.
Benutzeravatar
uxlaxel
Beiträge: 14429
Registriert: So 11. Aug 2013, 22:05
Wohnort: Jena (Thüringen)
Kontaktdaten:

Re: Power Con für Verlängerungskabel im Baugewerbe

Beitrag von uxlaxel »

powercon dürfte dennoch nicht auf dem bau zulässig sein, denn meines wissens sind nur steckverbindungen des typs "schuko" und "cee" zugelassen. das sollte man erst einmal prüfen. lg axel
p.s. gebt mal bitte rückmeldung, ob die vielleicht doch zulässig sind und wo man das ggf. nachlesen kann.
Censer
Beiträge: 610
Registriert: Di 18. Feb 2014, 03:36

Re: Power Con für Verlängerungskabel im Baugewerbe

Beitrag von Censer »

Wenn nur Schuko zugelassen ist, nimm Schuko Druckwasserdicht. also entweder die alten Bakelit-teile aus Bundeswehrbeständen (ebay ist voll davon) oder neue, ABL und Mennekes produzieren die noch, Stichwort "schuko DWD". Die halten einiges aus (vor allem 16A Dauerstrom) und die Überwurfmutter sichert gegen unbeabsichtigtes Ausstecken. :mrgreen:
Mechanix
Beiträge: 358
Registriert: Mo 18. Jan 2016, 16:08
Wohnort: östl. Ruhrgebiet

Re: Power Con für Verlängerungskabel im Baugewerbe

Beitrag von Mechanix »

Gegen ausstecken beim dran ziehen hilft sowas Bild
Klar ists das dann noch dicker und man bleibt eher mal hängen, aber ich gehe mal davon aus das da beim verklemmen nicht wie ein bekloppter gezerrt wird.
Edith sagt: Klappt natürlich nur bei ähnlich starren Kabeln gut, weil sich sonst die Schlaufe ungleichmäßig zusammen zieht.
bulle
Beiträge: 1481
Registriert: Di 13. Aug 2013, 14:55

Re: Power Con für Verlängerungskabel im Baugewerbe

Beitrag von bulle »

Hallo und danke für euer Interesse.
Also gefunden von der BG habe ich das: http://www.bgbau-medien.de/bausteine/b_171/b_171.htm und das:http://www.bgbau-medien.de/bausteine/b_172/b_172.htm
Da steht nur was von CEE 5 polig und 2polig mit Schutzleiter, Schuko wird nicht erwähnt. Letzteres Kriterium erfüllt doch die verlinkte Steckerart.

Aber ich bin nun kein Sicherheitsexperte.
Benutzeravatar
UMdih
Beiträge: 235
Registriert: Di 13. Aug 2013, 17:13

Re: Power Con für Verlängerungskabel im Baugewerbe

Beitrag von UMdih »

Die normalen einfachen PowerCon dürfen, soweit ich weiss, doch garnicht unter Last bzw. unter Spannung gesteckt/getrennt werden oder?
Ich glaube lediglich der verbesserte Nachfolger PowerCon TRUE1 darf unter Spannung getrennt/gesteckt werden. Aber ich bin auch kein
Sicherheitsfachmann :D :D :D

P.S: Wikipedia meint das:
"Der Erdkontakt (Schutzleiter) ist nicht vorauseilend konstruiert. Verbindungen dürfen daher nur hergestellt und gelöst werden, wenn keine Seite unter Spannung steht.
PowerCon kann und darf deswegen auch nicht für Wanddosen eines Hausnetzes verwendet werden. Die Weiterentwicklung powerCon TRUE1 (siehe unten) erfüllt jedoch
die Anforderungen und darf somit auch unter Last gesteckt werden"


und das auch noch:
"PowerCON TRUE1 ist eine verriegelbare Steckvorrichtung (d. h., sie darf unter Last und Spannung gesteckt werden) bis 16 Ampere Strombelastbarkeit. Als Ausführung gibt
es sowohl Kabelstecker und -buchsen wie auch Einbaustecker und -buchsen. Die neue Generation NAC3MX-W und NAC3FX-W hat einen gelben Gummidichtungsring und die
Kabeleinlasstülle besteht aus gelbem Gummi, anstatt Schlitzschrauben werden Torx-8-Schrauben verwendet. Neben der NPFK-X-Y-Z-Version haben diese jetzt auch IP65-Schutz.
Dieser IP65-Schutz gilt nur für den gesteckten Zustand"
ando
Beiträge: 2623
Registriert: Sa 31. Aug 2013, 23:30

Re: Power Con für Verlängerungskabel im Baugewerbe

Beitrag von ando »

Moin,

ich würd zur einfacheit erstmal so ne rote Steckerbox probieren.

Die kost schmales Geld , verhindert das ausstecken und ist rundlich... da bleibt man schomma weniger hängen un dmuss nix umbauen.

...ich muss jez kein link reinstellen, oder-- einfach steckerbox gugeln.

Ando
Benutzeravatar
Roehricht
Beiträge: 6594
Registriert: Di 13. Aug 2013, 04:00
Wohnort: 25474 Hasloh

Re: Power Con für Verlängerungskabel im Baugewerbe

Beitrag von Roehricht »

Hallo,

Powercon ist sehr gut aber hat den Nachteil das man ständig einen Adapter dabei haben muss um die Flex überall zu benutzen. Ich würde mit 6m kabel an der Flex /Bohrmaschine kein Problem haben. Wenn son BG Fatzke kommt kannst du ihm ja mal anbieten mite ner Flex und ner Kabeltrommel auf die Leiter zu steigen um damit dan zu arbeiten. Die Unfallgefahr mit ner Kabeltrommel auf der Leiter ist doch deutlich grösser.

Cekon blau benutze ich auch viel aber an Werkzeugen ist und bleibt Schuko wegen schon genannten Grund.

73
Wolfgang
berlinerbaer
Beiträge: 1062
Registriert: Di 22. Aug 2017, 05:19
Wohnort: Berlin

Re: Power Con für Verlängerungskabel im Baugewerbe

Beitrag von berlinerbaer »

Wobei natürlich im wirklichen Leben™ niemand, der noch einigermaße nüchtern ist, unter Last eine Flex einstöpselt und das schmale Stecker-Profil gerade aufm Dach extrem problemvermeidend ist.

Was von der Lebenswirklichkeit komplett entkoppelte Vorschriften dazu meinen und wie man damit umgeht, ist aber nochmal eine komplett andere Baustelle.

Bei allem Verständnis für segensreiche Unfallverhütungs-Vorschriften würde den Machern solcher Regeln ein wenig Bodenkontakt sicher guttun, um brilliante Praxislösungen nicht durch ihre massive Ignoranz auszubremsen.
ando
Beiträge: 2623
Registriert: Sa 31. Aug 2013, 23:30

Re: Power Con für Verlängerungskabel im Baugewerbe

Beitrag von ando »

Vernunft - zählt leider bei Gesetzen und Verordnungen nicht!

Sehr schade, darüber könnte ich jedentag weinen!

Ando
unlock
Beiträge: 632
Registriert: Sa 31. Dez 2016, 20:21

Re: Power Con für Verlängerungskabel im Baugewerbe

Beitrag von unlock »

Das einstecken ist für die Steckverbindung nicht so kritisch,eher das abstecken unter induktiver Last,was der Powercon true 1 anscheinend erfüllt.
Einziges no go ist die Ausführung mit Schutzleiter an einem schutzisoliertem Gerät! :mrgreen:
duese
Beiträge: 6059
Registriert: So 11. Aug 2013, 17:56

Re: Power Con für Verlängerungskabel im Baugewerbe

Beitrag von duese »

unlock hat geschrieben:Einziges no go ist die Ausführung mit Schutzleiter an einem schutzisoliertem Gerät! :mrgreen:
Wo ist da das Problem? Zweiadrige Leitung ab Stecker und fertig. Sonst dürfte man ja auch keinen kaputten angespritzten Konturenstecker durch einen schraubbaren Schukostecker ersetzen.

Auch dreiadrig bis ins Gerät dachte ich ist kein Problem solange der Schutzleiter im Stecker angeschlossen und im Gerät isoliert ist. ich lass mich aber auch gerne beleheren...
bulle
Beiträge: 1481
Registriert: Di 13. Aug 2013, 14:55

Re: Power Con für Verlängerungskabel im Baugewerbe

Beitrag von bulle »

Hallo,
ich verstehe jetzt die Diskusion um den Schutzleiter nicht. Der Kabeltyp ist doch von der BG vorgeschrieben und der Schutzleiter auch.
Die verlinkte Steckverbindung kann 3 polig und darf lt. DaBla auch unter Last getrennt werden.

Weiss jemand, ob diese Geschichte, das ein Kabel an einer Maschine nur eine bestimmte Länge haben darf, stimmt?
Zu meiner Zei,t als ich noch selber auf dem Bau tätig war, habe ich alle Maschinen mit 10 m Kabel versehen, um größtmögliche Bewegungsfreiheit zu haben.
Die Gewerbeaufsicht hat nie was gesagt, aber diese Angst vor dem "Erwischtwerden" war immer da
Virtex7
Beiträge: 2374
Registriert: Di 13. Aug 2013, 21:50
Wohnort: Erlangen

Re: Power Con für Verlängerungskabel im Baugewerbe

Beitrag von Virtex7 »

powercon True1 verwende ich an den Gartengeräten, funktioniert einwandfrei.

zu dem Thema Schutzleiter: meines Wissens nach hat das nichts mit dem Kabel zu tun, ob ein Gerät SK1 oder SK2 (doppelte isolierung / Schutzisolierung) ist, sondern nur mit dem GERÄT an sich.

bei der Messung nach BGV-AU (frühers BGV A3) kann es zu Irritationen kommen, wenn ein Gerät einen Stecker mit Schutzleiter hat, aber nichts angeschlossen ist, weil manche Testgeräte (z.b. Gossen Secutest) am Vorhandensein des PE-Kontakts im Stecker entscheiden ob das Gerät nach SK1 oder SK2 geprüft wird.

Das kann man natürlich auch auf Manuell stellen und dann korrekt prüfen....

Kabel: natürlich muss sichergestellt sein, dass der PE im Gerät keinen Isolierfehler erzeugen kann, also im (SK2)-Gerät abschneiden oder isolieren und gegen Erschütterung sichern.
Ob man jetzt den PE im Stecker anschließen muss, weiß ich leider nicht, ich würde es aus Sicherheitsgründen (gequetschtes Kabel -> FI fliegt raus) allerdings immer machen.

Und Einstecken unter kapazitiver Last ist genauso schädlich wie AB bei induktiver... True1 ist dafür zugelassen und fertig :D
unlock
Beiträge: 632
Registriert: Sa 31. Dez 2016, 20:21

Re: Power Con für Verlängerungskabel im Baugewerbe

Beitrag von unlock »

duese hat geschrieben:
Wo ist da das Problem?
Klar,für Zuhause machen das warscheinlich viele,aber da wird ja auch nicht geprüft :mrgreen: und deswegen ist das auch erlaubt :lol:

Betreff Powercon "blau"und"grau"entspricht dieser Text aus Wiki nicht der Warheit:
Der Erdkontakt (Schutzleiter) ist nicht vorauseilend konstruiert
Die Verbindung des Schutzkontakt wird schon nach den ersten mm beim einstecken hergestellt,und die Leiter werden erst nach Drehung verbunden.
Benutzeravatar
uxlaxel
Beiträge: 14429
Registriert: So 11. Aug 2013, 22:05
Wohnort: Jena (Thüringen)
Kontaktdaten:

Re: Power Con für Verlängerungskabel im Baugewerbe

Beitrag von uxlaxel »

ando hat geschrieben:Vernunft - zählt leider bei Gesetzen und Verordnungen nicht!

Sehr schade, darüber könnte ich jedentag weinen!

Ando
Die Gesetze und Verordnungen sind leider allesamt nur erlassen worden, weil ständig jemand die Vernunft zuhause vegessen hat. Genau aus diesem Grund muss die fehlbedienbarkeit durch Laien ausgeschlossen werden können. Eine Diskussion darüber ist hier aber unpassend. Es zählen den Vorschriften der BG, VDE usw., zuhause können wir machen was wir wollen.
radixdelta
Beiträge: 2331
Registriert: So 11. Aug 2013, 20:25
Wohnort: Nord-Ost-Westfalen

Re: Power Con für Verlängerungskabel im Baugewerbe

Beitrag von radixdelta »

Ich glaube die Idee ist nicht das ausstecken zu verhindern, sondern möglichst ein Steckerfreies Kabel vom Gerät bis zur Kabeltrommel am Boden zu erhalten, weil Stecker jeder Art sich ständig überall verfangen und verhaken. Ein Stecker sehr nah am Gerät würde das Problem lösen, die druckwasserdichten Schuko sind dazu aber zu klobig, finde ich.

Wenn man dem BG-Typen erzählt man will mit der großen Flex auf der Leiter arbeiten dann schlägt der lang hin. Das sollte man ihm besser nicht erzählen ;)
Henning
Beiträge: 1589
Registriert: So 11. Aug 2013, 23:38

Re: Power Con für Verlängerungskabel im Baugewerbe

Beitrag von Henning »

Habe nicht alles gelesen, bitte den Unterschied zwischen SteckVORRICHTUNG und SteckVERBINDUNG googeln, damit erübrigt sich das meiste.

Gruß
bulle
Beiträge: 1481
Registriert: Di 13. Aug 2013, 14:55

Re: Power Con für Verlängerungskabel im Baugewerbe

Beitrag von bulle »

So, nun habe ich mal soń BG Menschen angemailt. Mal sehen ob und was er so sagt. Das einfachste wäre ja nun eine Leitung von der Flex direkt (12 m) zur Kabeltrommel
Ich melde mich

MfG
Klaus
Benutzeravatar
uxlaxel
Beiträge: 14429
Registriert: So 11. Aug 2013, 22:05
Wohnort: Jena (Thüringen)
Kontaktdaten:

Re: Power Con für Verlängerungskabel im Baugewerbe

Beitrag von uxlaxel »

12m Anschlußleitung istan Handgeräten definitiv unzulässig. 2,6m bzw. 5m sind die Grenzen, das hängt von der Art der Geräte ab. Die Powercon haben kein „Hammersymbol“, deshalb würden sie bei mir durch den Test fallen.
winnman
Beiträge: 1194
Registriert: Fr 18. Jul 2014, 10:15

Re: Power Con für Verlängerungskabel im Baugewerbe

Beitrag von winnman »

Würde da einen anderen Weg vorschlagen:

egal welche Steckverbindung, die kann immer irgendwo hängen bleiben.

Was spricht dagegen die Schuko Steckverbindung am Körper zu befestigen wenn die arbeiten einen laufenden Ortswechsel erforderlich machen?
Oder das Kabel der Flex extrem zu verkürzen (0,5m) so dass die mittels "Kableknoten" gesicherte Verbindung nirgends hängen bleibt.
bulle
Beiträge: 1481
Registriert: Di 13. Aug 2013, 14:55

Re: Power Con für Verlängerungskabel im Baugewerbe

Beitrag von bulle »

uxlaxel hat geschrieben:12m Anschlußleitung istan Handgeräten definitiv unzulässig. 2,6m bzw. 5m sind die Grenzen, das hängt von der Art der Geräte ab. Die Powercon haben kein „Hammersymbol“, deshalb würden sie bei mir durch den Test fallen.
Hallo Axel, arbeitest du in der Arbeitssicherheit und prüfst Elektrogeräte? Woher kommt denn die Aussage mit den 2,6m und 5 m.


Hallo Winman,
ja diese Lösung mit dem Kabelkürzen ist auch eine gute Option, die ich noch im Auge behalten werde.
xanakind
Beiträge: 12537
Registriert: So 11. Aug 2013, 21:55

Re: Power Con für Verlängerungskabel im Baugewerbe

Beitrag von xanakind »

Ja, das ist es ja eben.
Diese Verordnungen und Vorschriften stehen garantiert in der VDE.
Das kann also ganz einfach jeder schnell nachsehen.

Wenn jemand mal einen Link einstellt, indem mal handfeste Verordnungen und Vorschriften stehen, glaube ich das alles auch.
"ich glaube"
"ich vermute"
"sehr wahrscheinlich"
zählt nicht! :D
Benutzeravatar
Chemnitzsurfer
Beiträge: 7811
Registriert: So 11. Aug 2013, 14:10
Wohnort: Chemnitz (OT Hutholz)
Kontaktdaten:

Re: Power Con für Verlängerungskabel im Baugewerbe

Beitrag von Chemnitzsurfer »

In der BGI 600 "Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbedingungen"
http://etf.bgetem.de/htdocs/r30/vc_shop ... 6-2012.pdf


sowie der BGI 594
Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgi594.pdf

Hab ich jetzt nur gelesen, das bis 4m mind. H05RN-F und darüber 7RN-F gefordert ist ( bei Handlampen 5m) und das die Betriebsmittel den mechanischen Belastungen gewachsen sein muss.
Ich kann ja mal ne Mail an den Elektropraktiker (Zeitschrift) schicken, die haben da recht Kompetente aUTOREN
Benutzeravatar
uxlaxel
Beiträge: 14429
Registriert: So 11. Aug 2013, 22:05
Wohnort: Jena (Thüringen)
Kontaktdaten:

Re: Power Con für Verlängerungskabel im Baugewerbe

Beitrag von uxlaxel »

ok, seit 1996 haben sich paart kleinigkeiten geändert. seite 10 sagt alles. danke für den link.
bulle hat geschrieben: Hallo Axel, arbeitest du in der Arbeitssicherheit und prüfst Elektrogeräte? Woher kommt denn die Aussage mit den 2,6m und 5 m.
ja, ich überprüfe hin und wieder geräte, jedoch nicht mehr im baustellen- bzw. handwerklichem umfeld, daher muss ich mich da ggf. auch reinlesen. die 2,6m hatte ich mal in der lehre gehabt, scheint also überholt. auch sind die längen von verlängerungsleitungen und leitungsroller (ugs. kabeltrommel genannt) auch geändert worden. letztere durften in den 90ern noch 50m auf dem bau aufweisen und jetzt nur noch 40m bei 1,5mm2. die schleifenimpedanz an baustromanschlüssen muss auch so gestaltet sein, dass ein leitungsroller und daran eine verlängerung noch die abschaltbedingungen einhält (C16-automat)
größere längen müssen erhöhten querschnitt aufweisen.
Benutzeravatar
Chemnitzsurfer
Beiträge: 7811
Registriert: So 11. Aug 2013, 14:10
Wohnort: Chemnitz (OT Hutholz)
Kontaktdaten:

Re: Power Con für Verlängerungskabel im Baugewerbe

Beitrag von Chemnitzsurfer »

also bei Würth gibt es 10m Ersatzleitungen für deren Werkzeuge
https://eshop.wuerth.de/is-bin/INTERSHO ... egorypageA
könnte also erlaubt sein. die Mail an den EP ist übrigens raus, mal schauen ob da was herumkommt.
Benutzeravatar
uxlaxel
Beiträge: 14429
Registriert: So 11. Aug 2013, 22:05
Wohnort: Jena (Thüringen)
Kontaktdaten:

Re: Power Con für Verlängerungskabel im Baugewerbe

Beitrag von uxlaxel »

Chemnitzsurfer hat geschrieben:also bei Würth gibt es 10m Ersatzleitungen für deren Werkzeuge
https://eshop.wuerth.de/is-bin/INTERSHO ... egorypageA
könnte also erlaubt sein. die Mail an den EP ist übrigens raus, mal schauen ob da was herumkommt.
Die 10m-Leitung könnte im gewerblichen Bereich unter Umständen zulässig sein, also Werkstatt nicht auf'm Bau.
Ich hatte auch schon mal gesehen, dass die Fußbodenleger einen nagelneuen Staubsauger mit PVC-Anschlußltg. hatten. Durch Zufall kamen deren Chef und ich ins Gespräch und er hat sich dann an den Hersteller bzw. Händler gewandt und komischerweise wurde denen dann die Leitung gegen H07RN-F getauscht.
Wir hatten hier in der Firma eine 32er Kraftverlängerung von Würgh, nur 4mm2 und Steckverbinder von PCE dran! Die war wohl unverhältnismäßig teuer und wurde nur angeschafft, weil es mal ganz schnell gehen musste. Ich halte von Würgh nicht viel, das hatte meine Meinung wieder bestätigt.
xanakind
Beiträge: 12537
Registriert: So 11. Aug 2013, 21:55

Re: Power Con für Verlängerungskabel im Baugewerbe

Beitrag von xanakind »

Und genau diese Würth Spezial Steckverbinder (die ich übrigens garnicht mal so übel finde) haben auch kein Hammer Symbol.
Folglich sind alle Maschinen mit diesem austauschbaren Kabel auf Baustellen verboten.

So ganz glauben kann ich das nicht :)
bulle
Beiträge: 1481
Registriert: Di 13. Aug 2013, 14:55

Re: Power Con für Verlängerungskabel im Baugewerbe

Beitrag von bulle »

Das glaube ich auch nicht. Eine Fa. Würth die viele gewerbliche Kunden aus dem Bausektor hat würde speziell darauf hinweisen müssen, wenn dieses Kabel mit der Länge, nicht für den Bau zugelassen ist. Die damit nachzurüstende Maschine ist zwar nicht speziell für den Bau gedacht kann aber durchaus dort eingesetzt werden.
Ich habe gerade mal meinen Bohrhammer nachgeschaut, der mich 10 Jahre auf dem Bau begleitet hat, der hat weder am Gerät noch am Stecker dieses Hammerzeichen. Ausserdem hat mich die BG schon mehrfach mit dem Gerät im Einsatz gesehen,
Auch sagen die Vorschriften der BG nichts über Kabelängen im besonderen aus. Einzig die Kabelänge > 4,00 m spielt eine Rolle, bei der Typenbestimmung eines erlaubten Kabels. Die Regeln des VDE kenne ich allerdings nicht, ich stelle mir aber vor, das dort höchsten Kabelquerschnitt in Verbindung zu Kabelänge angegeben ist. Das macht natürlich auch Sinn, auf der Baustelle. Ich habe 1994 in der ehem. DDR (Ostseetherm Usedom Ahlbeck/ Heringsdorf) wie draussen ein Geländer zusammengeschweisst wurde und innen drin ,hinter der Tür ,die Kabeltrommel zu einem Klumpen blaus/ orangen Kunststoff zusammen schmolz. (Schlaue Monteure hatten das Kabel nicht abgerollt und die Thermosicherung gebrückt)

Warten wir mal, was die Fachleute sagen und wie deren Begründung ist.

mfg
Klaus
Virtex7
Beiträge: 2374
Registriert: Di 13. Aug 2013, 21:50
Wohnort: Erlangen

Re: Power Con für Verlängerungskabel im Baugewerbe

Beitrag von Virtex7 »

wenn mir jemand den exakten Namen des Dokuments sagt, beschaffe ich es und stelle es auch gern zur Verfügung....
(z.b. VDE normen)
Benutzeravatar
reutron
Beiträge: 1953
Registriert: Mo 12. Aug 2013, 19:58
Wohnort: Gottow
Kontaktdaten:

Re: Power Con für Verlängerungskabel im Baugewerbe

Beitrag von reutron »

Also meine große Flex auf Arbeit hat 4m Anschlußleitung H05RN-F länger dürfte sie nur werden wenn sie mindestens aus 1,5-H07RN-F wäre das regelt die BGI/GUV-I 5090. (steht irgendwo in den 70Seiten ;) )
Lukas94
Beiträge: 820
Registriert: Di 13. Aug 2013, 21:34

Re: Power Con für Verlängerungskabel im Baugewerbe

Beitrag von Lukas94 »

Meines Wissens nach gibt es keine Vorschrift, die mir direkt verbietet beispielsweise eine Flex mit einer 10m langen Anschlussleitung zu versehen. Allerdings müssen die Abschaltbedingungen im Fehlerfall erfüllt sein und der Spannungsfall muss sich im zulässigen Bereich bewegen. Meine ganzen Maschinen haben ausnahmslos Anschlussleitungen in 2,5mm², ebenso alles was ich so an Verlängerungen habe. Meine Leitungsroller haben max. 40m Länge. Bei großen Baustellen (=weiteren Strecken) ist es ohnehin von der DGUV vorgeschrieben, dass Baustrom-Unterverteiler gesetzt werden.
Benutzeravatar
everell
Beiträge: 62
Registriert: So 11. Aug 2013, 13:52
Wohnort: /home/everell

Re: Power Con für Verlängerungskabel im Baugewerbe

Beitrag von everell »

hi
Um das ursprüngliche Problem bei der Wurzel zu lösen, würde ich empfehlen folgendes Gerät einzusetzen:
Auswahl_071.png
Nie mehr Kabel-Gewirr und -Schäden. Wir haben den seit einem Jahr im Betrieb, ist absolut tauglich das Gerät.
Kosten: ich habe den für weniger als CHF1000.00 gesehen.
Gewicht: leichter als Kabel-gebunden
Leistung:
-Stahl-Träger sägen gleich schnell wie Kabel-gebundene Geräte
-Beton-Fugen schneiden mit Diamantblatt: 8cm tief, 8m mit 1 Akku

mfg Markus
Benutzeravatar
uxlaxel
Beiträge: 14429
Registriert: So 11. Aug 2013, 22:05
Wohnort: Jena (Thüringen)
Kontaktdaten:

Re: Power Con für Verlängerungskabel im Baugewerbe

Beitrag von uxlaxel »

Lukas94 hat geschrieben:Meines Wissens nach gibt es keine Vorschrift, die mir direkt verbietet beispielsweise eine Flex mit einer 10m langen Anschlussleitung zu versehen.
doch, das erste dokument, welches von chemnitzsurfer verlinkt wurde. seite 10.
Sir_Death
Beiträge: 3446
Registriert: Mo 11. Mai 2015, 22:36
Wohnort: südlich von Wien

Re: Power Con für Verlängerungskabel im Baugewerbe

Beitrag von Sir_Death »

uxlaxel hat geschrieben:
Lukas94 hat geschrieben:Meines Wissens nach gibt es keine Vorschrift, die mir direkt verbietet beispielsweise eine Flex mit einer 10m langen Anschlussleitung zu versehen.
doch, das erste dokument, welches von chemnitzsurfer verlinkt wurde. seite 10.

Ääääähm....
Das Dokument sagt aber etwas anderes:
Leitungen: H07RN-F oder H07BQ-F
Bis zu einer Leitungslänge von 4 m ist als Netzanschlussleitung für
handgeführte Elektrowerkzeuge auch H05RN-F oder H05BQ-F zulässig,.....
Das bedeutet: Es darf in H07RN-F oder H07BQ-F eine beliebig lange Leitung verwendet werden.
Nur wenn du H05RN-F oder H05BQ-F verwendest, darf diese nicht länger als 4m sein.
Oder verstehe ich da etwas komplett falsch?? - glaube nicht... :?
Mechanix
Beiträge: 358
Registriert: Mo 18. Jan 2016, 16:08
Wohnort: östl. Ruhrgebiet

Re: Power Con für Verlängerungskabel im Baugewerbe

Beitrag von Mechanix »

Das mit den 5 Metern max. kommt mir spanisch vor. Oder hat Festool das 7,5m Plug-it nur für fetischistische Heimwerker im Programm?
Benutzeravatar
Chemnitzsurfer
Beiträge: 7811
Registriert: So 11. Aug 2013, 14:10
Wohnort: Chemnitz (OT Hutholz)
Kontaktdaten:

Re: Power Con für Verlängerungskabel im Baugewerbe

Beitrag von Chemnitzsurfer »

Die 4m betrifft nur H05RN-F, ab 4m muss H07RN-F oder PUR-Leitung H07BQ-F oder im worst case NSSHÖU genutzt werden.

3.3.4 Handgeführte Elektrowerkzeuge Handgeführte Elektrowerkzeuge müssen mindestens der Schutzart IP 2X entsprechen und mit einer Netzanschlussleitung
vom Typ H07RN-F oder mindestens gleichwertiger Bauart (siehe Anhang 4) ausgestattet sein.
Bis zu einer Leitungslänge von 4 m ist als Netzanschlussleitung auch Typ H05RN-F oder eine mindestens gleichwertige Bauart zulässig, soweit nicht die Normenreihe VDE 0740 die Bauart H07RN-F fordert.
Wo bekommen wir jetzt die 0740 her?
Benutzeravatar
uxlaxel
Beiträge: 14429
Registriert: So 11. Aug 2013, 22:05
Wohnort: Jena (Thüringen)
Kontaktdaten:

Re: Power Con für Verlängerungskabel im Baugewerbe

Beitrag von uxlaxel »

zurück zur ursprünglichen frage. in angehängtem link wird immer wieder auf das "hammersymbol" verwiesen. ich weiß, dass es bei klappdeckelsteckdosen auch gefordert ist, welche man in einem baustromverteiler verbauen will.
http://www.bgbau-medien.de/html/pdf/bgi608.pdf

die fordernung nach einer begrenzten leitungslänge bei handgeräten scheint in der tat nicht mehr zu existieren. ich konnte mehrere foren- oder blogeinträge älterer zeit finden, wo "der alte meister auch gesagt hat, dass mehr als 5m unzulässig sei". das würde sich in der tat mit meiner falschinformation decken und somit hinfällig sein.

in den 90er jahren waren an leitungsrollern auch noch keine klappdeckelsteckdosen pflicht, ein gummipfropfen reichte aus. anfang der 90er waren sogar noch "normale" steckdosen zulässig, denn der kollege hatte eine ddr-ische "kabeltrommel" mit 50m h05rr-f 3g1 bewickelt und kam damit immer wieder durch die kontrollen. "ey das ist kein gummikabel - wegräumen" & "wieso - ist doch" war nicht nur ein mal. diese "trommel" war aber total praktisch beim verlegen von blitzableiter an 11-geschossern (vertikal), da sie deutlich leichter war, als alles andere. akkumaschinen kamen gerade erst auf den markt und waren schweineschwer (NiCd-akkus) und waren dauernd leer.
bulle
Beiträge: 1481
Registriert: Di 13. Aug 2013, 14:55

Re: Power Con für Verlängerungskabel im Baugewerbe

Beitrag von bulle »

Hallo,
es gibt eine Antwort eines BG Mannes:

Sehr geehrter Herr Robben,

es tut mir Leid, dass ich mich erst jetzt zurückmelde, aber unser Elektroexperte war bis gestern krank.

Zu Ihrer Frage:

Grundsätzlich wäre es "elektrisch" sicherlich kein Problem, wenn ein Elektriker hier ein längeres Kabel anmontiert, er führt ja schließlich auch die halbjährlichen Wartungen durch. Es müsste allerdings ein Verlängerungskabel des Typs H07 RN-F oder H07 BQ-F sein.
Kritisch ist allerdings, dass die Maschine als solches verändert wird. D.H. der Veränderer wird formell zum Hersteller und unterliegt somit der Produkthaftung.

Von daher gibt es eigentlich nur folgende Möglichkeiten:

- die Veränderung erfolgt nur mit Zustimmung des Herstellers

oder

- die Maschine bleibt wie sie ist.

Vielleicht gibt es ja auch fertige Maschinen von den Herstellern mit längeren Kabeln.

Sollten Ihrerseits noch Fragen sein, rufen Sie mich gern an.


Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing. Kay Schepers
Aufsichtsperson

BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Fachabteilung Prävention
Gebiet OWL / Niedersachsen-West
Hildesheimer Straße 309
30519 Hannover
Mobil: 0173 3916749
Fax: 0800 6686688-38337
Mail: Kay.Schepers@bgbau.de
Internet: www.bgbau.de

MFG
Klaus
radixdelta
Beiträge: 2331
Registriert: So 11. Aug 2013, 20:25
Wohnort: Nord-Ost-Westfalen

Re: Power Con für Verlängerungskabel im Baugewerbe

Beitrag von radixdelta »

Also die Sau mit der Produkthaftung wird immer mal wieder durch's Dorf getrieben, man wird aber nicht durch Änderungen Hersteller, das ist Quatsch. Um Hersteller zu werden muss man gewerblich herstellen und Inverkehr bringen. Allenfalls, wenn der Hersteller beweisen kann das ein Fehler aufgrund der Änderung aufgetreten ist, dann könnte er sich aus der Haftung winden. Da sind aber auch ordentliche Hürden gesetzt. Zudem Haftet der Hersteller auch für Teilprodukte ausdrücklich, was Maschine und Kabel dann wären.

Wenn ich aber ein Kabel durch ein anderes Ersetze werde ich nicht zum Hersteller, auch wenn das Kabel evtl. einen oder mehrere cm länger oder kürzer ist. Wäre ja analog zu einer Reparatur zu betrachten. Und wenn diese Reparatur Normgerecht, also mit dem richtigen Kabel, und durch eine Fachkraft durchgeführt wird, dann wird es auch schwer für den Hersteller aus der Produkthaftung zu kommen. Steht auch so in den Bedienungsanleitungen, das Reparaturen von Fachkräften durchgeführt werden sollen. Und im Zweifel war das andere Kabel natürlich kaputt, obwohl ich bezweifele daß das zu behaupten überhaupt nötig ist.
Antworten