die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Wenn das Irrenhaus überfordert ist

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xanakind
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die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von xanakind »

Eben bin ich über diesen Bericht gestolpert:
https://www.heise.de/news/Neu-in-2021-E ... 01671.html
Vorweg: Bitte hier NICHT über den Sinn dieser Verordnungen diskutieren und bitte auch kein EU-Bashing anfangen.
Ich selber denke mir meinen Teil und bitte euch das auch zu tun.
Hier gibt es ja einige, welche (selbstgebaute = Themenbezug) Fluggeräte besitzen und betreiben.
Ich habe ja auch meinen eigenbau Quadrocopter und habe bisher nur eine Versicherung bei der DMO und auch die Plakette mit meiner Adresse auf dem Fluggerät.
wirklich viel benutze ich ihn nicht, im Sommer halt manchmal im Feld ein paar Akkus leerfliegen oder mal ein paar Luftbilder von einem LostPlace machen.

Mich würde mal interessieren, wie ihr mit dieser neuen Regelung nun umgeht.

Ganz normal weitermachen, weil im schlimmsten Fall sowieso nur maximal XX€ Strafe drohen können?
Alles ganz offiziell anmelden, Führerschein machen, registrieren, genehmigen und zahlen?
Das ganze Gelumpe stumpf in die Tonne drücken, weil man sowieso immer eines auf den Deckel bekommen wird und sich das alles langsam garnicht mehr lohnt?

Ich persönlich tendiere aktuell zwischen Lösung 1&3 :?
Robby_DG0ROB
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von Robby_DG0ROB »

Das wird sicher sowieso demnächst alles wegen der Pandemie verboten, weil es ja nicht lebenswichtig ist.
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zauberkopf
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von zauberkopf »

Ich gebe zu bedenken, das Variante 2 auch persönlich ggf Vorteile hat.
Miraculix
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von Miraculix »

Wir haben eine die wir teils privat als auch einsatzmäßig fliegen. Die ist entsprechend versichert und hat bis dato Plakette.

Bislang galt ein Luftsportgeräte führer Schein als ausreichend. Sprich als Gleitschirm Pilot war da Alles kein Problem da Luftfrecht und Flugzonen dort genauso gelten.

Da unsere Drohne eine Kamera hat ist sie eh Regierungspflichtig.

Wir machen diesen neuen Schein jetzt Zeitnah einfach um Ärger aus dem Weg zu gehen.

Inwieweit wir noch diesen A2 machen wird sich zeigen.
Im Einsatzfall gelten eh andere Regeln mit Beobachter und Kennzeichnung, flugbuch und Einsatztagebuch. Und dort haben wir die auch schon sinnvoll einsetzen können. Zb. Zur luftansicht und Personenzählung. Vier Bilder später ist die blaue Kavallerie angerückt weil es absehbar war das es eskaliert.


Für den privat Anwender steht wohl nur der Schein zur Debatte, wobei ich da noch nirgends einen Preis gefunden hab, ich gehe aber davon aus das der sich im zweistelligen Bereich befindet für die Prüfung.

Und dann wird er halt alle fünf Jahre verlängert. Sehe ich jetzt nicht so das Problem. Die Prüfung kann ja beliebig oft wiederholt werden. Und MPC fragen sind jetzt nicht so schwer zu lösen für Leute wie uns...


Wenn ich damit irgendwo reinbretter und schaden oder Personenschäden verursache hab ich eh ein Problem. Egal ob mit oder ohne Schein. Das ist dann nur die Krone.


Der Führerschein ist ja auch schon lange so gestaltet, kostet aber mehr;)
sysconsol
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von sysconsol »

Xanakinds Drohne ist da ja doch schon spezieller - so mit Vogelschiss und Flamme :lol:

Die hier genutzte dienstliche Drohne für Messflüge an der Bausubstanz ist ohnehin anders zu handhaben.
Die fliegt über Wohngebieten und braucht damit noch ganz andere Erlaubnisse ;)
Der Pilot braucht auch schon deswegen "Führerschein" und Versicherung - und vor allem Erfahrung(!).
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Botanicman2000
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von Botanicman2000 »

Hallo
heisst Drohnenverordnung betrifft aber auch alle Modellflieger.
Wenn ich das richtig verstanden habe muss man sich ab dem 1.1.2021 Registrieren beim LBA
dann bekommt man eine Elektronische Identifikationsnummer .
Dies ist am Modell anzubringen. Aufkleber Kugelschreiber ode rähnliches. Diese muss auch nicht mehr feuerfest sein wie der Adressaufkleber bisher.
Alleine das ist schon schwachsinn.
Gut dann schreibe ich diese im Modell mit Kuli auf die Innenseite dr Motorhaube. Bei einem Crash ist da dann eh nichts zu finden :mrgreen:

Die Modellflugverbände registrieren die Mitglieder En Bloc die Mitglieder bekommen dann irgendwann eine Mail mit einem Link wo man dann die EID abrufen kann.

Welche Auflagen und nach welchen regeln man dann noch Fliegen darf ist ja noch gar nicht festgelegt, da wird sich noch weiter gestritten seitens der Verbände und EU und Mitgliedsstaaten.

Erst ab 2022 wird das wohl festgelegt dann laufen wohl fristen ab. Was man bis dahin darf weis ich nicht genau.
Aber ich Fliege solange weiter wie bisher. Bisher habe ich von meinem Verein auch nichts anderes gehört.
Der witz ist ich darf auf dem Vereinsplatz einiges nicht machen, Starte ich das gleiche Modell 1 Meter neben dem Platz darf ich das wieder das ist eben Bürokratie.


Zu dem Drohnenführerschein wie dieser Umgangssprachlich genannt wird.
Beim LBA kann man den Online machen, derzeit kostenlos. Man kann dort üben Trainingstest machen und dann den richtigen.
Ich habe den mal aus Spass für fernpiloten gemacht ohne zu üben.
20 Mltiple Choice Fragen. Zack 1 Frage falsch und bestanden. Jetzt besitze ich die Geballte Lompetenz eines Fernflugpiloten. Und darf somit Fette Drohnen Fliegen, das doch Bullshit.
OK ich werde den NAchweis machen denn noch ist dieser Umsonst oder kostenlos :mrgreen:
Ich werde alel verfügbaren Kenntnisnachweise machen solange diese nichts kosten somit bin ich sicher (hoffe ich zumindest).

Der bisherige Kenntnisnachweis des DMFV war ja auch nur ein durchklicken der Webseite bestätigen das man alles weiss.
Dann eben ca 26 Euro überweisen an den Verband und man bekam Post mit dem Nachweis.

Sowas halte ich für vollkommene Verdummung.


passend dazu habe ich gerade gelesen das man diverse Chemikalien nicht mehr besitzen und verwenden darf.
In meinem Fall ging es um Nitromethan, welches im Modellbau verwendet wird.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 09&from=EN

Gruß Uwe
duese
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von duese »

Hat jemand einen Link zum Nachweis beim LBA? Ich hab den bis jetzt nicht gefunden?
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Sunset
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von Sunset »

duese hat geschrieben: Sa 2. Jan 2021, 11:02 Hat jemand einen Link zum Nachweis beim LBA? Ich hab den bis jetzt nicht gefunden?
Homepage LBA

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Unbemannte Luftfahrtsysteme
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Heaterman
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von Heaterman »

Ich habe im September für unser Journal einen Artikel dazu geschrieben und mich dazu ausführlich mit dem Thema befasst, ua. auch, da mit meiner Mavic und der großen Kameradrohne auch selbst betroffen.

Ich zitiere mich mal dazu selbst:

„Das Jahr 2021 bringt jedoch gravierende Veränderungen der Gesetzeslage mit sich. Zum ersten Januar 2021 tritt als Reaktion auf den inzwischen massenhaften und vor allem durch den Tourismus bedingten länderübergreifenden Betrieb der Fluggeräte die neue EU-Drohnenverordnung in Kraft. Ausführliche und in die Praxis übersetzte Details kann man z. B. unter [3] nachlesen. Die wesentlichen Punkte betreffen neben der neuen Aufstiegshöhe von 120 m über Grund statt er bisherigen 100 m die Einteilung der Drohnen in verschiedene Katgorien (Klassen) je nach Gewicht und Einsatz (Risikokategorie), Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht und die daran gebundene Kompetenzeinteilung für die nun „Fernpiloten” genannten Drohnenpiloten. So sind zukünftig nur noch Drohnen bis 250 g Abfluggewicht wie z. B. die Mavic Mini von DJI mit exakt 249 g ohne den so genannten EU-Drohnenführerschein zu fliegen, alle schwereren Drohnen erfordern eben diesen in verschiedenen Klassen, dem „kleinen” oder „großen” EU-Drohnenführerschein. Während der kleine EU-Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis, A1/A3) zukünftig nach einem Onlinelehrgang mit anschließender Onlineprüfung abgelegt werden kann, ist die Prüfung für den großen EU-Führerschein (EU-Fernpiloten-Zeugnis, A2) bei einer vom Luftfahrtbundesamt (LBA) zertifizierten Stelle abzulegen. Letzterer betrifft aber fast ausschließlich kommerzielle Nutzung der großen Drohnen.
Zur Kennzeichnungspflicht gehört zukünftig auch eine vom LBA bei der zwingenden Registrierung von Pilot und Fluggerät vergebene elektronische Identifikationsnummer. Diese ist dann auf dem heute schon anzubringenden Kennzeichnungsschild aufzuführen, dazu kommt eine Pflichtausstatung für Drohnen ab 250 g mit einen elektronischen Fernidentifizierungssystem, das auch die Identifizierung, z. B. per Smartphone-App im Flug erlaubt.
Wir wollen hier nicht tiefer ins Detail gehen, zumal zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrags (September 2020) noch zahlreiche Durchführungsbestimmungen fehlen, es war zu dieser Zeit auch noch keine zertifizierte Stelle für das Ablegen der Prüfung bekannt. Und auch die Hersteller der Drohnen hatten bis dahin noch keine Klassifizierungskennzeichnungen oder Ausrüstung mit Fernidentifizierungstechnik ihrer Produkte vorgenommen.
Aktuelle und ausführliche Informationen dazu gibt es auch unter [4].
Ein Vorteil von Drohnenführerschein und einheitlicher Kennzeichnung ist natürlich die einheitliche Gesetzesgrundlage zumindest im Bereich der EU - man muss sich dann nur noch mit den örtlichen Flugverkehrsregelungen befassen und kann ansonsten überall in Europa fliegen.”

[3] Die neue Drohnenverordnung der EU
https://www.kopterzentrale.de/blog/60-d ... verordnung
[4] Informationsseite des LBA
https://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal ... _node.html

Weiterführende Links auf speziellen Seiten, teils konkreter als die Infos vom LBA:

https://www.drohnen.de/33450/eu-drohnenfuehrerschein/

https://u-rob.com/wissensartikel/der_ne ... rerschein/

https://www.coptertech.de/post/drohnenverordnung

https://www.multikopterschule.de/neue-E ... n-Gesetze/
duese
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von duese »

@Sunset: Danke.

Nachdem ich eine Weile noch gesucht habe: Man muss erst einen Trainingsdurchgang machen (20 Fragen) und kann sich dann erst registrieren für den Test (40 Fragen). Man hat eine 3/4 Stunde Zeit, gebraucht hab ich 15 Minuten. Sonst keine Vorbereitung. Wer will schafft das ganze.
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Bastelbruder
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von Bastelbruder »

Ich hatte zwar schon an Transponderpflicht gedacht, aber das
dazu kommt eine Pflichtausstatung für Drohnen ab 250 g mit einen elektronischen Fernidentifizierungssystem, das auch die Identifizierung, z. B. per Smartphone-App im Flug erlaubt.
Smartphone-App-Transponder kommt mir wieder mal ziemlich komisch vor.
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von duese »

Für Bestandsfluggeräte/nicht EU-konforme gibt es ja eine Übergangsregelung bis Ende 2022. Was ich noch nicht verstanden habe: Darf ich die dann danach nicht mehr betreiben oder brauche ich dann einfach den "Führerschein". Hat das jemand von Euch durchblickt? Denn meine alten Schaumwaffeln oder meinen alten Heli wird wohl niemand nachzertifizieren.
xanakind
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von xanakind »

sysconsol hat geschrieben: Sa 2. Jan 2021, 08:54 Xanakinds Drohne ist da ja doch schon spezieller - so mit Vogelschiss und Flamme :lol:
Flammenwerfer und Vogelkackesimulator sind optional und im normalen Betrieb nicht mit dabei :D
xanakind
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von xanakind »

Bastelbruder hat geschrieben: Sa 2. Jan 2021, 14:05 Ich hatte zwar schon an Transponderpflicht gedacht, aber das
dazu kommt eine Pflichtausstatung für Drohnen ab 250 g mit einen elektronischen Fernidentifizierungssystem, das auch die Identifizierung, z. B. per Smartphone-App im Flug erlaubt.
Smartphone-App-Transponder kommt mir wieder mal ziemlich komisch vor.
Das habe ich auch schon gelesen und mich gewundert.
Ich muss dann wohl einen "Dongle" an mein Fluggerät anbringen :?:
xanakind
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von xanakind »

duese hat geschrieben: Sa 2. Jan 2021, 14:10 meinen alten Heli wird wohl niemand nachzertifizieren.
Wird wohl auch bei allen Eigenbauten so sein.
Ich blicke da auch noch nicht durch und muss mich bei den verlinkten Seiten mal reinlesen.
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Marsupilami72
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von Marsupilami72 »

Heaterman hat geschrieben: Sa 2. Jan 2021, 12:04 So sind zukünftig nur noch Drohnen bis 250 g Abfluggewicht wie z. B. die Mavic Mini von DJI mit exakt 249 g ohne den so genannten EU-Drohnenführerschein zu fliegen,...
Das stimmt so leider nicht ganz - sobald die Drohne eine Kamera hat, braucht man trotzdem den Führerschein.

Und da meine alte Phantom über 900g wiegt, fällt sie in die Klassen A2/A3, kann also mit dem "kleinen" Führerschein nur noch in Kategorie A3 geflogen werden - also mit deutlichen Einschränkungen, was Abstände und Fluggebiete betrifft.

Am besten finde ich aber die Regelung bei der A2 Erlaubnis: der Prüfling muss mit einem Formblatt bestätigen, dass er ein praktisches Selbsttraining absolviert hat...is klar...

Ein Gutes hat das Ganze allerdings: die Regeln sind jetzt wenigstens EU weit einheitlich.
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zauberkopf
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von zauberkopf »

Also der Smartfone App Transponder interessiert mich..
Erste Idee : ESP32 mit WLAN..

Ansonsten wirklich mal die Vorteile sehen.
Der Luftraum, kann man wie den Äther als "Allmendegut" betrachten.
Wir Funkamateure wissen, das es sinnvoll sein kann, das gewisse Regularien (Spielregeln) ab einen gewissen Zeitpunkt entstehen.
So ein Führerschein wie auch Lizenz kann auch persönliche Vorteile mitbringen.

z.B. kann ich theoretisch mit der Lizenz "darlegen" das ich + von - unterscheiden kann, und weis was wackelsaft ist.. ;-)
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Heaterman
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von Heaterman »

Marsupilami72 hat geschrieben: Sa 2. Jan 2021, 16:23
Heaterman hat geschrieben: Sa 2. Jan 2021, 12:04 So sind zukünftig nur noch Drohnen bis 250 g Abfluggewicht wie z. B. die Mavic Mini von DJI mit exakt 249 g ohne den so genannten EU-Drohnenführerschein zu fliegen,...
Das stimmt so leider nicht ganz - sobald die Drohne eine Kamera hat, braucht man trotzdem den Führerschein.

Wo steht das? Für die Mavic Mini 2 ist kein Führerschein erforderlich.

Kameras gelten nur als zusätzliche Nutzlast, wenn sie extern montiert sind. Ansonsten spielt es keine Rolle, ob eine Kamera an Bord ist. Sonderbedingungen gelten nur für schwere Nutzlasten, Zusatzeinrichtungen und Abwurflasten.

Zitat Coptertech:
”Bei der neuen DJI Mini 2 mit einem Fluggewicht von unter 250 Gramm wird nach der neuen EU Drohnenverordnung kein EU-Drohnenführerschein erforderlich sein.”
Miraculix
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von Miraculix »

Ich könnte mir vorstellen das da flarm oder farnet zum Einsatz kommen wird. Gibt es wohl als kleines Board für raspi und arduino. Kommt auch aus dem leichtflugbereich und taucht bei anderen Piloten und Helikoptern dann auf mit id und Standort. Weil sehen ist manchmal schwierig.
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von Marsupilami72 »

Heaterman hat geschrieben: Sa 2. Jan 2021, 16:42Wo steht das? Für die Mavic Mini 2 ist kein Führerschein erforderlich.
Hast recht...der Führerschein ist nicht erforderlich, aber sobald eine Kamera verbaut ist, muss die Drohne registriert werden...ist echt verwirrend, dass alles...
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von duese »

Nein, der Betreiber muss sich registrieren lassen das UAV muss nicht einzeln registriert werden.

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, darf man nicht konformes, dass bis Ende 23 in Verkehr gebracht wurde oder Eigenbauten auch danach, ab 24 nur in A3, also auf dem Feld betreiben. (Und mit Führerschein)

Ist nur noch die Frage, ob man da dann einen Transponder nachrüsten muss.
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RMK
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von RMK »

nachdem ich schon diverses online gelesen habe, hab ich mal eben den Test
(1x Vorbereitung und dann die Prüfung) gemacht - war jetzt nicht soooo schwierig.

Registrierung hab ich noch nicht durchgeführt, aber immerhin bin ich jetzt geprüfter Fernpilot #-)
Miraculix
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von Miraculix »

Ich seit 10min auch. Habe gut eine Stunde für Schulung, Training und Prüfung mit einem FP gebraucht.

Sonderlich schwer war das jetzt nicht. A2 folgt dann sobald ich weiß wo.
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Fritzler
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von Fritzler »

Sind die Fragen jetz wirklich so leicht?
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Marsupilami72
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von Marsupilami72 »

A2 soll wohl auch online gehen, muss aber von einer "zertifizierten Prüfstelle" abgenommen werden, die sich das natürlich fürstlich bezahlen lässt - bis jetzt habe ich Preise von 299€ und 349€ gefunden...das muss doch auch billiger gehen :?
duese
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von duese »

Fritzler hat geschrieben: Sa 2. Jan 2021, 19:41 Sind die Fragen jetz wirklich so leicht?
Wenn man sich vorher schonmal ein bisschen damit beschäftigt hat, auf jeden Fall. Aber ich würde vermuten, dass Du es auch auf Anhieb schaffst. (Es verhindert ja auch nichts ein zweites Tab mit Google auf zu machen). Probier's doch einfach und gib uns als Unbeteiligter (oder bist Du schon Flieger?) eine Rückmeldung. Für den Trainigstest muss man sich ja auch nicht anmelden.
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RMK
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von RMK »

ich behaupte mal "wenn man das Hirn einschaltet" gehts.
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von Miraculix »

Die Module lassen sich als pdf herunterladen. Die kann man auch gut ausdrucken auf A5 und dabei haben.
xanakind
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von xanakind »

Ich habe den Schein nun auch mal gemacht:
bestanden.jpg
soooo schwer war das nun wirklich nicht.
Da kommen auch so sachen vor wie:
Wie wird die Ferquenz angegeben?
Ampere, Volt, Hertz

Was verschlechert die Leistungsfähigkeit von Akkus?
Wärme, Kälte, ...
Was kann den FLug negativ beeinträchtigen?
Sonne, gute Sicht, zuschauer in weiter entfernung, ein Gewitter.....
Also wenn man da etwas mitdenkt, besteht man da.

So, Versucherung habe ich ja eh schon und die DMO hat mich ja auch schon gemeldet.
Nun darf ich mir also einen 24,9 Kilo Quadrocopter zusammenlöten, wenn meine Ident-Nummer draufsteht :lol:
Zuletzt geändert von xanakind am So 3. Jan 2021, 19:15, insgesamt 1-mal geändert.
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RMK
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von RMK »

dann hast Dich für Weg 2 entschieden? ;-)

(Pos. 3 geht ja notfalls immer noch....)
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von xanakind »

Erstmal ja. Das was ich mit meinem Quadrocopter gemacht habe, kann ich damit nun ohne zusätzliche Kosten oder Gängelungen weitermachen.
Aber ich behalte das Thema mal im Auge, wer weis was noch kommen wird.
Ich muss nurnoch herausfinden ob denn weiterhin meine Anschrift angebracht sein muss, oder ob meine Ident-Nummer ausreicht. Oder beides? und muss es feuerfest sein?
Ich muss mich da mal in ruhe durchlesen.
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video6
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von video6 »

xanakind hat geschrieben: Sa 2. Jan 2021, 23:18 Ich habe den Schein nun auch mal gemacht:
bestanden.jpg
soooo schwer war das nun wirklich nicht.
Da kommen auch so sachen vor wie:
Wie wird die Ferquenz angegeben?
Ampere, Volt, Herz

Was verschlechert die Leistungsfähigkeit von Akkus?
Wärme, Kälte, ...
Was kann den FLug negativ beeinträchtigen?
Sonne, gute Sicht, zuschauer in weiter entfernung, ein Gewitter.....
Also wenn man da etwas mitdenkt, besteht man da.

So, Versucherung habe ich ja eh schon und die DMO hat mich ja auch schon gemeldet.
Nun darf ich mir also einen 24,9 Kilo Quadrocopter zusammenlöten, wenn meine Ident-Nummer draufsteht :lol:
Einfach klicken oder Kost das was.
Hab das nur überflogen nicht nach den Links geschaut.
xanakind
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von xanakind »

Du musst dich da mit deiner Mailadresse & Anschrift anmelden und einen Account erstellen.
Personalausweis hochladen und schon kannst du die Prüfung machen.
Die Trainings funktionieren auch ohne Anmeldung.
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RMK
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von RMK »

Prüfung geht auch ohne Perso, nur die Anmeldung
als "Pilot" bedingt den....
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Heaterman
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von Heaterman »

Apropos, Versicherung:

Checkt mal Eure Haftpflicht, viele haben das Thema Drohne seit Jahren unauffällig ins Portfolio aufgenommen.

Ich hab mal bei meiner angefragt und explizit dazu die Bestätigung gekriegt. Also nicht gleich zu DMO & Co. rennen.
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von Marsupilami72 »

Die VHV hat Drohnen seit Jahren mit in der Haftpflicht - in der exklusiv Variante sind Drohnen bis zu 5kg versichert.
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Bastelbruder
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von Bastelbruder »

Ist dieser Begriff "Drohnen" gerichtsverwertbar definiert?
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von Chefbastler »

Ich galub jetzt kommt die Zeit endgültig mit dem Hobby aufzuhören... Letztes Jahr sowieso nicht einmal in der Luft gewesen...
xanakind
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von xanakind »

Also an diesem Test soll es nun wirklich hängen.
Den kann ja jeder machen und er ist tatsächlich kostenlos (bis jetzt).
Die zugeteilte Ident-Nummer muss dann wohl zusätzlich auf dem Flieger angebracht werden.
Habe ich was übersehen?
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von Miraculix »

Zumindest bis 22, danach dürfen wohl nur Drohnen in die Luft die einen id Sender haben. Meines Wissens nach ist derzeit eine solche aber überhaupt nicht auf dem Markt, sprich es müssten alle nachrüsten oder neu kaufen.


Es gibt aber wie schon gesagt fertige Boards mit flarm und fanett.
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zauberkopf
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von zauberkopf »

Ist jetzt die Rede vom Fernidentifizierungssystem oder Antikollisionssystem ?
Ich habe darüber noch nix gefunden...

Ein Antikollisionssystem könnte nämlich in Zukunft viel Spass bedeuten.
z.B. drohnen jagen die per Autopilot fliegen.. :twisted:
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von Miraculix »

Die beiden Arten kommen ja aus der bemannten Luftfahrt. Drachen, Segel und Gleitschirmflieger nutzen das.

Farnet ist von skytraxx und zeigt auf dem Display andere flugteilnehmer an, die Wetterstationen und hat auch eine Kollisionswarnung meine ich. Damit kann man schön Segler ärgern, wenn man in deren Nähe am Boden seinen Sender aktiviert. Dann gehen da alle Alarm Lampen an. :D damit sehen übrigens Helikopter uns auch. Und der drachenpilot mit seinem eingeschränkten Sichtfeld sieht den stoffflieger knapp unter ihm.

Darüber lassen sich sogar Nachrichten übermitteln. Ich hab mal drüber nachgedacht eine Station am Start oder Landeplatz zu bauen mit Knopf. Dann erscheint bei allen die Meldung „Hubschrauber Einsatz. Sofort landen“ wenn die Rettung anrückt.

Ein Name oder Rufzeichen wird ebenfalls übermittelt.


Flarm ist ähnlich, kommt aus der Schweiz. Ebenfalls Sender und Empfänger damit andere Empfänger einen sehen.

Auch wenn ein Segel oder Gleitschirm Flieger groß ist, im richtigen Winkel sind die nicht zu sehen und wenn dann noch die Farbe stimmt ist er fast unsichtbar. Und das bei 40kmh...
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Bastelbruder
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von Bastelbruder »

Was ist jetzt schwerer, das Fanet oder die Kamera"drohne"?
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Heaterman
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von Heaterman »

Das ist die „Corona-Dynamik": Seit Anfang 2020, eigentlich schon seit Juni 2019, gilt die EU-Verordnung offziell. Die Bundesregierung hat das Ganze wegen anderer aktueller Probleme schleifen lassen und nur auf massiven Druck der EU quasi pro forma zum ersten Januar eingeführt. Es gibt ja keine konkreten Durchführungsbestimmungen, alles wachsweich, eben typisch Verkehrs- und Innenministerium in Berlin. Das LBA bildet auch nur ziemlich unkonkret ab, was tatsächlich angesagt ist, hier findet man auch nur die Wiedergabe der EU-Forderungen.

Es gibt keine Vorgaben für die Hersteller, ich weiß das von DJI, lediglich der Anwender wird in die Verantwortung gesetzt, die weltweit agierenden Hersteller halten dazu hübsch die Füße still, siehe das Angebot der ganz neuen Mavic Mini 2. Die reagieren nur auf Zwang, und den gibts aus Berlin für Hersteller bisher gar nicht. Zum Schluss ist allein der Benutzer in der Pflicht.

Es gibt bisher keine Vorgaben für ein technisches Identifizierungs-System. Ganz tief in der EU-Verordnung impliziert die Wortwahl, dass es sich nicht um ein proprieträes System handeln soll, sondern um eine Art „Public System”, also per App auf jedem Handy empfangbar, so dass man den Besitzer, der seine Drohne über der nackten Gattin des Nachbarn im Garten, oder in einem Naturschutzgebiet kreisen lässt, identifizieren kann. Und zwar mit einem ähnlichen System wie bei der Autonummer: Kennzeichen an die Polizei melden und nur die hat Zugang zum Halter.

Konkretes gibt es nicht. Eigentlich ist auch das Thema Registrierung und Führerschein nicht konkret geklärt. Die Leute, die jetzt schon dafür Geld nehmen, bewegen sich teilweise in der Grauzone. Denn man weiß am Schluss nicht, wer tatsächlich offiziell zur Abnahme zertifiziert ist, und was das Bestehen so einer Prüfung wert ist. Es gibt inzwischen schon ein paar Truppen am Markt, die sich das Siegel einfach selber anpappen und abkassieren - aufpassen!
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Propeller
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von Propeller »

Ich hatte tatsächlich auch schon seit einiger Zeit vor, mir zum Sommerurlaub eine Kameradrohne zu holen.
Die Prüfung ist ja offensichtlich nicht besonders schlimm, aber ich habe nirgendwo was zu den Kosten gefunden. Ist das definitiv vorläufig gratis? Kann mir im Moment leider keine Überraschungen leisten. :x
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RMK
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von RMK »

die Online-Prüfung ist kostenlos, und wenn das Zertifikat hast ist erstmal gut...

wenn Du allerdings dicht an andere Leute ranfliegen willst usw. brauchst die Prüfung
die "an zertifizierter Stelle" abgenommen wird, die dürfte nicht ganz billig sein.
MSG
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von MSG »

Ich hab zwar die Links zu Schulung und Training/Examenssystem gefunden - aber wo erhalte ich die Zugangsdaten? Muss ich mich erst als Betreiber registrieren?
Ich will auch Fernpilot werden :D
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zauberkopf
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von zauberkopf »

Es gibt bisher keine Vorgaben für ein technisches Identifizierungs-System. Ganz tief in der EU-Verordnung impliziert die Wortwahl, dass es sich nicht um ein proprieträes System handeln soll, sondern um eine Art „Public System”, also per App auf jedem Handy empfangbar, so dass man den Besitzer, der seine Drohne über der nackten Gattin des Nachbarn im Garten, oder in einem Naturschutzgebiet kreisen lässt, identifizieren kann. Und zwar mit einem ähnlichen System wie bei der Autonummer: Kennzeichen an die Polizei melden und nur die hat Zugang zum Halter.
Nun.. da scheidet ja alles bis jetzt im Markt befindliches Zeugs aus.
Über bleibt da ja nur eine Lösung per WLAN oder Bluetooth.
Im einfachsten Falle ESP im AP Modus, und als SSID die Drohnenkennung. Feddich. sind nur ein paar gramm und ein paar mW zusätzlich. Drops gelutscht.
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Botanicman2000
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von Botanicman2000 »

Hallo

so wie ich das bisher verstanden habe entfällt die Feuerfeste Plakette
mit Namen und Adresse.

dafür kritzelt man mit einem Stift irgendwo auf das Modell die EID




Gruß Uwe
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Marsupilami72
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Re: die EU-Drohnenverordnung im Alltag

Beitrag von Marsupilami72 »

Wenn es per APP empfangbar sein soll, kann man die Kennung auch per APP aussenden - das Smartphone, das bei meinen DJIs immer an der FB hängt, weiß doch genau, wo die Drohne gerade ist - da kann es auch die Position in regelmäßigen Abständen an irgendeinen Identifizierungsdienst senden.
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