sirell hat geschrieben: ↑So 3. Jul 2022, 22:11
gonium hat geschrieben: ↑So 3. Jul 2022, 20:22
Daher sind z.B. bei PV-Anlagen einer gewissen Größenordnung auch Fernwirkmechanismen vorgesehen, um Erzeugung abregeln zu können.
Gilt das auch bei Nulleinspeisung und EnRiSensor ?
Aus Gründen acker ich mich da auch gerade durch und meine Stadtwerke wollen NA-Nachweis und getesteten Sensor. Außerdem das übliche (Konformität WR usw.)
Mehr verlangen die nicht (bis 30 kWp Generator/16 kVA Speicher).
Ich habe von denen bekommen:
VDE-AR-N 4105_01_2022 und dazu
FNN-Hinweis Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz und
mit Hinweis auf die 70% Regel bis 30 kW.
Irgendwie habe ich das Gefühl das mein Punkt "Nulleinspeisung" übersehen wurde, aber irgendwie auch nicht weil Forderung nach getesteten sensor...
Ich weiß aber nicht genau, worauf Du hinaus willst -- steht vielleicht weiter oben, aber ich habs auf die Schnelle nicht gefunden. Die Liste der Dokumente oben liest sich nach den Vorgaben der VDE-AR-N 4105:2018, Abschnitt 9: "Nachweis der elektrischen Eigenschaften". Bei der Anmeldung zum Netzanschluss muss der Anschlussnehmer (EDIT: durch seinen Elektriker!) dem Netzbetreiber für alle Betriebsmittel drei Dokumente in die Hand drücken:
- Einheitenzertifikat (Vordruck E.4, da steht neben Stammdaten im Wesentlichen drin, dass obige VDE-AR-N eingehalten wird)
- Zertifikat für Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz, Vordruck E.6)
- Zertifikat für die Leistungsüberwachung am Netzanschlusspunkt (z.B. P_{AV, E}) nach Regeln (s.u.), siehe auch Abschnitt 5.5.2.
"Nulleinspeisung" gibt es formal nicht. Das FNN-Dokument sagt dazu auf Seite 8 (
https://www.e-netzeallgaeu.de/media/FNN ... derspa.pdf) sinngemäß, dass es Erzeuger, Bezieher und den Inselanlagen gibt. Wenn Du also mit dem Stromnetz physisch irgendwie verbunden bist, musst Du entweder Erzeuger sein, oder eben Bezieher. Generell gilt dann (VDE-AR-N 4105:2018, Abschnitt 5.7.4.2):
- PV <= 30kWp: Zwei Varianten. Entweder Leistungsbegrenzung (P_{AV, E}) auf 70% *am Netzanschlusspunkt* pauschal, d.h. man kann den Wechselrichter durchaus mit 100% fahren, muss aber dann durch eine andere Steuerung sicherstellen, dass die 70% am NAP nicht überschritten wird. Oder man verwendet eine "technische Einrichtung zur ferngesteuerten Leistungsreduzierung [...] durch den Netzbetreiber", a.k.a. Rundsteuerempfänger(*).
- 30kWp < PV <= 100kWp: Rundsteuerempfänger(*)
- PV > 100kWp *oder Speicher > 100kWp*: Rundsteuerempfänger(*) + Abruf der IST-Einspeiseleistung durch den Netzbetreiber.
(*) Rundsteuerempfänger: Die sterben aus, in Zukunft wird das über das Smart Meter Gateway gelöst werden. Halte ich technisch wenig von, und ob das wirklich jemals so kommt, sei mal dahingestellt. Kann aber erhebliche Mehrkosten verursachen.
Für den (haushaltsüblichen) Fall PV <= 30kWp + Speicher < 100kWp kannst Du also mit einer pauschalen Leistungsbegrenzung *am Netzanschlusspunkt* gut leben. Der Wechselrichter darf dabei 100% leisten, via Speicher oder im schlimmsten Fall mit PV-Abregelung musst Du nur sicherstellen, das am NAP nicht mehr als 70% der Erzeugerleistung nach Einheitenzertifikat eingespeist wird. Wird leider oft mit "Du musst die PV begrenzen" verwechselt.
EdIth sagt: Es gibt diesen NA-Schutz auch separat zu kaufen, z.B. von Hager (auf dieser Seite in der Mitte kurz vorgestellt:
https://hager.com/de/wissen/normen/vde-ar-n-4105). Dahinter kann man dann vermutlich recht viel selbstgebauten Feinfug verbauen, und nach vorne kann der Netzbetreiber keinen Widerspruch einlegen. Bleibt noch die Problematik der Einheitenzertifikate (Herstellerselbsterklärung!) und Leistungsüberwachung am NAP. Vielleicht kann das Hager-Ding auch das, auf die Schnelle nicht gefunden. Vermutlich aber alles zum Hager-Spezialtarif.