Rauchmelderpflicht, wer prüft das?
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- Schneewittchen
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Rauchmelderpflicht, wer prüft das?
Ich hab in meiner Burg mehrere Rauchmelder, auch im "Bastelkeller" und alle sind funkvernetzt. Im Gegensatz zu den Rauchmeldern die mein Vermieter verteilt hat und die in irgendeiner Schublade liegen.
Ich habe die nicht montiert weil ich ja schon welche (und bessere) hatte. Ist das ein Problem?
Also bin ich meiner Pflicht vermutlich nachgekommen.
Ich war vor ein paar Wochen im Bayerischen Wald in einem Hotel. Dort gibt es nur je einen Rauchmelder pro Etage auf dem Flur. Ist das zulässig?
Wer überprüft das eigentlich? Meine und die im Hotel?
Ich habe die nicht montiert weil ich ja schon welche (und bessere) hatte. Ist das ein Problem?
Also bin ich meiner Pflicht vermutlich nachgekommen.
Ich war vor ein paar Wochen im Bayerischen Wald in einem Hotel. Dort gibt es nur je einen Rauchmelder pro Etage auf dem Flur. Ist das zulässig?
Wer überprüft das eigentlich? Meine und die im Hotel?
Re: Rauchmelderpflicht, wer prüft das?
Meine mich zu entsinnen, dass das der lokale Schornsteinfeger zu prüfen hat. Ein Auge wurde da bei uns bei der letzten Ofen-Abnahme darauf geworfen…
Re: Rauchmelderpflicht, wer prüft das?
Ich hab noch nie davon gehört, dass das der Kaminkehrer überprüfen müsste. Da müsste er erstmal zu uns kommen (wir haben eine Wärmepumpe). Ich vermute, dass das die Versicherung bzw. die Staatsanwaltschaft im Schadensfall überprüfen wird.
Re: Rauchmelderpflicht, wer prüft das?
Verpflichtend ist es ja in Schlafräumen und in Fluchtwegen. In gewerblich genutzten Räumlichkeiten (Hotels etc.) dürfte das über den Vorbeugenden Brandschutz gehen.
Zumindest in den Pflegeheimen kommen die wohl öfters (Gutachter oder eben Branddirektion) und haben bei einem Heim bei der letzten Begehung andere Brandschutztüren mit haltefunktion, neue Fluchtwege und eben auch andere Melder gefordert.
Bei privat sollte/ist der Vermieter in der Pflicht. Bei mir prüft es (theoretisch) der Heizungsableser im Zuge der Funktionsprüfung.
Ich persönlich denke, dass wenn es im Brandfall einen Personenschaden gibt-und dem Vermieter Fahrlässigkeit durch nicht vorhandene/ordnungsgemäße/funktionsfähige Melder nachgewiesen werden kann, der Staatsanwalt und die Versicherung ein Wörtchen mitzureden haben.
Bei Eigenheimbesitzern ist man selbst in der Pflicht.
Bei anderen der Gefahremelde und ähnlichen Anlagen ist die jährliche Wartung als Bericht nachzuweisen im Falle X. Da zählt ein vollständiger Wartungsordner als Betreiberpflicht erfüllt. Da ist rein die Protokollierung als Nachweis der Regelmäßigkeit entscheidend. Und natürlich das Wörtchen Mängelfrei.
Zu dem alten Hotel, da zählt vermutlich* leider/Gottseidank das Wörtchen Bestandsschutz. Was einmal eine Abnahme hatte, darf im groben bleiben wenn es nicht verändert wird und gewisse Mindeststandards eingehalten wurden.
Ändert sich etwas, ist ein neues Brandschutzgutachten fällig, damit eine BMA, Melder und Sirene in den Zimmern, je nachdem eine Gebäudefunkanlage, neue Brandschutztüren und so weiter.
Das sind enorme Kosten zusätzlich beim Bau und der jährliche Unterhalt ist auch nicht ohne.
*“vermutlich“ Besitzstandswahrung gilt ja im groben. Bei eklatanten Mängeln oder eben Grundvoraussetzungen muss was getan werden. Wobei da wohl gerade dran gesägt wird, weil das einige ausnutzen und uralte Bunker damit tickende Zeitbomben sind.
Zumindest in den Pflegeheimen kommen die wohl öfters (Gutachter oder eben Branddirektion) und haben bei einem Heim bei der letzten Begehung andere Brandschutztüren mit haltefunktion, neue Fluchtwege und eben auch andere Melder gefordert.
Bei privat sollte/ist der Vermieter in der Pflicht. Bei mir prüft es (theoretisch) der Heizungsableser im Zuge der Funktionsprüfung.
Ich persönlich denke, dass wenn es im Brandfall einen Personenschaden gibt-und dem Vermieter Fahrlässigkeit durch nicht vorhandene/ordnungsgemäße/funktionsfähige Melder nachgewiesen werden kann, der Staatsanwalt und die Versicherung ein Wörtchen mitzureden haben.
Bei Eigenheimbesitzern ist man selbst in der Pflicht.
Bei anderen der Gefahremelde und ähnlichen Anlagen ist die jährliche Wartung als Bericht nachzuweisen im Falle X. Da zählt ein vollständiger Wartungsordner als Betreiberpflicht erfüllt. Da ist rein die Protokollierung als Nachweis der Regelmäßigkeit entscheidend. Und natürlich das Wörtchen Mängelfrei.
Zu dem alten Hotel, da zählt vermutlich* leider/Gottseidank das Wörtchen Bestandsschutz. Was einmal eine Abnahme hatte, darf im groben bleiben wenn es nicht verändert wird und gewisse Mindeststandards eingehalten wurden.
Ändert sich etwas, ist ein neues Brandschutzgutachten fällig, damit eine BMA, Melder und Sirene in den Zimmern, je nachdem eine Gebäudefunkanlage, neue Brandschutztüren und so weiter.
Das sind enorme Kosten zusätzlich beim Bau und der jährliche Unterhalt ist auch nicht ohne.
*“vermutlich“ Besitzstandswahrung gilt ja im groben. Bei eklatanten Mängeln oder eben Grundvoraussetzungen muss was getan werden. Wobei da wohl gerade dran gesägt wird, weil das einige ausnutzen und uralte Bunker damit tickende Zeitbomben sind.
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Re: Rauchmelderpflicht, wer prüft das?
Ganz konkret regelt die jeweilige Landesbauordnung wo in Wohnungen Rauchwarnmelder zu installieren sind, die Einbaufristen und wer zuständig für Einbau (Eigentümer bzw. dessen Verwalter) und Instandhaltung (unterschiedlich und uneindeutig geregelt) ist. Instandhaltung steht dabei für Wartung und ggfs. Batteriewechsel. In einzelnen Bundesländern gibt es auch Vorgaben für Schlafräume und zugehörige Flure außerhalb von Wohnungen. Für Hotels ist das anders geregelt.
Im konkreten Fall hat der Vermieter die Geräte gekauft aber nicht dafür gesorgt, dass sie fachmännisch montiert werden. Das hätte zumindest innerhalb der letzten 5 Jahre von einer "Fachkraft für Rauchwarnmeder" erledigt werden müssen. Sind andere zugelassene Geräte fachgerecht montiert und wurden sie regelmäßig nach Herstellervorgabe gewartet (wöchentlich bis jährlich, je nach Modell!) dürfte im Fall eines Brandes wenig passieren. Stimmt was nicht hätte der Staatsanwalt natürlich prüfen, wessen Schuld es denn nun ist.
Der Schornsteinfeger hat damit zum Glück gar nichts zu tun, es sei denn er bekommt den Auftrag für die Wartung oder Montage.
Im konkreten Fall hat der Vermieter die Geräte gekauft aber nicht dafür gesorgt, dass sie fachmännisch montiert werden. Das hätte zumindest innerhalb der letzten 5 Jahre von einer "Fachkraft für Rauchwarnmeder" erledigt werden müssen. Sind andere zugelassene Geräte fachgerecht montiert und wurden sie regelmäßig nach Herstellervorgabe gewartet (wöchentlich bis jährlich, je nach Modell!) dürfte im Fall eines Brandes wenig passieren. Stimmt was nicht hätte der Staatsanwalt natürlich prüfen, wessen Schuld es denn nun ist.
Der Schornsteinfeger hat damit zum Glück gar nichts zu tun, es sei denn er bekommt den Auftrag für die Wartung oder Montage.
Re: Rauchmelderpflicht, wer prüft das?
Richtig, so habe ich es auch gelernt(gemusst). Schlafräume und Flure als Fluchtweg müssen immer (genügend) Brandmelder haben, der Rest ist in jedem Bundesland anders, zum Teil auch alle Aufenthaltsräume ausser Küche (ausser sie ist Fluchtweg ) Schau dir die Bestimmungen wo die Melder angebracht werden müssen an, es ist kein Hexenwerk.
Die Brandmelder sind übrigens NICHT dafür da, das Gebäude zu schützen sondern nur die Bewohner. Deshalb z.B. keine Melder im Treppenhaus.
Die Brandmelder sind übrigens NICHT dafür da, das Gebäude zu schützen sondern nur die Bewohner. Deshalb z.B. keine Melder im Treppenhaus.
Re: Rauchmelderpflicht, wer prüft das?
Im Gewerbe - Stichwort: Beherbergungstättenverordnung = Gesetz, aber mit möglichen Unterschieden je nach Bundesland.
https://www.is-argebau.de/lbo/VTMU019.pdf
https://www.is-argebau.de/lbo/VTMU019.pdf
Re: Rauchmelderpflicht, wer prüft das?
Da klinke ich mich mal kurz ein: bei selbst bewohntem Eigentum bin ich selbst verantwortlich? Oder muss ich die Melder anbringen lassen?
Re: Rauchmelderpflicht, wer prüft das?
Du bist dafür selber verantwortlich.
Mögliche Fragen stellt im Nachhinein die Versicherung...
Mögliche Fragen stellt im Nachhinein die Versicherung...
Re: Rauchmelderpflicht, wer prüft das?
Mir wäre nicht bekannt, dass man das nicht selbst machen dürfte. Sie müssen jährlich überprüft werden. Das mach ich zwischenzeitlich mit (selbst geschriebenem) Prüfprotokoll.
Re: Rauchmelderpflicht, wer prüft das?
Das ist die Information die mir fehlte. Das Protokoll dann ausserhalb des Hauses aufbewahren
Re: Rauchmelderpflicht, wer prüft das?
Weitere Fragen werden hier ganz gut beantwortet :
https://www.rauchmelder-lebensretter.de/
https://www.rauchmelder-lebensretter.de/