Einweggleichrichter am Netz - Welche Leistung erlaubt?

Der chaotische Hauptfaden

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Raja_Kentut
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Einweggleichrichter am Netz - Welche Leistung erlaubt?

Beitrag von Raja_Kentut »

Moin,

ich grübel gerade über ein einfaches Netzteil für 3,3V aus der Steckdose nach. (Nichtisoliert)
Weiß hier jemand wieviel Leistung per Einweggleichrichtung (also nur eine Diode)
zulässigerweise aus der Steckdose geholt werden darf ?
So ist's gedacht : Steckdose - Diode - Regelmimik - 3,3V

wellige Grüße

RK
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Finger
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Re: Einweggleichrichter am Netz - Welche Leistung erlaubt?

Beitrag von Finger »

Moin Rolf,

PFC brauchst erst oberhalb 40W, sofern ich mich recht erinnere (ich bin hier in der komfortablen Situation, sowas garnicht mehr zu brauchen :-). Wollste das per Linearregler vergrillen? Sonst täte es ja auch ein Kondensatornetzteil...

Ciao,

Finger
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Raja_Kentut
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Re: Einweggleichrichter am Netz - Welche Leistung erlaubt?

Beitrag von Raja_Kentut »

genau, linear und sehr klein solls sein. (NCP785 on ON-Semi)
Pro Schaltung zieht der zwar nur ca. 0,15W, aber wenns viele werden....

Erst der NCP der 230V auf 15V macht, dann ein Stützkondi (1000u, ergibt ca. 500ms Stütze) und danach ein Schaltbuck der aus den 15V die 3,3V macht

Gruß

Rolf
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Chaoskreator
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Re: Einweggleichrichter am Netz - Welche Leistung erlaubt?

Beitrag von Chaoskreator »

Ich glaube mal gehört zu haben, dass es unterschiedliche Vorschriften zum maximalen Oberwellenanteil gibt. Für Leuchtmittel gelten z.B. andere Regeln.
Da es kein kommerzielles Gerät ist, wen sollte der Power Factor interessieren?
Röhrenfernseher (aus 50er u. 60er Jahren) erzeugen die Anodenspannung für die Röhren auch per Einweggleichrichtung direkt aus dem Netz. Da geht es um ca. 100 W. Das funktioniert ja ohne Probleme, würde nur heute keine Zulassung mehr bekommen.
shaun
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Re: Einweggleichrichter am Netz - Welche Leistung erlaubt?

Beitrag von shaun »

Und ein Tinyswitch - also gleich "ab Netz" step down ist keine Option? Zu proprietär?
shaun
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Re: Einweggleichrichter am Netz - Welche Leistung erlaubt?

Beitrag von shaun »

Äh, meinte Linkswitch - so heissen die Power Innovations Dinger die einen off line step down darstellen.
duese
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Re: Einweggleichrichter am Netz - Welche Leistung erlaubt?

Beitrag von duese »

Finger hat geschrieben: PFC brauchst erst oberhalb 40W, sofern ich mich recht erinnere (ich bin hier in der komfortablen Situation, sowas garnicht mehr zu brauchen :-).
Was darf man denn darunter verstehen?
shaun
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Re: Einweggleichrichter am Netz - Welche Leistung erlaubt?

Beitrag von shaun »

DC Inselnetz? Stadtwerke Hude haben es aufgegeben, Blindstromzähler bei Finger zu montieren, nachdem sie den fünften Zähler in Einzelteilen in der Frickelkiste wiedergefunden haben?
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Sven
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Re: Einweggleichrichter am Netz - Welche Leistung erlaubt?

Beitrag von Sven »

Wenn ich das richtig behalten habe, was Christian mit erklärt hat, dann braucht man oberhalb von 16A Leistungsaufnahme
keine PFC mehr.
Davon abgesehen sind das eh Industrieanlagen und keine Endverbrauchergeräte, die er Netzspannung gleichrichten lässt ;)
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xoexlepox
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Re: Einweggleichrichter am Netz - Welche Leistung erlaubt?

Beitrag von xoexlepox »

Sven hat geschrieben:Davon abgesehen sind das eh Industrieanlagen und keine Endverbrauchergeräte, die er Netzspannung gleichrichten lässt ;)
Ach so! -> Man muss nur genügend Strom abnehmen, dann werden die "Konditionen" einfacher...

*duckundwech*
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ferdimh
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Re: Einweggleichrichter am Netz - Welche Leistung erlaubt?

Beitrag von ferdimh »

Das heißt, wenn ich in meine Kiste einen Kondensator einbaue, der 16A Blindstrom platt macht, brauche ich keine PFC mehr?
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uxlaxel
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Re: Einweggleichrichter am Netz - Welche Leistung erlaubt?

Beitrag von uxlaxel »

was die energieversorger gar nicht gerne sehen *) sind dioden als leistungssteller für heizgeräte, sprich den 20kW-durchlauferhitzer zu 10kW mit 3 dioden zu reduzieren usw.
oder nur eine bzw. 2 phasen gegen N mit dicken strömen, also alles was das netz schief zieht...

*) laut TAB ist wohl nur eine vollwellensteuerung ab einer gewissen leistung noch zulässig. die TAB (technischen anschlußbedingungen) sind auf der homepage jedes vernünftigen energieversorgers (nicht stromanbieter!) nachzulesen bzw. runterzuladen. im zweifelsfall mal nach "TAB 2007" suchen, die ist wohl sinngemäß überall gültig. oder gibts bereite eine neue? *zu unseren jüngeren fricklern schiel, die auch "strippe" lern(t)en*
lg axel

edit:
xoexlepox hat geschrieben:Man muss nur genügend Strom abnehmen, dann werden die "Konditionen" einfacher...
jou, du brauchst nur deinen eigenen ortsnetztrafo und dann geht das. nur wird die grundgebühr da wohl etwas teurer und der baulkostenzuschuß seitens des EVU dürfte wohl bei null ausfallen. aber machbar ist das bestimmt ;)
Profipruckel
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Re: Einweggleichrichter am Netz - Welche Leistung erlaubt?

Beitrag von Profipruckel »

Raja_Kentut hat geschrieben:genau, linear und sehr klein solls sein. (NCP785 on ON-Semi)
Pro Schaltung zieht der zwar nur ca. 0,15W, aber wenns viele werden....
Erst der NCP der 230V auf 15V macht, dann ein Stützkondi (1000u, ergibt ca. 500ms Stütze) und danach ein Schaltbuck der aus den 15V die 3,3V macht
Irgendwas passt da nicht. Aus dem Datenblatt des NCP785:
"... with an output current of up to 5 mA."
"The NCP785 is offered in fixed output voltage options 3.3 V and 5.0 V."

Da ist nichts mit 15 Volt und auch nichts mit 0,15 Watt - 5V x 5mA sind gerade 0,025W. Warum man gut 300V per Längsregler verballert, um anschließend per Schaltregler noch einmal herunter zu setzen, klingt auch nicht logisch.
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ferdimh
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Re: Einweggleichrichter am Netz - Welche Leistung erlaubt?

Beitrag von ferdimh »

Das Konzept Lineargrill und danach Schaltregler für den Rest hat schon einen gewissen Sinn.
Ein Schaltregler für ganz kleine Leistungen ist bei einer Eingangsspannung von 300V doof (man braucht eine Drossel mit sehr hoher Induktivität in kleiner Bauform -> dünner draht -> Wo soll die Isolation hin?) Bei 300V ist auch die Schaltfrequenz nicht beliebig hoch zu treiben. Die EMV-Probleme beim Schalten von 300V bekommt man dann auch noch. (klar, das ist beherrschbar, aber es gibt eben Alternativen).
Eine Schaltung, die 0,15W bei 3,3V zieht, zieht mit einem Schaltregler vornedran 10mA bei 15V. Jetzt muss ich vom Netz runter 3W verbraten (ich würde hier übrigens einen Bratwiderstand und keinen Halbleiter einsetzen) und spare mir damit das Drosselproblem und nen haufen Entstörung. Von den Bauteilkosten kann das wirtschaftlich sein.
Ohne den Schaltregler wären gut 50mA -> 15W zu verbraten. Das ist schon ne andere Hausnummer, die man nicht mal eben schnell wegheizt.
In einigen Geräten (z.B. meinem Kühlschrank) finden sich C-Netzteile, die um die 20V liefern, wo dann ein Schaltregler folgt. Die Grundlage vom Kompromiss ist die gleiche (im Übrigen würde ich genau dieses C-Netzteil hier empfehlen, das spart den Linearregler ganz ein und spart außerdem noch Strom.
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IQON
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Re: Einweggleichrichter am Netz - Welche Leistung erlaubt?

Beitrag von IQON »

Hallo

Ja Kondensatornetzteil fürs Grobe und dann längsregler oder schatregler so wars auch in ner Spülmaschien verbaut die neulich defekt war...
Aber geizt man hier jetzt an 3 dioden oder waum nur ne Einweggleichrichtung...

Was stört die Energieversorger eigentlich das man nur eine Halbwelle belastet oder das man 150Hz oberwellen erzeugt...
Weil in jedem Fön wird durch wahlweise überbrückung einer diode die Leistung halbiert...
Also 1000W jucken die nicht aber bei 5W rumpöbeln?!?

Viele Grüße IQON
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Bastelbruder
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Re: Einweggleichrichter am Netz - Welche Leistung erlaubt?

Beitrag von Bastelbruder »

In viielen der kleinen Steckdosennetzteile ist bloß Einweggleichrichtung verbaut. Sogar zwei Dioden in Serie, an jedem Pin eine.
Das Viele-Netzteile-Problem stellt sich nicht weil die Statistik dafür sorgt daß eine Hälfte die andere kompensiert.

Es gibt jede Mende Haarföns die halbe Leistung per Diode erzeugen, die sind viel schlimmer.
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Trennerzieher
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Re: Einweggleichrichter am Netz - Welche Leistung erlaubt?

Beitrag von Trennerzieher »

In der TAB vom Bayernwerk sind 100W pro Phase in der gesamten Kundenanlage erlaubt.
(Übermäßiger Gleichstrombezug ist nur deshalb böse, weil man damit die Eisenkerne im Stromzähler in Sättigung treiben kann.)

Selbst FUs mit 100kW laufen 24/7 ohne Oberwellenfilter - das ist überall Standart. (auch bei Staatsbetrieben)
So etwas macht ganz andere EMV Sauereien als ein paar chinesische Netzteile billigster Bauart.

Ich habe einmal einige 110V Lichterketten umgerüstet, indem ich den Ammistecker durch einen Schukostecker mit Diode ersetzt hab. Das gab nie Probleme!
Es ist auch eine gewisse Streueung dabei, da nicht alle Stecker gleichrum eingesteckt sind. Dadurch ist die Stromaufnahme wieder einigermaßen auf beide Halbwellen verteilt.
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uxlaxel
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Re: Einweggleichrichter am Netz - Welche Leistung erlaubt?

Beitrag von uxlaxel »

Trennerzieher hat geschrieben: Ich habe einmal einige 110V Lichterketten umgerüstet, indem ich den Ammistecker durch einen Schukostecker mit Diode ersetzt hab. Das gab nie Probleme!
da hattest du aber mehr glück als verstand! die leistung halbiert sich durch die diode. eine 115V-anwendung nimmt an 230V die vierfache (!) leistung auf, daher hast du mittels der diode die lichterketten permanent mit doppelter leistung betrieben! das kann richtig nach hinten losgehen, wenn man was anderes als nur "kleine lämpchen" als last so betreibt.
lg axel
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Gerald
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Re: Einweggleichrichter am Netz - Welche Leistung erlaubt?

Beitrag von Gerald »

Trennerzieher hat geschrieben:Übermäßiger Gleichstrombezug ist nur deshalb böse, weil man damit die Eisenkerne im Stromzähler in Sättigung treiben kann.
Und welchen Effekt hat das dann ?´

Gruß
Till
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Re: Einweggleichrichter am Netz - Welche Leistung erlaubt?

Beitrag von Till »

Wenn Interesse an Bildern und Datem zum Ausmaß der Netzsauereien besteht kann ich evtl.
demnächst mal ein paar Messergebnisse dokumentieren.

Will demnächst mal die Stromaufnahme eines Schaltraumes analysieren,
da hängen ca. 40 Umrichter zwischen 1 und 100kw und etliche Motoren direkt auf dem Netz.
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Kuddel
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Re: Einweggleichrichter am Netz - Welche Leistung erlaubt?

Beitrag von Kuddel »

uxlaxel hat geschrieben:Die leistung halbiert sich durch die diode. eine 115V-anwendung nimmt an 230V die vierfache (!) leistung auf, daher hast du mittels der diode die lichterketten permanent mit doppelter leistung betrieben!
Nicht ganz! Durch die Diode fällt ja noch 0,7 Volt ab ; *duckundweg*
Aber durch die Diode fällt doch a) eine "untere" Halbwelle weg und b) im Vergleich zum Brückengleichrichter jede zweite "obere" Halbwelle weg. Sieht die Rechnung da nicht anders aus?
Gruß
Kuddel
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uxlaxel
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Re: Einweggleichrichter am Netz - Welche Leistung erlaubt?

Beitrag von uxlaxel »

Kuddel hat geschrieben: Aber durch die Diode fällt doch a) eine "untere" Halbwelle weg und b) im Vergleich zum Brückengleichrichter jede zweite "obere" Halbwelle weg. Sieht die Rechnung da nicht anders aus?
Gruß
Kuddel
was denn nun, obere oder untere halbwelle? eines von beiden geht nur.
wenn die lichterkette nun einen internen B4U-gleichrichter hat, weil sie mit LED bestückt ist zum beispiel, dann kommt durch diese konstellation zwar in der tat nur jede 2 halbwelle an, diese aber mit doppelter spannung und doppeltem strom. da LED's aber nicht linear sind, dürfte der strom deutlich größer sein und sowas für LEDs das totesurteil sein.
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Trennerzieher
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Re: Einweggleichrichter am Netz - Welche Leistung erlaubt?

Beitrag von Trennerzieher »

Das war noch zur Glühbirnenzeit. Und die haben mehrere Winter gehalten.
Die Birnen werden eine Halbwelle lang mit doppeltem Strom betrieben und die nächst garnicht. Durch thermische Trägheit und PTC-Verhalten leuchten sie normal hell.
Gerald hat geschrieben:Und welchen Effekt hat das dann ?
Der Strom wird billiger...
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Kuddel
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Re: Einweggleichrichter am Netz - Welche Leistung erlaubt?

Beitrag von Kuddel »

So meen ick dat:
Spannung an der Diode:
Bild
Untere Halbwelle ganz weg + jede zweite obere Halbwelle
Profipruckel
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Re: Einweggleichrichter am Netz - Welche Leistung erlaubt?

Beitrag von Profipruckel »

Kuddel hat geschrieben:So meen ick dat:
Spannung an der Diode: Untere Halbwelle ganz weg
Diese simple Schaltung ist in der theoretischen Betrachtung ganz schön gemein!

Gegeben sei ein fester Widerstand von 110 Ohm an 110 Volt, bekommen wir 1 Ampere und daraus 110 Watt. An 220 Volt bekommen wir 2 Ampere = 440 Watt, die Aussage von Axel.

An 220 V zeigt ein TRMS-DVM hinter der Diode 110 Volt, an 110 Ohm also 1 Ampere - ja scheiße was, da kommen tatsächlich 220 Watt aus dem Widerstand, zwei Ampere aber nur die halbe Zeit!

Gehen wir jetzt auf eine Kette LEDs, die unterhalb ihrer Schwellspannung gar keinen Strom fließen lassen, wird das richtig fies. Ich habe neulich ein paar LED-Leuchtmittel am Scope angeschaut, 1 Ohm in Reihe für die Strommessung:

Bild

Das ist ein älterer "Strahler" von Pollin, im Glaskörper nur 4 Dioden als Gleichrichter zu sehen, vermutlich auch noch ein Kondensator drin. Ich nehme an, dass die LEDs zu je drei in Reihe sind, man sieht den recht kurzen Stromflußwinkel um 30%.

Würde ich hier eine höhere Wechselspannung anlegen, geht das nicht mehr sauber im Quadrat hoch, sondern mehr - der Spannungsbereich, in dem Strom fließen kann, wird erheblich größer. Kann man nur rechnen. wenn man die Schaltung genau kennt.

Übrigens kommt der Sinus nicht ganz so schlimm aus der Steckdose. Das Abkappen im Stromanstieg verursacht der 12V-Trafo, wähle ich den größer, sieht das besser aus - passt zum anderen Thread mit dem Gleichrichter.
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Raja_Kentut
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Re: Einweggleichrichter am Netz - Welche Leistung erlaubt?

Beitrag von Raja_Kentut »

danke für die Antworten und die Diskussion, ich bin beruhigt und denke mal daß sich wohl niemand wirklich um die paar Watt Gleichhuppelstrom scheren wird.
Übrigens das Datenblatt : http://www.onsemi.com/PowerSolutions/pr ... id=NCP785A
Warum einen Linearregler ganz vorne :
- Wird kleiner als mit nem Kondensator als Vorwiderstand
- Kein Geschiß mit irgendwelchen Traföchen/Induktivitäten (wurde oben schon kurz diskutiert)
- EMV vermutlich kein Problem (bei gutem Layout), da der Schaltregler hinterm Linearregler Schaltregelt.

halbwellige Grüße
RK
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