Plug and play Solaranlagen

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heaterman

06.08.13 13:55

Jou, genau der. Die schicken dann schon mal drei Tage, nachdem man seinem eigentlichen Versorger die Zahlen gemeldet hat, ganz unauffällig einen Zähler-Ableser vorbei.


Finger

06.08.13 13:58

Ich schätze, es ist einem auch freigestellt, eigene Überproduktion einzuspeisen, ohne etwas dafür zu verlangen.


Leider nein. Da hast du die Gridcodes einzuhalten und meistens möchte dein Versorger davon wissen. Wobei ich die Richtlinien dafür nicht im Detail kenne, ich bin da schon 2 Jahre raus aus dem Thema....

TDI

06.08.13 14:08

Kaeferthias:
Es ist ja nicht verboten, seinen eigenen Strom zu produzieren. Ich schätze, es ist einem auch freigestellt, eigene Überproduktion einzuspeisen, ohne etwas dafür zu verlangen. Was verboten sein wird, ist den Zähler rückwärts laufen zu lassen. Nehme ich an. Oder bin ich da falsch gewickelt?


Naja, man könnte es so sehen: Du produzierst u.U. Strom wenn ihn keiner braucht (sonniger und windiger Sonntagnachmittag) und nimmst Strom, wenn er teuer produziert wird (z.B. morgens und abends). Man nutzt sein EVU quasi unentgeltlich als Spardose bzw Puffer. Die Überproduktion speist Du ja nicht unentgeltlich ein, sondern zu dem Kurs, zu dem Du die Energie später wieder zurückkaufst. Ist für Dich unterm Strich Plus-Minus-Null, für den Energieversorger aber nicht, da der zu tageszeitlich stark unterschiedlichen Preisen an der EEX einkauft.

Rechtlich sauber bleibt man wohl nur mit reellen, angemeldeten Anlagen oder Insellösungen wie der von z.B. Heaterman.
Aber man darf ja auch nicht schneller als erlaubt fahren oder einfach irgendwo hinschiffen...

Kaeferthias

06.08.13 14:12

@TDI: Das verstehe ich nicht. Wenn die mir einen Zähler mit Rücklaufbremse einbauen, dann hat mein Einspeiseverhalten doch einen (finanziellen) Einfluss auf den EVU. Wenn ich zu viel Produziere, fliesst das zwar ins Netz, aber mein Zähler steht. Wenn ich dann Nachts Strom brauche, zählt er normal.

Wenn dein Beitrag aber auf einen rückwärts laufenden Zähler bezogen ist, stimme ich dir zu.


Zuletzt bearbeitet: 07.08.13 09:08 von Kaeferthias

Kuddel

06.08.13 14:25

bastelwastel:
Aber das mit den so genannten plug&play anlagen ist nicht ganz so einfach.

Genaugenommen dürfen die nicht angeschlossen werden...

Die Wechselrichter erfüllen nicht die neuen Normen (z.B. VDE-AR-N 4105) dürfen somit nicht an das Netz angeschaltet werden.

Der von mir verlinkte Modulwechselrichter hat "Die gesetzlich vorgeschriebene Freischalteinrichtung (ENS) nach VDE-AR-N 4105 ist bei den AEconversion Photovoltaik Modul Wechselrichtern bereits integriert"
Aber trozdem würden noch etliche Formulare nötig. Die Versorger sehen das nicht so gerne.

Hat schon mal jemand Besuch gehabt?

Die dürfen doch die ganze Anlage gar nicht zu sehen bekommen, weil sie ja in den Privaträumen ist. Also nur der HAK + Zähler darf eingesehen werden. Gut, wenn der denn gerade Rückwärts läuft, ist natürlich doof.
Gruß
Kuddel

TDI

06.08.13 14:28

Kaeferthias:


Wenn dein Beitrag aber auf einen rückwärts laufenden Zähler bezogen ist, stimme ich dir zu.


Die alten, mechanischen Zähler machen das fast alle, soweit ich weiss. Manche haben auch eine Rücklaufsperre. Dieser hat eine, erkennbar an dem Symbol in der untersten Reihe, drittes von rechts.

@Kuddel: Türschalter in die E-Verteilung einbauen, der ein kleines Licht schaltet und nebenbei unbemerkt die Solaranlage ausknipst ;-)


Zuletzt bearbeitet: 06.08.13 14:31 von TDI

Roehricht

06.08.13 15:00

Hallo ,
ich hab mein Kram auch nur mit nem Stecker am Netz. Nachdem mich die die S-H Netz-AG mich voll verarscht hatte. Solaranlage rechtzeitig zum Jahresende 20111 fertig gestellt. Anträge weggeschickt, passiert nichts. Auf mehrfacher Anfrage waren meine Unterlagen nicht zu finden. Ich war angeblich tel. nicht erreichbar. Im März ham die mir den Krempel zurückgeschickt mit der Aufforderung eien neuen Antrag zu stellen. Natürlich zu den neuen extrem schlechteren Bedingungen. Ausserdem braucht der Wechselrichte ein fernschaltbare Lastreduzierung und muss Blindstromlieferfähig sein. Das geht trotz neuem Wechselrichter nicht und ist auch nicht nachrüstbar (Blindstromlieferfähigkeit)
Nun hab ich das Mopped so dran, ohne Anmeldung und irgendetwas.
Die Anlage hat 3,3 kW Spitze. Der WR ist ein KACO Powador 6002 , der kann max. 4,6kW . Der Wechselrichter hat einen automatische Netzfreischaltung und das ganze Pi-Pa-Po. Er ist zu den Panels Potentialfrei und voll Funkentstört.
Er hat eien rS422 Schnittstelle um am rechner die Daten sehen zu können. Habbich aber noch nicht angeschossen.

Hier ein paar Bilder.



Leistungsabgabe gegen 1445h Heute.



Hier die Panels aufm dach. Jetzt sind links und rechts von den unteren auch noch je 2 24V Panels mit gesamt 400 W für ein Inselsystem drauf.

Einspeisung CEE 3 pol.



Ertrag seit 1,1,2012



Ist wohl nicht ganz legal mir aber scheissegeal.

Der Bezirksmeister hat die Anlage schon gesehen weil ich die Zählerplatzfrage klären wollte. Dem hat das auch nicht weiter interessiert.

73
Wolfgang


plottermeierrrr

06.08.13 15:37

Kaeferthias:
... Jetzt kommt Sie an und meint, man dürfe seit neuestem Solaranlagen mit einem normalen Schukostecker einfach an die Steckdose anschliessen...


Hi,
da würde mich doch interessieren, wo sie die Information her hat. Vielleicht gibt es ja tatsächlich neue Gesetze (wäre zu schön, um wahr zu sein...)

In anderen Ländern soll das tatsächlich erlaubt sein, Anlagen mit max 1 oder 2 kW so zu betreiben. Quasi die Förderung für Kleinstanlagen. Hier war es zumindest letztes Jahr nicht erlaubt. Ein Bekannter hat daher seine 2kW Anlage mit neuem Kabel (warum sind für 8Ampere Solarstrom 4qmm vorgeschrieben???), Wechselrichter und Zähler nachgerüstet und angemeldet. Das waren dann nochmal über 3000 Euro extra. Außerdem muss er nun monatlich für den Zusatzzähler bezahlen.
Die Aussage vom EVU zu Minijoule und co war, dass man die Anlage betreiben dürfe, wenn der WR alle Papiere hat und vom Elektriker fest angeschlossen würde. Der Darf das aber erst, wenn man Einspeisung beantragt hat...


Grinskatz

06.08.13 15:47

heaterman:


Btw.: Und was ist mit der schönen Solarleistung, wenn sie nicht abgenommen wird?


Warmwasser machen oder den Pool heizen ..

Oder im Sommer halt ne Klimaanlage betreiben .
wird ja gebraucht wenn die Sonne richtig gut leistung liefert..

Lars_Original

06.08.13 15:58

plottermeierrrr:
warum sind für 8Ampere Solarstrom 4qmm vorgeschrieben???

.....

Außerdem muss er nun monatlich für den Zusatzzähler bezahlen.


Bei einem Kurzschluss geht der Lichtbogen erst aus wenn die Sonne untergeht. Das muß das Kabel aushalten. Außerdem darfst du auf der Strecke nur 1% Verlust verursachen (bei großen Anlagen trotzdem einige kW und damit Euronen.

Je nach EVU darf man seinen eigenen Zähler installieren lassen.
Der muß halt geeicht sein und nach 8 (elektronische Zähler) oder 16 Jahren (mechanischer Zähler) ausgetauscht werden.

Ein normaler mechanischer Zähler kostet weniger als die Jahresmiete ...

Lars

plottermeierrrr

06.08.13 16:24

Hi,
das mit dem Lichtbogen stimmt schon, aber auch dann liefern die Module nur knapp über 8 Ampere. Sind die Leitungen zu dicht zusammen, würde ich vermuten, dass der Lichtbogen die Leitung entlangwandert und die Isolierung und alles andere, was im Weg ist, verbrutzelt. Egal ob 1, 2 oder 4qmm


Lars_Original

06.08.13 16:30

Der Draht brennt / schmilzt schneller ab als die Isolation.
Zumindest wenn man das richtige dafür vorgesehene Kabel benutzt.

Ich konnte nicht widerstehen das mal aus zu testen.

Lars

plottermeierrrr

06.08.13 16:37

Ok, das klingt gut. Aber dann wäre 4qmm ja sogar gefährlicher als 1qmm, weil es nicht so schnell wegbrennt.

Lars_Original

06.08.13 16:54

4mm² sinds wegen der Verluste.
Da hab ich mich wohl etwas verkorkst ausgequetscht.

Lars

plottermeierrrr

06.08.13 17:20

Ok, der Zusammenhang ist unbestritten. Aber dass es Vorschriften geben muss, wie viel Verluste man haben darf...
Bei mir war es so ärgerlich, weil ich ne fast volle Rolle 2,5qmm Solarkabel hatte, das aber laut Elektriker nicht einsetzen durfte.

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