_Alex__:für Gewerbetreibende gibt's sogar n Gesetz das die Vernichtung von personenbezogenen Daten vorschreibt. ->
http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/index.htmlLaut den ganzen Dozenten, die mir das Thema eingeprügelt haben reicht einfaches Löschen + einmaliges Überschreiben nicht, um die Daten komplett zu Vernichten.
Aus den Rändern der Spuren auf der Scheibe kann man wohl mit Spezialgeräten noch die Ehemaligen Daten rauslesen.
Die Zeiten, da man mehrfach gelöschte Daten noch rekonstruieren konnte, sind zumindest bei Festplatten seit zehn Jahren Geschichte.
Bei dieser Kantinen-Paykarte sind noch 4 komplette Datensätze lesbar.
Heute sind Datenretter froh, Nutzdaten überhaupt noch lesen zu können, weil die inzwischen so klein sind wie im Bild die zweite Spur von unten.
Dieser Artikel ist ziemlich deutlich, wobei die Falschaussage von den zigfach überschriebenen Disketten schon vom Prinzip widerlegt wird...
Bei Disketten wird nach dem Schreiben mit dem überbreiten Schreib-Lesekopf der Rand der Spur gezielt gelöscht, solche Fehler wie bei der Kantinenkarte können prinzipbedingt nicht auftreten.
Das ist eine Tankstellenkarte, die nur einmalig beschrieben wurde. Aber was ist das für ein normwidriger Datenmüll zwischen den beiden beschriebenen Spuren?
Bei beiden Karten läßt sich übrigens der Inhalt der Datenspur in binär- bzw. ASCII-Klartext (mit Eisenpulversuppe und Lupe) auslesen, unglaublich!